CCR Logistics Systems AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ins Handelsregister eingetragen

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Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der CCR Logistics Systems AG und der Reverse Logistics GmbH vom 07.11.2007, ist am 12.11.2008 in das Handelsregister eingetragen worden. Die außerordentliche Hauptversammlung der CCR Logistics Systems AG hatte dem Vertrag am 21.12.2007 zugestimmt. Die Klagen gegen den Hauptversammlungsbeschluss wurden in erster Instanz abgewiesen, in zweiter Instanz hat sich die CCR Logistics Systems AG mit den verbliebenen Klägern im Rahmen eines Vergleichs geeinigt. Einzelheiten hierzu finden Sie auf der Webseite von CCR unter www.ccr.de. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit der Eintragung in das Handelsregister in Kraft getreten. Den außenstehenden Aktionären der CCR Logistics Systems AG steht damit zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen als angemessener Ausgleich für den Verlust des Dividendenanspruchs eine wiederkehrende Geldleistung (Ausgleichszahlung) von brutto EUR 0,41 (netto nach Maßgabe der aktuell gültigen Steuergesetze EUR 0,36) je Stückaktie für jedes volle Geschäftsjahr zu. Der Ausgleich wird erstmals für das Geschäftsjahr 2008 gezahlt. Der Ausgleich ist jeweils fällig am Tag nach der ordentlichen Hauptversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr. Die Reverse Logistics GmbH verpflichtet sich nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen ferner, die Aktien jedes außenstehenden Aktionärs auf dessen Verlangen gegen Zahlung einer Barabfindung von EUR 7,41 je Stückaktie zu erwerben.

Kontakt:
CCR Logistics Systems AG
Manager Investor Relations
Gunnar Elstner
Karl-Hammerschmidt-Str. 36
D 85609 Dornach
Tel +49 89 49049 100
Fax +49 89 49049 101
Email [email protected]
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