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Colexon Energy AG: 7C Solarparken NV ist nun 100%ige Tochtergellschaft
Die untenstehende Meldung ist eine Original-Meldung des Unternehmens. Sie ist nicht von der ECOreporter.de-Redaktion bearbeitet. Die presserechtliche Verantwortlichkeit liegt bei dem meldenden Unternehmen.
Hamburg - Die COLEXON Energy AG (WKN: A11QW6, ISIN: DE000A11QW6; Börse: Regulierter Markt in Frankfurt/Main (General Standard)) kann mit der Eintragung des Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 24.717.000,00 EUR auf bis zu 33.589.278,00 EUR gegen Sacheinlagen in das Handelsregister am gestrigen Nachmittag einen weiteren Meilenstein in dieser Transaktion vermelden.
Rechtlich handelt es sich bei der Übernahme der 7C Solarparken gemäß IFRS 3 um einen “umgekehrten Unternehmenserwerb“ (Reverse Acquisition), welcher so auch im Konzernabschluss der COLEXON zu erfassen ist. Demzufolge ist die 7C Solarparken als wirtschaftlicher Erwerber der COLEXON darzustellen. Die gestrige Eintragung des Beschlusses über die Kapitalerhöhung der COLEXON in das Handelsregister führt zur Beherrschung der COLEXON, da 24.717.000 neue Aktien ausgegeben werden und somit die Mehrheit (d.h. 73,6% ohne Berücksichtigung der eigenen Aktien) am Grundkapital auf die bisherigen 7C Solarparken-Aktionäre übergeht. Der 09.09.2014 ist damit der Erstkonsolidierungstag der 7C Solarparken im Konzernabschluss der COLEXON.
Demnach werden in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns zum 31.12.2014 die Werte der 7C Solarparken vollständig für das gesamte Geschäftsjahr 2014 abgebildet, während die Werte der COLEXON nur zeitanteilig, also ab dem 09.09.2014, konsolidiert werden. Das bis zu diesem Datum aufgelaufene Ergebnis der COLEXON wird ergebnisneutral im Eigenkapital dargestellt.
Der Vorstand von COLEXON geht nun davon aus, dass die Durchführung der Kapitalerhöhung, der letzte Schritt in der Transaktion, bis Mitte Oktober vollzogen wird.
Anstehende Termine
18. November 2014 Veröffentlichung der Zwischenmitteilung im zweiten Halbjahr 2014
Kontakt:
COLEXON Energy AG
Große Elbstr. 43
22767 Hamburg
Deutschland
FON: +49 (0)40. 28 00 31-100
FAX: +49 (0)40. 28 00 31-102
EMAIL: [email protected]
www.colexon.de
Hamburg - Die COLEXON Energy AG (WKN: A11QW6, ISIN: DE000A11QW6; Börse: Regulierter Markt in Frankfurt/Main (General Standard)) kann mit der Eintragung des Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 24.717.000,00 EUR auf bis zu 33.589.278,00 EUR gegen Sacheinlagen in das Handelsregister am gestrigen Nachmittag einen weiteren Meilenstein in dieser Transaktion vermelden.
Rechtlich handelt es sich bei der Übernahme der 7C Solarparken gemäß IFRS 3 um einen “umgekehrten Unternehmenserwerb“ (Reverse Acquisition), welcher so auch im Konzernabschluss der COLEXON zu erfassen ist. Demzufolge ist die 7C Solarparken als wirtschaftlicher Erwerber der COLEXON darzustellen. Die gestrige Eintragung des Beschlusses über die Kapitalerhöhung der COLEXON in das Handelsregister führt zur Beherrschung der COLEXON, da 24.717.000 neue Aktien ausgegeben werden und somit die Mehrheit (d.h. 73,6% ohne Berücksichtigung der eigenen Aktien) am Grundkapital auf die bisherigen 7C Solarparken-Aktionäre übergeht. Der 09.09.2014 ist damit der Erstkonsolidierungstag der 7C Solarparken im Konzernabschluss der COLEXON.
Demnach werden in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns zum 31.12.2014 die Werte der 7C Solarparken vollständig für das gesamte Geschäftsjahr 2014 abgebildet, während die Werte der COLEXON nur zeitanteilig, also ab dem 09.09.2014, konsolidiert werden. Das bis zu diesem Datum aufgelaufene Ergebnis der COLEXON wird ergebnisneutral im Eigenkapital dargestellt.
Der Vorstand von COLEXON geht nun davon aus, dass die Durchführung der Kapitalerhöhung, der letzte Schritt in der Transaktion, bis Mitte Oktober vollzogen wird.
Anstehende Termine
18. November 2014 Veröffentlichung der Zwischenmitteilung im zweiten Halbjahr 2014
Kontakt:
COLEXON Energy AG
Große Elbstr. 43
22767 Hamburg
Deutschland
FON: +49 (0)40. 28 00 31-100
FAX: +49 (0)40. 28 00 31-102
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