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centrotherm photovoltaics darf sich in Eigenregie sanieren
Das zuständige Amtsgericht in Ulm hat dem Antrag des Solarausrüsters centrotherm photovoltaics AG auf eine Insolvenz im sogenannten Schutzschirmverfahren nach § 270b der Insolvenzordnung und der Restrukturierung in Eigenregie stattgegeben.
Damit kann das Unternehmen aus Blaubeuren sich nun weitgehend in Eigenregie sanieren. Anders als bei einem klassischen Insolvenzverfahren, führt der Vorstand die Insolvenz in eigener Verantwortung durch, wobei das Verfahren von einem Sachwalter begleitet und überwacht wird. Dieser ist wie der Insolvenzverwalter ein Fachjurist, verfügt trägt jedoch nicht die federführende Verantwortung bei den Schritten zur Sanierung des Unternehmens.
Zum vorläufigen Sachwalter von centrotherm photovoltaics bestellte das Amtsgericht den Anwalt Prof. Dr. Martin Hörmann von der Kanzlei Anchor Rechtsanwälte. Der nächste Schritt im Verfahren ist die Erarbeitung eines Sanierungsplans. Näheres dazu und zu den Hintergründen der Insolvenz des Solarausrüsters erfahren Sie hier. „Der erste Eindruck ist sehr positiv, das Schutzschirmverfahren ist im Unternehmen gut vorbereitet worden“, so Hörmann. Unterdessen laufe der Geschäftsbetrieb bis auf Weiteres unverändert weiter.
Vorstandssprecher Robert M. Hartung: „Aufträge werden planmäßig abgearbeitet.“ Auch für die rund 1.400 Mitarbeiter in der centrotherm Gruppe, davon rund 500 Arbeitnehmer in Gesellschaften im Schutzschirmverfahren, ändere sich derzeit nichts.
centrotherm photovoltaics AG: ISIN DE000A0JMMN2 / WKN A0JMMN
Damit kann das Unternehmen aus Blaubeuren sich nun weitgehend in Eigenregie sanieren. Anders als bei einem klassischen Insolvenzverfahren, führt der Vorstand die Insolvenz in eigener Verantwortung durch, wobei das Verfahren von einem Sachwalter begleitet und überwacht wird. Dieser ist wie der Insolvenzverwalter ein Fachjurist, verfügt trägt jedoch nicht die federführende Verantwortung bei den Schritten zur Sanierung des Unternehmens.
Zum vorläufigen Sachwalter von centrotherm photovoltaics bestellte das Amtsgericht den Anwalt Prof. Dr. Martin Hörmann von der Kanzlei Anchor Rechtsanwälte. Der nächste Schritt im Verfahren ist die Erarbeitung eines Sanierungsplans. Näheres dazu und zu den Hintergründen der Insolvenz des Solarausrüsters erfahren Sie hier. „Der erste Eindruck ist sehr positiv, das Schutzschirmverfahren ist im Unternehmen gut vorbereitet worden“, so Hörmann. Unterdessen laufe der Geschäftsbetrieb bis auf Weiteres unverändert weiter.
Vorstandssprecher Robert M. Hartung: „Aufträge werden planmäßig abgearbeitet.“ Auch für die rund 1.400 Mitarbeiter in der centrotherm Gruppe, davon rund 500 Arbeitnehmer in Gesellschaften im Schutzschirmverfahren, ändere sich derzeit nichts.
centrotherm photovoltaics AG: ISIN DE000A0JMMN2 / WKN A0JMMN