Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!
Anleihen / AIF, ECOanlagecheck, Windenergie-Investments, Solarenergie-Investments , Genussrechte/Anleihen
ECOanlagecheck: Genussrecht „Sonne + Wind 2018“ der Murphy&Spitz Green Energy AG
Die Murphy&Spitz Green Energy AG aus Bonn betreibt derzeit mehrere Photovoltaikanlagen und eine Windkraftanlage. Sie will weiter investieren und bietet daher das Genussrecht „Sonne + Wind 2018“ an. Es läuft mindestens bis Ende 2018 und wird mit 6,0 Prozent pro Jahr verzinst. Anleger können sich ab 3.000 Euro beteiligen. Der ECOanlagecheck analysiert das Angebot.
Das Genussrecht soll ein Volumen von bis zu 2,5 Millionen Euro erreichen. Den Genussrechteinhabern steht eine feste Verzinsung von 6,0 Prozent pro Jahr zu. Sie nehmen nicht am Gewinn und Verlust der Emittentin (und Anbieterin) Murphy&Spitz Green Energy AG teil. Sowohl Anleger als auch Emittentin können mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr erstmalig zum 31. Dezember 2018 kündigen, danach ist eine Kündigung des Genussrechts alle zwei Jahre möglich.
Die Vermittlungsprovision für das Genussrecht beträgt laut Prospekt 2,0 Prozent des gezeichneten Genussrechtkapitals. Zudem können Anlageberater ein Agio von bis zu 2,5 Prozent erheben. Insgesamt ist die Belastung durch Nebenkosten im Marktvergleich niedrig.
Unternehmensprofil Murphy&Spitz Green Energy AG
Emittentin des Genussrechts ist die im Mai 2009 gegründete Murphy&Spitz Green Energy AG aus Bonn. Deren alleinige Aktionärin ist die Murphy&Spitz Green Capital AG. Ihre Aktie ist an der Börse Düsseldorf gelistet. Die Genussrechts-Emittentin hat neben dem Vorstand Philipp Spitz keine eigenen Mitarbeiter. Das Management wird unterstützt durch die Mitarbeiter der Murphy&Spitz Green Capital AG auf Basis eines Umlagevertrages mit festen Kosten. Philipp Spitz ist unter anderem seit 1999 geschäftsführender Gesellschafter der Murphy&Spitz Umwelt Consult GmbH bzw. deren Vorgängergesellschaft. Murphy&Spitz analysieren, betreiben und finanzieren seit 14 Jahren Unternehmen und Projekte im Bereich Erneuerbare Energien.
Das Grundkapital der Emittentin Murphy&Spitz Green Energy AG beträgt 500.000 Euro. Das Eigenkapital betrug zum 31. Dezember 2012 rund 435.000 Euro. Die Verbindlichkeiten beliefen sich Ende 2012 auf rund 5,5 Millionen Euro. Davon stammen rund 1,0 Millionen Euro aus einer langfristigen Projektfinanzierung für eine Solaranlage und 4,2 Millionen Euro aus früheren Genussrecht- und Anleiheemissionen. Dieses Zeichnungsvolumen verteilt sich auf das Genussrecht 2009/2010 (1,218 Millionen Euro), die Solarzins-Anleihe 2010 (2,176 Millionen Euro) und das Genussrecht Photovoltaik 2011 (0,783 Millionen Euro). Die Vermögensanlagen können erstmals zu Ende 2014 (Genussrechte) bzw. Ende 2015 (Anleihe) gekündigt werden. Nach Angaben der Anbieterin wurden alle Zinsen vollständig und pünktlich gezahlt.
Die Murphy&Spitz Green Energy AG erwirbt, finanziert und betreibt Erneuerbare-Energie-Anlagen. Sie kann laut Prospekt auch Projektrechte erwerben und selbst entwickeln. Bisher hat das Unternehmen nach eigenen Angaben ausschließlich in vollständig entwickelte Projekte oder baureife bzw. bereits bestehende Anlagen investiert. Die Geschäftsführung der Emittentin kann jederzeit zumindest einen Teil der Anlagen verkaufen. Das ist aber nach Aussage von Murphy&Spitz derzeit grundsätzlich nicht geplant. Die Investitionen sind laut des von der BaFin gebilligten Emissionsprospektes langfristig ausgelegt.
Die Investitionen
Die Emittentin hat bislang – mit dem eingeworbenen Kapital aus den vorherigen Genussrechten/Anleihen – sechs Solar-Dachanlagen in Brandenburg mit einer Nennleistung von zusammen 201 Kilowattpeak (kWp), eine Solar-Dachanlage in Sachsen (476 kWp), zwei Solar-Freiflächenanlagen in Tschechien (zusammen 1.884 kWp) und eine Windenergieanlage in Nordrhein-Westfalen (2.000 kW) erworben. Die verbauten Solarmodule kommen vornehmlich von dem US-amerikanischen Hersteller First Solar (1.195 kWp) und von dem chinesischen Hersteller Trina Solar (1.225 kWp). Die Wechselrichter stammen hauptsächlich von SMA aus Niestetal bei Kassel und Refu mit Sitz in Metzingen in Baden-Württemberg. Bei der Windenergieanlage handelt es sich um eine V 90 des dänischen Herstellers Vestas.
Das Genussrechtskapital der aktuellen Emission Sonne + Wind 2018 fließt laut Prospekt in das allgemeine Vermögen der Murphy&Spitz Green Energy AG. Derzeit ist noch nicht bekannt, wie das einzuwerbende Kapital investiert werden wird. Die Genussrechteinhaber haben keinen Einfluss auf die Investitionsentscheidungen. Auch ist es nicht ausgeschlossen, dass das Genussrechtskapital nicht in Anlagen investiert wird, sondern zur Deckung von laufenden Kosten eingesetzt wird. Da die vorherigen Genussrechte der Emittentin bereits erstmals zu Ende 2014 gekündigt werden können, ist es auch möglich, dass das aktuell einzuwerbende Genussrechtskapital benötigt wird, um gekündigtes Genussrechtskapital zu ersetzen.
Nach Angaben der Murphy&Spitz Green Energy AG wird aktuell über den Kauf von bereits bestehenden Photovoltaikanlagen (0,8 bis 3,0 MWp) in Nord- und Mittelitalien verhandelt. Nach Einschätzung der Emittentin bestehen u.a. in Italien und Tschechien regelmäßig überdurchschnittlich rentable Investitionsmöglichkeiten hinsichtlich Photovoltaikanlagen aus dem Bestand. Dagegen seien in Deutschland in 2013 die Renditen weniger attraktiv geworden.
Laut Prospekt schließt die Emittentin auch Investitionen in energieeffiziente Immobilien und Kraft-Wärme-Kopplung nicht aus. Dazu wäre eine Satzungsänderung durch die Hauptversammlung der Emittentin erforderlich. Eine Zustimmung der Genussrechteinhaber ist dafür nicht notwendig.
Ökologische Wirkung
Laut Prospekt werden bei der Auswahl der Investitionsziele auch Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt. Auswahlkriterien seien kurze energetische Amortisationszeiten der Anlagen und die Nutzung von Flächen, die nicht für die Landwirtschaft brauchbar seien. Abgelehnt würden beispielsweise Biogasanlagen mit Substraten aus Monokulturen mit hohem Düngemitteleinsatz. Konkret hat die Emittentin in Deutschland auf ökologisch vorteilhafte Solar-Dachanlagen gesetzt. In Tschechien stehen die Solaranlagen auf einer Konversionsfläche, wo sich ehemals landwirtschaftlichen Stallungen befanden.
Die ökologische Wirkung der aktuellen Genussrechtsemission kann noch nicht fundiert beurteilt werden, da die Investitionen noch nicht feststehen.
Risiko
Das Genussrecht ist mit einem Nachrang ausgestattet. Die Ansprüche der Genussrechteinhaber werden erst nach den Ansprüchen aller anderen nicht nachrangigen Gläubiger bedient. Ein Anspruch der Anleger auf Verzinsung und Rückzahlung der Genussrechte ist solange und soweit ausgeschlossen, wie die Verzinsung/Rückzahlung die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei der Murphy&Spitz Green Energy AG herbeiführen würde. Zahlt die Emittentin in einem Jahr Zinsen nicht oder nur teilweise, erhöht sich der Zinszahlungsanspruch der Anleger in den Folgejahren entsprechend. Voraussetzung für Verzinsung und Rückzahlung der Genussrechte ist laut Prospekt zudem, dass ein positiver, unverpfändeter Finanzmittelfonds bei der Emittentin besteht. Derzeit sind im Rahmen einer Projektfinanzierung 146.000 Euro an eine Bank verpfändet. Zudem bestehen Schuldscheindarlehen in Höhe von rund 400.000 Euro gegenüber einer tschechischen Bank.
Im Besitz der Murphy&Spitz Green Energy AG, Emittentin der Genussrechte, befinden sich unter anderem mittelbar – über 100prozentige Tochtergesellschaften – zwei Solarparks in Tschechien mit einer Nennleistung von knapp 1.900 kWp. Bezogen auf die Nennleistung sind das rund 42 Prozent des Gesamtportfolios der Emittentin. Zudem ist die gesetzliche Vergütung für den von den beiden tschechischen Solarparks erzeugten Solarstrom mit umgerechnet 49 bis 53 Eurocent (Wechselkursstand 1. Oktober 2013) je kWh mehr als fünfmal so hoch wie bei der Windenergieanlage – die aber mehr als doppelt so viel Strom erzeugt. Insgesamt ist die Genussrechteemittentin somit stark von der wirtschaftlichen Entwicklung der tschechischen Solarparks abhängig.
Tschechien hatte 2011 beschlossen, den Umsatz von Solarparks in den Jahren 2011 bis 2013 mit 26 Prozent zu besteuern. Diese Regelung, die Ende 2013 ausläuft, gilt auch rückwirkend für bereits errichtete Solarparks. Diese nachträglich eingeführte Solarsteuer verminderte die Rentabilität der tschechischen Solarparks der Emittentin deutlich. Aufgrund der günstigen Einkaufspreise und des überdurchschnittlich sonnenreichen Jahres 2012 verzeichneten die Solarparks aber trotz der hohen Umsatzsteuer einen Jahresüberschuss bzw. nur einen geringen Jahresverlust und einen deutlich positiven operativen Cash-Flow (Jahresergebnis plus Abschreibung).
Laut eines Berichtes von Germany Trade & Invest aus dem Juli 2013 ist in Tschechien eine Recyclinggebühr für Solarmodule geplant, die nach einer Berechnung von Marktteilnehmern 1,2 bis 2,5 Prozent der Umsätze eines Solarparks kosten könne.
Im August 2013 hat das tschechische Parlament eine neue Regelung beschlossen, welche die Besteuerung für die Umsätze von Solarparks von 26 Prozent auf 10 Prozent bzw. 0 Prozent für die Solarparks der Murphy&Spitz Green Energy AG reduzieren würde, so dass sich die Rentabilität der beiden Solarparks erhöhen könnte. Inzwischen haben auch der Senat und der Präsident der vom Parlament beschlossenen Gesetzesänderung zugestimmt.
Die Emittentin ist bei ihren Anlagen wirtschaftlich abhängig von gesetzlichen Einspeisevergütungen. Es kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass gesetzliche Einspeisevergütungen mit rückwirkender Wirkung für Bestandsanlagen geändert werden oder die Steuerlast erhöht wird. Beides könnte einen wirtschaftlichen Betrieb insbesondere von Solaranlagen erschweren.
Fazit:
Finanziell
Die Emittentin Murphy&Spitz Green Energy AG erwirbt und betreibt Erneuerbare-Energien-Anlagen. Zuletzt hat das Unternehmen neben den Photovoltaikanlagen erstmals eine Windenergieanlage erworben, so dass die Risikodiversifizierung verbessert wurde. Den Schwerpunkt des Portfolios bilden aber noch die Solarparks in Tschechien; das Land hat mit der Verletzung des Bestandschutzes teilweise Vertrauen bei Investoren verloren. Neue Investitionsziele sind in Italien geplant. Die Weichkosten des Angebotes sind gering.
Nachhaltigkeit
Die Emittentin berücksichtigt bei ihren Investitionsentscheidungen Nachhaltigkeitsaspekte. Auch die Kombination aus Solaranlagen und Windenergieanlagen stellt ein nachhaltiges Konzept dar. Die konkrete Nachhaltigkeitswirkung des aktuellen Genussrechtes kann aber noch nicht beurteilt werden, da über die Verwendung des einzuwerbenden Kapitals noch nicht entschieden ist.
ECOreporter.de-Empfehlung
Murphy&Spitz verfügen über langjährige Erfahrungen und umfassende Kompetenzen in der Auswahl und dem Management von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Insofern ist die wichtigste Voraussetzung erfüllt, damit das Unternehmen Murphy&Spitz Green Energy AG erfolgreich agieren und seine Verpflichtungen gegenüber den Genussrechteinhabern erfüllen kann. Daneben gibt es externe Faktoren, die das Management nicht oder sehr wenig beeinflussen kann, z. B. die tschechische Politik. Hier müssen die Anleger darauf vertrauen, dass Tschechien nicht daran gelegen sein sollte, das Vertrauen von Investoren nochmals zu beschädigen.
Basisdaten
Anbieterin und Emittentin: Murphy&Spitz Green Energy AG, Bonn
Anlageform: Nachrang-Genussrecht
Mindestzeichnungssumme: 3.000 Euro
Agio: bis 2,5 Prozent
Emissionsvolumen: 2,5 Millionen Euro
Laufzeit: Erstmalige Kündigungsmöglichkeit zum 31. Dezember 2018
Verzinsung: 6,0 Prozent
Einkunftsart: Einkünfte aus Kapitalvermögen
BaFin-Billigung: Ja
Handelbarkeit: Keine Notierung an einer Börse
Das Genussrecht soll ein Volumen von bis zu 2,5 Millionen Euro erreichen. Den Genussrechteinhabern steht eine feste Verzinsung von 6,0 Prozent pro Jahr zu. Sie nehmen nicht am Gewinn und Verlust der Emittentin (und Anbieterin) Murphy&Spitz Green Energy AG teil. Sowohl Anleger als auch Emittentin können mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr erstmalig zum 31. Dezember 2018 kündigen, danach ist eine Kündigung des Genussrechts alle zwei Jahre möglich.
Die Vermittlungsprovision für das Genussrecht beträgt laut Prospekt 2,0 Prozent des gezeichneten Genussrechtkapitals. Zudem können Anlageberater ein Agio von bis zu 2,5 Prozent erheben. Insgesamt ist die Belastung durch Nebenkosten im Marktvergleich niedrig.
Unternehmensprofil Murphy&Spitz Green Energy AG
Emittentin des Genussrechts ist die im Mai 2009 gegründete Murphy&Spitz Green Energy AG aus Bonn. Deren alleinige Aktionärin ist die Murphy&Spitz Green Capital AG. Ihre Aktie ist an der Börse Düsseldorf gelistet. Die Genussrechts-Emittentin hat neben dem Vorstand Philipp Spitz keine eigenen Mitarbeiter. Das Management wird unterstützt durch die Mitarbeiter der Murphy&Spitz Green Capital AG auf Basis eines Umlagevertrages mit festen Kosten. Philipp Spitz ist unter anderem seit 1999 geschäftsführender Gesellschafter der Murphy&Spitz Umwelt Consult GmbH bzw. deren Vorgängergesellschaft. Murphy&Spitz analysieren, betreiben und finanzieren seit 14 Jahren Unternehmen und Projekte im Bereich Erneuerbare Energien.
Das Grundkapital der Emittentin Murphy&Spitz Green Energy AG beträgt 500.000 Euro. Das Eigenkapital betrug zum 31. Dezember 2012 rund 435.000 Euro. Die Verbindlichkeiten beliefen sich Ende 2012 auf rund 5,5 Millionen Euro. Davon stammen rund 1,0 Millionen Euro aus einer langfristigen Projektfinanzierung für eine Solaranlage und 4,2 Millionen Euro aus früheren Genussrecht- und Anleiheemissionen. Dieses Zeichnungsvolumen verteilt sich auf das Genussrecht 2009/2010 (1,218 Millionen Euro), die Solarzins-Anleihe 2010 (2,176 Millionen Euro) und das Genussrecht Photovoltaik 2011 (0,783 Millionen Euro). Die Vermögensanlagen können erstmals zu Ende 2014 (Genussrechte) bzw. Ende 2015 (Anleihe) gekündigt werden. Nach Angaben der Anbieterin wurden alle Zinsen vollständig und pünktlich gezahlt.
Die Murphy&Spitz Green Energy AG erwirbt, finanziert und betreibt Erneuerbare-Energie-Anlagen. Sie kann laut Prospekt auch Projektrechte erwerben und selbst entwickeln. Bisher hat das Unternehmen nach eigenen Angaben ausschließlich in vollständig entwickelte Projekte oder baureife bzw. bereits bestehende Anlagen investiert. Die Geschäftsführung der Emittentin kann jederzeit zumindest einen Teil der Anlagen verkaufen. Das ist aber nach Aussage von Murphy&Spitz derzeit grundsätzlich nicht geplant. Die Investitionen sind laut des von der BaFin gebilligten Emissionsprospektes langfristig ausgelegt.
Die Investitionen
Die Emittentin hat bislang – mit dem eingeworbenen Kapital aus den vorherigen Genussrechten/Anleihen – sechs Solar-Dachanlagen in Brandenburg mit einer Nennleistung von zusammen 201 Kilowattpeak (kWp), eine Solar-Dachanlage in Sachsen (476 kWp), zwei Solar-Freiflächenanlagen in Tschechien (zusammen 1.884 kWp) und eine Windenergieanlage in Nordrhein-Westfalen (2.000 kW) erworben. Die verbauten Solarmodule kommen vornehmlich von dem US-amerikanischen Hersteller First Solar (1.195 kWp) und von dem chinesischen Hersteller Trina Solar (1.225 kWp). Die Wechselrichter stammen hauptsächlich von SMA aus Niestetal bei Kassel und Refu mit Sitz in Metzingen in Baden-Württemberg. Bei der Windenergieanlage handelt es sich um eine V 90 des dänischen Herstellers Vestas.
Das Genussrechtskapital der aktuellen Emission Sonne + Wind 2018 fließt laut Prospekt in das allgemeine Vermögen der Murphy&Spitz Green Energy AG. Derzeit ist noch nicht bekannt, wie das einzuwerbende Kapital investiert werden wird. Die Genussrechteinhaber haben keinen Einfluss auf die Investitionsentscheidungen. Auch ist es nicht ausgeschlossen, dass das Genussrechtskapital nicht in Anlagen investiert wird, sondern zur Deckung von laufenden Kosten eingesetzt wird. Da die vorherigen Genussrechte der Emittentin bereits erstmals zu Ende 2014 gekündigt werden können, ist es auch möglich, dass das aktuell einzuwerbende Genussrechtskapital benötigt wird, um gekündigtes Genussrechtskapital zu ersetzen.
Nach Angaben der Murphy&Spitz Green Energy AG wird aktuell über den Kauf von bereits bestehenden Photovoltaikanlagen (0,8 bis 3,0 MWp) in Nord- und Mittelitalien verhandelt. Nach Einschätzung der Emittentin bestehen u.a. in Italien und Tschechien regelmäßig überdurchschnittlich rentable Investitionsmöglichkeiten hinsichtlich Photovoltaikanlagen aus dem Bestand. Dagegen seien in Deutschland in 2013 die Renditen weniger attraktiv geworden.
Laut Prospekt schließt die Emittentin auch Investitionen in energieeffiziente Immobilien und Kraft-Wärme-Kopplung nicht aus. Dazu wäre eine Satzungsänderung durch die Hauptversammlung der Emittentin erforderlich. Eine Zustimmung der Genussrechteinhaber ist dafür nicht notwendig.
Ökologische Wirkung
Laut Prospekt werden bei der Auswahl der Investitionsziele auch Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt. Auswahlkriterien seien kurze energetische Amortisationszeiten der Anlagen und die Nutzung von Flächen, die nicht für die Landwirtschaft brauchbar seien. Abgelehnt würden beispielsweise Biogasanlagen mit Substraten aus Monokulturen mit hohem Düngemitteleinsatz. Konkret hat die Emittentin in Deutschland auf ökologisch vorteilhafte Solar-Dachanlagen gesetzt. In Tschechien stehen die Solaranlagen auf einer Konversionsfläche, wo sich ehemals landwirtschaftlichen Stallungen befanden.
Die ökologische Wirkung der aktuellen Genussrechtsemission kann noch nicht fundiert beurteilt werden, da die Investitionen noch nicht feststehen.
Risiko
Das Genussrecht ist mit einem Nachrang ausgestattet. Die Ansprüche der Genussrechteinhaber werden erst nach den Ansprüchen aller anderen nicht nachrangigen Gläubiger bedient. Ein Anspruch der Anleger auf Verzinsung und Rückzahlung der Genussrechte ist solange und soweit ausgeschlossen, wie die Verzinsung/Rückzahlung die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei der Murphy&Spitz Green Energy AG herbeiführen würde. Zahlt die Emittentin in einem Jahr Zinsen nicht oder nur teilweise, erhöht sich der Zinszahlungsanspruch der Anleger in den Folgejahren entsprechend. Voraussetzung für Verzinsung und Rückzahlung der Genussrechte ist laut Prospekt zudem, dass ein positiver, unverpfändeter Finanzmittelfonds bei der Emittentin besteht. Derzeit sind im Rahmen einer Projektfinanzierung 146.000 Euro an eine Bank verpfändet. Zudem bestehen Schuldscheindarlehen in Höhe von rund 400.000 Euro gegenüber einer tschechischen Bank.
Im Besitz der Murphy&Spitz Green Energy AG, Emittentin der Genussrechte, befinden sich unter anderem mittelbar – über 100prozentige Tochtergesellschaften – zwei Solarparks in Tschechien mit einer Nennleistung von knapp 1.900 kWp. Bezogen auf die Nennleistung sind das rund 42 Prozent des Gesamtportfolios der Emittentin. Zudem ist die gesetzliche Vergütung für den von den beiden tschechischen Solarparks erzeugten Solarstrom mit umgerechnet 49 bis 53 Eurocent (Wechselkursstand 1. Oktober 2013) je kWh mehr als fünfmal so hoch wie bei der Windenergieanlage – die aber mehr als doppelt so viel Strom erzeugt. Insgesamt ist die Genussrechteemittentin somit stark von der wirtschaftlichen Entwicklung der tschechischen Solarparks abhängig.
Tschechien hatte 2011 beschlossen, den Umsatz von Solarparks in den Jahren 2011 bis 2013 mit 26 Prozent zu besteuern. Diese Regelung, die Ende 2013 ausläuft, gilt auch rückwirkend für bereits errichtete Solarparks. Diese nachträglich eingeführte Solarsteuer verminderte die Rentabilität der tschechischen Solarparks der Emittentin deutlich. Aufgrund der günstigen Einkaufspreise und des überdurchschnittlich sonnenreichen Jahres 2012 verzeichneten die Solarparks aber trotz der hohen Umsatzsteuer einen Jahresüberschuss bzw. nur einen geringen Jahresverlust und einen deutlich positiven operativen Cash-Flow (Jahresergebnis plus Abschreibung).
Laut eines Berichtes von Germany Trade & Invest aus dem Juli 2013 ist in Tschechien eine Recyclinggebühr für Solarmodule geplant, die nach einer Berechnung von Marktteilnehmern 1,2 bis 2,5 Prozent der Umsätze eines Solarparks kosten könne.
Im August 2013 hat das tschechische Parlament eine neue Regelung beschlossen, welche die Besteuerung für die Umsätze von Solarparks von 26 Prozent auf 10 Prozent bzw. 0 Prozent für die Solarparks der Murphy&Spitz Green Energy AG reduzieren würde, so dass sich die Rentabilität der beiden Solarparks erhöhen könnte. Inzwischen haben auch der Senat und der Präsident der vom Parlament beschlossenen Gesetzesänderung zugestimmt.
Die Emittentin ist bei ihren Anlagen wirtschaftlich abhängig von gesetzlichen Einspeisevergütungen. Es kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass gesetzliche Einspeisevergütungen mit rückwirkender Wirkung für Bestandsanlagen geändert werden oder die Steuerlast erhöht wird. Beides könnte einen wirtschaftlichen Betrieb insbesondere von Solaranlagen erschweren.
Fazit:
Finanziell
Die Emittentin Murphy&Spitz Green Energy AG erwirbt und betreibt Erneuerbare-Energien-Anlagen. Zuletzt hat das Unternehmen neben den Photovoltaikanlagen erstmals eine Windenergieanlage erworben, so dass die Risikodiversifizierung verbessert wurde. Den Schwerpunkt des Portfolios bilden aber noch die Solarparks in Tschechien; das Land hat mit der Verletzung des Bestandschutzes teilweise Vertrauen bei Investoren verloren. Neue Investitionsziele sind in Italien geplant. Die Weichkosten des Angebotes sind gering.
Nachhaltigkeit
Die Emittentin berücksichtigt bei ihren Investitionsentscheidungen Nachhaltigkeitsaspekte. Auch die Kombination aus Solaranlagen und Windenergieanlagen stellt ein nachhaltiges Konzept dar. Die konkrete Nachhaltigkeitswirkung des aktuellen Genussrechtes kann aber noch nicht beurteilt werden, da über die Verwendung des einzuwerbenden Kapitals noch nicht entschieden ist.
ECOreporter.de-Empfehlung
Murphy&Spitz verfügen über langjährige Erfahrungen und umfassende Kompetenzen in der Auswahl und dem Management von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Insofern ist die wichtigste Voraussetzung erfüllt, damit das Unternehmen Murphy&Spitz Green Energy AG erfolgreich agieren und seine Verpflichtungen gegenüber den Genussrechteinhabern erfüllen kann. Daneben gibt es externe Faktoren, die das Management nicht oder sehr wenig beeinflussen kann, z. B. die tschechische Politik. Hier müssen die Anleger darauf vertrauen, dass Tschechien nicht daran gelegen sein sollte, das Vertrauen von Investoren nochmals zu beschädigen.
Basisdaten
Anbieterin und Emittentin: Murphy&Spitz Green Energy AG, Bonn
Anlageform: Nachrang-Genussrecht
Mindestzeichnungssumme: 3.000 Euro
Agio: bis 2,5 Prozent
Emissionsvolumen: 2,5 Millionen Euro
Laufzeit: Erstmalige Kündigungsmöglichkeit zum 31. Dezember 2018
Verzinsung: 6,0 Prozent
Einkunftsart: Einkünfte aus Kapitalvermögen
BaFin-Billigung: Ja
Handelbarkeit: Keine Notierung an einer Börse