Erneuerbare Energie

Droht vielen Biogasanlagen der Verlust der EEG-Vergütung?

Biogasanlagen, die bis zum 1.1.2011 keine Geräte zum Einspeisemanagement installiert haben, droht der Verlust der EEG-Vergütung. Darauf weist der Fachverband Biogas hin. Nach seinen Angaben sind viele Biogasanlagen, die vor 2009 in Betrieb genommen wurden, noch nicht mit Geräten für das so genannte Einspeisemanagement nachgerüstet worden. Im Falle einer drohenden Netzüberlastung können Stromnetzbetreiber im Rahmen des Einspeisemanagements nach § 11 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2009) Biogasanlagen mit einer Leistung von über 100 Kilowatt (kW) abschalten, so der Verband. Für den Zugriff des Netzbetreibers auf die Stromerzeugungseinheit der Biogasanlage, das Blockheizkraftwerk (BHKW), seien aber spezielle technische Geräte nötig.

Der Fachverband Biogas sieht erhebliche Probleme bei der Nachrüstung. „Es kann nicht sein, dass ein Stromnetzbetreiber bestimmte Geräte für das BHKW vorschreibt, diese jedoch nicht oder nicht rechtzeitig lieferbar sind“, sagt Josef Pellmeyer, Präsident des Fachverbandes Biogas. „Jeder Netzbetreiber macht für sein Netz eigene Regelungen und zusätzlich wurden die netzspezifischen Vorgaben zu spät veröffentlicht“, so Pellmeyer. Darüber hinaus fallen oft erhebliche Investitionen für die Nachrüstung an. Kleinere und ältere Biogasanlagen können teilweise kaum wirtschaftlich tragfähig ausgerüstet werden. Pellmeyer ruft die Netzbetreiber auf, unnötige und unverhältnismäßige Kosten für die Anlagenbetreiber zu vermeiden. Adäquate Reaktionszeiten und Regelungsstufen müssten vereinbart werden und die Netzbetreiber alles daran setzen, dass jeder Anlagenbetreiber auch nach dem Jahreswechsel einen Vergütungsanspruch hat.

Ab 1.1.2011 müssen laut EEG 2009 alle Biogasanlagen größer 100 kW mit den Geräten zur Abschaltung ausgestattet sein. Sind diese Empfänger oder adäquate technische Einrichtungen zum Jahresbeginn 2011 nicht installiert, entfällt für den Biogasanlagenbetreiber laut EEG 2009 der Anspruch auf die EEG-Einspeisevergütung. Neue Biogasanlagen, die nach dem 1.1.2009 in Betrieb gegangen sind, mussten die Technik von Beginn an installiert haben.
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