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Dritte deutsche Solarauktion ergibt geringen Einheitspreis
Für die erfolgreichen Teilnehmer der dritten deutschen Solarauktion steht nun fest, welchen Preis sie für ihren Solarstrom erhalten. Die Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen war Anfang Dezember beendet worden. Lediglich 43 Gebote und damit nur knapp jedes dritte waren zum Zug gekommen. Die Bundesnetzagentur hat jetzt den Einheitspreis nach dem Angebot ermittelt, das mit dem knappsten Vorsprung vor den Verlierern der Auktion den Zuschlag bekam. Mit diesem Einheitspreisverfahren (uniform pricing) legte sie den Preis auf 8,00 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) Solarstrom fest.
Damit liegt die Vergütung deutlich unter dem Preis von 8,49 Cent je kWh, der für die Sieger der zweiten Solarauktion vom Sommer 2015 ermittelt worden war. Bei der ersten Solarauktion im Frühjahr reichte das Spektrum der erfolgreichen Angebote von 8,48 Cent bis 9,43 Cent je kWh. Nur damals erhielten die erfolgreichen Bieter für Solarstrom aus ihren Projektvorschlägen genau den Zuschlagswert zugeteilt, den sie als Vergütung verlangt hatten. Seit der zweiten Ausschreibungsrunde bekommen die Sieger dagegen einen einheitlichen Preis zugesprochen.
In 2016 sinkt das Ausschreibungsvolumen
Die nächste Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen führt die Bundesnetzagentur am 1. April 2016 durch. Voraussichtlich im Februar will sie die entsprechende Bekanntmachung veröffentlichen. In diesem Jahr dürfte es für Bieter noch schwieriger werden, einen Zuschlag zu erhalten als in 2015. Denn das Ausschreibungsvolumen fällt noch geringer aus. Das Ausschreibungsvolumen der beiden ersten Solarauktionen hatte jeweils 150 Megawatt (MW) umfasst, das der dritten 200 MW. Jeweils waren die meisten Bieter leer ausgegangen. Zum 1. April 2016 sind nur noch 125 MW ausgeschrieben. Die Pläne der Bundesregierungen sehen vor, dass die Solarauktionen von Jahr zu Jahr weniger MW umfassen. Das Volumen soll in 2016 gegenüber dem Vorjahr von 500 auf 400 MW sinken und in 2017 auf 300 MW.
Nach Einschätzung von Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar), reicht das Solarpark-Auktionsvolumen „von nur 1,2 Gigawatt in den nächsten drei Jahren bei weitem nicht aus, um die Energiewende-Ziele zu erreichen“. Mit diesen Auktionen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen erprobt die Bundesregierung das Ausschreibungsverfahren, das nach 2017 das bisherige Einspeisevergütungssystem nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ersetzen soll. Die EU-Kommission verlangt von den Mitgliedstaaten, dass sie auf solche Auktionen setzen.
Damit liegt die Vergütung deutlich unter dem Preis von 8,49 Cent je kWh, der für die Sieger der zweiten Solarauktion vom Sommer 2015 ermittelt worden war. Bei der ersten Solarauktion im Frühjahr reichte das Spektrum der erfolgreichen Angebote von 8,48 Cent bis 9,43 Cent je kWh. Nur damals erhielten die erfolgreichen Bieter für Solarstrom aus ihren Projektvorschlägen genau den Zuschlagswert zugeteilt, den sie als Vergütung verlangt hatten. Seit der zweiten Ausschreibungsrunde bekommen die Sieger dagegen einen einheitlichen Preis zugesprochen.
In 2016 sinkt das Ausschreibungsvolumen
Die nächste Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen führt die Bundesnetzagentur am 1. April 2016 durch. Voraussichtlich im Februar will sie die entsprechende Bekanntmachung veröffentlichen. In diesem Jahr dürfte es für Bieter noch schwieriger werden, einen Zuschlag zu erhalten als in 2015. Denn das Ausschreibungsvolumen fällt noch geringer aus. Das Ausschreibungsvolumen der beiden ersten Solarauktionen hatte jeweils 150 Megawatt (MW) umfasst, das der dritten 200 MW. Jeweils waren die meisten Bieter leer ausgegangen. Zum 1. April 2016 sind nur noch 125 MW ausgeschrieben. Die Pläne der Bundesregierungen sehen vor, dass die Solarauktionen von Jahr zu Jahr weniger MW umfassen. Das Volumen soll in 2016 gegenüber dem Vorjahr von 500 auf 400 MW sinken und in 2017 auf 300 MW.
Nach Einschätzung von Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar), reicht das Solarpark-Auktionsvolumen „von nur 1,2 Gigawatt in den nächsten drei Jahren bei weitem nicht aus, um die Energiewende-Ziele zu erreichen“. Mit diesen Auktionen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen erprobt die Bundesregierung das Ausschreibungsverfahren, das nach 2017 das bisherige Einspeisevergütungssystem nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ersetzen soll. Die EU-Kommission verlangt von den Mitgliedstaaten, dass sie auf solche Auktionen setzen.