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Die Sorge um Prokon wächst – neue schlechte Nachrichten verwirren die Genussrechte-Anleger
Prokon-Genussrechte - was für imposante Zahlen: 1,365 Milliarden Kapital haben 74.400 private Anleger bei dem Unternehmen investiert. Ende August, so Prokon auf der eigenen Internetseite, seien 50 Windparks realisiert gewesen, es würden Biodiesel und Pflanzenöl produziert - und dann auch noch das: 32 Millionen Paletten habe Prokon verkauft. Doch wie sicher ist das Geld der Anleger bei der Erneuerbare-Energie- und Paletten-Firma untergebracht?
Neue Berichte haben die Zweifel verstärkt. Dabei war das Unternehmen auch bisher schon in der ECOreporter.de-Wachhund-Rubrik aufgeführt. In ihrem Rundbrief vom Dezember 2013 hat Prokon einen Entwurf der Konzernzwischenbilanz für die Prokon Unternehmensgruppe (Prokon Holding GmbH & Co. Verwaltungs-KG) zum 31. August 2013 nach HGB (Handelsgesetzbuch) veröffentlicht. In diesem weist Prokon einen Verlustvortrag von rund 194 Millionen Euro aus. Einen Monat vorher, zum Stichtag 31. Juli 2013, belief sich der Verlustvortrag laut des Entwurfes der Konzernzwischenbilanz noch auf rund 146 Millionen Euro. Ein deutlicher Verlustanstieg innerhalb eines Monats. Prokon erklärt, dass im August 2013 die Abschreibungsplanung für das laufende Geschäftsjahr überprüft und in Höhe von 20 Millionen Euro angepasst wurde. Zudem waren laut Prokon „historische Ergebnisse“ der Geschäftsbereiche Biogene Kraftstoffe und Biomasse in Höhe von ca. 24 Millionen Euro zu berücksichtigen. In dem Konzernabschluss-Entwurf (Prokon Holding GmbH & Co. Verwaltungs-KG) der Erstkonsolidierung per 1. Januar 2012, der im Rundbrief Juli 2013 veröffentlicht worden war, hatte der Verlustvortrag nur rund 8 Millionen Euro betragen. Gähnt da ein gewaltiges Loch?
Auswirkungen der stillen Reserven auf die Bilanz
In dem Konzernabschluss-Entwurf per 1. Januar 2012 und in dem Entwurf der Konzernzwischenbilanz zum 31. Juli 2013 sind stille Reserven aus Windparks enthalten, die Prokon nach eigenen Angaben in Deutschland bis zum 1. Januar 2012 aufzudecken hatte. Stille Reserven sind der Unterschied zwischen dem Buchwert (Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen) und dem (kalkulierten) tatsächlichen Marktwert eines Produktes, z. B. eines Windparks. Laut HGB (Niederstwertprinzip) bzw. Beurteilung von Prokon dürfen stille Reserven nicht in der Bilanz ausgewiesen werden, aber in der Konzerneröffnungsbilanz (Erstkonsolidierung) berücksichtigt werden.
Nach Angaben von Prokon im Rundbrief Dezember 2013 war die Berechnung der Marktwerte der Windparks mit den Wirtschaftsprüfern abgestimmt und dementsprechend in dem „Erstkonsolidierungsentwurf“ per 1. Januar 2012 ausgewiesen worden. Dann gab es laut Prokon „leider wieder einmal eine Welle von Vorwürfen eines angeblichen Schneeballsystems in der Presse einschließlich bedrängender Nachfragen seitens der Journalisten bei den Wirtschaftsprüfern, was aus unserer Sicht dazu geführt hat, dass die Wirtschaftsprüfer sich selbst nicht mehr trauten, hinter den abgestimmten Berechnungen zu stehen.“ Weiter heißt es im Rundbrief: „Keiner der Wirtschaftsprüfer wollte in irgendeiner Form haftbar gemacht werden können, man zog sich auf viele vermeintliche Risiken zurück, z. B. die Möglichkeit, die Projekte überhaupt nicht am Markt verkaufen zu können, oder ein deutlich geringeres Windangebot.“ Aufgrund der Unstimmigkeiten habe sich die Fertigstellung des Konzernabschlusses immer weiter verzögert. „Um dem ein Ende zu setzen und endlich den Abschluss fertigstellen zu können“, habe Prokon nun entschieden, die stillen Reserven mit Null Euro zu bewerten.
Die Auswirkungen dieser Entscheidung sind anhand der von Prokon veröffentlichten Konzernzwischenbilanz-Entwurfs-Zahlen (ohne detaillierte Erläuterungen) kaum komplett zu beurteilen. Es sind aber Veränderungen erkennbar. So wurden im Entwurf der Konzernzwischenbilanz zum 31. Juli 2013 (inkl. stille Reserven zum 1. Januar 2012) Windkraftanlagen (im Betrieb, im Bau und in Planung) mit rund 979 Millionen Euro bilanziert. Einen Monat später, zum 31. August 2013 und nun ohne die stillen Reserven zum 1. Januar 2012, werden Windkraftanlagen (im Betrieb, im Bau und in Planung) nur noch mit rund 758 Millionen Euro bewertet.
Laut Berechnung von Prokon wurden zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Juli 2013 durch den Fortschritt von teilfertigen Windparks in Planung in Deutschland stille Reserven von zusätzlich rund 80 Millionen Euro erarbeitet. Nach Angaben von Prokon deckt das Sachanlagenvermögen der Prokon-Unternehmensgruppe (ohne Berücksichtigung der Marktwerte) 92,9 Prozent des Genussrechtskapitals ab. Unter Berücksichtigung der von Prokon angegebenen „tatsächlichen Marktwerte“ der realisierten und im Bau befindlichen Windparks sei das Genussrechtskapital (1,3365 Milliarden Euro) durch das Sachanlagenvermögen (1,3367 Milliarden Euro) sogar zu genau 100 Prozent abgesichert (Zahlen jeweils zum 31. August 2013). So weit, so gut für die Anleger?
Bedeutung der stillen Reserven für die Genussrechteinhaber
Grundsätzlich gilt, dass die Genussrechtinhaber – nach Aufzehrung von vorhandenen Rücklagen und dem Stammkapital – an Jahresfehlbeträgen der Genussrechtemittentin Prokon Regenerative Energien GmbH teilnehmen. Da der (erste) Konzernabschluss 2012 inkl. Lagebericht noch nicht veröffentlich worden ist, ist eine abschließende Bewertung der Auswirkungen des Verlustvortrages für die Genussrechteinhaber erschwert. ECOreporter.de liegen keine Informationen zur endgültigen Unternehmensstruktur der Prokon-Gruppe vor. Insofern ist kaum zu ermitteln, ob der Verlustvortrag von 194 Millionen Euro der Prokon Holding GmbH & Co. Verwaltungs-KG (vollständig) auf die Genussrechteemittentin Prokon Regenerative Energien GmbH übergehen wird. Auch der Ursprung und der zeitliche Ablauf des Zustandekommens des Verlustvortrages sind teilweise schwer zu klären. Denn zahlreiche Unternehmen sind zu einem Konzern zusammengefasst worden. Der Konzernabschluss, der das erklären würde, ist immer noch nicht veröffentlicht. Zu berücksichtigen ist für den einzelnen Genussrechteinhaber, dass er laut Prospekt erst ab dem Tag, der auf die Wertstellung seiner Einzahlung auf dem Konto der Emittentin folgt, an Jahresüberschüssen oder Jahresfehlbeträgen der Emittentin beteiligt ist. Insofern muss ein Verlustvortrag ihm nicht zuzurechnen sein.
Die Emittentin hat in vergangenen Jahren teilweise Zinsen gezahlt, obwohl das Jahresergebnis dafür laut der ECoreporter.de vorliegenden Informationen nicht ausreichend war. Laut der Genussrechtsbedingungen ist das der Emitentin erlaubt, wenn sie nachweist, dass die Zinszahlungen durch entsprechende stille Reserven gesichert sind. Auch bei der Rückzahlung der Genussrechte hat die Geschäftsführung der Emittentin das Recht, den Genussrechteinhabern nicht den Buchwert auszuzahlen, der durch Jahresfehlbeträge reduziert werden kann, sondern den Nennwert. Voraussetzung ist, dass diese höhere Rückzahlung durch stille Reserven gedeckt ist. Auch bei Vorhandensein von ausreichend stillen Reserven liegt es aber im freien Ermessen der Geschäftsführung, ob sie Rückzahlungen über den Buchwert an die gekündigten Genussrechte leistet.
Zudem können Genussrechteinhaber die Geschäftsführung nicht zwingen, Windparks zu verkaufen, um stille Reserven zu Gunsten von besseren Jahresergebnissen und mehr Liquidität auflösen. Der Verkauf von Windparks ist nicht Unternehmensstrategie von Prokon. Als Stromlieferant mit nach eigenen Angaben bereits rund 48.000 Stromkunden (Stand: 5. Dezember 2013) hat Prokon seit diesem Jahr ein nochmals gesteigertes Interesse an einem langfristigen Betrieb der Windparks.
Als Problem kann sich für Prokon erweisen, dass seine aktuellen Genussrechte des Typs A eine Mindestlaufzeit von nur sechs Monate haben. Danach ist eine Kündigung mit einer Frist von vier Wochen jeweils zum Monatsende möglich. Laut Prokon-Rundbrief vom Juni 2013 werden die Genussrechte aus früheren Emissionen automatisch in Genussrechte des Typs A umgewandelt, falls die betreffenden Anleger nicht widersprechen. Demnach ist es möglich – falls die Mehrheit der Altanleger nicht widersprechen/widersprochen haben –, dass der Großteil des Prokon-Genussrechtskapitals nunmehr monatlich von den Anlegern gekündigt werden kann. Eine hohe Flexibilität wird von vielen Anlegern positiv bewertet, kann aber auch mit hohen Risiken für das Unternehmen und damit auch für die Anleger einhergehen. Wenn es so sein sollte, dass der Großteil des Kapitals von Prokon mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden kann, hätte das Unternehmen keine langfristige Planungssicherheit. Es bestünde vielmehr das Risiko, dass dem Unternehmen die Kapitalgrundlage teilweise entzogen wird, falls – beispielsweise aufgrund einer sehr negativen Unternehmensnachricht oder extremer externer Ereignisse – sehr viele Genussrechtskündigungen auf einmal erfolgen sollten. Nachrichten über hohe Verlustvorträge können dabei wie selbsterfüllende Prophezeiungen wirken: Es ist dann nicht mehr wichtig, ob es Prokon schlecht geht, sondern ob die Anleger Prokon misstrauen und ihr Geld zurückhaben wollen. Sollte sich eine Welle von Rückforderungen bilden, wird es für Prokon schwierig werden. Etwas mehr Klarheit über die wahre Lage des Konzerns wird frühestens entstehen, wenn Prokon die Konzernbilanz vorlegt.
Neue Berichte haben die Zweifel verstärkt. Dabei war das Unternehmen auch bisher schon in der ECOreporter.de-Wachhund-Rubrik aufgeführt. In ihrem Rundbrief vom Dezember 2013 hat Prokon einen Entwurf der Konzernzwischenbilanz für die Prokon Unternehmensgruppe (Prokon Holding GmbH & Co. Verwaltungs-KG) zum 31. August 2013 nach HGB (Handelsgesetzbuch) veröffentlicht. In diesem weist Prokon einen Verlustvortrag von rund 194 Millionen Euro aus. Einen Monat vorher, zum Stichtag 31. Juli 2013, belief sich der Verlustvortrag laut des Entwurfes der Konzernzwischenbilanz noch auf rund 146 Millionen Euro. Ein deutlicher Verlustanstieg innerhalb eines Monats. Prokon erklärt, dass im August 2013 die Abschreibungsplanung für das laufende Geschäftsjahr überprüft und in Höhe von 20 Millionen Euro angepasst wurde. Zudem waren laut Prokon „historische Ergebnisse“ der Geschäftsbereiche Biogene Kraftstoffe und Biomasse in Höhe von ca. 24 Millionen Euro zu berücksichtigen. In dem Konzernabschluss-Entwurf (Prokon Holding GmbH & Co. Verwaltungs-KG) der Erstkonsolidierung per 1. Januar 2012, der im Rundbrief Juli 2013 veröffentlicht worden war, hatte der Verlustvortrag nur rund 8 Millionen Euro betragen. Gähnt da ein gewaltiges Loch?
Auswirkungen der stillen Reserven auf die Bilanz
In dem Konzernabschluss-Entwurf per 1. Januar 2012 und in dem Entwurf der Konzernzwischenbilanz zum 31. Juli 2013 sind stille Reserven aus Windparks enthalten, die Prokon nach eigenen Angaben in Deutschland bis zum 1. Januar 2012 aufzudecken hatte. Stille Reserven sind der Unterschied zwischen dem Buchwert (Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen) und dem (kalkulierten) tatsächlichen Marktwert eines Produktes, z. B. eines Windparks. Laut HGB (Niederstwertprinzip) bzw. Beurteilung von Prokon dürfen stille Reserven nicht in der Bilanz ausgewiesen werden, aber in der Konzerneröffnungsbilanz (Erstkonsolidierung) berücksichtigt werden.
Nach Angaben von Prokon im Rundbrief Dezember 2013 war die Berechnung der Marktwerte der Windparks mit den Wirtschaftsprüfern abgestimmt und dementsprechend in dem „Erstkonsolidierungsentwurf“ per 1. Januar 2012 ausgewiesen worden. Dann gab es laut Prokon „leider wieder einmal eine Welle von Vorwürfen eines angeblichen Schneeballsystems in der Presse einschließlich bedrängender Nachfragen seitens der Journalisten bei den Wirtschaftsprüfern, was aus unserer Sicht dazu geführt hat, dass die Wirtschaftsprüfer sich selbst nicht mehr trauten, hinter den abgestimmten Berechnungen zu stehen.“ Weiter heißt es im Rundbrief: „Keiner der Wirtschaftsprüfer wollte in irgendeiner Form haftbar gemacht werden können, man zog sich auf viele vermeintliche Risiken zurück, z. B. die Möglichkeit, die Projekte überhaupt nicht am Markt verkaufen zu können, oder ein deutlich geringeres Windangebot.“ Aufgrund der Unstimmigkeiten habe sich die Fertigstellung des Konzernabschlusses immer weiter verzögert. „Um dem ein Ende zu setzen und endlich den Abschluss fertigstellen zu können“, habe Prokon nun entschieden, die stillen Reserven mit Null Euro zu bewerten.
Die Auswirkungen dieser Entscheidung sind anhand der von Prokon veröffentlichten Konzernzwischenbilanz-Entwurfs-Zahlen (ohne detaillierte Erläuterungen) kaum komplett zu beurteilen. Es sind aber Veränderungen erkennbar. So wurden im Entwurf der Konzernzwischenbilanz zum 31. Juli 2013 (inkl. stille Reserven zum 1. Januar 2012) Windkraftanlagen (im Betrieb, im Bau und in Planung) mit rund 979 Millionen Euro bilanziert. Einen Monat später, zum 31. August 2013 und nun ohne die stillen Reserven zum 1. Januar 2012, werden Windkraftanlagen (im Betrieb, im Bau und in Planung) nur noch mit rund 758 Millionen Euro bewertet.
Laut Berechnung von Prokon wurden zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Juli 2013 durch den Fortschritt von teilfertigen Windparks in Planung in Deutschland stille Reserven von zusätzlich rund 80 Millionen Euro erarbeitet. Nach Angaben von Prokon deckt das Sachanlagenvermögen der Prokon-Unternehmensgruppe (ohne Berücksichtigung der Marktwerte) 92,9 Prozent des Genussrechtskapitals ab. Unter Berücksichtigung der von Prokon angegebenen „tatsächlichen Marktwerte“ der realisierten und im Bau befindlichen Windparks sei das Genussrechtskapital (1,3365 Milliarden Euro) durch das Sachanlagenvermögen (1,3367 Milliarden Euro) sogar zu genau 100 Prozent abgesichert (Zahlen jeweils zum 31. August 2013). So weit, so gut für die Anleger?
Bedeutung der stillen Reserven für die Genussrechteinhaber
Grundsätzlich gilt, dass die Genussrechtinhaber – nach Aufzehrung von vorhandenen Rücklagen und dem Stammkapital – an Jahresfehlbeträgen der Genussrechtemittentin Prokon Regenerative Energien GmbH teilnehmen. Da der (erste) Konzernabschluss 2012 inkl. Lagebericht noch nicht veröffentlich worden ist, ist eine abschließende Bewertung der Auswirkungen des Verlustvortrages für die Genussrechteinhaber erschwert. ECOreporter.de liegen keine Informationen zur endgültigen Unternehmensstruktur der Prokon-Gruppe vor. Insofern ist kaum zu ermitteln, ob der Verlustvortrag von 194 Millionen Euro der Prokon Holding GmbH & Co. Verwaltungs-KG (vollständig) auf die Genussrechteemittentin Prokon Regenerative Energien GmbH übergehen wird. Auch der Ursprung und der zeitliche Ablauf des Zustandekommens des Verlustvortrages sind teilweise schwer zu klären. Denn zahlreiche Unternehmen sind zu einem Konzern zusammengefasst worden. Der Konzernabschluss, der das erklären würde, ist immer noch nicht veröffentlicht. Zu berücksichtigen ist für den einzelnen Genussrechteinhaber, dass er laut Prospekt erst ab dem Tag, der auf die Wertstellung seiner Einzahlung auf dem Konto der Emittentin folgt, an Jahresüberschüssen oder Jahresfehlbeträgen der Emittentin beteiligt ist. Insofern muss ein Verlustvortrag ihm nicht zuzurechnen sein.
Die Emittentin hat in vergangenen Jahren teilweise Zinsen gezahlt, obwohl das Jahresergebnis dafür laut der ECoreporter.de vorliegenden Informationen nicht ausreichend war. Laut der Genussrechtsbedingungen ist das der Emitentin erlaubt, wenn sie nachweist, dass die Zinszahlungen durch entsprechende stille Reserven gesichert sind. Auch bei der Rückzahlung der Genussrechte hat die Geschäftsführung der Emittentin das Recht, den Genussrechteinhabern nicht den Buchwert auszuzahlen, der durch Jahresfehlbeträge reduziert werden kann, sondern den Nennwert. Voraussetzung ist, dass diese höhere Rückzahlung durch stille Reserven gedeckt ist. Auch bei Vorhandensein von ausreichend stillen Reserven liegt es aber im freien Ermessen der Geschäftsführung, ob sie Rückzahlungen über den Buchwert an die gekündigten Genussrechte leistet.
Zudem können Genussrechteinhaber die Geschäftsführung nicht zwingen, Windparks zu verkaufen, um stille Reserven zu Gunsten von besseren Jahresergebnissen und mehr Liquidität auflösen. Der Verkauf von Windparks ist nicht Unternehmensstrategie von Prokon. Als Stromlieferant mit nach eigenen Angaben bereits rund 48.000 Stromkunden (Stand: 5. Dezember 2013) hat Prokon seit diesem Jahr ein nochmals gesteigertes Interesse an einem langfristigen Betrieb der Windparks.
Als Problem kann sich für Prokon erweisen, dass seine aktuellen Genussrechte des Typs A eine Mindestlaufzeit von nur sechs Monate haben. Danach ist eine Kündigung mit einer Frist von vier Wochen jeweils zum Monatsende möglich. Laut Prokon-Rundbrief vom Juni 2013 werden die Genussrechte aus früheren Emissionen automatisch in Genussrechte des Typs A umgewandelt, falls die betreffenden Anleger nicht widersprechen. Demnach ist es möglich – falls die Mehrheit der Altanleger nicht widersprechen/widersprochen haben –, dass der Großteil des Prokon-Genussrechtskapitals nunmehr monatlich von den Anlegern gekündigt werden kann. Eine hohe Flexibilität wird von vielen Anlegern positiv bewertet, kann aber auch mit hohen Risiken für das Unternehmen und damit auch für die Anleger einhergehen. Wenn es so sein sollte, dass der Großteil des Kapitals von Prokon mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden kann, hätte das Unternehmen keine langfristige Planungssicherheit. Es bestünde vielmehr das Risiko, dass dem Unternehmen die Kapitalgrundlage teilweise entzogen wird, falls – beispielsweise aufgrund einer sehr negativen Unternehmensnachricht oder extremer externer Ereignisse – sehr viele Genussrechtskündigungen auf einmal erfolgen sollten. Nachrichten über hohe Verlustvorträge können dabei wie selbsterfüllende Prophezeiungen wirken: Es ist dann nicht mehr wichtig, ob es Prokon schlecht geht, sondern ob die Anleger Prokon misstrauen und ihr Geld zurückhaben wollen. Sollte sich eine Welle von Rückforderungen bilden, wird es für Prokon schwierig werden. Etwas mehr Klarheit über die wahre Lage des Konzerns wird frühestens entstehen, wenn Prokon die Konzernbilanz vorlegt.