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"Chaotische Buchführung" - Insolvenzverwalter berichtet über Versäumnisse der EECH, Ex-Vorstand soll Schadensersatz zahlen
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der EECH Energy Consult Holding AG hat jetzt die erste Gläubigerversammlung stattgefunden. Sie wurde vom Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Reimer aus Hamburg, geleitet und von Vertretern der Hamburger Justiz begleitet. Das berichtet die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die nach eigenen Angaben über 600 Anleger mit Forderungen in Höhe von 0,5 Millionen Euro vertritt. Der Insolvenzverwalter hat demnach festgestellt, dass sich die Gesamtforderungen aller Gläubiger der EECH vorläufig auf einen Betrag von rund 67 Millionen Euro summieren. Er habe Vermögenswerte der EECH in einer Größenordnung von etwa 18,7 Millionen Euro feststellen und zu Gunsten der Gläubiger sichern können.
Dazu zählten unter anderem von der EECH angeschaffte Kunstwerke mit einem geschätzten Wert von drei Millionen Euro. Der Verwalter beabsichtige, diese Kunstwerke über Versteigerungen zu veräußern und den daraus entstehende Erlös an die Gläubiger zu verteilen. Nach einer vorläufigen Schätzung des Verwalters können die Anleger aller Voraussicht nach mit einer Rückzahlung in Höhe von 10 bis 30 Prozent der erlittene Verluste rechnen, berichtet die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte weiter. Voraussetzung für eine solch "hohe Insolvenzquote" sei jedoch unter anderem, dass ein Teilbereich des Geschäftsbetriebs der EECH fortgeführt und die festgestellten Vermögenswerte zu den bereits ermittelten Schätzwerten veräußert werden könne. Nach den Ausführungen des Insolvenzverwalters sei aber frühestens in zwölf Monaten mit einer ersten Auszahlung an die Gläubiger zu rechnen.
Wie weiter mitgeteilt wurde, wies der Insolvenzverwalter während der Versammlung auf die „chaotische Buchführung und die Versäumnisse der Geschäftsführung der EECH“ hin. Hauptursache für die Insolvenz der EECH seien unter anderem unternehmerische Fehlentscheidungen in den Jahren 2002 bis 2005 gewesen, es hätte insbesondere an einem ordentlichen Kontrollsystem gefehlt. Auch der dem Verwalter vorliegende Betriebsprüfungsbericht des Finanzamts Hamburg habe „eklatante Buchführungsmängel auf Seiten der EECH“ bestätigt. Nur mit großem Aufwand sei es möglich gewesen, im Einzelnen zu ermitteln, welche Vermögenswerte welcher Teilgesellschaft der EECH Gruppe zuzuordnen waren. Die Ermittlungsarbeit habe es zusätzlich erschwert, dass seitens der EECH „eine fast unüberschaubare Zahl an Zweckgesellschaften“ gegründet wurde, die aber keine Geschäftstätigkeiten entfaltet hätten.
Der weitere Prüfungstermin für Insolvenzforderungen wurde auf den 9.9.2008 gelegt, so die CLLB-Rechtsanwälte. Die Gläubigerversammlung habe einen aus fünf Personen bestehenden Gläubigerausschuss gewählt, der fortan den Insolvenzverwalter unterstützen und kontrollieren soll. Aufgrund des zwischenzeitlich eröffneten Insolvenzverfahrens über das Vermögen des ehemaligen Vorstands der EECH, Tarik Ersin Yoleri, seien die bis jetzt von den CLLB-Rechtsanwälten durchgeführten Klage- und Arrestverfahren vorläufig unterbrochen. Derzeit werde geprüft, ob die bereits anhängigen Klagen gegen weitere Verantwortliche der EECH AG erweitert werden. Das könne den Anlegern neben dem Insolvenzverfahren die Möglichkeit eröffnen, größere Anteile der erlittenen Verluste erstattet zu bekommen.
EECH Group AG: ISIN DE0006852809 / WKN 685280
Dazu zählten unter anderem von der EECH angeschaffte Kunstwerke mit einem geschätzten Wert von drei Millionen Euro. Der Verwalter beabsichtige, diese Kunstwerke über Versteigerungen zu veräußern und den daraus entstehende Erlös an die Gläubiger zu verteilen. Nach einer vorläufigen Schätzung des Verwalters können die Anleger aller Voraussicht nach mit einer Rückzahlung in Höhe von 10 bis 30 Prozent der erlittene Verluste rechnen, berichtet die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte weiter. Voraussetzung für eine solch "hohe Insolvenzquote" sei jedoch unter anderem, dass ein Teilbereich des Geschäftsbetriebs der EECH fortgeführt und die festgestellten Vermögenswerte zu den bereits ermittelten Schätzwerten veräußert werden könne. Nach den Ausführungen des Insolvenzverwalters sei aber frühestens in zwölf Monaten mit einer ersten Auszahlung an die Gläubiger zu rechnen.
Wie weiter mitgeteilt wurde, wies der Insolvenzverwalter während der Versammlung auf die „chaotische Buchführung und die Versäumnisse der Geschäftsführung der EECH“ hin. Hauptursache für die Insolvenz der EECH seien unter anderem unternehmerische Fehlentscheidungen in den Jahren 2002 bis 2005 gewesen, es hätte insbesondere an einem ordentlichen Kontrollsystem gefehlt. Auch der dem Verwalter vorliegende Betriebsprüfungsbericht des Finanzamts Hamburg habe „eklatante Buchführungsmängel auf Seiten der EECH“ bestätigt. Nur mit großem Aufwand sei es möglich gewesen, im Einzelnen zu ermitteln, welche Vermögenswerte welcher Teilgesellschaft der EECH Gruppe zuzuordnen waren. Die Ermittlungsarbeit habe es zusätzlich erschwert, dass seitens der EECH „eine fast unüberschaubare Zahl an Zweckgesellschaften“ gegründet wurde, die aber keine Geschäftstätigkeiten entfaltet hätten.
Der weitere Prüfungstermin für Insolvenzforderungen wurde auf den 9.9.2008 gelegt, so die CLLB-Rechtsanwälte. Die Gläubigerversammlung habe einen aus fünf Personen bestehenden Gläubigerausschuss gewählt, der fortan den Insolvenzverwalter unterstützen und kontrollieren soll. Aufgrund des zwischenzeitlich eröffneten Insolvenzverfahrens über das Vermögen des ehemaligen Vorstands der EECH, Tarik Ersin Yoleri, seien die bis jetzt von den CLLB-Rechtsanwälten durchgeführten Klage- und Arrestverfahren vorläufig unterbrochen. Derzeit werde geprüft, ob die bereits anhängigen Klagen gegen weitere Verantwortliche der EECH AG erweitert werden. Das könne den Anlegern neben dem Insolvenzverfahren die Möglichkeit eröffnen, größere Anteile der erlittenen Verluste erstattet zu bekommen.
EECH Group AG: ISIN DE0006852809 / WKN 685280