ECOanlagecheck, Windenergie-Investments, Genussrechte/Anleihen

Die Prokon-Genussrechte im ECOanlagecheck von 2011

Heute morgen steht der Zähler bei gut 580 Millionen Euro. Verteilt auf 34.818 „Genussrechteinhaber“ der Unternehmensgruppe Prokon. Das Unternehmen aus Itzehoe nennt sich „Marktführer bei Kapitalanlagen im Bereich der Erneuerbaren Energien“. Was ist wirklich los mit dem Genussrecht?


Der ECOanlagecheck liefert das Ergebnis. Prokon sagt über sich: „Unser Ziel ist es, Alternativen für eine sichere und nachhaltige Energiegewinnung und einen schonenden Umgang mit den Ressourcen zu verwirklichen. Heute betreiben wir in 6 Bundesländern insgesamt 258 Windenergieanlagen in 35 Windparks und sind außerdem in den Bereichen Biogene Kraftstoffe und Biomasse erfolgreich tätig.“


Die ökologische Messlatte hängt hoch. Aber der Anleger kann helfen, sie zu überspringen: „Mit den Prokon Genussrechten als Kapitalanlage können Sie persönlich dazu beitragen, dass mehr Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt wird und Ressourcen sinnvoll genutzt werden“, wirbt das Unternehmen. Ein Hinweis auf die japanische Atomkatastrophe darf da nicht fehlen: „Gerade nach dem Atomunfall in Fukushima bietet der Onshore-Bereich so das größte Potential zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. Für die kommenden drei Jahre erwartet Prokon ein Investitionsvolumen von über 1 Mrd. Euro im Bereich Windenergie.“


Dabei kann der Anleger wiederum helfen. Doch hilft er wirklich oder versandet das Geld? Sind Prokon-Genussrechte sicher? Seit langem tobt ein Streit um Prokon: Etliche Medien haben das Unternehmen angegriffen. Prokon wehrt sich, beispielsweise in einer Pressemeldung auf einen kritischen Beitrag im Magazin "Kontrovers", ausgestrahlt im Bayerischen Fernsehen am 13.04.2011: „Kein Anleger hat jemals bei uns Geld verloren. Dass derzeit Verbraucherzentralen, selbst ernannte Anlegerschutz-Anwälte und diverse Verbrauchermagazine immer wieder ein und dieselbe Meldung von einander abschreiben ohne selbst seriöse Recherche zu betreiben, ist einfach nur ein Armutszeugnis für die heutige Medienlandschaft. Dass aber das Bayrische Fernsehen sich nicht nur einreiht, sondern über unser Unternehmen einen Bericht unter der Überschrift „Anlegerabzocke“ zulässt, ist nicht nur unseriös…“ – scharfe Worte eines norddeutschen Erneuerbare-Energie-Konzerns.


Auch in Internetforen melden sich Prokon-Kritiker. Dabei sind beispielsweise Anleger, die Prokon fiese Methoden vorwerfen, etwa im Umgang mit denjenigen, die sich an früheren Windfonds-Projekten beteiligt hatten. Das Unternehmen hat seine Fangemeinde, die Prokon tapfer gegen Kritiker in den Foren verteidigt. Auch wenn manche wiederum argwöhnen, die Verteidiger seien bezahlt: Nachgewiesen ist das nicht.


In diesem Frühjahr ist die Kritik an Prokon schärfer geworden, unter anderem wegen eines noch nicht (Stand: 18.5.2011) rechtskräftigen Urteils, das Werbemethoden von Prokon untersagt. Müssen die Genussrechtsinhaber Sorge haben, dass Prokon der Wind unter den Flügeln langsam ausgeht?


ECOreporter.de hat das Prokon-Genussrecht in einem ECOanlagecheck gründlich analysiert. Aber trotz vielfacher Aufforderungen per Telefon, per Mail und per Fax: Eine Stellungnahme zum ECOanlagecheck hat kein Prokon-Unternehmen abgegeben.


ECOanlagecheck: Genussrechte von Prokon

Die Genussrechte werden ausgegeben von der, so die genaue Bezeichnung, Prokon Regenerative Energien GmbH & Co. KG aus Husum. Diese verleiht das eingeworbene Genussrechtekapital an andere Gesellschaften der Prokon-Gruppe.

Prokon stellt Interessenten für die Genussrechte umfangreiche Informationen zur Verfügung: Beispielsweise Broschüren, Rundbriefe, Film-Porträt, den Genussrechte-Geschäftsbericht 2009, eine Anlegererklärung, Zeichnungsschein und Überweisungsformular. Anleger können zudem weitere Informationen bestellen, vor allem den Verkaufsprospekt (Emissionsprospekt).


Nicht nur Windkraft

Die Prokon Regenerative Energien GmbH & Co. KG hat bisher drei Genussrechte herausgegeben. Seit 2003 hat sie nach eigenen Angaben über 562 Millionen Euro (Stand: 18. Mai 2011) eingeworben. Ende 2008 waren es erst rund 163 Millionen Euro und Ende 2009 rund 278 Millionen Euro. Die Geschäftstätigkeit der Prokon Regenerative Energien GmbH & Co. KG besteht darin, das Geld der Anleger an verbundene Unternehmen der Prokon-Gruppe zu verleihen. Diese investieren das Anlegerkapital überwiegend im Bereich Windenergie und erwirtschaften hier nach eigenen Angaben auch den größten Teil der Genussrechtszinsen.

Aber es wird auch anders angelegt. Denn: „Grund und Boden bieten traditionell ein hohes Maß an Sicherheit. Da Wald eine krisensichere Investition in Sachwerte darstellt, hat Prokon den Erwerb von 10.000 Hektar Wald in Rumänien mittelbar durch den Einsatz von Genussrechtskapital finanziert.“ Was macht Prokon mit Wald? Es „wird die Rohstoffversorgung der Holzindustrie Torgau OHG (HIT) langfristig gesichert.“ Ob die Prokon-Wälder nachhaltig bewirtschaftet sind, etwa das FSC-Siegel haben, lässt Prokon zumindest hier nicht erkennen.

Und HIT ist nicht ein Produzent hochwertiger Öko-Möbel oder in erster Linie daran interessiert, Holz als Energie zu nutzen: Das Unternehmen ist, wie Prokon an anderer Stelle schreibt, „einer der erfolgreichsten deutschen Hersteller von Holzpaletten“.


Umsatzentwicklung von Prokon-Windparks

Der Umsatz der Prokon-Gruppe im Bereich Windenergie lag 2009 bei 48,7 Millionen Euro - rund 8,3 Prozent weniger als 2008. 2010 betrug der Umsatz knapp 47,5 Millionen Euro, also  weniger. Das sind auch rund 20 Prozent weniger als der Prognosewert von 60 Millionen Euro, den Prokon im Genussrechte-Geschäftsbericht 2009 erwartet und genannt hatte. Bis 2015 soll der Umsatz der Prokon-Windparks demnach auf rund 117 Millionen Euro im Jahr steigen – das wäre ein Zuwachs von rund 244 Prozent gegenüber dem Umsatz von 2010. Mit ungefähr 55 Millionen Euro soll fast die Hälfte des für 2015 geplanten Umsatzes für die Verzinsung der Prokon-Genussrechte verwendet werden.

Prokon geht bei der Prognose davon aus, dass jährlich weniger als zwei Prozent des Genussrechtskapitals gekündigt werden. Nach Angaben von Prokon beruht diese Annahme auf den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass über 90 Prozent des aktuellen Genussrechtskapitals von den Anlegern aufgrund der Mindestlaufzeit von fünf Jahren noch nicht gekündigt werden konnten. Die Kündigungsquote und damit der Refinanzierungsbedarf könnten in den nächsten Jahren deutlich ansteigen, was die bisherige Kalkulation in Frage stellen würde.


Risiken der Genussrechtskonstruktion


Die Anleger zeichnen bei der Prokon Regenerative Energien GmbH & Co. KG ein Genussrecht. Ihre Ansprüche sind gefährdet, wenn das Unternehmen in Schwierigkeiten gerät: Das kann passieren, wenn die Schuldner der Genussrechtsgesellschaft ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Erst werden alle anderen Gläubiger bezahlt, dann die Genussrechtsinhaber. Sie erhalten zudem keine oder eine geringere Verzinsung ihres Kapitals, wenn Jahresergebnis und Liquidität nicht ausreichen, um die Zinsen zu zahlen. Bei Verlusten der Prokon Regenerative Energien GmbH & Co. KG vermindern sich die Rückzahlungsansprüche der Genussrechteinhaber in Höhe der Verluste. Die Anleger erhalten somit weniger Geld zurück als sie eingezahlt haben. Im schlechtesten Fall besteht für den Anleger ein Totalverlustrisiko.

Die Risiken hat auch das Landgericht Itzehoe in seinem Urteil vom 15. März 2011 (Aktenzeichen 5 O 66/10) benannt. Die Richter entscheiden, „dass ein Unternehmen, das als „Genussrechte“ bezeichnete Kapitalanlageprodukte an private Anleger vertreibt, Werbeaussagen in seinem Flyer und Kurzprospekt zu unterlassen hat, die die Sicherheit und Wertbeständigkeit der Genussrechte einseitig hervorheben, wenn nicht zugleich auf etwaige mit der Anlage einhergehende Risiken hingewiesen wird.“

Die Prokon Regenerative Energien GmbH & Co. KG verleiht das Genussrechtskapital für 9 bis 10 Prozent Zinsen an verbundene Unternehmen der Prokon-Gruppe.

Die Schuldner der Genussrechtsgesellschaft, Unternehmen der Prokon-Gruppe,  haben von dem an sie verliehenen Genussrechtskapital nach Angaben von Prokon rund 124 Millionen Euro im Geschäftsbereich Windenergie investiert. Es wurden 2010 Windkraftanlagen mit einer Leistung von zusammen rund 16 Megawatt (MW) neu installiert. Das sind rechnerisch rund 7,7 Millionen pro MW. Die durchschnittlichen Gesamtkosten für eine Windkraftanlage liegen bei Prokon aber nach eigenen Angaben nur bei ca. 2,2 Millionen Euro. Wohin floss das restliche Geld? Die Vermutung liegt nahe: in die Finanzierung bereits bestehender Windkraftanlagen.

Die Windparkgesellschaften finanzieren sich teilweise über Kredite von Banken, die sich ihrerseits die Windkraftanlagen als Sicherheit übertragen lassen haben. Der Investitions- und Finanzierungsplan für die Prokon-Windparks wies Ende 2009 Bankdarlehen von rund 405 Millionen Euro aus. Für den Erfolg der Genussrechte ist entscheidend, ob die Schuldner zukünftig die jährlichen Zinsen von 9 bis 10 Prozent zahlen sowie die Darlehen an die Genussrechts-Gesellschaft zurückzahlen können.

Genussrechte sind teuer – für Prokon

Prokon will nach eigenen Angaben die Windparks zu maximal 40 Prozent durch Bankkredite finanzieren und zu 60 Prozent durch Genussrechtskapital. Andere Windparkbetreiber haben einen Kreditanteil von meist 65 bis 80 Prozent. Banken verlangen derzeit einen Zinssatz von 3,5 bis 5 Prozent für Windpark-Kredite. Für die Überlassung des Genussrechtskapitals zahlen die Prokon-Gesellschaften dagegen nach eigenen Angaben einen Zins von 9 bis 10 Prozent. Insofern verfügen die Prokon-Gesellschaften über eine ungünstige Finanzierungsstruktur, die die Rentabilität verringert und Risiken erhöht.

Schuldner der Genussrechts-Gesellschaft

Das Geld der Anleger, die Prokon-Genussrechte zeichnen, landet zunächst bei der Prokon Regenerative Energien GmbH & Co. KG. Sie gibt es weiter an verbundene Unternehmen der Prokon-Gruppe. Die werden damit zu Schuldnern der Genussrechts-Gesellschaft. Die größten Schuldner waren Ende 2009 (das sind die aktuellsten durch einen Prokon-Geschäftsbericht veröffentlichten Zahlen):
Prokon 2. Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (203 Millionen Euro)
Prokon Energiesysteme GmbH (52 Millionen Euro)
Bio-Ölwerk Magdeburg GmbH (10 Millionen Euro)

2008 lag der Umsatz der Bio-Ölwerk Madgeburg GmbH bei 121 Millionen Euro. 2009 waren es nur noch 84 Millionen Euro. Der Jahresfehlbetrag 2009 belief sich auf 6 Millionen Euro (2008: 2 Millionen Euro), so dass das Eigenkapital sich auf 2 Millionen Euro reduzierte. Von den Verbindlichkeiten (46 Millionen Euro) hatten 22 Millionen Euro eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Prokon (Projektierungs- und Betriebsführungsgesellschaft für regenerative) Energiesysteme GmbH hatte 2009 einen Umsatz von 48 Millionen Euro. 2008 waren es 33 Millionen Euro, 2007 noch 73 Millionen Euro. Die Gesellschaft erzielte 2009 einen Jahresüberschuss und konnte ein positives Eigenkapital ausweisen. Von den Verbindlichkeiten (69 Millionen Euro) hatten 41 Millionen Euro eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die im vorliegenden Text genannten Zahlen sind den Jahresabschlüssen für 2009 entnommen. Die Jahresabschlüsse für das Jahr 2010 sind (Stand: 18.5.2011) noch nicht verfügbar, und die Zahlen sind gerundet.

Wie laufen die Prokon-Windparks?
Knapp drei Viertel des Genussrechtskapitals (203 von 278 Millionen Euro) hat die Genussrechtsgesellschaft als Darlehen an die Prokon 2. Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (im folgenden: Prokon 2.) vergeben. Diese hat mit den Darlehen vor allem Anteile von Gesellschaften erworben, die Prokon-Windparks betreiben. Aber: Das diesen Anteilen entsprechende Anlagevermögen der Prokon 2. beträgt nur 126 Millionen Euro, während sich ihre Verbindlichkeiten auf 231 Millionen Euro belaufen. Die Prokon 2. Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG führt es im eigenen Jahresabschluss auf: Das Unternehmen ist bilanziell überschuldet. Das Eigenkapital ist aufgebraucht. Sie musste für 2009 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil von Kommanditisten in Höhe von rund 18 Millionen Euro ausweisen (2008: 8 Millionen Euro). Die Geschäftsführung geht aber von einer positiven Fortführungsprognose für ihre Gesellschaft aus, so dass trotz bilanzieller Überschuldung kein Insolvenzantrag für Prokon 2. gestellt werden musste.
Bildnachweis: Ein Windrad in Deutschland. / Quelle: Fotolia

Prokon 2. ist an zahlreichen Windpark-Gesellschaften beteiligt. Diese sind in ihrem Jahresabschluss für 2008 aufgeführt. Im Jahresabschluss 2009 wird dagegen auf die Nennung der Gesellschaftsbeteiligungen verzichtet. Dementsprechend war die ECOreporter.de-Recherche erschwert, da über die jeweiligen Jahresabschlüsse 2009 der einzelnen Windpark-Gesellschaften die Verbindung zur Prokon 2. hergestellt werden musste.

Die Mehrheit der Prokon-Windparkgesellschaften, an denen Prokon 2. beteiligt ist, ist zum genannten Zeitpunkt bilanziell überschuldet. Bei fast allen Gesellschaften, die bereits bilanziell überschuldet waren, hat sich der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil 2009 weiter erhöht. Bei den fünf Gesellschaften, deren Eigenkapital noch nicht aufgezehrt war und die nicht bilanziell überschuldet waren, hat sich das Eigenkapital 2009 insgesamt mehr als halbiert. 2010 war ein windschwaches Jahr, so dass eine Trendumkehr fraglich ist. Die Umsatzerlöse der Prokon Windparks betrugen 2010 nach Angaben von Prokon rund 47,5 Millionen Euro. Das ist rund ein Fünftel weniger als im aktuellen Genussrechte-Geschäftsbericht prognostiziert. Die Jahresabschlüsse der einzelnen Prokon-Windparkgesellschaften für das Geschäftsjahr 2010 sind von Prokon noch nicht veröffentlicht. Erfahrungsgemäß ist mit einer Veröffentlichung im Dezember 2011 bzw. Januar 2012 zu rechnen.

Haftungsrisiken

Die schwierige wirtschaftliche Situation vieler Prokon-Windparkgesellschaften kann es der Prokon 2. erschweren, Zinsen und Tilgungen an die Genussrechts-Gesellschaft zu zahlen. Prokon 2. ist mit einem Anteil von ungefähr 75 Prozent der mit weitem Abstand größte Schuldner der Genussrechtsgesellschaft, so dass die wirtschaftliche Situation und Entwicklung von Prokon 2. für die Genussrechteinhaber von entscheidender Bedeutung ist.  Bereits für das Geschäftsjahr 2009 musste Prokon 2. einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil von rund 18 Millionen Euro ausweisen.

Zudem bestehen für Prokon 2. als Kommanditistin der Prokon-Windparkgesellschaften erhebliche Haftungsrisiken. Bei vielen der Windparkgesellschaften haben die Kommanditisten Entnahmen getätigt, die die Kommanditeinlagen gemindert haben. In Höhe der getätigten Entnahmen entsteht bis zur Höhe der Haftungssumme eine persönliche Haftung der Kommandististen für die Verbindlichkeiten der Windpark-Gesellschaft. Im Haftungsfall müsste Prokon 2. daher eventuell bislang erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen.


Ausbluten der Prokon-Windparks für die Genussrechtszinsen?

Die Prokon 2. ist gezwungen, hohe Entnahmen bei den Windparkgesellschaften zu tätigen, um die Darlehenszinsen an die Genussrechtsgesellschaft zahlen zu können. Das wird umso schwieriger, je mehr Banken-Fremdkapital indirekt durch Genussrechtskapital ersetzt wird. Denn die Zinsen für Bankkredite sind wesentlich niedriger als die Zinsen, die wegen der Genussrechte anfallen. Nach eigenen Angaben hat Prokon schon 2010 einen Windpark ausschließlich mit Geld finanziert, das aus Genussrechten stammt.

Ein marktüblicher geschlossener Windfonds hat anfänglich ungefähr folgende Finanzierungsstruktur: 75 Prozent Fremdkapital, 4 Prozent Zinsen pro Jahr (z.B. KfW-Kredit), 25 Prozent Eigenkapital, 7 Prozent Eigenkapital-Rendite pro Jahr. Das ergibt eine Gesamtkapitalrendite von 4,75 Prozent. Bei einem Prokon-Windpark, der mittelbar nur über Genussrechtskapital finanziert wird, muss die Gesamtkapitalrendite dagegen wesentlich höher liegen, damit die Darlehenszinsen an die Genussrechts-Gesellschaft gezahlt werden können. Aufgrund der geforderten hohen Gesamtkapitalrendite müssen entsprechend hohe Summen aus den Prokon-Windpark-Gesellschaften entnommen werden, so dass die finanzielle Substanz der Windparks beschädigt werden könnte.


Fazit:
Dieses Fazit beruht auf den Recherchen der ECOreporter.de AG. Auch auf vielfache Anrufe, Mails und Faxe hat kein Unternehmen der Prokon Gruppe dazu Stellung bezogen – was schade ist.

Finanziell
Die Genussrechtszinsen sind für Prokon erheblich teurer als günstige, am Markt verfügbare Bankdarlehen. Warum bezahlt ein Unternehmen hohe Summen für Genussrechtsinhaber, wenn es an günstigere Bankdarlehen kommen könnte? Bekommt es die schlicht nicht? Wie auch immer: Die finanzielle Strategie von Prokon ist nicht nachvollziehbar.

ECOreporter.de-Empfehlung

Die Prokon-Gruppe steht nicht ganz sicher auf den Beinen. Mehrere windschwache Jahre könnten sie kräftig ins Straucheln bringen. ECOreporter.de-Empfehlung daher: Prokon-Genussrechte nicht zeichnen.

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