ECOanlagecheck, Windenergie-Investments, Solarenergie-Investments , Geschlossene Fonds

Unabhängige Analyse: CAV Sonne und Wind I – Fonds im ECOanlagecheck

Angebot für (semi-)professionelle Anleger: Über den Spezial-Fonds CAV Sonne und Wind I können sie in Solar- und Windprojekte investieren.

Der Einstieg ist ab 200.000 Euro möglich. Wir haben das Angebot im ECOanlagecheck geprüft und zeigen, welche Stärken und Schwächen es hat.

Der Fonds CAV Sonne und Wind I GmbH & Co. KG plant, mittelbar in Windenergie- und Solarenergieanlagen zu investieren. Der geplante Schwerpunkt der Investitionen sind bestehende Windkraftwerke in Deutschland. Anleger können sich ab 200.000 Euro an dem Fonds beteiligen. Ein Agio gibt es nicht.  Unser ECOanlagecheck analysiert das Angebot: Eine PDF-Version der Analyse finden Sie hier.


Die CAV Kapitalverwaltungs GmbH, die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) des Fonds, hat bislang mittelbar zwei kleinere Windpark-Anteile für einen fünfstelligen Eurobetrag für den Fonds angekauft (Stand: 18. Juli 2017). Für weitere Wind- und Solarenergieprojekte liegen nach Angaben der KVG konkrete Kaufangebote vor. Zusammen mit den bereits von der KVG verbindlich reservierten Projekten ergibt sich ein Einkaufsvolumen für diese Projekte, welches das geplante Platzierungsvolumen des Fonds deutlich übersteigt. Damit hat der Fonds voraussichtlich die Möglichkeit, aus mehreren Projekten die aussichtsreichsten Projekte auszuwählen. Darüber hinaus prüft die KVG aktuell weitere Projekte, die – bei einem positiven Prüfergebnis – auch noch in diesem Jahr eine mögliche Investition für den Fonds darstellen. Den Schwerpunkt in der Projektankaufs-Pipeline der KVG bilden Zweitmarktanteile an bestehenden Windpark-Gesellschaften. Aber auch für Projekte mit neu zu errichtenden Windenergie- und Solaranlagen liegen Angebote vor.

Bei dem vorliegenden geschlossenen Fonds handelt es sich um einen Spezial-AIF (Alternativer Investmentfonds), der sich an professionelle und semiprofessionelle Anleger richtet. Im Gegensatz zu Publikums-AIFs gibt es bei Spezial-AIFs eine Mindestanlagepflicht von 200.000 Euro. Ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligter Verkaufsprospekt ist nicht erforderlich.

Für das Angebot hat die Anbieterin ein umfassendes so genanntes Investment Memorandum (Stand Juni 2017; im Folgenden: Prospekt) erstellt. Die KVG des Spezial-AIFs verfügt über keine Erlaubnis der BaFin, sondern ist von ihr nur registriert worden. Registrierte KVG müssen keine Verwahrstelle einrichten bzw. benennen und haben auch in anderen Bereichen teilweise geringere Anforderungen zu erfüllen als eine KVG mit Volllizenz, beispielsweise bei der Kapitalausstattung.


Fondsinitiatorin und Leistungsbilanz

Die Initiatoren des Angebotes sind die Grüne Sachwerte – Gesellschaft für ökologisches Investment mbH und die CAV Partners AG. Anbieterin und Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) des Fonds ist die CAV Kapitalverwaltungs GmbH aus Regensburg. Ihr Aufgabenbereich als beauftragter Fondsmanager umfasst insbesondere das Portfoliomanagement (Bewertung und Auswahl der Beteiligungen), das Risikomanagement, administrative Tätigkeiten und die Platzierung der Kommanditanteile.

Alleinige Gesellschafterin der KVG als auch der Fondskomplementärin CAV Verwaltungs GmbH ist die CAV Partners AG mit Sitz in Regensburg. Alle drei Unternehmen sind 2017 gegründet worden, so dass eine Leistungsbilanz noch nicht vorliegt.

Die Geschäftsführer bzw. Vorstände der drei CAV-Unternehmen sind jeweils Thomas Hartauer und Andreas Roth. Sie halten zudem jeweils 50 Prozent der Gesellschaftsanteile der CAV Partners AG. Thomas Hartauer ist 41 Jahre alt, verheiratet und hat zwei Kinder. Der gelernte Bankkaufmann und studierte Bankbetriebswirt ist seit 20 Jahren im Bereich Kapitalmarkt tätig.

Von 2008 bis Dezember 2016 war er Vorstand und Geschäftsführer der Lacuna-Unternehmensgruppe und hat den Bereich Erneuerbare Energien aufgebaut. In dieser Zeit wurden laut Prospekt für circa 300 Millionen Euro Investitionsvolumen Projekte im Bereich Wind und Solar entwickelt, gebaut und betrieben sowie bei privaten und institutionellen Kapitalanlegern platziert.

Andreas Roth ist 47 Jahre alt, verheiratet und hat zwei Kinder. Der ausgebildete Finanzwirt ist laut Prospekt seit 23 Jahren als Berater im Kapitalmarktbereich Erneuerbare Energien tätig. Er ist Gründer einer Energiegenossenschaft, legte in der Vergangenheit auch selbst mehrere Produkte (Privatplatzierungen, Genussrechte) im Bereich der Erneuerbaren Energien auf und ist Beiratsmitglied bei zahlreichen Wind- und Solarparkgesellschaften.

Gründungs- und Treuhandkommanditistin des Fonds ist die Grüne Sachwerte – Gesellschaft für ökologisches Investment GmbH aus Bremen. Ihr Gesellschafter Michael Horling ist 38 Jahre alt, verheiratet und hat zwei Kinder. Er hat nach Abschluss seines deutsch-französischen Wirtschaftsstudiums unter anderem sechs Jahre bei einem grünen Wertpapierhandelshaus gearbeitet, bevor er 2012 Grüne Sachwerte gründete, die ausschließlich ökologische Geldanlagen mit Sachwertbezug vermittelt.


Eigenkapitalhöhe und Platzierungsgarantie

Gesamtfinanzierungsvolumen: 5,0 Millionen Euro
Eigenkapitalvolumen: 5,0 Millionen Euro (100 Prozent)
Platzierungsgarantie: Nein

Die Komplementärin des Fonds kann das Eigenkapitalvolumen um weitere 2,5 Millionen Euro auf insgesamt 7,5 Millionen Euro erhöhen. Zudem ist die Komplementärin berechtigt, die Beteiligungen der Anleger rückabzuwickeln, wenn bis Ende September 2017 nicht mindestens ein Eigenkapital von 1 Million Euro platziert und einbezahlt ist. Das Fondskonzept sieht eine Aufnahme von Fremdkapital nicht vor. In der Regel bestehen aber Fremdfinanzierungen auf Ebene der Wind- und Solarprojektgesellschaften.

Fondsnebenkosten
(in Prozent des Eigenkapitalvolumens ohne Agio)

Agio: 0 Prozent
Eigenkapitalvermittlung (ohne Agio): 0 Prozent
Einrichtung Treuhand: 2,2 Prozent
Konzeption und Marketing: 0,8 Prozent
Gesamtweichkosten: 3,0 Prozent

Bei den oben aufgeführten Fondsnebenkosten handelt es sich um fixe Kosten, die unabhängig vom eingeworbenen Eigenkapitalvolumen sind. Die KVG erhält für die Prüfung und Auswahl der Projektbeteiligungen eine Vergütung in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zzgl. Umsatzsteuer. Zudem kalkuliert die Anbieterin mit weiteren Anschaffungsnebenkosten von durchschnittlich 5 Prozent des Kaufpreises, beispielsweise für an Dritte zu zahlende Projekt-Vermittlungsprovisionen oder Notarkosten für Anteilsübertragungen.


Laufende Kosten


Komplementärin (pro Jahr): 5.000 Euro
Kapitalverwaltungsgesellschaft (pro Jahr): 1,0 Prozent des gezeichneten Kapitals (50.000 Euro bei Vollplatzierung)
Treuhänderin (pro Jahr): 0,35 Prozent des gezeichneten Kapitals (17.500 Euro bei Vollplatzierung)

Die laufenden Kosten auf Fondsebene sind vergleichsweise gering, auch weil die KVG nur registriert ist und daher beispielsweise Kosten für eine Verwahrstelle nicht anfallen. Durch die teilweise variablen Kosten soll eine Parallelität der Interessen zwischen Anleger und Anbieter entstehen. Bei den Projektgesellschaften entstehen in der Regel laufende Kosten unter anderem für Wartung und Instandhaltung, kaufmännische und technische Betriebsführung und Pacht und Versicherungen.


Laufzeit und Ausschüttungen

Laufzeit: bis 31. Dezember 2026
Gesamtausschüttung (Prospektprognose): 152 Prozent (inkl. 100 Prozent Kapitalrückzahlung)
Schlussausschüttung 2026 (Prospektprognose): 100 Prozent
Renditeprognose vor Steuern pro Jahr (IRR; ECOreporter.de-Berechnung):  5,7 Prozent
Einkunftsart: Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Eine Auflösung des Fonds vor Ende 2026 erfordert einen Gesellschafterbeschluss mit einer qualifizierten Mehrheit von mindestens 75 Prozent der Stimmen sowie die Zustimmung der Komplementärin, ebenso wie eine Verlängerung der Laufzeit über 2026 hinaus.

Der im Prospekt dargestellte geplante Auszahlungsverlauf sieht für den Zeitraum 2018 bis 2025 jährliche Ausschüttungen von 6,5 Prozent des Kommanditkapitals an die Anleger vor. Die Treuhänderin und die KVG erhalten bereits dann eine Erfolgsvergütung für ein abgelaufenes Jahr, wenn die Ausschüttung an die Anleger in dem Jahr über 3,0 Prozent liegt. Bei der Schlussausschüttung (Abfindungsguthaben) besteht der Anspruch auf die Erfolgsvergütung, wenn die Ausschüttung an die Anleger über 100 Prozent liegt.

Die Erfolgsvergütung beträgt für die KVG 20 Prozent und für die Treuhänderin 5 Prozent des – 3 bzw. 100 Prozent Ausschüttung – übersteigenden Betrages. Bei Erreichen des geplanten Eigenkapitalvolumens von 5 Millionen Euro verringert sich die Erfolgsvergütung für die KVG auf 15 Prozent und für die Treuhänderin auf 3,0 Prozent des übersteigenden Betrages.

Bei der Ermittlung der Erfolgsvergütung wird eine eventuell geringere Schlussausschüttung mit den Ausschüttungen vorheriger Jahre nicht verrechnet. Daher ist es grundsätzlich möglich, dass die KVG und die Treuhänderin für mehrere Jahre Erfolgsvergütungen erhalten, die Gesamtausschüttung für die Anleger aber unter dem prospektierten Plan bleibt.

Aufgrund der laufenden Fondskosten und der Erfolgsvergütungen muss der Fonds aus den Projekten Ausschüttungen von durchschnittlich ungefähr 9 Prozent pro Jahr erhalten, um die geplanten 6,5 Prozent pro Jahr an seine Anleger ausschütten zu können. Abhängig ist die Umsetzung dieses Plans unter anderem davon, dass der Fonds wie geplant mehrheitlich (Zweitmarkt-) Anteile an Gesellschaften erwirbt, die bereits seit mehreren Jahren Wind- oder Solaranlagen betreiben, einen großen Teil des Bankkapitals bereits getilgt haben und daher höhere Ausschüttungen leisten können.

Falls der Fonds dagegen in höherem Umfang in Gesellschaften mit neuen Anlagen investieren sollte, können tendenziell die laufenden Ausschüttungen des Fonds an die Anleger niedriger als 6,5 Prozent und dafür die Schlussausschüttung höher als 100 Prozent ausfallen, die Gesamtausschüttung aber ungefähr gleichbleiben.

Die von der KVG im Durchschnitt errechneten Zielrenditen bei den geprüften Projekten, die mögliche Investitionen für den Fonds darstellen, stützen die prognostizierte Renditeerwartung für die Fondsanleger. Die jeweils zu erzielende Projektrendite ist beispielsweise davon abhängig, ob es sich um ein Projekt in der Bauphase oder um ein Bestandsprojekt handelt. Da die Investitionen des Fonds noch nicht feststehen, ist eine fundierte Fondsprognose deutlich erschwert. Die Anbieterin hat daher im Prospekt auf eine Prognose- und Planrechnung verzichtet.

Inzwischen liegen aber nähere Informationen zu möglichen bis wahrscheinlichen Investitionen des Fonds vor, so dass die Anbieterin eine Portfoliokalkulation mit diesen Investitionen erstellt und ECOreporter.de vorgelegt hat. Dabei handelt es sich nach Angaben der KVG um eine Vorplanung, die abhängig vom Platzierungsvorlauf und nach jedem Anteilskauf aktualisiert wird. Die in der vorliegenden Portfoliokalkulation aufgeführten Projektanteile sind gemäß ihrer geplanten Ausschüttungsverläufe geeignet, um die prospektierten Ausschüttungen an die Fondsanleger erreichen zu können.



Investitionen

Der Fonds plant mittelbar (über Projektgesellschaften) in Wind- und Solarenergieanlagen zu investieren. Die Investitionskriterien sehen laut Prospekt vor, dass es sich dabei ausschließlich um Gesellschaften nach deutschem Recht handelt. Mindestens 90 Prozent des Investitionsvolumens des Fonds müssen in Wind- und Solarprojekte in Deutschland fließen. Höchstens 10 Prozent des Investitionsvolumens darf der Fonds in Wind- und Solarprojekte außerhalb Deutschlands, aber nur innerhalb der Eurozone, investieren. Eine weitere Voraussetzung für Investitionen ist laut Prospekt, dass die Vergütungen der Anlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bzw. vergleichbaren gesetzlichen Vorgaben geregelt sind. Wenn der Fonds mittelbar in Energieanlagen investiert, die noch in der Bauphase sind, müssen laut den Investitionskriterien für die Anlagen alle notwendigen Genehmigungen vorliegen.

Bildhinweis: Das Anlegergeld fließt in Solaranlagen innerhalb der Eurozone. / Foto: Fotolia, Subscription Monthly

Es ist nach Angaben der Fondgeschäftsführung derzeit geplant, dass der Fonds das einzuwerbende Eigenkapital zum überwiegenden Anteil in Zweitmarktanteile investiert und Erstmarktanteile als Beimischung nutzt. Bei den Zweitmarktanteilen handelt es sich in der Regel um Anteile an Gesellschaften, die Windenergie- oder Solaranlagen bereits seit mehreren Jahren betreiben.

Im Bereich Windenergie kann es sich aber auch um ältere Anlagen handeln, die durch neue Anlagen ersetzt wurden bzw. ersetzt werden sollen (Repowering). In diesen Fällen kann auch der Erwerb von Zweitmarktanteilen mit Investitionen in neue Anlagen verbunden sein. Die KVG verfügt nach eigenen Angaben über mehrere Kaufangebote für Anteile an Repowering-Windparks.

Bei genehmigten Repowering-Projekten berücksichtigt die Geschäftsführung eine verlängerte Laufzeit und damit verbundene Mehrerlöse bei der Ermittlung des Angebotspreises. Bei allen anderen Angeboten berücksichtigt sie nach eigenen Angaben grundsätzlich nicht mögliche Erlöse aus einem Weiterbetrieb der Windenergieanlagen nach Ende des jeweiligen EEG-Vergütungszeitraums.

Laut Prospekt wird der Fonds in aller Regel Minderheitsbeteiligungen an den Zielgesellschaften eingehen. Somit besteht das Risiko, dass in der Gesellschafterversammlung Entscheidungen gegen die Interessen des Fonds getroffen werden, beispielsweise bei der Entscheidung für oder gegen ein Repowering. Das Eingehen von Minderheitsbeteiligungen ermöglicht es dem Fonds andererseits aber auch, das Fondskapital in zahlreiche Projekte zu investieren, um so eine breite Risikostreuung zu erreichen. Laut Prospekt kann der Fonds das Anlegerkapital reinvestieren und somit während der Fondslaufzeit wieder neu anlegen.


Ökologische Wirkung

Der Fonds wird voraussichtlich – die Zielinvestments stehen noch nicht fest – mittelbar überwiegend in Windenergieanlagen und im geringeren Umfang in Solaranlagen investieren. Solar- und Windenergieanlagen haben eine positive ökologische Wirkung: Die energetische Amortisationszeit von Windenergieanlagen liegt bei weniger als zehn Monaten, die von Solaranlagen bei weniger als drei Jahren. In dieser Zeit erzeugen die Anlagen die Energiemenge, die bei Herstellung, Transport und Wartung der Anlagen verbraucht wird.

Es ist möglich, dass der Fonds in Zielgesellschaften investiert, deren Wind- und Solarparks noch nicht errichtet sind. In diesen Fällen besteht eine direkte ökologische Wirkung.  Voraussichtlich wird der Fonds aber in der Regel in Windparks investieren, die bereits mehrere Jahre in Betrieb sind. Teilweise ist ein Repowering erfolgt bzw. besteht die Möglichkeit eines Repowerings.

Das Repowering eines Windparks ist in der Regel unter ökologischen Gesichtspunkten positiv zu bewerten, da beim Ersetzen von alten Anlagen durch neue Windenergieanlagen der Stromertrag steigt und gleichzeitig meist die Anzahl der Anlagen sinkt.


Risiko

Der Fonds investiert mittelbar voraussichtlich überwiegend in Windenergieanlagen, die bereits Strom ins Netz einspeisen. Bei diesen Anlagen bestehen daher keine Fertigstellungsrisiken. Baurisiken bestehen, wenn der Fonds in neu zu errichtende Anlagen investiert oder Bestandsanlagen, in die der Fonds investiert ist, während der Laufzeit des Fonds repowert werden. Laut den Investitionskriterien müssen bei allen Energieanlagen, an denen sich der Fonds beteiligt, sämtliche notwendigen Genehmigungen vorliegen.

Bei der Investition in bestehende Windenergieanlagen liegen in der Regel fundierte, langjährige Stromertragsdaten für eine zuverlässige und marktgerechte Bewertung der Windpark-Anteile vor. Trotzdem besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Geschäftsführer des Fonds den Wert von Wind- und Solarparkanteilen falsch bewerten und der Fonds daher einen zu hohen Kaufpreis zahlt. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass zum Zeitpunkt der Kaufpreisfindung nicht alle relevanten Projektinformationen vorlagen.

Das neu gegründete Unternehmen CAV verfügt noch nicht über eine langjährig erprobte Bewertungsmethodik und nicht über eine so umfangreiche Datenbank wie andere Unternehmen, die bereits seit vielen Jahren Zweitmarktfonds anbieten.

Zudem ist es möglich, dass sich während der Fondslaufzeit zeigt, dass die Energieanlagen – beispielsweise aufgrund eines geringen Windaufkommens – nicht die prognostizierten Stromerträge erzielen. Neben dem Stromertragsrisiko werden auf Ebene der Zielgesellschaften voraussichtlich weitere marktübliche Projektrisiken bestehen, die mit dem Betrieb von Windenergie- und Solaranlagen verbunden sind.

Ein Großteil der geplanten Ausschüttungen an die Anleger soll durch den Verkauf der Beteiligungen am Ende der Fondslaufzeit erwirtschaftet werden. Es besteht das Risiko, dass die Verkaufserlöse geringer ausfallen als prognostiziert. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn das Zinsniveau am Ende der geplanten Fondslaufzeit 2026 deutlich über dem aktuell sehr niedrigen Zinsniveau liegen sollte.


Stärken         
Breite Streuung der Investitionen über zahlreiche Projekte
Anlagen bei Erwerb voraussichtlich mehrheitlich bereits im Betrieb
Erfahrene Geschäftsführer
Geringe Fondsnebenkosten
Geringe laufende Kosten auf Fondsebene

Schwächen
Investitionen stehen größtenteils noch nicht fest
Teilweise Bauherrenrisiken möglich
Erfolgsbeteiligung für KVG/Treuhänderin bei Ausschüttung unter Plan möglich

Chancen
Verkaufserlös für die Zielgesellschaften höher als prognostiziert

Risiken
Geringere Wind- und Stromerträge als erwartet


Fazit:

Finanziell

Der Fonds erwirbt Anteile von Gesellschaften, die laut Planung hauptsächlich Windenergieanlagen betreiben. Beim Ankauf von Gesellschaftsanteilen an bestehenden Energieanlagen  auf dem Zweitmarkt liegen in der Regel langjährige Erfahrungswerte für die Anlagen vor. Damit sind die zukünftigen Stromerträge zuverlässiger zu prognostizieren. Die Initiatorin CAV ist zwar jung, die beiden Geschäftsführer verfügen aber über umfassende und langjährige Erfahrungen im Kapitalmarktbereich der Erneuerbaren Energien.  Die von CAV vorgelegten Informationen zur Projektpipeline deuten darauf hin, dass die Geschäftsführer über einen guten Marktzugang verfügen.

Die angebotenen Projektvolumina übersteigen insgesamt das geplante Platzierungsvolumen des Fonds, so dass der Fonds bei den Projekten Auswahlmöglichkeiten hat.  Die in der Portfoliokalkulation aufgeführten möglichen Projektkäufe sind gemäß ihren geplanten Zielrenditen geeignet, um die prospektierten Ausschüttungen an die Fondsanleger erreichen zu können.

Nachhaltigkeit

Windenergie- und Solaranlagen erzeugen Strom nachhaltig.

ECOreporter.de-Empfehlung

Die Fondsgeschäftsführung verfügt über die Erfahrungen und Kompetenzen, um das plausible Investitionskonzept erfolgreich umsetzen zu können. Bei Erreichen des geplanten, breit gestreuten Anlagenportfolios ist das Renditeerwartungs-Risiko-Verhältnis des Angebotes angemessen.


Basisdaten

Anbieterin und Kapitalverwaltungsgesellschaft: CAV Kapitalverwaltungs GmbH, Regensburg
Fondsgesellschaft (Emittentin): CAV Sonne und Wind I GmbH & Co. KG , Zeitlarn bei Regensburg
Komplementärin und Geschäftsführerin: CAV Verwaltungs GmbH, Zeitlarn bei Regensburg
Treuhänderin: Grüne Sachwerte – Gesellschaft für ökologisches Investment mbH, Bremen
Beteiligungsform: Treugeber oder Direktkommanditist

Währung: Euro
Gesamtfinanzierungsvolumen: 5,0 Millionen Euro
Eigenkapitalvolumen (ohne Agio): 5,0 Millionen Euro
Mindestzeichnungssumme: 200.000 Euro
Agio: 0 Prozent
Laufzeit: bis 31. Dezember 2026

BaFin-Billigung: Nein
Leistungsbilanz: Nein
Sensitivitätsanalyse: Nein
Haftsumme: 1 Prozent der Kommanditeinlage (Außenverhältnis), 100 Prozent der Kommanditeinlage (Innenverhältnis)

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