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Erneuerbare Energie, Anleihen / AIF
Das letzte Wort? - Empfehlung zum "Anlagensplitting" von Biogasanlagen liegt nun vor
Die EEG-Clearingstelle hat heute eine Empfehlung zur Auslegung von § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 veröffentlicht. Darin beantwortet sie die Frage, wie die Formulierung „auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe“ auszulegen und anzuwenden ist. Hierbei geht es um das so genannten "Anlagensplitting" von Biogasanlagen. Der Hintergrund: Große Biogasanlagen erhalten für den Strom, den sie ins Netz einspeisen, weniger Geld als kleine, nämlich 11 statt 18 Cent. Also haben verschiedene Biogasanlagenbetreiber statt einer großen Anlage viele kleine zu einem Anlagenkomplex zusammengefasst. Doch mit der am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist das Anlagensplitting von Biogasanlagen unzulässig geworden. Für diese Anlagenkomplexe soll nun die geringere Vergütung gezahlt werden.
Die Clearingstelle EEG kommt in ihrer Empfehlung zu dem Ergebnis, dass ein „Grundstück“ grundsätzlich ein Grundstück im grundbuchrechtlichen Sinne ist, in eng umgrenzten Ausnahmefällen ein Grundstück jedoch auch ein Grundstück im wirtschaftlichen Sinne sein könne. „Das Tatbestandsmerkmal der [sonstigen] "unmittelbaren räumlichen Nähe" ist vorwiegend aufgrund der Genese und des Zwecks des Gesetzes dahingehend auszulegen, dass eine Ausnutzung aneinandergrenzender Grundstücke bzw. eine Parzellierung von Grundstücken entlang der Belegenheit der Anlagen eine Umgehung der Vergütungsschwellen des EEG sein kann“, heißt es in ihrer Empfehlung Die Clearingstelle EEG hat einen Kriterienkatalog entwickelt, anhand dessen eine Umgehung geprüft werden kann. Zu der detaillierten Empfehlung sowie zu weiteren verfahrensrelevanten Dokumente gelangen Sie per
Mausklick.
Die Clearingstelle EEG weist Anlagenbetreiberinnen, Anlagenbetreiber und Netzbetreiber darauf hin, dass in Einzelfällen weiterhin Zweifelsfragen existieren können. Anlagen- und Netzbetreibern sei es möglich, bei der Clearingstelle EEG ein
Votumsverfahren zu beantragen, also die Begutachtung der Sach- und Rechtslage, oder ein Einigungsverfahren. Einzelheiten zum Ablauf der Verfahren finden Sie in der Verfahrensordnung der
Clearingstelle EEG.
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat die heute veröffentlichte Empfehlung der Clearingstelle EEG zum "Anlagensplitting" begrüßt. Er sieht durch die Empfehlung von heute die Auffassung des Bundesumweltministeriums bestätigt. Biogas-Strom aus kleineren Anlagen werde grundsätzlich höher vergütet als Strom aus großen Anlagen. Damit würden die Kostenvorteile für große Anlagen ausgeglichen. In der Vergangenheit sei es immer wieder vorgekommen, dass große Anlagen formal in mehrere kleine Anlagen aufgeteilt wurden, um auf diese Weise höhere Vergütungen zu erzielen. Die Empfehlung der Clearingstelle stelle klar, dass mit der Regelung zum Anlagensplittingim EEG diese missbräuchliche Umgehung der Vergütungsvorschriften verhindert werden solle. "Mit diesen Empfehlungen wird sichergestellt, dass die Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher nicht mit unnötig hohen Kosten belastet werden", so Gabriel.
Die vom Bundesumweltministerium unabhängige Clearingstelle EEG klärt Anwendungsfragen und Streitigkeiten zwischen Anlagen- und Netzbetreibern. Sie hilft damit, teure und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
ECOreporter.de hat ausführlich über die Debatte über das Anlagensplitting berichtet. Näheres dazu erfahren Sie etwa in unserem
Beitrag vom 16. April.
Die Clearingstelle EEG kommt in ihrer Empfehlung zu dem Ergebnis, dass ein „Grundstück“ grundsätzlich ein Grundstück im grundbuchrechtlichen Sinne ist, in eng umgrenzten Ausnahmefällen ein Grundstück jedoch auch ein Grundstück im wirtschaftlichen Sinne sein könne. „Das Tatbestandsmerkmal der [sonstigen] "unmittelbaren räumlichen Nähe" ist vorwiegend aufgrund der Genese und des Zwecks des Gesetzes dahingehend auszulegen, dass eine Ausnutzung aneinandergrenzender Grundstücke bzw. eine Parzellierung von Grundstücken entlang der Belegenheit der Anlagen eine Umgehung der Vergütungsschwellen des EEG sein kann“, heißt es in ihrer Empfehlung Die Clearingstelle EEG hat einen Kriterienkatalog entwickelt, anhand dessen eine Umgehung geprüft werden kann. Zu der detaillierten Empfehlung sowie zu weiteren verfahrensrelevanten Dokumente gelangen Sie per

Die Clearingstelle EEG weist Anlagenbetreiberinnen, Anlagenbetreiber und Netzbetreiber darauf hin, dass in Einzelfällen weiterhin Zweifelsfragen existieren können. Anlagen- und Netzbetreibern sei es möglich, bei der Clearingstelle EEG ein


Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat die heute veröffentlichte Empfehlung der Clearingstelle EEG zum "Anlagensplitting" begrüßt. Er sieht durch die Empfehlung von heute die Auffassung des Bundesumweltministeriums bestätigt. Biogas-Strom aus kleineren Anlagen werde grundsätzlich höher vergütet als Strom aus großen Anlagen. Damit würden die Kostenvorteile für große Anlagen ausgeglichen. In der Vergangenheit sei es immer wieder vorgekommen, dass große Anlagen formal in mehrere kleine Anlagen aufgeteilt wurden, um auf diese Weise höhere Vergütungen zu erzielen. Die Empfehlung der Clearingstelle stelle klar, dass mit der Regelung zum Anlagensplittingim EEG diese missbräuchliche Umgehung der Vergütungsvorschriften verhindert werden solle. "Mit diesen Empfehlungen wird sichergestellt, dass die Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher nicht mit unnötig hohen Kosten belastet werden", so Gabriel.
Die vom Bundesumweltministerium unabhängige Clearingstelle EEG klärt Anwendungsfragen und Streitigkeiten zwischen Anlagen- und Netzbetreibern. Sie hilft damit, teure und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
ECOreporter.de hat ausführlich über die Debatte über das Anlagensplitting berichtet. Näheres dazu erfahren Sie etwa in unserem
