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ECOanlagecheck: Abo-Wind II - Genussrecht mit acht Prozent Zinsen pro Jahr



Fünf Millionen Euro will ABO Wind insgesamt von Anlegern für das Genussrecht einwerben. Die Anleger beteiligen sich an der Genussrechtsgesellschaft ABO Wind Mezzanine II GmbH & Co. KG, der so genannten Emittentin, ab 2.500 Euro. Höhere Beträgemüssen durch 500 teilbar sein. Die Laufzeit beträgt zunächst fünf Jahre bis Ende 2016 und verlängert sich danach jeweils um ein Jahr, wenn die Genussrechteinhaber oder die Emittentin nicht sechs Monate vorher kündigen.

Die ABO Wind AG garantiert den Genussrechteinhabern die Verzinsung von acht Prozent pro Jahr (bezogen auf die Zeichnungssumme). Zusätzlich steht den Anlegern eine Gewinnbeteiligung von 80 Prozent des Jahresüberschusses nach Steuern zu. Laut Ergebnisprognose könnte damit der Gesamtzinssatz um überschaubare 0,32 Prozent auf bis zu 8,32 Prozent pro Jahr ansteigen.

Keine Nebenkosten


Laut Prospekt werden die Kosten für Prospekterstellung und Vertrieb nicht aus dem Geld der Anleger gezahlt, sondern von der ABO Wind AG. Die maximal fünf Millionen Euro können also komplett investiert werden. Die ABO Wind AG soll für die Geschäftsführung der Genussrechtsgesellschaft jährlich mäßige 1,5 Prozent des durchschnittlichen Genussrechtskapitals erhalten. Zusammen mit den sonstigen Gesellschaftskosten und den Ausgaben für Steuerberatung werden die laufenden Kosten laut Prognose pro Jahr insgesamt 2,1 Prozent des Genussrechtskapitals betragen.

Konzeption und Investitionen

Die Gesellschaft, die das Genussrecht herausgibt („Emittentin“), die ABO Wind Mezzanine II GmbH & Co. KG aus Wiesbaden, wurde im August 2011 gegründet. Sie ist eine hundertprozentige Tochter der ABO Wind AG aus Wiesbaden. Die Emittentin verleiht das Kapital der Anleger laut Prospekt an Gesellschaften der ABO-Wind-Gruppe, die damit baureife Windparkprojekte an Land („onshore“) vorfinanzieren. Laut ABO Wind ist auf diese Weise kostbare Zeit in der Entwicklung verkaufsfähiger Projekte einzusparen.

Ohne die Vorfinanzierung müssten die ABO-Wind Projektgesellschaften erst die vollständige Finanzierung eines Vorhabens auf die Beine stellen, ehe sie mit dem Bau beginnen könnten. Haben die Projektgesellschaften dagegen eigene Mittel zur Verfügung, sind sie gegenüber den späteren Käufern der Windparks in einer guten Position: Diese haben bei einem fertigen Projekt weniger Risiken und zahlen deshalb höhere Preise. Das Geld aus dem Genussrecht soll im Durchschnitt für ein Jahr an die Projektgesellschaften verliehen werden. Der Darlehenszinssatz wird laut Prospekt 10,5 Prozent betragen. Wenn die Projekte verkauft sind, fließt das Geld an die Genussrechtsgesellschaft ABO Wind Mezzanine II zurück, die es danach wiederum
ausleihen kann.

Wichtiger Punkt: Zur Absicherung werden die Kommanditanteile der jeweiligen Projektgesellschaft an die Emittentin der Genussrechte abgetreten.

Die ABO Wind Mezzanine II darf nur an Projektgesellschaften Geld ausleihen,
deren Windparkprojekte baureif sind und die folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Baugenehmigung bzw. Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetzsowie die Einspeisezusage liegen vor
• alle zum Bau und Betrieb notwendigen Grundstücke sind mit Pachtoder Kaufverträgen gesichert
• die Verträge über den Kauf der Windkraftanlagen sowie den schlüsselfertigen Bau des Projektes müssen unterzeichnet sein
• die Rechte zum Bau und Betrieb sind auf die Projektgesellschaft übertragen
• die Kommanditanteile der jeweiligen Projektgesellschaft müssen an die Genussrechtsgesellschaft abgetreten sein

Unternehmensprofil ABO Wind

Die ABO Wind AG garantiert den Genussrechte-Anlegern die jährliche Zinszahlung von 8 Prozent. Daher ist die Stärke der ABO Wind AG von entscheidender Bedeutung für diese Geldanlage. Was zeichnet die ABO Wind AG aus? Sie gehört zu den renommierten und erfahrenen Projektentwicklern im Bereich Windenergie. Das Unternehmen beschäftigt derzeit 175 Mitarbeiter und wird 2011 nach eigenen Angaben voraussichtlich Projekte mit einem Umsatzvolumen von rund 100 Millionen Euro realisieren. In den letzten Jahren hatte das Unternehmen vor allem im europäischen Ausland investiert. Seit letztem Jahr hat der deutsche Markt für ABO Wind wieder erheblich mehr Bedeutung gewonnen.

2010 erwirtschaftete die ABO Wind AG einen Jahresüberschuss von rund 3,2 Millionen Euro und konnte damit in etwa an 2008 (4,8 Millionen Euro) und 2007 (2,7 Millionen Euro) anknüpfen. 2009 war der Jahresüberschuss infolge der Finanzkrise auf rund 0,7 Millionen Euro gesunken. Auch die Umsatzerlöse waren in der Zeit rückläufig gewesen. 2011 entwickelt sich ABO Wind laut Prospekt erfreulich: Bis zur Prospektaufstellung Anfang September hat das Unternehmen fünf Windkraftprojekte mit einer Nennleistung von zusammen rund 45 Megawatt (MW) veräußert und 40 MW ans Netz gebracht. Insgesamt verfügt das Unternehmen nach eigenen Angaben über eine Windkraft-„Projektpipeline“ von rund 1.300 MW Leistung – das beinhaltet Geschäft für viele Jahre. Die Projekte verteilen sich derzeit auf acht europäische Länder sowie Argentinien.

Windenergiemärkte

Der wichtigste Markt für die ABO Wind AG ist derzeit Deutschland, da hier die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für den weiteren und dynamischen Ausbau der Windenergie gegeben sind. 2010 hat ABO Wind in Deutschland Projekte mit 215 MW Windkraftleistung neu akquiriert und Bau- bzw. Genehmigungsanträge für rund 95 MW Windkraftleistung eingereicht. 2010 hat ABO Wind in Deutschland Windparks mit einer Nennleistung von 27 MW errichtet. Dieses Jahr haben die Wiesbadener hierzulande Baugenehmigungen für Windparks mit einer Nennleistung von zusammen rund 50 MW erlangt, für rund 60 MW Bauanträge eingereicht und rund 100 MW Windkraftleistung neu akquiriert. Frankreich ist der derzeit wichtigste Auslandsmarkt für das Unternehmen, obwohl der Windkraftausbau dort wegen langwieriger und schwieriger Genehmigungsverfahren nur schleppend vorankommt. Aber laut Prospekt sind 2011 Windkraft-Projekte mit einer Nennleistung von 18 MW baureif geworden.

Bildnachweis Anlieferung eines Rotorblatts am 2009 von ABO Wind projektierten französischen Windpark Bervillers. / Quelle: Unternehmen

In Irland und Großbritannien ist ABO Wind erfolgreich in den Markt eingestiegen und hat die ersten drei Windpark-Projekte inzwischen fertig gestellt. Weitere Projekte sollen in den nächsten Monaten baureif werden. In Spanien hat ABO Wind ein besonders großes Windparkprojekt mit einer Nennleistung von 50 MW weiterentwickelt, das noch 2011 baureif werden soll. Aufgrund der instabilen wirtschaftlichen Situation Spaniens gestalten sich die Verhandlungen über den Verkauf des Projektes schwierig. In Bulgarien hat ABO Wind 2011 ein erstes Windpark-Projekt mit einer Nennleistung von vier MW zur Baureife gebracht.

Ökologische Wirkung
Was bewirkt das Anlegerkapital dieses Genussrechts für die Ökologie? Die ABO Wind Mezzanine II verleiht das Genussrechtskapital an wechselnde Projektgesellschaften, die mit dem Geld Windparks fertigstellen. Das ist ein Beitrag zur Energiewende. Wie ökologisch sind Windkraftanlagen an Land? Ihre energetische Amortisationszeit ist kurz – sie müssen, je nach Standort und Technik, nur zwei bis fünf Monate in Betrieb sein, um so viel Energie zu produzieren wie für ihre Herstellung, Transport und Wartung nötig sind. Zum Vergleich: Die energetische Amortisationszeit von Photovoltaik-Anlagen liegt bei ein bis drei Jahren. Kohle- und Kernkraftwerken amortisieren energetisch überhaupt nicht, weil sie dauerhaft Kohle oder Uran brauchen. Die ökologische Wirkung des Genussrechts ist hervorragend.

Risiko

Genussrechte gewähren dem Anleger nachrangige Gläubigerrechte
und keine Gesellschafterrechte. Er hat kein Mitbestimmungsrecht und keine Einflussmöglichkeiten auf die Unternehmensentwicklung. Dementsprechend
ist er z. B. davon abhängig, dass die Geschäftsführung Entscheidungen trifft, die die Verzinsung und die Rückzahlung des Genussrechtskapitals ermöglichen. Wenn
das Ergebnis und die Liquidität eines Jahres sowohl bei der Genussrechtsgesellschaft als auch bei der Garantin der Zinszahlung, der ABO Wind AG, nicht ausreichen, um die Zinszahlungen an die Genussrechteinhaber zu leisten, verschiebt sich der Zahlungsanspruch auf das Folgejahr. Die Genussrechte nehmen auch an eventuellen Verlusten der Emittentin teil. Wenn Verluste nicht in den folgenden Jahren ausgeglichen werden können, verringert sich der Rückzahlungsanspruch der Genussrechtinhaber.


Bei den zwei bisherigen Genussrechten von ABO Wind gab es hinsichtlich der Zinszahlungen und Kapitalrückzahlungen keine Probleme. Das erste Genussrecht mit einem Volumen von 750.000 Euro wurde 2004 aufgelegt, mit acht Prozent pro Jahr prospektgemäß verzinst und Ende 2009 zu 100 Prozent an die Anleger zurückgezahlt.

Ein Großteil der Anleger des ersten Genussrechts ließ sich nach Angaben von ABO Wind das Kapital nicht auszahlen, sondern wechselte direkt in das zweite Genussrecht von ABO Wind, das 2009 emittiert wurde und ein Volumen von zehn Millionen Euro aufweist. Die Zinsen von acht Prozent zzgl. einer geringen zusätzlichen Erfolgsbeteiligung wurden nach Angaben von ABO Wind bislang zuverlässig an die Anleger ausbezahlt.

Die Anleger beteiligen sich mittelbar über die Genussrechtsgesellschaft an Projektgesellschaften, die baureife Windpark-Projekte realisieren. Es bestehen somit
grundsätzlich – trotz der umfassenden und sicherheitsorientierten Investitionskriterien – Fertigstellungsrisiken. Bei Problemen mit Fertigstellungen besteht das Risiko, dass die Projektgesellschaft das Darlehen der Genussrechtsgesellschaft nicht bedienen kann.

Stadtwerke und andere Energieversorger, große Investoren, beispielsweise Versicherungen, und auch viele vermögende Privatanleger investieren seit einigen Jahren in großem Umfang in Windenergie. Die Nachfrage nach guten Projekten ist daher sehr hoch. Es ist nicht auszuschließen, dass sich in bestimmten Ländern z.B. aufgrund politischer, rechtlicher oder ökonomischer Unsicherheiten der Verkauf eines Windparks verzögert. In einem solchen Fall könnte das Darlehenskapital nach Fertigstellung in der Windparkgesellschaft verbleiben. Infolgedessen würde die Genussrechtsgesellschaft als Ersatz die Kommanditanteile der Windparkgesellschaft erhalten.

Fazit:

Finanziell

Die ABO Wind AG ist ein Unternehmen mit langer Erfahrung,
ausgewiesener Expertise und einem sehr guten Ruf im Bereich der Windenergie. Es ist davon auszugehen, dass das Unternehmen auch in den nächsten Jahren ausreichend erfolgsversprechende Windpark-Projekte entwickeln wird, denen die Genussrechtsgesellschaft das Anlegerkapital ausleihen kann.

Die Investitionskriterien sind umfassend. In einigen europäischen Ländern könnten Windprojekte in den nächsten Jahren schwieriger zu realisieren sein als heute. Die Garantie für die Zinsen ist ein Sicherheitsmerkmal dieses Genussrechts. Ein weiterer Pluspunkt: Die Kommanditanteile der jeweiligen Projektgesellschaft werden an die Genussrechtsgesellschaft abgetreten. Für das Genussrecht eine neue Gesellschaft zu gründen, so dass keine Rückzahlungsansprüche verwässert werden können, spricht für Transparenz. Für den Anleger fallen keine Weichkosten an, die Investitionsquote beträgt 100 Prozent, und die Geschäftsführungskosten sind aus Anlegersicht erfreulich mäßig.

Nachhaltigkeit

Durch das Genussrecht wird der Umstieg zu einer ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Energieversorgung beschleunigt.

ECOreporter.de-Empfehlung
ABO Wind bietet den Anlegern mit diesem neuen Genussrecht ein attraktives nachhaltiges Investment im aussichtsreichen Windenergie-Markt. Das Chancen-Risiko-Verhältnis ist angemessen.

Basisdaten
Emittentin: ABO Wind Mezzanine II GmbH & Co. KG, Wiesbaden Anbieterin, Mutter der Emittentin und Garantin der Zinszahlung: ABO Wind AG, Wiesbaden
Anlageform: Genussrecht (nicht verbrieft)
Anlagevolumen: 5 Millionen Euro
Mindestzeichnungssumme: 2.500 Euro
Laufzeit: 5 Jahre
Zinsen: 8,0 Prozent pro Jahr
BaFin-Gestattung: Ja

Bitte sorgfältig beachten:


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