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Carpevigo AG: Punktsieg im Streit um Solar-Anleihe?
Der Solarprojektierer Carpevigo Holding AG hat im Streit um gefasste Beschlüsse der Gläubigerversammlung nach eigenen Angaben einen Sieg davongetragen: Ein Anleihegläubiger hatte die Beschlüsse vor dem Oberlandesgericht (OLG) München mit drei Klagen angefochten. Damit wollte der Kläger die verlängerte Laufzeit der Anleihe (WKN A0N3X2) um weitere fünf Jahre, die neue Zinsregelung und den Wechsel der Anleihe in das neue Schuldverschreibungsrecht 2009 verhindern. Daraufhin beantragte Carpevigo beim OLG die gerichtliche Freigabe der Beschlüsse.
"Unser Antrag ist jetzt zwar formal gesehen 'abgelehnt' worden, allerdings mit einer uns letztlich sehr günstigen Begründung", erklärte Wolfgang Rehse, Geschäftsführer der Carpevigo Finanzierungs GmbH & Co, gegenüber ECOreporter.de. "Denn das Gericht hält die seinerzeit in der Versammlung gefassten Beschlüsse für ohnehin bereits verbindlich, da sie bereits am Markt vollzogen sind. Deshalb hält es eine weitere gerichtliche Freigabe für 'überflüssig', vereinfacht gesprochen."
Das bedeute: Die auf der Gläubigerversammlung beschlossenen Änderungen der Anleihebedingungen seien nach dieser Entscheidung rechtsgültig und verbindlich. "Die drei Anfechtungsklagen werden deshalb wohl ebenfalls nur recht offensichtlich unbegründet sein können", erklärt Rehse. Auch die Zinszahlung für die Anleihe werde gerade veranlasst.
Das Unternehmen aus Holzkirchen war 2013 in existenzbedrohende finanzielle Bedrängnis geraten. So konnte Carpevigo drei Anleihen, über die ursprünglich zusammengenommen bis zu 80 Millionen Euro bei Anlegern eingeworben werden sollten, nicht bedienen. Die Anleger der Anleihen stimmten zu, dass die Zinsausschüttungen vorübergehend ausgesetzt und erst 2014, 2015 und 2016 wieder Zinsen ausgeschüttet wurden. Carpevigo hatte am 11. Mai 2016 für zwei ihrer Anleihen Beschlüsse fassen lassen: zur Verlängerung der Laufzeit und Verzinsung sowie zur Höhe des Rückzahlungsbetrages der Wandelanleihe II (WKN A1MA45) und des Energy Bond I (WKN A1PGWY).
Für die Anleihe (WKN: A0N3X2) der Carpevigo Holding AG wurden am 22. Juni in der Gläubigerversammlung Beschlüsse gefasst: Über 94 Prozent der normalen Anleihegläubiger haben nach Angaben des Unternehmens für die Beschlussvorlage gestimmt. Demnach sollte die Laufzeit der Anleihe um weitere fünf Jahre bis zum 30.6.2021 verlängert werden und der Zins für diesen Zeitraum neu auf 1,5 Prozent pro Jahr festgelegt werden. Zudem war der Wechsel in das neue Schuldverschreibungsrecht 2009 vorgesehen. Die Vorschläge des Vorstands fanden sowohl die Zustimmung des Gemeinsamen Vertreters, als auch eine qualifizierte Mehrheit bei den anwesenden oder vertretenen Anleihegläubigern, teilte Carpevigo mit.
Die Gegenstimmen des Klägers bzw. dreier Gesellschaften aus seinem Umfeld wurden allerdings nicht gezählt: Es handele sich dabei um opponierende Gläubiger und "Berufskläger", hieß es in einer Pressemitteilung der Carpevigo. Rechtsgrundlage für diese Vorgehensweise sei die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach im Falle einer unzulässigen Rechtsausübung deren Stimmen nicht gezählt werden dürfen.
"Unser Antrag ist jetzt zwar formal gesehen 'abgelehnt' worden, allerdings mit einer uns letztlich sehr günstigen Begründung", erklärte Wolfgang Rehse, Geschäftsführer der Carpevigo Finanzierungs GmbH & Co, gegenüber ECOreporter.de. "Denn das Gericht hält die seinerzeit in der Versammlung gefassten Beschlüsse für ohnehin bereits verbindlich, da sie bereits am Markt vollzogen sind. Deshalb hält es eine weitere gerichtliche Freigabe für 'überflüssig', vereinfacht gesprochen."
Das bedeute: Die auf der Gläubigerversammlung beschlossenen Änderungen der Anleihebedingungen seien nach dieser Entscheidung rechtsgültig und verbindlich. "Die drei Anfechtungsklagen werden deshalb wohl ebenfalls nur recht offensichtlich unbegründet sein können", erklärt Rehse. Auch die Zinszahlung für die Anleihe werde gerade veranlasst.
Das Unternehmen aus Holzkirchen war 2013 in existenzbedrohende finanzielle Bedrängnis geraten. So konnte Carpevigo drei Anleihen, über die ursprünglich zusammengenommen bis zu 80 Millionen Euro bei Anlegern eingeworben werden sollten, nicht bedienen. Die Anleger der Anleihen stimmten zu, dass die Zinsausschüttungen vorübergehend ausgesetzt und erst 2014, 2015 und 2016 wieder Zinsen ausgeschüttet wurden. Carpevigo hatte am 11. Mai 2016 für zwei ihrer Anleihen Beschlüsse fassen lassen: zur Verlängerung der Laufzeit und Verzinsung sowie zur Höhe des Rückzahlungsbetrages der Wandelanleihe II (WKN A1MA45) und des Energy Bond I (WKN A1PGWY).
Für die Anleihe (WKN: A0N3X2) der Carpevigo Holding AG wurden am 22. Juni in der Gläubigerversammlung Beschlüsse gefasst: Über 94 Prozent der normalen Anleihegläubiger haben nach Angaben des Unternehmens für die Beschlussvorlage gestimmt. Demnach sollte die Laufzeit der Anleihe um weitere fünf Jahre bis zum 30.6.2021 verlängert werden und der Zins für diesen Zeitraum neu auf 1,5 Prozent pro Jahr festgelegt werden. Zudem war der Wechsel in das neue Schuldverschreibungsrecht 2009 vorgesehen. Die Vorschläge des Vorstands fanden sowohl die Zustimmung des Gemeinsamen Vertreters, als auch eine qualifizierte Mehrheit bei den anwesenden oder vertretenen Anleihegläubigern, teilte Carpevigo mit.
Die Gegenstimmen des Klägers bzw. dreier Gesellschaften aus seinem Umfeld wurden allerdings nicht gezählt: Es handele sich dabei um opponierende Gläubiger und "Berufskläger", hieß es in einer Pressemitteilung der Carpevigo. Rechtsgrundlage für diese Vorgehensweise sei die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach im Falle einer unzulässigen Rechtsausübung deren Stimmen nicht gezählt werden dürfen.