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Deutlich weniger Photovoltaik-Neuinstallationen im April
Im April 2012 sind sind deutlich weniger Solaranlagen an das deutsche Stromnetz angeschlossen worden als im Monat zuvor. Das geht aus Zahlen der Bundesnetzagentur hervor. Demnach wurden im April Photovoltaikanlagen mit zusammengenommen 359 Megawatt (MW) Stromproduktionskapazität in Betrieb genommen. Im März waren es noch Anlagen mit insgesamt 1.223 MW gewesen. Für Februar 2012 hatte die Bundesnetzagentur rund 230 MW neue installierte Sonnenstromkraftwerke verbucht. Und im Januar weist die Statistik neu in Betrieb genommene Anlagen mit 516,6 MW aus. Damit sind der Bundesnetzagentur zufolge im ersten Quartal 2012 Photovoltaikanlagen mit 1969,6 MW in Betrieb gegangen. In den ersten vier Monaten sind es knapp 2328 MW neue Photovoltaikstrom-Leistungskapazität gewesen.
Zum Vergleich zwischen Januar und April 2011 registrierte die Bundesnetzagentur neu installierte Sonnenstromanlagen mit 712,52 MW. Dass die Zahlen deutlich über dem Vorjahreswert liegen, dürfte mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zusammenhängen, die derzeit im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Länderkammer nachgebessert werden soll (mehr dazu lesen Sie hier). Wenn diese Gesetz wird, erhalten die Betreiber von Solaranlagen, deren Kraftwerke am 1. April oder später installiert wurden, deutlich weniger Einspeisevergütung als diejenigen, die ihre Photovoltaikanlage vor diesem Datum in Betrieb genommen haben.
Die neuen Solarstromtarife sollen rückwirkend zum 1. April in Kraft treten. Das heißt: alles an Einspeisevergütung, was bis zum Inkrafttreten zu viel gezahlt wurde, soll dann mit den weiteren Tarifansprüchen der betroffenen Betreiber verrechnet werden. Hier (Link entfernt) finden Sie die Tarifänderungen im Überblick.
Zum Vergleich zwischen Januar und April 2011 registrierte die Bundesnetzagentur neu installierte Sonnenstromanlagen mit 712,52 MW. Dass die Zahlen deutlich über dem Vorjahreswert liegen, dürfte mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zusammenhängen, die derzeit im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Länderkammer nachgebessert werden soll (mehr dazu lesen Sie hier). Wenn diese Gesetz wird, erhalten die Betreiber von Solaranlagen, deren Kraftwerke am 1. April oder später installiert wurden, deutlich weniger Einspeisevergütung als diejenigen, die ihre Photovoltaikanlage vor diesem Datum in Betrieb genommen haben.
Die neuen Solarstromtarife sollen rückwirkend zum 1. April in Kraft treten. Das heißt: alles an Einspeisevergütung, was bis zum Inkrafttreten zu viel gezahlt wurde, soll dann mit den weiteren Tarifansprüchen der betroffenen Betreiber verrechnet werden. Hier (Link entfernt) finden Sie die Tarifänderungen im Überblick.