Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!
Anleihen / AIF, ECOanlagecheck, ECOanlagecheck mit Siegel, Genussrechte/Anleihen
Unabhängige Analyse: Die Anleihe Kraftwerkspark II von Green City Energy im ECOanlagecheck
Die Green City Energy AG aus München bietet nun eine Anleihe mit dem Namen „Kraftwerkspark II“ an. Das Anleihekapital soll Erneuerbare-Energien-Projekte in ausgewählten Ländern Europas finanzieren, mit Schwerpunkt auf Deutschland und Frankreich. Ab 5.000 Euro können Anleger sich beteiligen. Ausgegeben wird die Anleihe von einer Tochter der Green City Energy AG, der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG. Der ECOanlagecheck analysiert das Angebot.
Per Mausklick gelangen Sie zu einer PDF-Version dieses ECOanlagechecks.
Bei der Anleihe handelt es sich um Namensschuldverschreibungen. Es gibt zwei Tranchen (Teilbeträge). Tranche A: Laufzeit bis 30. Dezember 2023; 4,75 Prozent Zins pro Jahr. Tranche B: Laufzeit bis 30. Dezember 2033; 5,75 Prozent Zins pro Jahr. Die Anleihe ist mit einem Nachrang versehen. Der Anspruch der Anleger auf Verzinsung und Rückzahlung ihres Kapitals ist daher solange und soweit ausgeschlossen, wie die Verzinsung oder die Rückzahlung zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bei der Emittentin führen würde.
Für die Anleger besteht kein ordentliches Kündigungsrecht vor dem Laufzeitende. Die Emittentin ist berechtigt, die Anleihe ganz oder teilweise vorzeitig vor dem Laufzeitende an die Anleger zurückzuzahlen. Das Emissionsvolumen beträgt insgesamt bis zu 50 Millionen Euro. Die Anbieterin Green City Energy AG stellt eine Platzierungsgarantie über 10 Millionen Euro. Zudem garantiert sie gegenüber der Emittentin, dass die in den Jahren 2014 bis 2016 fälligen Zinsforderungen der Anleger erfüllt werden.
Die Vertriebskosten betragen laut Prospekt vertragsgemäß 7 Prozent des vermittelten Anleihekapitals. Die fixen Kosten – unter anderem für Konzeption, Prospektherstellung und Rechtsberatung – betragen laut Prospekt bei Vollplatzierung rund 1 Prozent des Anleihevolumens.
Zudem gibt es Projektvermittlungsgebühren, die im Investitions- und Finanzplan mit 4 Prozent des Anleihevolumens prognostiziert werden. Projektvermittlungsgebühren fallen laut Prospekt für Projekte an, die nicht von
Green City Energy als Generalunternehmerin selbst realisiert und an die Emittentin verkauft werden. Für die Vermittlung und die rechtliche, steuerliche, wirtschaftliche und technische Prüfung solcher Projekte von externen Verkäufern erhält die Green City Energy AG eine Projektvermittlungsvergütung von maximal bis zu 20 Prozent des Nettokaufpreises. Da sie kalkuliert, dass der Nettokaufpreis für solche externen Projekte insgesamt 10 Millionen Euro betragen wird, beträgt – bei dem Anleihevolumen von 50 Millionen Euro – die prognostizierte Projektvermittlungsgebühr im Investitionsplan nur 4 Prozent des Anleihevolumens.
Bildnachweis: Kraftwerkspark II ist mit dem ECOreporter-Siegel als Nachhaltiges Finanzprodukt ausgezeichnet.
Die laufenden Kosten für die Geschäftsführung und die kaufmännische Verwaltung belaufen sich vertragsgemäß auf zusammen 0,5 Prozent des Anleihevolumens pro Jahr. Ab 2017 werden die Vergütungen vertragsgemäß an die Inflationsentwicklung angepasst.
Unternehmensprofil Green City Energy Kraftwerkspark II
Emittentin der Anleihe ist die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG aus München. Sie wurde im August 2013 gegründet. Ihre alleinige Kommanditistin ist die Green City Energy AG, die auch die Anbieterin der Anleihe der Emittentin ist. Als Komplementärin und Geschäftsführerin der Emittentin fungiert die 2011 gegründete Green City Energy Kraftwerke GmbH, die ebenfalls eine Tochtergesellschaft der Green City Energy AG ist und auch beim 2011 emittierten Kraftwerkspark I Komplementärin ist.
Green City Energy entstand 2005 aus der 1990 gegründeten Umweltorganisation Green City e.V. Neben dem Kraftwerkspark I-Genussrecht und drei weiteren Genussrechten hat das Unternehmen bislang 24 geschlossene Fonds konzipiert und angeboten. Laut der Leistungsbilanz 2011 liegen die Ausschüttungen an die Anleger bei neun Fonds über Soll, bei sechs im Soll und bei vier Fonds unter Plan. Die erste Ausschüttung an die Anleger des Kraftwerkspark I wurde im Juni 2013 prospektgemäß geleistet.
Green City Energy ist ausschließlich im Bereich der Erneuerbaren Energien tätig. Bis 2012 hatte Green City Energy überwiegend Solarparks errichtet, realisiert und angeboten. Im Mai 2012 hat das Unternehmen seinen ersten Wasserkraftfonds auf den Markt gebracht. 2013 folgten die ersten beiden reinen Windfonds.
Die Anleiheemission der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG ist Bestandteil des Ziels der Green City Energy AG, schrittweise einen eigenen Kraftwerkspark mit 200 Megawatt Leistung aufzubauen. Mittelfristig (ab 2015) will das Unternehmen so zu einem alternativen Energieerzeuger werden. Um dieses Ziel zu erreichen, plant ihre Tochtergesellschaft, die Anleiheemittentin, Erneuerbare-Energien-Anlagen (Wind, Wasser, Solar) zu erwerben und zu betreiben, wobei Offshore-Windprojekte laut Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen sind. Laut Anlagestrategie kann sie Anlagen sowohl direkt kaufen als auch mittelbar über Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Zudem sind Investitionen auch in Form einer Darlehensvergabe oder über eine Zeichnung von Genussrechten möglich.
Investitionen
Die Investitionsstrategie der Emittentin wird im Prospekt anhand umfassender
und aussagekräftiger Investitionskriterien konkretisiert. Demnach darf unter anderem bis zu 20 Prozent des platzierten Anleihekapitals in Projektentwicklungen investiert werden. Mit dem Erhalt der zum Bau und Betrieb erforderlichen Genehmigungen zählen diese Projekt laut Prospekt nicht mehr zu den Projektentwicklungen und fallen aus der 20-Prozent-Schwelle heraus.
Laut der Investitionskriterien sollen mindestens 60 Prozent des Anleihevolumens in Projekte in Deutschland und Frankreich investiert werden. Maximal 40 Prozent sind für Projektkäufe in Norditalien, Großbritannien, Irland und Österreich vorgesehen. Falls Ende 2016 die Investitionsphase noch nicht abgeschlossen ist, können auch in anderen europäischen Ländern Projekte erworben werden. Zudem sehen die Investitionskriterien vor, dass nur in Projekte investiert wird, die prognosegemäß eine Mindestrendite von 5 Prozent pro Jahr für die Anleiheemittentin erwirtschaften.
In der Informationsbroschüre wird eine mögliche Verteilung der Investitionen der Emittentin auf die einzelne Länder und Bereiche dargestellt. Demnach sind bei einem Anleihevolumen von 50 Millionen Euro derzeit rund 21 Millionen Euro für Investitionen in Deutschland eingeplant. Geplanter Investitionsschwerpunkt sind hier neue Windenergieanlagen in Süddeutschland. In Frankreich liegt der Fokus von Green City Energy auf bestehenden Kleinwasserkraftanlagen, für die derzeit 9 Millionen Euro des Anleihevolumens vorgesehen sind. Der Erwerb von Anlagen in Frankreich soll ausschließlich mit dem Anleihekapital finanziert werden, während die Windenergieprojekte in Deutschland bis zu 75 Prozent mit Bankenkapital finanziert werden sollen. In beiden Bereichen – Windenergie Süddeutschland und Wasserkraft Frankreich – verfügt Green City Energy über fundierte Kompetenzen und einen entsprechenden Marktzugang, was die Fonds belegen, die in den letzten zwei Jahren in diesen Bereichen aufgelegt wurden.
Laut Informationsbroschüre hat Green City Energy im Zuge der Erschließung des französischen Marktes auch den Zugang zum italienischen Kleinwasserkraftanlagen-Markt geschafft. Das erste Projekt, das die Emittentin laut Prospektnachtrag Nr. 1 erworben hat, ist eine solche Kleinwasserkraftanlage. Das Wasserkraftwerk Vallesina in den norditalienischen Dolomiten hat eine Leistung von 480 Kilowatt und wurde im Mai 2013 in Betrieb genommen. Es erhält laut Prospekt für 20 Jahre eine gesetzliche Einspeisevergütung von 21,9 Cent je erzeugter Kilowattstunde. Die Anschaffungskosten für die Anlage belaufen sich auf rund 5,2 Millionen Euro, die vollständig aus dem einzuwerbenden Anleihekapital finanziert werden sollen.
Neben der italienischen Wasserkraftanlage hat die Emittentin laut Prospektnachtrag Nr. 1 vom 17. Januar 2014 Verträge zur Übertragung des
Kommanditkapitals der Projektgesellschaft Altertheim und zur Übertragung der Geschäftsanteile der Bürgerwindpark Südliche Ortenau unterschrieben. Dabei handelt es sich um zwei Windkraft-Projekte in Süddeutschland. Der Windpark Altertheim in Bayern soll aus drei Windenergieanlagen des Typs Nordex N117 mit einer Nennleistung von jeweils 2,4 Megawatt bestehen, die voraussichtlich bis Dezember 2014 in Betrieb gehen sollen. Die Bau- und Betriebsgenehmigung für den Windpark liegt nach Angaben der Anbieterin seit Mitte Januar 2014 vor. Die Anschaffungskosten für den Windpark betragen laut Prognose rund 15,6 Millionen Euro, von denen rund 4,2 Millionen Euro aus dem Kommanditkapital (Anleihekapital) und rund 11,4 Millionen Euro über Bankdarlehen finanziert werden sollen. Die Projektgesellschaft hat bereits einen Projektentwicklungs- und einen Generalunternehmervertrag mit der Green City Energy AG geschlossen.
Bei dem dritten feststehenden Projekt handelt es sich um den Bürgerwindpark Südliche Ortenau in Baden-Württemberg, dessen Stammkapital von 100.000 Euro die Anleihen-Emittentin übernimmt. Das Projekt ist derzeit (Februar 2014) in einem sehr frühen Stadium der Konzeption; es sind noch keine weiteren Verträge abgeschlossen.
Bildnachweis: Nordex-Windräder vom Typ N117 2.400, so wie sie Green City Energy laut Prospekt verwenden möchte. / Quelle: Nordex
Ökologische Wirkung
Die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG investiert plangemäß in mehrere Wind-, Wasser- und Solaranlagen. Mit den ersten beiden Projekten stehen – bezogen auf das Anleihevolumen von 50 Millionen Euro – rund 20 Prozent der Investitionen fest. Die prognostizierte Stromproduktion beträgt rund 19 Millionen kWh pro Jahr beim Windpark Altertheim und 2,45 Millionen kWh pro Jahr beim Wasserkraftwerk Vallesina. Bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh können so rechnerisch rund 6.100 Haushalte jährlich versorgt werden. Im Vergleich zur Stromgewinnung aus konventionellen Kraftwerken werden durch den Betrieb der Erneuerbare-Energien-Anlagen somit circa 13.000 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart. Auf das Anleihevolumen hochgerechnet ergeben sich 30.500 mit Ökostrom versorgte Haushalte und eine CO2-Ersparnis von 65.000 Tonnen pro Jahr.
Die Emittentin erwirbt voraussichtlich teilweise auch Bestandsanlagen, so dass in diesen Fällen teilweise keine direkte ökologische Wirkung besteht, da keine neuen Kapazitäten aufgebaut werden. Allerdings hat die Anbieterin beispielsweise bei ihrem Wasserkraftfonds Frankreich erworbene Bestandsanlagen modernisiert, so dass sich deren Stromgewinnungspotential als auch die Gewässerökologie verbessern konnten. Insofern können auch Investitionen in Bestandsanlagen direkte ökologische Wirkungen haben. Darüber hinaus gilt im Grundsatz, dass – unabhängig ob Neu- oder Bestandsanlagen – jedes in den Bereich Erneuerbare Energien fließende Kapital positive Auswirkungen auf die Entwicklung der erneuerbare Energien hat. Mit einem höheren Kapitalzufluss können die erneuerbaren Energien aussichtsreicher mit den – oftmals kapitalstärkeren und politisch einflussreicheren – Energiekonzernen konkurrieren, die auf die volkswirtschaftlich schädliche und klimaschädigende Kohleverstromung setzen.
Mit dem Kraftwerkspark I, dem Kraftwerkspark II und weiteren Investitionen plant Green City Energy in den nächsten Jahren ein Portfolio aufzubauen, das 500 Millionen kWh Strom pro Jahr aus Wind-, Wasser-, Solar- und Biogasanlagen erzeugt. Das Unternehmen entwickelt somit nicht „nur“ nachhaltige Projekte für Anleger, sondern verfolgt ein ganzheitlich nachhaltiges Konzept, welches es aufgrund seiner hohen Glaubwürdigkeit auch wirksam in gesellschaftlichen Diskussionen vertreten kann. Für sein Engagement und seine Leistungen und Beteiligungsangebote im Bereich Nachhaltigkeit hat das Unternehmen bereits mehrere Auszeichnungen erhalten.
Risiko
Die Anleihe ist mit einem Nachrang ausgestattet. Der Anspruch der Anleger auf Verzinsung und Rückzahlung ihres Kapitals ist daher solange und soweit ausgeschlossen, wie die Verzinsung oder Rückzahlung zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bei der Emittentin führen würde. Laut Prospekt ist es nicht geplant, dass die Emittentin neben der Anleihe weiteres Fremdkapital aufnimmt.
Die Anleger haben als Anleihegläubiger keine Mitsprache- und Mitwirkungsrechte bei der Emittentin. Es ist möglich, dass die Green City Energy AG als alleinige Gesellschafterin der Emittentin eine Änderung des Gesellschaftsvertrages beschließt. Das kann auch die Investitionskriterien oder die Anlagenstrategie betreffen, wobei die prospektierten Länderkriterien erst nach Ablauf der Hauptinvestitionsphase ab 31. Dezember 2016 änderbar sind. Eine Änderung der Investitionskriterien könnte beispielsweise in Erwägung gezogen werden, wenn die Emittentin nicht ausreichend Projekte erwerben kann, die die Investitionskriterien erfüllen.
Da die Investitionsländer nicht abschließend feststehen, ist noch nicht bekannt, inwieweit Währungsrisiken bestehen könnten. Ein wesentliches Risiko bei Erneuerbare-Energien-Anlagen besteht grundsätzlich darin, dass die Stromproduktion unter der Prognose liegen kann. Zudem ist die Wirtschaftlichkeit der Anlagen derzeit in der Regel noch von gesetzlichen Einspeisevergütungen abhängig. Es ist nicht auszuschließen, dass rückwirkende Kürzungen der Einspeisevergütungen oder Steuererhöhungen einen rentablen Betrieb der Anlagen erschweren oder unmöglich machen.
Die Emittentin kann – bis zu 20 Prozent des Anleihevolumens – auch Projektentwicklungen erwerben, die mit erhöhten Risiken verbunden sind. Beispielsweise soll nach dem Willen der bayerischen Landesregierung der Abstand von Windparks zur Wohnbebauung deutlich erhöht werden. Damit kann sich das Risiko erhöhen, dass geplante Windparks nicht genehmigt werden. Auch die Phase zwischen Genehmigung und Fertigstellung einer Anlage ist mit Risiken verbunden. Beispielsweise besteht beim Windpark Altertheim das Risiko, dass er – zum Beispiel wegen langer Lieferzeiten der Windradhersteller – nicht mehr in 2014 in Betrieb geht. Nach Angaben der Anbieterin liegt bislang eine mündliche Zusage des Anlagenherstellers vor, dass die Anlagen bis Ende 2014 errichtet werden. Im Falle einer späteren Fertigstellung besteht ein Risiko, dass der Windpark keine auskömmliche Einspeisevergütung erhalten wird, da die Bundesregierung derzeit eine Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) mit Restriktionen und Kürzungen bei der Einspeisevergütung für Windkraftanlagen an Land plant. Gemäß der im EEG-Gesetzentwurf vom 10. Februar 2014 aufgeführten Förderbestimmungen ist aber auch für Windkraftanlagen, die nach 2014 in Süddeutschland errichtet werden, eine auskömmliche Einspeisevergütung vorgesehen. Da das Gesetz noch nicht beschlossen ist, sind Änderungen noch möglich.
Stärken
- Erfahrene Anbieterin
- Streuung der Investitionen planmäßig über verschiedene Technologien (Wind, Wasser, Solar) und Länder Startportfolio erworben
- Emittentin voraussichtlich in den meisten Fällen Eigentümerin der Projektgesellschaften
-Zinsgarantie für die ersten drei Jahre
Schwächen
- Teilweise Projektentwicklungs- und Genehmigungsrisiken
- Teilweise Fertigstellungsrisiken
- Wirtschaftlichkeit der Anlagen derzeit in der Regel noch von gesetzlichen - Einspeisevergütungen abhängig Interessenkonflikte nicht ausgeschlossen
Fazit:
Finanziell
Die Anleiheemittentin Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG hat – mittelbar über zwei Projektgesellschaften – bereits ein Windkraftprojekt in Süddeutschland und ein Kleinwasserkraftwerk in Norditalien erworben. Die Anschaffungskosten für die beiden Projekte sind durch die von der Anbieterin Green City Energy AG gestellte Platzierungsgarantie über 10 Millionen Euro gedeckt. Zudem garantiert die Anbieterin gegenüber der Emittentin für die Zinszahlungen an die Anleger in der Investitions- und Bauphase 2014 bis2016. In den Anfangsjahren der Emittentin können erhöhte Risiken bestehen, da teilweise in Projektentwicklungen investiert wird, Fertigstellungsrisiken bestehen und in Deutschland derzeit die Ausgestaltung des neuen EEG noch unsicher ist. Nach Abschluss der Investitionsphase wird die Emittentin prognosegemäß über ein risikodiversifiziertes Portfolio an Wind-, Wasser- und Solaranlagen in mehreren europäischen Ländern verfügen.
Nachhaltigkeit
Die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG ist als Tochtergesellschaft der Green City Energy AG in deren umfassend nachhaltiges Unternehmenskonzept eingebunden. Das geplante Anlagenportfolio, das auf Wind-, Wasser- und Solarkraft setzt, ist unter Nachhaltigkeits- und Energieversorgungsaspekten sinnvoll und zielführend.
ECOreporter.de-Empfehlung
Die Emittentin der Kraftwerkpark II-Anleihe hat eine überzeugende und nachhaltige Investitionsstrategie, die aber auch Investitionen in Projektentwicklungen vorsieht, die in der Regel mit höheren Risiken einhergehen. Die geplante Streuung der Investitionen über verschiedene Erneuerbare-Energien-Technologien und Länder ist förderlich, um Klumpenrisiken vermeiden zu können. Die Anbieterin Green City Energy AG hat in den letzten zwei Jahren mit dem erfolgreichen Eintritt in die Märkte Windkraft Süddeutschland und Wasserkraft Frankreich gezeigt, dass sie in neuen Märkten Fuß fassen kann.
Basisdaten
Anbieterin: Green City Energy AG, München
Emittentin: Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, München
Anlageform: Anleihe (Namensschuldverschreibung)
Emissionsvolumen: bis zu 50 Millionen Euro
Mindestzeichnungssumme: 5.000 Euro
Agio: 0 Prozent
Laufzeit: bis 30. Dezember 2023 (Tranche A), bis 30. Dezember 2033 (Tranche B)
Zinsen: 4,75 Prozent (Tranche A), 5,75 Prozent (Tranche B)
Einkunftsart: Einkünfte aus Kapitalvermögen
BaFin-Billigung: Ja
Handelbarkeit: Keine Zulassung an einer Börse
ISIN: ---
Das ECOreporter-Siegel Nachhaltige Geldanlage
Das ECOreporter-Siegel Nachhaltige Geldanlage zeichnet Anbieter und Produkte aus, deren Nachhaltigkeitsversprechen überprüft wurden. Es ist der Maßstab für Tiefe und Qualität der Nachhaltigkeit in der Geldanlage. Ein Maßstab, der die Vielfalt der Anforderungen an Nachhaltigkeit und Ethik nicht beschneidet, sondern betont und Eigenheiten in der Wertorientierung bewusst zulässt. Es geht vor allem darum, die Vorreiter, die ernsthaft und seriös nachhaltige Ziele verfolgen und ihr Kerngeschäft nachhaltig betreiben, von den Akteuren unterscheiden zu können, die mit nur oberflächlicher Nachhaltigkeit arbeiten. Das ECOreporter- Siegel für Nachhaltige Geldanlagen wird nur in drei Kategorien vergeben: für Banken, für Anlageberatungen und für bestimmte Finanzprodukte. Abstufungen wie „Gold“, „Silber“ o.ä. gibt es nicht. Das ECOreporter-Siegel wird nach strengen Kriterien vergeben. Sie dienen dazu, nur die ernsthaft nachhaltigen Anbieter und Produkte auszuzeichnen und damit deutlich aus der Masse des Marktes herauszuheben.
Vergleicht man das ECOreporter-Siegel mit Siegeln in der Lebensmittel-Branche, entspricht das ECOreporter-Siegel nicht dem staatlichen „Bio“-Siegel, sondern Siegeln mit wesentlich höheren Ansprüchen (Beispiel „demeter“) und sozial-ökologischen Standards. Entsprechend exklusiv wird der Kreis derjenigen sein, die das ECOreporter-Siegel erhalten können.
Bitte sorgfältig beachten:
Geldanlagen sind mit Risiken verbunden, die sich im Extremfall in einem Totalverlust der eingesetzten Mittel niederschlagen können. Die von uns bereit
gestellten Informationen sind keine Kaufaufforderungen oder Anlageempfehlungen - denn wir kennen z.B. Ihre persönlichen Vermögensverhältnisse und Ihr Anlegerprofil nicht. Zwischen Lesern und dem Verlag entsteht kein Beratungsvertrag, auch nicht
stillschweigend. Die Redaktion recherchiert sorgfältig. Eine Garantie für die Richtigkeit und für richtige Schlussfolgerungen wird dennoch ausgeschlossen
- auch uns kann einmal ein Fehler unterlaufen. Finanzdienstleister
können sich also nicht allein auf unsere Informationen stützen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen, auch für Folgeschäden, etwa Vermögensschäden. Unsere Texte machen in keinem Falle eine individuelle Beratung und Beschäftigung mit den Angeboten entbehrlich. Bitte beachten Sie, dass sich zwischen unserer Recherche und Ihrer Lektüre Änderungen ergeben können. Weder die Veröffentlichung noch ihr Inhalt, Auszüge des Inhalts noch eine Kopie darf ohne unsere vorherige Erlaubnis auf irgendeine Art verändert oder an Dritte verteilt oder übermittelt werden - andernfalls liegt ein strafrechtlich bewehrter Urheberrechtsverstoß vor.
Ihre ECOreporter:
für Sie da unter [email protected]
ECOanlagecheck: die neutrale und unabhängige Analyse
Seit dem Jahr 2000 analysiert die ECOreporter.de AG geschlossene nachhaltige Fonds. Die Analyse ist neutral und erfolgt nicht im Auftrag der Anbieter, die auch keinen Auftrag an ECOreporter erteilen. ECOreporter finanziert die eigene Arbeit hauptsächlich durch die Abo-Zahlungen der ECOreporter-Leser.
ECOreporter ist bemüht, sämtliche nachhaltigen geschlossenen
Fonds und Genussscheine des Marktes einem ECOanlagecheck zu unterziehen. Ein Anspruch auf einen solchen Check gibt es jedoch nicht. Anbieter und Initiatoren können der Redaktion gerne Prospekte und andere Unterlagen mailen oder senden. Anbieter, die einen ECOanlagecheck – unabhängig von der Bewertung – ihren Interessenten oder Partnern zur Verfügung stellen wollen, müssen dafür einmalig eine Lizenz erwerben.
Unbefugte Weitergabe ist ein Gesetzesverstoß. ECOreporter befolgt eine eigene Analysemethode, die kontinuierlich verbessert wird. Der ECOanlagecheck ist keine Anlageempfehlung, sondern eine Einschätzung und Meinung der Redaktion insbesondere zu Chancen und Risiken des Beteiligungsangebotes sowie zu dessen Nachhaltigkeit. ECOanlagechecks beruhen auf Prospekten der Anbieter, auf Gesprächen und sonstiger Kommunikation mit ihnen sowie auf der Recherche in anderen Quellen
– jeweils bis zum Zeitpunkt des Erscheinens.
Anleger sollten auf jeden Fall auch das von einem Wirtschaftsprüfer nach dem Standard IDW S 4 erstellte Prospektgutachten einsehen, das der Anbieter zur Verfügung stellen sollte, so er es in Auftrag gegeben hat.

Bei der Anleihe handelt es sich um Namensschuldverschreibungen. Es gibt zwei Tranchen (Teilbeträge). Tranche A: Laufzeit bis 30. Dezember 2023; 4,75 Prozent Zins pro Jahr. Tranche B: Laufzeit bis 30. Dezember 2033; 5,75 Prozent Zins pro Jahr. Die Anleihe ist mit einem Nachrang versehen. Der Anspruch der Anleger auf Verzinsung und Rückzahlung ihres Kapitals ist daher solange und soweit ausgeschlossen, wie die Verzinsung oder die Rückzahlung zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bei der Emittentin führen würde.
Für die Anleger besteht kein ordentliches Kündigungsrecht vor dem Laufzeitende. Die Emittentin ist berechtigt, die Anleihe ganz oder teilweise vorzeitig vor dem Laufzeitende an die Anleger zurückzuzahlen. Das Emissionsvolumen beträgt insgesamt bis zu 50 Millionen Euro. Die Anbieterin Green City Energy AG stellt eine Platzierungsgarantie über 10 Millionen Euro. Zudem garantiert sie gegenüber der Emittentin, dass die in den Jahren 2014 bis 2016 fälligen Zinsforderungen der Anleger erfüllt werden.
Die Vertriebskosten betragen laut Prospekt vertragsgemäß 7 Prozent des vermittelten Anleihekapitals. Die fixen Kosten – unter anderem für Konzeption, Prospektherstellung und Rechtsberatung – betragen laut Prospekt bei Vollplatzierung rund 1 Prozent des Anleihevolumens.
Zudem gibt es Projektvermittlungsgebühren, die im Investitions- und Finanzplan mit 4 Prozent des Anleihevolumens prognostiziert werden. Projektvermittlungsgebühren fallen laut Prospekt für Projekte an, die nicht von

Bildnachweis: Kraftwerkspark II ist mit dem ECOreporter-Siegel als Nachhaltiges Finanzprodukt ausgezeichnet.
Die laufenden Kosten für die Geschäftsführung und die kaufmännische Verwaltung belaufen sich vertragsgemäß auf zusammen 0,5 Prozent des Anleihevolumens pro Jahr. Ab 2017 werden die Vergütungen vertragsgemäß an die Inflationsentwicklung angepasst.
Unternehmensprofil Green City Energy Kraftwerkspark II
Emittentin der Anleihe ist die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG aus München. Sie wurde im August 2013 gegründet. Ihre alleinige Kommanditistin ist die Green City Energy AG, die auch die Anbieterin der Anleihe der Emittentin ist. Als Komplementärin und Geschäftsführerin der Emittentin fungiert die 2011 gegründete Green City Energy Kraftwerke GmbH, die ebenfalls eine Tochtergesellschaft der Green City Energy AG ist und auch beim 2011 emittierten Kraftwerkspark I Komplementärin ist.
Green City Energy entstand 2005 aus der 1990 gegründeten Umweltorganisation Green City e.V. Neben dem Kraftwerkspark I-Genussrecht und drei weiteren Genussrechten hat das Unternehmen bislang 24 geschlossene Fonds konzipiert und angeboten. Laut der Leistungsbilanz 2011 liegen die Ausschüttungen an die Anleger bei neun Fonds über Soll, bei sechs im Soll und bei vier Fonds unter Plan. Die erste Ausschüttung an die Anleger des Kraftwerkspark I wurde im Juni 2013 prospektgemäß geleistet.
Green City Energy ist ausschließlich im Bereich der Erneuerbaren Energien tätig. Bis 2012 hatte Green City Energy überwiegend Solarparks errichtet, realisiert und angeboten. Im Mai 2012 hat das Unternehmen seinen ersten Wasserkraftfonds auf den Markt gebracht. 2013 folgten die ersten beiden reinen Windfonds.
Die Anleiheemission der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG ist Bestandteil des Ziels der Green City Energy AG, schrittweise einen eigenen Kraftwerkspark mit 200 Megawatt Leistung aufzubauen. Mittelfristig (ab 2015) will das Unternehmen so zu einem alternativen Energieerzeuger werden. Um dieses Ziel zu erreichen, plant ihre Tochtergesellschaft, die Anleiheemittentin, Erneuerbare-Energien-Anlagen (Wind, Wasser, Solar) zu erwerben und zu betreiben, wobei Offshore-Windprojekte laut Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen sind. Laut Anlagestrategie kann sie Anlagen sowohl direkt kaufen als auch mittelbar über Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Zudem sind Investitionen auch in Form einer Darlehensvergabe oder über eine Zeichnung von Genussrechten möglich.
Investitionen
Die Investitionsstrategie der Emittentin wird im Prospekt anhand umfassender

Laut der Investitionskriterien sollen mindestens 60 Prozent des Anleihevolumens in Projekte in Deutschland und Frankreich investiert werden. Maximal 40 Prozent sind für Projektkäufe in Norditalien, Großbritannien, Irland und Österreich vorgesehen. Falls Ende 2016 die Investitionsphase noch nicht abgeschlossen ist, können auch in anderen europäischen Ländern Projekte erworben werden. Zudem sehen die Investitionskriterien vor, dass nur in Projekte investiert wird, die prognosegemäß eine Mindestrendite von 5 Prozent pro Jahr für die Anleiheemittentin erwirtschaften.
In der Informationsbroschüre wird eine mögliche Verteilung der Investitionen der Emittentin auf die einzelne Länder und Bereiche dargestellt. Demnach sind bei einem Anleihevolumen von 50 Millionen Euro derzeit rund 21 Millionen Euro für Investitionen in Deutschland eingeplant. Geplanter Investitionsschwerpunkt sind hier neue Windenergieanlagen in Süddeutschland. In Frankreich liegt der Fokus von Green City Energy auf bestehenden Kleinwasserkraftanlagen, für die derzeit 9 Millionen Euro des Anleihevolumens vorgesehen sind. Der Erwerb von Anlagen in Frankreich soll ausschließlich mit dem Anleihekapital finanziert werden, während die Windenergieprojekte in Deutschland bis zu 75 Prozent mit Bankenkapital finanziert werden sollen. In beiden Bereichen – Windenergie Süddeutschland und Wasserkraft Frankreich – verfügt Green City Energy über fundierte Kompetenzen und einen entsprechenden Marktzugang, was die Fonds belegen, die in den letzten zwei Jahren in diesen Bereichen aufgelegt wurden.
Laut Informationsbroschüre hat Green City Energy im Zuge der Erschließung des französischen Marktes auch den Zugang zum italienischen Kleinwasserkraftanlagen-Markt geschafft. Das erste Projekt, das die Emittentin laut Prospektnachtrag Nr. 1 erworben hat, ist eine solche Kleinwasserkraftanlage. Das Wasserkraftwerk Vallesina in den norditalienischen Dolomiten hat eine Leistung von 480 Kilowatt und wurde im Mai 2013 in Betrieb genommen. Es erhält laut Prospekt für 20 Jahre eine gesetzliche Einspeisevergütung von 21,9 Cent je erzeugter Kilowattstunde. Die Anschaffungskosten für die Anlage belaufen sich auf rund 5,2 Millionen Euro, die vollständig aus dem einzuwerbenden Anleihekapital finanziert werden sollen.
Neben der italienischen Wasserkraftanlage hat die Emittentin laut Prospektnachtrag Nr. 1 vom 17. Januar 2014 Verträge zur Übertragung des

Bei dem dritten feststehenden Projekt handelt es sich um den Bürgerwindpark Südliche Ortenau in Baden-Württemberg, dessen Stammkapital von 100.000 Euro die Anleihen-Emittentin übernimmt. Das Projekt ist derzeit (Februar 2014) in einem sehr frühen Stadium der Konzeption; es sind noch keine weiteren Verträge abgeschlossen.
Bildnachweis: Nordex-Windräder vom Typ N117 2.400, so wie sie Green City Energy laut Prospekt verwenden möchte. / Quelle: Nordex
Ökologische Wirkung
Die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG investiert plangemäß in mehrere Wind-, Wasser- und Solaranlagen. Mit den ersten beiden Projekten stehen – bezogen auf das Anleihevolumen von 50 Millionen Euro – rund 20 Prozent der Investitionen fest. Die prognostizierte Stromproduktion beträgt rund 19 Millionen kWh pro Jahr beim Windpark Altertheim und 2,45 Millionen kWh pro Jahr beim Wasserkraftwerk Vallesina. Bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh können so rechnerisch rund 6.100 Haushalte jährlich versorgt werden. Im Vergleich zur Stromgewinnung aus konventionellen Kraftwerken werden durch den Betrieb der Erneuerbare-Energien-Anlagen somit circa 13.000 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart. Auf das Anleihevolumen hochgerechnet ergeben sich 30.500 mit Ökostrom versorgte Haushalte und eine CO2-Ersparnis von 65.000 Tonnen pro Jahr.
Die Emittentin erwirbt voraussichtlich teilweise auch Bestandsanlagen, so dass in diesen Fällen teilweise keine direkte ökologische Wirkung besteht, da keine neuen Kapazitäten aufgebaut werden. Allerdings hat die Anbieterin beispielsweise bei ihrem Wasserkraftfonds Frankreich erworbene Bestandsanlagen modernisiert, so dass sich deren Stromgewinnungspotential als auch die Gewässerökologie verbessern konnten. Insofern können auch Investitionen in Bestandsanlagen direkte ökologische Wirkungen haben. Darüber hinaus gilt im Grundsatz, dass – unabhängig ob Neu- oder Bestandsanlagen – jedes in den Bereich Erneuerbare Energien fließende Kapital positive Auswirkungen auf die Entwicklung der erneuerbare Energien hat. Mit einem höheren Kapitalzufluss können die erneuerbaren Energien aussichtsreicher mit den – oftmals kapitalstärkeren und politisch einflussreicheren – Energiekonzernen konkurrieren, die auf die volkswirtschaftlich schädliche und klimaschädigende Kohleverstromung setzen.
Mit dem Kraftwerkspark I, dem Kraftwerkspark II und weiteren Investitionen plant Green City Energy in den nächsten Jahren ein Portfolio aufzubauen, das 500 Millionen kWh Strom pro Jahr aus Wind-, Wasser-, Solar- und Biogasanlagen erzeugt. Das Unternehmen entwickelt somit nicht „nur“ nachhaltige Projekte für Anleger, sondern verfolgt ein ganzheitlich nachhaltiges Konzept, welches es aufgrund seiner hohen Glaubwürdigkeit auch wirksam in gesellschaftlichen Diskussionen vertreten kann. Für sein Engagement und seine Leistungen und Beteiligungsangebote im Bereich Nachhaltigkeit hat das Unternehmen bereits mehrere Auszeichnungen erhalten.
Risiko
Die Anleihe ist mit einem Nachrang ausgestattet. Der Anspruch der Anleger auf Verzinsung und Rückzahlung ihres Kapitals ist daher solange und soweit ausgeschlossen, wie die Verzinsung oder Rückzahlung zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bei der Emittentin führen würde. Laut Prospekt ist es nicht geplant, dass die Emittentin neben der Anleihe weiteres Fremdkapital aufnimmt.
Die Anleger haben als Anleihegläubiger keine Mitsprache- und Mitwirkungsrechte bei der Emittentin. Es ist möglich, dass die Green City Energy AG als alleinige Gesellschafterin der Emittentin eine Änderung des Gesellschaftsvertrages beschließt. Das kann auch die Investitionskriterien oder die Anlagenstrategie betreffen, wobei die prospektierten Länderkriterien erst nach Ablauf der Hauptinvestitionsphase ab 31. Dezember 2016 änderbar sind. Eine Änderung der Investitionskriterien könnte beispielsweise in Erwägung gezogen werden, wenn die Emittentin nicht ausreichend Projekte erwerben kann, die die Investitionskriterien erfüllen.
Da die Investitionsländer nicht abschließend feststehen, ist noch nicht bekannt, inwieweit Währungsrisiken bestehen könnten. Ein wesentliches Risiko bei Erneuerbare-Energien-Anlagen besteht grundsätzlich darin, dass die Stromproduktion unter der Prognose liegen kann. Zudem ist die Wirtschaftlichkeit der Anlagen derzeit in der Regel noch von gesetzlichen Einspeisevergütungen abhängig. Es ist nicht auszuschließen, dass rückwirkende Kürzungen der Einspeisevergütungen oder Steuererhöhungen einen rentablen Betrieb der Anlagen erschweren oder unmöglich machen.
Die Emittentin kann – bis zu 20 Prozent des Anleihevolumens – auch Projektentwicklungen erwerben, die mit erhöhten Risiken verbunden sind. Beispielsweise soll nach dem Willen der bayerischen Landesregierung der Abstand von Windparks zur Wohnbebauung deutlich erhöht werden. Damit kann sich das Risiko erhöhen, dass geplante Windparks nicht genehmigt werden. Auch die Phase zwischen Genehmigung und Fertigstellung einer Anlage ist mit Risiken verbunden. Beispielsweise besteht beim Windpark Altertheim das Risiko, dass er – zum Beispiel wegen langer Lieferzeiten der Windradhersteller – nicht mehr in 2014 in Betrieb geht. Nach Angaben der Anbieterin liegt bislang eine mündliche Zusage des Anlagenherstellers vor, dass die Anlagen bis Ende 2014 errichtet werden. Im Falle einer späteren Fertigstellung besteht ein Risiko, dass der Windpark keine auskömmliche Einspeisevergütung erhalten wird, da die Bundesregierung derzeit eine Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) mit Restriktionen und Kürzungen bei der Einspeisevergütung für Windkraftanlagen an Land plant. Gemäß der im EEG-Gesetzentwurf vom 10. Februar 2014 aufgeführten Förderbestimmungen ist aber auch für Windkraftanlagen, die nach 2014 in Süddeutschland errichtet werden, eine auskömmliche Einspeisevergütung vorgesehen. Da das Gesetz noch nicht beschlossen ist, sind Änderungen noch möglich.
Stärken
- Erfahrene Anbieterin
- Streuung der Investitionen planmäßig über verschiedene Technologien (Wind, Wasser, Solar) und Länder Startportfolio erworben
- Emittentin voraussichtlich in den meisten Fällen Eigentümerin der Projektgesellschaften
-Zinsgarantie für die ersten drei Jahre
Schwächen
- Teilweise Projektentwicklungs- und Genehmigungsrisiken
- Teilweise Fertigstellungsrisiken
- Wirtschaftlichkeit der Anlagen derzeit in der Regel noch von gesetzlichen - Einspeisevergütungen abhängig Interessenkonflikte nicht ausgeschlossen
Fazit:
Finanziell
Die Anleiheemittentin Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG hat – mittelbar über zwei Projektgesellschaften – bereits ein Windkraftprojekt in Süddeutschland und ein Kleinwasserkraftwerk in Norditalien erworben. Die Anschaffungskosten für die beiden Projekte sind durch die von der Anbieterin Green City Energy AG gestellte Platzierungsgarantie über 10 Millionen Euro gedeckt. Zudem garantiert die Anbieterin gegenüber der Emittentin für die Zinszahlungen an die Anleger in der Investitions- und Bauphase 2014 bis2016. In den Anfangsjahren der Emittentin können erhöhte Risiken bestehen, da teilweise in Projektentwicklungen investiert wird, Fertigstellungsrisiken bestehen und in Deutschland derzeit die Ausgestaltung des neuen EEG noch unsicher ist. Nach Abschluss der Investitionsphase wird die Emittentin prognosegemäß über ein risikodiversifiziertes Portfolio an Wind-, Wasser- und Solaranlagen in mehreren europäischen Ländern verfügen.
Nachhaltigkeit
Die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG ist als Tochtergesellschaft der Green City Energy AG in deren umfassend nachhaltiges Unternehmenskonzept eingebunden. Das geplante Anlagenportfolio, das auf Wind-, Wasser- und Solarkraft setzt, ist unter Nachhaltigkeits- und Energieversorgungsaspekten sinnvoll und zielführend.
ECOreporter.de-Empfehlung
Die Emittentin der Kraftwerkpark II-Anleihe hat eine überzeugende und nachhaltige Investitionsstrategie, die aber auch Investitionen in Projektentwicklungen vorsieht, die in der Regel mit höheren Risiken einhergehen. Die geplante Streuung der Investitionen über verschiedene Erneuerbare-Energien-Technologien und Länder ist förderlich, um Klumpenrisiken vermeiden zu können. Die Anbieterin Green City Energy AG hat in den letzten zwei Jahren mit dem erfolgreichen Eintritt in die Märkte Windkraft Süddeutschland und Wasserkraft Frankreich gezeigt, dass sie in neuen Märkten Fuß fassen kann.
Basisdaten
Anbieterin: Green City Energy AG, München
Emittentin: Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, München
Anlageform: Anleihe (Namensschuldverschreibung)
Emissionsvolumen: bis zu 50 Millionen Euro
Mindestzeichnungssumme: 5.000 Euro
Agio: 0 Prozent
Laufzeit: bis 30. Dezember 2023 (Tranche A), bis 30. Dezember 2033 (Tranche B)
Zinsen: 4,75 Prozent (Tranche A), 5,75 Prozent (Tranche B)
Einkunftsart: Einkünfte aus Kapitalvermögen
BaFin-Billigung: Ja
Handelbarkeit: Keine Zulassung an einer Börse
ISIN: ---
Das ECOreporter-Siegel Nachhaltige Geldanlage
Das ECOreporter-Siegel Nachhaltige Geldanlage zeichnet Anbieter und Produkte aus, deren Nachhaltigkeitsversprechen überprüft wurden. Es ist der Maßstab für Tiefe und Qualität der Nachhaltigkeit in der Geldanlage. Ein Maßstab, der die Vielfalt der Anforderungen an Nachhaltigkeit und Ethik nicht beschneidet, sondern betont und Eigenheiten in der Wertorientierung bewusst zulässt. Es geht vor allem darum, die Vorreiter, die ernsthaft und seriös nachhaltige Ziele verfolgen und ihr Kerngeschäft nachhaltig betreiben, von den Akteuren unterscheiden zu können, die mit nur oberflächlicher Nachhaltigkeit arbeiten. Das ECOreporter- Siegel für Nachhaltige Geldanlagen wird nur in drei Kategorien vergeben: für Banken, für Anlageberatungen und für bestimmte Finanzprodukte. Abstufungen wie „Gold“, „Silber“ o.ä. gibt es nicht. Das ECOreporter-Siegel wird nach strengen Kriterien vergeben. Sie dienen dazu, nur die ernsthaft nachhaltigen Anbieter und Produkte auszuzeichnen und damit deutlich aus der Masse des Marktes herauszuheben.
Vergleicht man das ECOreporter-Siegel mit Siegeln in der Lebensmittel-Branche, entspricht das ECOreporter-Siegel nicht dem staatlichen „Bio“-Siegel, sondern Siegeln mit wesentlich höheren Ansprüchen (Beispiel „demeter“) und sozial-ökologischen Standards. Entsprechend exklusiv wird der Kreis derjenigen sein, die das ECOreporter-Siegel erhalten können.
Bitte sorgfältig beachten:
Geldanlagen sind mit Risiken verbunden, die sich im Extremfall in einem Totalverlust der eingesetzten Mittel niederschlagen können. Die von uns bereit
gestellten Informationen sind keine Kaufaufforderungen oder Anlageempfehlungen - denn wir kennen z.B. Ihre persönlichen Vermögensverhältnisse und Ihr Anlegerprofil nicht. Zwischen Lesern und dem Verlag entsteht kein Beratungsvertrag, auch nicht
stillschweigend. Die Redaktion recherchiert sorgfältig. Eine Garantie für die Richtigkeit und für richtige Schlussfolgerungen wird dennoch ausgeschlossen
- auch uns kann einmal ein Fehler unterlaufen. Finanzdienstleister
können sich also nicht allein auf unsere Informationen stützen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen, auch für Folgeschäden, etwa Vermögensschäden. Unsere Texte machen in keinem Falle eine individuelle Beratung und Beschäftigung mit den Angeboten entbehrlich. Bitte beachten Sie, dass sich zwischen unserer Recherche und Ihrer Lektüre Änderungen ergeben können. Weder die Veröffentlichung noch ihr Inhalt, Auszüge des Inhalts noch eine Kopie darf ohne unsere vorherige Erlaubnis auf irgendeine Art verändert oder an Dritte verteilt oder übermittelt werden - andernfalls liegt ein strafrechtlich bewehrter Urheberrechtsverstoß vor.
Ihre ECOreporter:
für Sie da unter [email protected]
ECOanlagecheck: die neutrale und unabhängige Analyse
Seit dem Jahr 2000 analysiert die ECOreporter.de AG geschlossene nachhaltige Fonds. Die Analyse ist neutral und erfolgt nicht im Auftrag der Anbieter, die auch keinen Auftrag an ECOreporter erteilen. ECOreporter finanziert die eigene Arbeit hauptsächlich durch die Abo-Zahlungen der ECOreporter-Leser.
ECOreporter ist bemüht, sämtliche nachhaltigen geschlossenen
Fonds und Genussscheine des Marktes einem ECOanlagecheck zu unterziehen. Ein Anspruch auf einen solchen Check gibt es jedoch nicht. Anbieter und Initiatoren können der Redaktion gerne Prospekte und andere Unterlagen mailen oder senden. Anbieter, die einen ECOanlagecheck – unabhängig von der Bewertung – ihren Interessenten oder Partnern zur Verfügung stellen wollen, müssen dafür einmalig eine Lizenz erwerben.
Unbefugte Weitergabe ist ein Gesetzesverstoß. ECOreporter befolgt eine eigene Analysemethode, die kontinuierlich verbessert wird. Der ECOanlagecheck ist keine Anlageempfehlung, sondern eine Einschätzung und Meinung der Redaktion insbesondere zu Chancen und Risiken des Beteiligungsangebotes sowie zu dessen Nachhaltigkeit. ECOanlagechecks beruhen auf Prospekten der Anbieter, auf Gesprächen und sonstiger Kommunikation mit ihnen sowie auf der Recherche in anderen Quellen
– jeweils bis zum Zeitpunkt des Erscheinens.
Anleger sollten auf jeden Fall auch das von einem Wirtschaftsprüfer nach dem Standard IDW S 4 erstellte Prospektgutachten einsehen, das der Anbieter zur Verfügung stellen sollte, so er es in Auftrag gegeben hat.