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Anleihen / AIF, Finanzdienstleister
Echo der Prokon-Pleite: Neues Gesetz soll Anlegerschutz stärken
Die spektakuläre Pleite von Prokon wird den Finanzmarkt verändern: Die Bundesregierung plant ein Gesetz, das Privatanleger besser vor Schneeballsystemen schützen soll. Es soll die Anbieter von so genannten Graumarktprodukten dazu bringen, in Zukunft deutlicher und transparenter auf Risiken hinzuweisen. Die Große Koalition will die Kompetenzen der BaFin deutlich ausgeweiten und auch die Honorarberatung stärken. So sieht es der neue „Aktionsplan der Bundesregierung zum Verbraucherschutz im Finanzmarkt“ vor.
Der Gesetzentwurf ist ein Kompromiss von Bundesfinanzminister Wolfgang
Schäuble (CDU) und Justizminister Heiko Maaß (SPD). Beschlossen werden soll das darin festgeschriebene Maßnahmenpaket nach der parlamentarischen Sommerpause, also noch in der zweiten Jahreshälfte 2014.
Gilt für Nachrangdarlehen bald das Vermögensanlagegesetz?
Viele Anbieter „grüner“ Direktbeteiligungen etwa an Windparks, Solaranlagen oder Blockheizkraftwerken sind mit der Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs KAGB dazu übergegangen, ihre Investmentangebote in Form von paritätischen Darlehen oder Nachrangdarlehen anzubieten. Solche Anlageformen sollen nach dem Willen von Schäuble und Maaß künftig dem Vermögensanlagegesetz unterliegen. Zumindest wenn sie sich wirtschaftlich nicht von Geldanlageprodukten unterscheiden, für die das Gesetz schon gilt. Das ist ein zentraler Punkt des Aktionsplans der Regierung.
Bild: Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble: Quelle: Finanzministerium (Hendel)
Für Verkaufsprospekte ist geplant, dass sie künftig nur noch für ein Jahr gelten. Dafür sollen die Initiatoren der Geldanlageprodukte dazu verpflichtet werden, die Informationen zu den Geldanlagen aktueller zu halten und sämtliche ergänzenden Dokumente (beispielsweise Nachträge oder Ad-Hoc-Mitteilungen) zentral und einfach im Internet zugänglich zu machen. Auch die Vorschriften zum Inhalt der Geldanlageprospekte will die Regierung verschärfen: Auf Risiken der Geldanlage soll deutlicher hingewiesen werden. Beispielsweise verlangt der Aktionsplan, dass die Anbieter angeben müssen, wann laufende Beteiligungen, wie beispielsweise Unternehmensanleihen zur Rückzahlung fällig werden. Die Anleger sollen erfahren können „in welchem Umfang eine Anlage dazu genutzt wird, früher eingegangene Verpflichtungen zu bedienen“ heißt es in dem Entwurf. Auch wollen die Minister die Emittenten der Geldanlagen dazu verpflichten, personelle Verflechtungen mit verbundenen Unternehmen anzugeben. Das Informationsblatt mit verschärftem Risikohinweis soll von den Anlegern beim Einstieg in eine Geldanlage gegengezeichnet werden. Eine „ausreichende Kündigungsfrist“ soll den Anlegerschutz ebenfalls voranbringen.
BaFin soll vor dubiosen Angeboten warnen oder sie für Privatanleger ganz verbieten
Speziell die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) war im Zusammenhang mit der Pleite von Prokon und dem Betrugsskandal um die Infinus AG schwer in die Kritik geraten, weil die Prüfer in beiden Fällen frühzeitig auf Warnsignale gestoßen sein sollen, diese aber nicht öffentlich machten (ECOreporter.de berichtete hier und hier). Die BaFin wies die Kritik stets mit dem Hinweis zurück, dass die Behörde gar nicht die Befugnis habe, entsprechend zu warnen. Dies soll sich mit der Umsetzung des Gesetzentwurfs von Schäuble und Maaß ändern: Ebensolche Warnhinweise werden dem Aktionsplan zufolge künftig zum Repertoire der BaFin gehören. Erscheinen der Behörde Investmentangebote als zu intransparent oder zu komplex, dann soll die BaFin den Verkauf an Privatanleger verbieten können. Außerdem kann die BaFin den Anbietern die Werbung für den Direktvertrieb Investments verbieten, wenn der Entwurf Gesetz wird. Eine weitere neue BaFin-Befugnis, die der Aktionsplan der Regierung vorsieht: Die Behörde soll Bilanzprüfungen durch externe Wirtschaftsprüfer veranlassen können. Auch der Zugang zu Informationen aus außergerichtlichen Streitfällen zwischen Anlegern und Unternehmen soll der BaFin erleichtert werden. Um dieser neuen Rolle gerecht zu werden, soll die BaFin den kollektiven Verbraucherschutz als Aufsichtsziel in die Statuten aufnehmen.
Bild: Die BaFin-Zentrale in Bonn / Quelle: Unternehmen
Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Strafen für verspätet eingereichte Rechnungsunterlagen in Zukunft deutlich ansteigen. „Unternehmen im Anwendungsbereich des Vermögensanlagengesetzes sowie für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften“ sollen in solchen Fällen künftig 250.000 statt 25.000 Euro Ordnungsgeld zahlen. Die Obergrenze wird im Strafkatalog auf 10 Millionen Euro hochgestuft werden.
Honorarberatung zu Versicherungen angedacht
Wie bereits im Koalitionsvertag der schwarz-roten Regierung vereinbart, wollen die beiden Minister die Honorarberatung als Alternative zur weit verbreiteten Beratung auf Provisionsbasis vorantreiben. Bei der Vorstellung des Aktionsplans kam zur Sprache, dass die Honorarberatung auf den Versicherungen und Darlehen ausgeweitet werden soll. Um außergerichtliche Streitigkeiten zu schlichten, soll Anlegern per Gesetz der Zugang zu Ombudsleuten gewährleistet werden.
Auslöser für die Erarbeitung des Aktionsplans für Verbraucherschutz am Finanzmarkt war die Pleite des Windkrafprojektierers Prokon. Diese betrifft 75.000 Kleinanleger, die 1,4 Milliarden Euro in Genussrechte des Unternehmens investiert haben. ECOreporter.de widmet dem Fall eine Sonderseite (Link entfernt) , mit Hintergrundinformationen über das Geschäftsmodell von Prokon Ursachen des Absturzes und Einschätzungen von Juristen zu den Möglichkeiten betroffener Anleger.
Der Gesetzentwurf ist ein Kompromiss von Bundesfinanzminister Wolfgang

Gilt für Nachrangdarlehen bald das Vermögensanlagegesetz?
Viele Anbieter „grüner“ Direktbeteiligungen etwa an Windparks, Solaranlagen oder Blockheizkraftwerken sind mit der Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs KAGB dazu übergegangen, ihre Investmentangebote in Form von paritätischen Darlehen oder Nachrangdarlehen anzubieten. Solche Anlageformen sollen nach dem Willen von Schäuble und Maaß künftig dem Vermögensanlagegesetz unterliegen. Zumindest wenn sie sich wirtschaftlich nicht von Geldanlageprodukten unterscheiden, für die das Gesetz schon gilt. Das ist ein zentraler Punkt des Aktionsplans der Regierung.
Bild: Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble: Quelle: Finanzministerium (Hendel)
Für Verkaufsprospekte ist geplant, dass sie künftig nur noch für ein Jahr gelten. Dafür sollen die Initiatoren der Geldanlageprodukte dazu verpflichtet werden, die Informationen zu den Geldanlagen aktueller zu halten und sämtliche ergänzenden Dokumente (beispielsweise Nachträge oder Ad-Hoc-Mitteilungen) zentral und einfach im Internet zugänglich zu machen. Auch die Vorschriften zum Inhalt der Geldanlageprospekte will die Regierung verschärfen: Auf Risiken der Geldanlage soll deutlicher hingewiesen werden. Beispielsweise verlangt der Aktionsplan, dass die Anbieter angeben müssen, wann laufende Beteiligungen, wie beispielsweise Unternehmensanleihen zur Rückzahlung fällig werden. Die Anleger sollen erfahren können „in welchem Umfang eine Anlage dazu genutzt wird, früher eingegangene Verpflichtungen zu bedienen“ heißt es in dem Entwurf. Auch wollen die Minister die Emittenten der Geldanlagen dazu verpflichten, personelle Verflechtungen mit verbundenen Unternehmen anzugeben. Das Informationsblatt mit verschärftem Risikohinweis soll von den Anlegern beim Einstieg in eine Geldanlage gegengezeichnet werden. Eine „ausreichende Kündigungsfrist“ soll den Anlegerschutz ebenfalls voranbringen.
BaFin soll vor dubiosen Angeboten warnen oder sie für Privatanleger ganz verbieten

Bild: Die BaFin-Zentrale in Bonn / Quelle: Unternehmen
Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Strafen für verspätet eingereichte Rechnungsunterlagen in Zukunft deutlich ansteigen. „Unternehmen im Anwendungsbereich des Vermögensanlagengesetzes sowie für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften“ sollen in solchen Fällen künftig 250.000 statt 25.000 Euro Ordnungsgeld zahlen. Die Obergrenze wird im Strafkatalog auf 10 Millionen Euro hochgestuft werden.
Honorarberatung zu Versicherungen angedacht
Wie bereits im Koalitionsvertag der schwarz-roten Regierung vereinbart, wollen die beiden Minister die Honorarberatung als Alternative zur weit verbreiteten Beratung auf Provisionsbasis vorantreiben. Bei der Vorstellung des Aktionsplans kam zur Sprache, dass die Honorarberatung auf den Versicherungen und Darlehen ausgeweitet werden soll. Um außergerichtliche Streitigkeiten zu schlichten, soll Anlegern per Gesetz der Zugang zu Ombudsleuten gewährleistet werden.
Auslöser für die Erarbeitung des Aktionsplans für Verbraucherschutz am Finanzmarkt war die Pleite des Windkrafprojektierers Prokon. Diese betrifft 75.000 Kleinanleger, die 1,4 Milliarden Euro in Genussrechte des Unternehmens investiert haben. ECOreporter.de widmet dem Fall eine Sonderseite (Link entfernt) , mit Hintergrundinformationen über das Geschäftsmodell von Prokon Ursachen des Absturzes und Einschätzungen von Juristen zu den Möglichkeiten betroffener Anleger.