Erneuerbare Energie

DIW sieht keinen Widerspruch zwischen Förderung erneuerbarer Energien und Emissionshandel

Zwischen Emissionshandel und der Förderung erneuerbarer Energien besteht kein Widerspruch. Dies ist die Schlussfolgerung aus einer Analyse des Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin. "Um die europäischen Klimaziele zu erreichen, brauchen wir beide Instrumente. Entscheidend ist die richtige Koordination in jeder einzelnen Phase", sagte DIW-Energieexpertin Prof. Dr. Claudia Kemfert. Sie wandte sich damit gegen Kritiker, die eine Förderung erneuerbarer Energien ablehnen, weil im Zusammenspiel mit dem Emissionshandel Emissionen nur verlagert, aber nicht verringert würden. Dies lässt sich laut DIW insbesondere durch die Anpassung der Emissionsobergrenzen (Caps) vermeiden.


Kritiker wenden ein, die Förderung erneuerbarer Energien führe dazu, dass eingesparte CO2-Emissionen zu einer Preissenkung von Emissionsrechten führen und damit lediglich zu einer Verlagerung führten. Die Analyse des DIW Berlin zeigt, dass dieser Zusammenhang zwar theoretisch besteht. Eine Förderung erneuerbarer Energien und der Emissionshandel schlössen sich aber nicht grundsätzlich aus. "Werden die Förderung der erneuerbaren Energien und der Emissionshandel gezielt aufeinander abgestimmt, lassen sich größere Klimaeffekte erzielen, als wenn nur eines der beiden Instrumente angewandt wird", so Kemfert.



Das Zusammenspiel von Emissionshandel und Förderpolitik ist in den einzelnen Handelsperioden unterschiedlich. In der ersten Handelsphase 2005 bis 2007 waren die Caps in vielen Ländern deutlich überhöht. Das Gesamtsystem war daher nur begrenzt wirksam. Nach Schätzungen des DIW Berlin hätte der EEG-bedingte Zuwachs der Stromerzeugung im Jahr 2005 einen CO2-Preis senkenden Effekt von rund einem Euro je Tonne bewirken können. Da es in der Startphase aber ohnehin ein Überangebot an Zertifikaten gab und eine große Anzahl von Emissionsrechten ungenutzt blieb, sei es zweifelhaft, ob Emissionen durch das EEG verlagert wurden.


Für die zweite Handelsperiode 2008 bis 2012 wurde die zunehmende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien berücksichtigt und die Emissionsobergrenzen - teilweise auf Druck aus Brüssel - entsprechend reduziert. Es sei deshalb auch für die zweite Handelsperiode nicht davon auszugehen, dass die Förderpolitik den Emissionshandel systematisch beeinträchtigt.


Die für die dritte Handelsperiode ab 2013 beschlossenen gravierenden Änderungen bedeuten eine EU-weite Abstimmung von Emissionshandel und Förderpolitik. Dabei wird der erwartete Beitrag erneuerbarer Energien zur Emissionsverminderung bei der Cap-Höhe für den Emissionshandel eingerechnet, so dass insoweit unerwünschte Effekte vermieden würden.


"Das EEG hat sich bewährt", sagte die Energieexpertin. "Es wäre falsch, die Förderung jetzt auslaufen zu lassen. Im Gegenteil: Die Förderung der Wachstumsbranche erneuerbare Energie muss engagiert weiterentwickelt werden."

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