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Anleihen / AIF, ECOanlagecheck, Solarenergie-Investments
ECOanlagecheck: Genossenschaftsanteil der Vereinten Energiegenossenschaft eG
Ab 1.000 Euro plus fünf Prozent Agio können Anleger Anteile an der Vereinten Energiegenossenschaft eG aus Hamburg erwerben. Sie werden damit in dieser besonderen Genossenschaft so genannte investierende Mitglieder. Die Genossenschaft möchte in den Bereichen Erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Energiespeicher tätig werden. Der ECOanlagecheck analysiert das Angebot.
Das Unternehmen
Die Vereinte Energiegenossenschaft eG (eingetragene Genossenschaft) wurde im Februar 2013 gegründet. Hauptzweck einer Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder. Gründungsmitglieder der Genossenschaft sind die Luana Capital New Energy Concepts GmbH aus Hamburg, die Schallert GmbH aus der Nähe von Hamburg, die Enertec Center GmbH aus Hamburg und die GTC GmbH aus Lübeck. Es handelt sich also nicht um eine der derzeit häufig entstehenden Bürgergenossenschaften.
Die Luana Capital New Energy Concepts GmbH hat als Emissionshaus für geschlossene Fonds bislang Beteiligungsangebote in den Bereichen Photovoltaik und Blockheizkraftwerke aufgelegt. Die Schallert GmbH vermittelt Finanzierungen für Blockheizkraftwerke. Die Enertec Center GmbH leitet den Vertrieb für ihre Muttergesellschaft Enertec-Kraftwerke GmbH, die Blockheizkraftwerke entwickelt und baut. Die GTC GmbH ist ebenfalls im Bereich Blockheizkraftwerke tätig. Sie plant und realisiert entsprechende Projekte bei Kunden und übernimmt die Betriebsführung.
Vorstand der Genossenschaft sind die beiden Geschäftsführer der Luana Capital New Energy Concepts GmbH. Im Aufsichtsrat sitzen die drei jeweiligen Geschäftsführer der anderen drei Gründungsmitglieder der Genossenschaft.
Die Investitionen
Die Genossenschaft plant laut Kurzexpose, vorrangig in den Bereichen Photovoltaik, Blockheizkraftwerke, Windkraft, Wasserkraft und Akku- und Energiespeichermöglichkeiten zu investieren. Eine Kernkompetenz der vier Gründungsmitglieder liegt insgesamt im Bereich Blockheizkraftwerke. Laut Aussage des Vorstandes werde dieser Bereich gegenüber den anderen Bereichen aber nicht bevorzugt. In der Anfangsphase der Genossenschaft werde vorrangig in kleinere Projekte investiert, um eine breite Streuung über mehrere Bereiche zu erreichen.
Auf der Internetseite der Genossenschaft sind vier (mögliche) Investitionen aufgeführt. Es handelt sich dabei zum einen um eine Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung von 186 Kilowattpeak, die bei einem Gründungsmitglied der Genossenschaft in Heidelberg errichtet werden soll und ein Investitionsvolumen von rund 185.000 Euro aufweist. Zudem sollen Blockheizkraftwerke in Duisburg (Gewerbehof, 80.000 Euro Investitionsvolumen) und in Wernigerode (Sporthotel, 30.000 Euro Investitionsvolumen) errichtet werden. Beim vierten Projekt handelt es sich um ein Energiespeichersystem, das in einem Hotel in Bonn installiert ist und ein Investitionsvolumen von rund 110.000 Euro umfasst. Nach Aussage des Vorstandes seien zudem weitere Blockheizkraftwerke-Projekte, ein Nahwärmenetz, ein Geothermiekraftwerk und ein Wasserkraftwerk in Prüf- bzw. Verhandlungsphasen.
Das Angebot
Anleger können als investierendes Mitglied der Vereinten Genossenschaft eG beitreten. Bei den vier Gründungsmitgliedern handelt es sich um förderfähige ordentliche Mitglieder. Laut Satzung der Genossenschaft dürfen bei der Generalversammlung die gültig abgegebenen Stimmen investierender Mitglieder nicht mehr als zehn Prozent der gültig abgegebenen Stimmen der förderfähigen Mitglieder ausmachen. Damit ist auf Basis der Satzung eine Einflussnahme der investierenden Mitglieder auf Entscheidungen der Genossenschaft praktisch sehr gering. Anleger können auf Antrag ordentliches Mitglied werden, falls sie neben ihrem Geld beispielsweise Projekte oder Fachkompetenz in die Genossenschaft einbringen (können).
Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft dauert mindestens drei Jahre. Allerdings beträgt laut Satzung das Mindestkapital der Genossenschaft 90 Prozent des Gesamtbetrags der Geschäftsguthaben zum Ende des vorangegangenen Jahres. Auseinandersetzungsguthaben von Mitgliedern, die ihre Mitgliedschaft gekündigt haben, dürfen nicht ausgezahlt bzw. nur anteilig ausgezahlt werden, wenn das Mindestkapital unterschritten wird. Daher ist es möglich, dass ein Anleger bei einer Kündigung nach drei Jahren sein Auseinandersetzungsguthaben erst nach mehreren Jahren vollständig erhält. Eine Verzinsung des Guthabens während der Aussetzung der Auszahlung ist nicht vorgesehen.
Im Kurzexpose wird eine mögliche Rendite von 6 Prozent genannt. Diese Renditeerwartung ist wenig belastbar, da unter anderem die laufenden Kosten und Vergütungen auf Ebene der Genossenschaft unbekannt sind. Zudem sind die Anleger abhängig davon, dass die Gründungsmitglieder beispielsweise bei Investitionen im Bereich Blockheizkraftwerke ihre eigenen Kosten und Vergütungen so kalkulieren, dass auf der Ebene der Genossenschaft noch ein Gewinn erzielt werden kann. Aufgrund dieser möglichen Interessenkonflikte kann nicht ausgeschlossen werden, dass Gewinne aus erfolgreichen Projekten nicht als Dividende bei den investierenden Mitgliedern ankommen.
Fazit
Die Gründung der Vereinten Genossenschaft ist aus Sicht der Gründungsmitglieder zielführend, da sich deren Kernkompetenzen – vorrangig im Bereich Blockheizkraftwerke – sinnvoll ergänzen. Für den Anleger als investierendes Mitglied hat die Genossenschaft im Vergleich zu einer üblichen Bürger-Genossenschaft, die in konkrete Projekte vor Ort investiert, Nachteile. Zu nennen ist hier die sehr geringe Mitbestimmungsmöglichkeit in Zusammenhang mit den möglichen Interessenkonflikten. Demgegenüber ist als Vorteil zu nennen, dass die Vereinte Energiegenossenschaft über ein professionelles – in Sachwertinvestitionen erfahrenes Management – verfügt, was bei Bürger-Genossenschaften nicht der Fall sein muss. Insgesamt sind der Gestaltungsspielraum und die Entscheidungsfreiheit für das Management der Vereinten Energiegenossenschaft groß. Für sicherheitsorientierte Anleger, die von vornherein konkret wissen wollen, in welche Projekte ihr Geld fließt, und die annähernd kalkulierbare Kapitalrückflüsse und Renditen erwarten, ist die Mitgliedschaft in der Genossenschaft nicht geeignet.
Das Unternehmen
Die Vereinte Energiegenossenschaft eG (eingetragene Genossenschaft) wurde im Februar 2013 gegründet. Hauptzweck einer Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder. Gründungsmitglieder der Genossenschaft sind die Luana Capital New Energy Concepts GmbH aus Hamburg, die Schallert GmbH aus der Nähe von Hamburg, die Enertec Center GmbH aus Hamburg und die GTC GmbH aus Lübeck. Es handelt sich also nicht um eine der derzeit häufig entstehenden Bürgergenossenschaften.
Die Luana Capital New Energy Concepts GmbH hat als Emissionshaus für geschlossene Fonds bislang Beteiligungsangebote in den Bereichen Photovoltaik und Blockheizkraftwerke aufgelegt. Die Schallert GmbH vermittelt Finanzierungen für Blockheizkraftwerke. Die Enertec Center GmbH leitet den Vertrieb für ihre Muttergesellschaft Enertec-Kraftwerke GmbH, die Blockheizkraftwerke entwickelt und baut. Die GTC GmbH ist ebenfalls im Bereich Blockheizkraftwerke tätig. Sie plant und realisiert entsprechende Projekte bei Kunden und übernimmt die Betriebsführung.
Vorstand der Genossenschaft sind die beiden Geschäftsführer der Luana Capital New Energy Concepts GmbH. Im Aufsichtsrat sitzen die drei jeweiligen Geschäftsführer der anderen drei Gründungsmitglieder der Genossenschaft.
Die Investitionen
Die Genossenschaft plant laut Kurzexpose, vorrangig in den Bereichen Photovoltaik, Blockheizkraftwerke, Windkraft, Wasserkraft und Akku- und Energiespeichermöglichkeiten zu investieren. Eine Kernkompetenz der vier Gründungsmitglieder liegt insgesamt im Bereich Blockheizkraftwerke. Laut Aussage des Vorstandes werde dieser Bereich gegenüber den anderen Bereichen aber nicht bevorzugt. In der Anfangsphase der Genossenschaft werde vorrangig in kleinere Projekte investiert, um eine breite Streuung über mehrere Bereiche zu erreichen.
Auf der Internetseite der Genossenschaft sind vier (mögliche) Investitionen aufgeführt. Es handelt sich dabei zum einen um eine Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung von 186 Kilowattpeak, die bei einem Gründungsmitglied der Genossenschaft in Heidelberg errichtet werden soll und ein Investitionsvolumen von rund 185.000 Euro aufweist. Zudem sollen Blockheizkraftwerke in Duisburg (Gewerbehof, 80.000 Euro Investitionsvolumen) und in Wernigerode (Sporthotel, 30.000 Euro Investitionsvolumen) errichtet werden. Beim vierten Projekt handelt es sich um ein Energiespeichersystem, das in einem Hotel in Bonn installiert ist und ein Investitionsvolumen von rund 110.000 Euro umfasst. Nach Aussage des Vorstandes seien zudem weitere Blockheizkraftwerke-Projekte, ein Nahwärmenetz, ein Geothermiekraftwerk und ein Wasserkraftwerk in Prüf- bzw. Verhandlungsphasen.
Das Angebot
Anleger können als investierendes Mitglied der Vereinten Genossenschaft eG beitreten. Bei den vier Gründungsmitgliedern handelt es sich um förderfähige ordentliche Mitglieder. Laut Satzung der Genossenschaft dürfen bei der Generalversammlung die gültig abgegebenen Stimmen investierender Mitglieder nicht mehr als zehn Prozent der gültig abgegebenen Stimmen der förderfähigen Mitglieder ausmachen. Damit ist auf Basis der Satzung eine Einflussnahme der investierenden Mitglieder auf Entscheidungen der Genossenschaft praktisch sehr gering. Anleger können auf Antrag ordentliches Mitglied werden, falls sie neben ihrem Geld beispielsweise Projekte oder Fachkompetenz in die Genossenschaft einbringen (können).
Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft dauert mindestens drei Jahre. Allerdings beträgt laut Satzung das Mindestkapital der Genossenschaft 90 Prozent des Gesamtbetrags der Geschäftsguthaben zum Ende des vorangegangenen Jahres. Auseinandersetzungsguthaben von Mitgliedern, die ihre Mitgliedschaft gekündigt haben, dürfen nicht ausgezahlt bzw. nur anteilig ausgezahlt werden, wenn das Mindestkapital unterschritten wird. Daher ist es möglich, dass ein Anleger bei einer Kündigung nach drei Jahren sein Auseinandersetzungsguthaben erst nach mehreren Jahren vollständig erhält. Eine Verzinsung des Guthabens während der Aussetzung der Auszahlung ist nicht vorgesehen.
Im Kurzexpose wird eine mögliche Rendite von 6 Prozent genannt. Diese Renditeerwartung ist wenig belastbar, da unter anderem die laufenden Kosten und Vergütungen auf Ebene der Genossenschaft unbekannt sind. Zudem sind die Anleger abhängig davon, dass die Gründungsmitglieder beispielsweise bei Investitionen im Bereich Blockheizkraftwerke ihre eigenen Kosten und Vergütungen so kalkulieren, dass auf der Ebene der Genossenschaft noch ein Gewinn erzielt werden kann. Aufgrund dieser möglichen Interessenkonflikte kann nicht ausgeschlossen werden, dass Gewinne aus erfolgreichen Projekten nicht als Dividende bei den investierenden Mitgliedern ankommen.
Fazit
Die Gründung der Vereinten Genossenschaft ist aus Sicht der Gründungsmitglieder zielführend, da sich deren Kernkompetenzen – vorrangig im Bereich Blockheizkraftwerke – sinnvoll ergänzen. Für den Anleger als investierendes Mitglied hat die Genossenschaft im Vergleich zu einer üblichen Bürger-Genossenschaft, die in konkrete Projekte vor Ort investiert, Nachteile. Zu nennen ist hier die sehr geringe Mitbestimmungsmöglichkeit in Zusammenhang mit den möglichen Interessenkonflikten. Demgegenüber ist als Vorteil zu nennen, dass die Vereinte Energiegenossenschaft über ein professionelles – in Sachwertinvestitionen erfahrenes Management – verfügt, was bei Bürger-Genossenschaften nicht der Fall sein muss. Insgesamt sind der Gestaltungsspielraum und die Entscheidungsfreiheit für das Management der Vereinten Energiegenossenschaft groß. Für sicherheitsorientierte Anleger, die von vornherein konkret wissen wollen, in welche Projekte ihr Geld fließt, und die annähernd kalkulierbare Kapitalrückflüsse und Renditen erwarten, ist die Mitgliedschaft in der Genossenschaft nicht geeignet.