Erneuerbare Energie

DIW kritisiert CO2-Abscheide-Pläne der Bundesregierung scharf

Kritik für ihr Energiekonzept erhält die Bundesregierung nun auch vom Deutschen Istitut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin. Das DIW Berlin kritisiert die Pläne der Regierung CO-2 mittels CO2-Abscheide-, Transport- und Speichertechnologie (CCTS)  unter die Erde zu bringen und dort zu speichern als unrealistisch. „Die CO2-Abscheidung ist als Energiebrücke in Deutschland ungeeignet“, sagte DIW-Forschungsdirektor Christian von Hirschhausen bei der Vorstellung einer aktuellen Studie zum Thema Die Technologie, auf die man vor einigen Jahren noch sehr große Hoffnungen setzte, hat sich als sehr unsicher und gleichzeitig sehr teuer herausgestellt“, resümiert von Hirschhausen das Ergebnis.

Unter anderem weil die Technologie unausgereift und ungenügend erforscht sei, könne sie scheitern, erläuterte der Forschungsdirektor. Damit stehe auch die globale Bedeutung von CCTS für den Klimaschutz in Frage. Als weitere Gründe für ein mögliches Scheitern nannte er zudem Schwierigkeiten bei der technischen Umsetzung der CO2-Abscheidung, ungelöste regulatorische Fragen des Transports, eine deutliche Absenkung der zu erwartenden Speicherpotentiale sowie die starke Ablehnung der gesamten Prozesskette durch die Bevölkerung und einige Landespolitiker.

„Die schwarz-gelbe Koalition geht von einer kommerziell verfügbaren CCTS-Technologie schon im Jahr 2025 aus – bei dem vorliegenden Gesetzentwurf und den Verzögerungen in der Umsetzung ist das sehr unrealistisch. Daher sind auch die Ergebnisse der Energieszenarien, in denen vor allem Steinkohle-CCTS eine große Rolle spielt, unrealistisch.“ Er appellierte, die finanziellen Mittel besser einzusetzen, etwa für erneuerbare Energien. Perspektivisch bedeutendere Technologien sollten größere Anteile erhalten, so von Hirschhausen. „Die Überbewertung der CO2-Abscheidetechnologie ist völlig unangemessen.“

Den zweiten Gesetzentwurf zur CCTS-Technologie hat die Bundesregierung am 14. Juli 2010 auf den Weg gebracht. Ein erster Anlauf war 2009 am Widerstand der unionsgeführten Länder Bayern und Schleswig-Holstein gescheitert. Grundlage ist ein Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission vom Januar 2008, der im Dezember des gleichen Jahres durch das Europäische Parlament gebilligt wurde und nach der Annahme durch den Europäischen Rat im April 2009 in Kraft getreten ist. Die Bundesregierung muss die EU-Vorgabe umsetzen, bei Verzögerungen drohen Strafzahlungen.
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