Erneuerbare Energie

Deutsche Solarstromvergütung sinkt weiter

Der Verfall der deutschen Solarstromtarife setzt sich fort. Wer eine neue Solaranlage zwischen November 2013 und Januar 2014 in Betrieb nimmt, bekommt für jede ins Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde Strom 1,4 Prozent weniger staatlich garantierte feste Einspeisevergütung, als bisher gezahlt wurde. Das geht aus aktuellen Berechnungen der Bundesnetzagentur hervor.

Die staatlich garantierte feste Vergütung für Solarstrom gilt für Anlagenbetreiber 20 Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem das Kraftwerk ans Stromnetz angeschlossen wird. Dabei sinkt sie monatlich um einen bestimmten Prozentsatz ab, allerdings nur für neue Sonnenstromanlagen. Dieses Prinzip nennt sich Degression. Wie stark diese Degression monatlich ausfällt, hängt davon ab, wie viele neue Solaranlagen in der Vergangenheit in Betrieb gegangen sind. Gehen mehr neue Photovoltaikanlagen in Betrieb, dann fällt die Degression stärker aus und  die Vergütung für Strom aus neuen Anlagen sinkt.

Die Tarife für Neuanschlüsse im November 2013 bewegen sich je nach Größe der Anlage zwischen 14,07 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für kleine Dachanlagen bis 10 kW Leistungskapazität und 9,74 Cent / kWh. Wer im Dezember 2013 anschließt bekommt noch zwischen 13,88 und 9,61 Cent /KWh und im Januar 2013 liegt die Vergütung für Neuanlagen zwischen 13,68 und 9,47 Cent / KWh.

Für die die Berechnung der Tarife bis einschließlich Januar 2014 ist entscheidend, wie viele neue Solaranlagen zwischen Oktober 2012 und September 2013 in Deutschland in Betrieb gingen. Das waren laut Bundesnetzagentur Kraftwerke mit 4.059 Megawatt (MW). Daraus ergibt sich eine Senkung der Einspeisevergütung um 1,4 Prozent. Nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) sollen jährlich zwischen 2.500 und 3.500 MW Solarstromleistung neu in Betrieb gehen. Geschieht dies, sinkt die Einspeisevergütung um ein Prozent. Wird dieser Wert um bis zu 1.000 MW überschritten, steigt der Degressionsfaktor um 0,4 Prozent. Ist der Überhang noch größer, steigt der Degressionsfaktor in vier weiteren Stufen auf bis zu 1,8 Prozent an. Wird die 2.500-MW-Marke unterschritten bleiben die Vergütungstarife unangetastet oder steigen, je nach Ausmaß der Unterschreitung.

Bis zum 30. September 2013 waren laut Bundesnetzagentur Solaranlagen mit 35.082 MW in Betrieb. Sobald die Solarstromkapazität Deutschlands 52.000 MW erreicht, soll die EEG-Vergütung für Photovoltaik komplett beendet werden.

Die Tarife aktuellen Solarstromtarife bis Januar 2014 im Überblick

Anlagentyp

Vergütung in Cent je KWh*:

(Inbetreibnahme 1.9. 2013)

Vergütung in Cent je KWh*:

(Inbetreibnahme 1.10. 2013)

Vergütung in Cent je KWh*:

(Inbetreibnahme 1.11. 2013)

Vergütung in Cent je KWh:*

(Inbetreibnahme 1.12. 2013)

Vergütung in Cent je KWh*:

(Inbetreibnahme 1.1. 2014)

Kleine Dachanlagen bis 10 kW

14,54

14,27

14,07

13,88

13,68

Kleine Dachanlagen bis 40 kW

13,79

13,54

13,35

13,17

12,98

Dachanlagen bis 1.000 kW

12,30

12,08

11,91

11,74

11,58

Dachanlagen ab 1.000 bis 10.000 kW

10,06

9,88

9,74

9,61

9,47

Freiflächenanlagen bis 10.000 kW

10,06

9,88

9,74

9,61

9,47










Stand November 2013 / Quelle: Bundesnetzagentur 
*Die im EEG festgeschriebene Degression (=monatliche Tarifkürzung) ab August bis Oktober liegt bei 1,8 Prozent, weil die Leistungskapazität der in 2012 neu installierten Solaranlagen 4.500 Megawatt (MW) nicht überschritten hat.
Anmerkung: Für alle Anlagen, die ab 1.4.2012 in Betrieb genommen wurden, gilt die Begrenzung der maximal vergütungsfähigen PV-Stromerzeugung gemäß dem neuen „Marktintegrationsmodell“ erst ab 1.1.2014. Ab diesem Zeitpunkt werden Anlagen bis 10 kWp weiterhin für 100% und Anlagen größer 10 bis einschließlich 1.000 kWp für maximal 90% der erzeugten Strommenge den normalen Einspeisetarif erhalten. Das Marktintegrationsmodell gilt nur für Dachanlagen und nicht für Freiflächenanlagen.
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