Fonds / ETF

Deutsche Bank wegen „Todeswetten“ vor Gericht

Ein makaberes Fondskonzept hat die Deutsche Bank als Initiatorin des Geldanlageprodukts vor Gericht gebracht. Gegenstand der Klage am Frankfurter Landgericht ist der Fonds Kompass Life 3. Die Bankenaufsicht beschäftigte sich nach einer Anlegerbeschwerde mit Kompass Life 3 und  prangert den Fonds seither als sittenwidrig an. Dem Gremium zufolge stellt das Geldanlageprodukt vereinfacht dargestellt eine  Wette auf den Tod von 500 willkürlich ausgewählten US-Bürgern dar.

Eigentlich sind die Beteiligungsangebote der Kompass-Life-Fondsreihe Lebensversicherungsfonds. Kompass Life 1 und 2 kauften nach einem durchaus üblichen Anlagekonzept Lebensversicherungen auf, etwa von älteren Menschen, die diese nicht mehr zur Absicherung brauchen. Sie bündelten die aufgekauften Policen im Fondsportfolio und gaben diese so zu einem bestimmten Zinssatz an die Fondsanleger weiter. Unterschied und Stein des Anstoßes bei Life Kompass 3: Der Fonds kaufte keine realen Versicherungspolicen auf. Stattdessen gab er Zertifikate heraus, die auf den Todeszeitpunkt von 500 willkürlich ausgewählten US-Amerikanern im Alter zwischen 72 und 85 Jahren spekulieren.  Die freiwilligen 500 Personen unterziehen sich regelmäßigen Medizinchecks. Die Auswertung dieser Daten ist Grundlage einer komplizierten Vorausberechnung der Lebenserwartung der Freiwilligen. Je früher die Menschen sterben, desto höher die Rendite der Anleger.

Nach der Auffassung des Bankenverbandes ist dieses Fondskonzept nicht mit der Menschenwürde zu vereinbaren. Das Gericht in Frankfurt soll nun klären, inwiefern der Fonds deshalb ein sittenwidriges Geschäft darstellt, das deshalb rückabgewickelt werden müsste. Vor vier Jahren haben zahlreiche Kleinanleger insgesamt 700 Millionen Euro in die drei Produkte umfassende Deutsche-Bank-Fondsreihe Kompass Life investiert.
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