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Deutsche Offshore-Windkraftbranche schlägt Alarm
Die deutsche Offshore-Branche warnt vor einem Ausbau-Stopp der Windkraft auf See. Im so genannten „Rendsburger Appell“ fordert sie unter Koordination der Netzwerkagentur windcomm schleswig-holstein von der Politik deshalb „stabile und verlässliche Rahmenbedingungen“ für die Offshore-Windkraft. Die kürzlich beschlossene Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) schaffe lediglich Investitionssicherheit „für höchstens zwei Jahre“. Denn schon 2016 sollen neue Marktregeln in einem erneut überarbeiteten EEG festgelegt werden. „Wir wollen, dass die Regeln so ausgestaltet werden, dass mittelständische Unternehmen weiterhin eine Chance am Markt haben und der Ausbau nicht zum Erliegen kommt“, sagt windcomm-Projektkoordinator Dr. Matthias Hüppauff. „Dazu müssen die Rahmenbedingungen aber transparent und verlässlich sein“, gibt er zu bedenken.
Eine der zentralen Thesen des Rendsburger Appells ist es daher, dass die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für den Strommarkt bis zum Ende dieses Jahres festlegt und die Branche in die Ausgestaltung einbindet. „So weiß jeder, was auf ihn zukommt und kann seine Projektplanungen und Investitionen entsprechend anpassen“, erklärt Renate Duggen, Vorstandsvorsitzende von windcomm. Mit Blick auf die Energiewende und die Branche sei auch der Strom aus den Windparks auf See stärker in den Regelenergiemarkt einzubinden. Regelenergie dient dazu, Versorgungslücken in windschwachen und sonnenarmen Zeiten im Stromnetz auszugleichen, und wird bisher überwiegend durch fossile Kraftwerke bereitgestellt. „Mit rund 8.000 Betriebsstunden im Jahr, kontinuierlicher Netzeinspeisung und guten Ertragsprognosen hat die Offshore-Windenergie das Potenzial zum Regelenergie-Lieferanten“, sagt Duggen. „Hier müssen langfristig entsprechende Vergütungs- und Anreizstrukturen durch die Bundesregierung geschaffen werden.“
windcomm-Projektkoordinator Dr. Hüppauff betont außerdem: „Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, die Strompreise für die Verbraucher stabil zu halten. Das funktioniert nur, wenn der Strommarkt neu geordnet wird. Wir empfehlen, die feste Einspeisevergütung für Windstrom auch in der Offshore-Branche noch für eine Übergangszeit weiter zu zahlen, bevor die Vergütungshöhe möglich-erweise über Ausschreibungen ermittelt wird.“ Die Ausschreibungsbedingungen müssen nach Meinung der Branche und windcomm sehr sorgfältig festgelegt und in der Praxis erprobt werden, „damit nicht an Sicherheit oder Qualität gespart und die Projekte auch wirklich realisiert werden.“
Der „Rendsburger Appell“ kann unter www.windcomm.de heruntergeladen werden.
In Deutschland waren zur Jahresmitte 2014 insgesamt erst 146 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Leistung von 628,3 Megawatt (MW) am Netz. Die Bundesregierung strebt für 2020 eine Windkraftkapazität auf See von 6.500 MW an. Demnach müsste die aktuelle Kapazität in den kommenden sechs Jahren verzehnfacht werden. Bis zum Herbst 2013 hatte die Bundesregierung sogar das Ziel verfolgt, die deutsche Windkraftleistung auf See bis 2020 auf 10.000 MW zu steigern. Das hat die Große Koalition dann aber als unrealistisch verworfen.
Eine der zentralen Thesen des Rendsburger Appells ist es daher, dass die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für den Strommarkt bis zum Ende dieses Jahres festlegt und die Branche in die Ausgestaltung einbindet. „So weiß jeder, was auf ihn zukommt und kann seine Projektplanungen und Investitionen entsprechend anpassen“, erklärt Renate Duggen, Vorstandsvorsitzende von windcomm. Mit Blick auf die Energiewende und die Branche sei auch der Strom aus den Windparks auf See stärker in den Regelenergiemarkt einzubinden. Regelenergie dient dazu, Versorgungslücken in windschwachen und sonnenarmen Zeiten im Stromnetz auszugleichen, und wird bisher überwiegend durch fossile Kraftwerke bereitgestellt. „Mit rund 8.000 Betriebsstunden im Jahr, kontinuierlicher Netzeinspeisung und guten Ertragsprognosen hat die Offshore-Windenergie das Potenzial zum Regelenergie-Lieferanten“, sagt Duggen. „Hier müssen langfristig entsprechende Vergütungs- und Anreizstrukturen durch die Bundesregierung geschaffen werden.“
windcomm-Projektkoordinator Dr. Hüppauff betont außerdem: „Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, die Strompreise für die Verbraucher stabil zu halten. Das funktioniert nur, wenn der Strommarkt neu geordnet wird. Wir empfehlen, die feste Einspeisevergütung für Windstrom auch in der Offshore-Branche noch für eine Übergangszeit weiter zu zahlen, bevor die Vergütungshöhe möglich-erweise über Ausschreibungen ermittelt wird.“ Die Ausschreibungsbedingungen müssen nach Meinung der Branche und windcomm sehr sorgfältig festgelegt und in der Praxis erprobt werden, „damit nicht an Sicherheit oder Qualität gespart und die Projekte auch wirklich realisiert werden.“
Der „Rendsburger Appell“ kann unter www.windcomm.de heruntergeladen werden.
In Deutschland waren zur Jahresmitte 2014 insgesamt erst 146 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Leistung von 628,3 Megawatt (MW) am Netz. Die Bundesregierung strebt für 2020 eine Windkraftkapazität auf See von 6.500 MW an. Demnach müsste die aktuelle Kapazität in den kommenden sechs Jahren verzehnfacht werden. Bis zum Herbst 2013 hatte die Bundesregierung sogar das Ziel verfolgt, die deutsche Windkraftleistung auf See bis 2020 auf 10.000 MW zu steigern. Das hat die Große Koalition dann aber als unrealistisch verworfen.