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ECOanlagecheck: Nachrangdarlehen UDI Energie Festzins VIII

Unabhängiger Test und neutrale Analyse zum Angebot UDI Energie Festzins VIII: Die UDI-Gruppe initiiert mit dem UDI Energie Festzins VIII eine weitere Anlagemöglichkeit, die auf Nachrangdarlehen beruht. Darlehensnehmerin ist die UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co. KG. Das Darlehenskapital soll an Projektgesellschaften weitergereicht werden, die Erneuerbare-Energien-Anlagen im Bereich Biogas, Solar und Wind finanzieren und betreiben. Ab 5.000 Euro können Anleger sich an der Anlage beteiligen. Ein Agio wird nicht erhoben. Der ECOanlagecheck analysiert das Angebot.

Das Nachrangdarlehen hat einen Stufenzins, der Zinssatz steigt mit der Laufzeit des Darlehens. Der Zinssatz beträgt 5,0 Prozent pro Jahr bis zum 30.9.2019, 6,0 Prozent pro Jahr vom 1.10.2019 bis 30.09.2021, 6,5 Prozent pro Jahr vom 1.10.2021 bis 30.9.2023, 7,5 Prozent pro Jahr vom 1.10.2023 bis 30.9.2024 und 8,5 Prozent pro Jahr vom 1.10.2024 bis zum Laufzeitende am 30.9.2025.

Der Anleger (Darlehensgeber) kann das Darlehen erstmals zum 30.9.2017 und danach alle zwei Jahre kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils zwölf Monate. Die Tilgung (Rückzahlung) des Darlehens erfolgt laut Vertrag zu 100 Prozent. Ausnahme: Bei einer Kündigung durch den Anleger zum 30.9.2017 erfolgt sie zu 95 Prozent.
Die Darlehensnehmerin kann das Darlehen vollständig oder teilweise mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Quartals kündigen, wenn eine „wirtschaftlich sinnvolle Investition in neue Projekte nicht möglich ist“.

Das Darlehen ist ein Nachrangdarlehen. Das heißt: Der Anspruch der Anleger auf Verzinsung und Rückzahlung ihres Kapitals ist solange und soweit ausgeschlossen, wie die Verzinsung bzw. Rückzahlung zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Darlehensnehmerin führen würde.
Das vorliegende Nachrangdarlehen-Angebot unterliegt nicht der Prospektpflicht und dem Billigungsverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Anbieterin stellt Anlegern eine 72seitige – einem Prospekt vergleichbare –Informationsunterlage zur Verfügung. Das geplante Darlehensvolumen beträgt 3 bis 9 Millionen Euro. Eine Platzierungsgarantie besteht nicht, allerdings hat sich die Initiatorin bei den vorherigen Nachrangdarlehen-Angeboten platzierungsstark gezeigt. Alle angebotenen Nachrangdarlehen wurden nach Angaben von UDI komplett platziert.

Die Vermittlungsprovisionen betragen laut der Informationsunterlage 9 Prozent des investierten Darlehenskapitals. Das investierte Darlehenskapital (Beteiligung an Projektgesellschaften) beläuft sich laut Investitionsplan bei einem Darlehensvolumen von 3 Millionen Euro auf 2,95 Millionen Euro, da 50.000 Euro für Konzeption und Erstellung der Angebotsunterlagen anfallen. Die Vermittlungsprovisionen werden laut der Informationsunterlage nicht von der Darlehensnehmerin, sondern von den einzelnen Projektgesellschaften getragen, in die das Darlehenskapital investiert werden soll.
Unternehmen

Anbieterin und Darlehensnehmerin ist die UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co. KG aus Nürnberg. Sie wurde im Januar 2014 gegründet. Als ihre Komplementärin und Geschäftsführerin fungiert die 2013 gegründete UDI Festzins Verwaltungs GmbH. Sie hat ein Stammkapital von 25.000 Euro. Geschäftsführer der Komplementärin sind Georg Hetz, Susanne Hauske und Rainer Mattern. Hetz ist Gründer der UDI-Gruppe und zudem mit einer Einlage von 1.000 Euro auch alleiniger Gesellschafter der Darlehensnehmerin. Da die Projektgesellschaften und die Projektentwickler-Gesellschaften in der Regel zur UDI-Gruppe gehören und die UDI-Gruppe selbst mittelbar nur mit den 1.000 Euro bei der Darlehensnehmerin investiert ist, besteht grundsätzlich das Risiko von Interessenkonflikten, die zu Ungunsten der Darlehensnehmerin gelöst werden könnten.

Die UDI-Gruppe aus Nürnberg wurde 1998 gegründet und vermittelt seitdem ökologische Geldanlagen. Nach eigenen Angaben legt die Gruppe seit 2004 eigene Projekte auf. Innerhalb der UDI-Gruppe gibt es die 2007 gegründete UDI Bioenergie GmbH, die Biogasanlagen plant, projektiert, kauft, baut und betreibt. Eine weitere Gesellschaft, die UDI Projektgesellschaft mbH, ist laut der Informationsunterlage auf die Projektierung von Photovoltaik- und Windenergieanlagen spezialisiert. Diese beiden Gesellschaften werden laut der Informationsunterlage die Biogas-, Wind- und Solarprojekte entwickeln, in welche die Darlehensnehmerin mittelbar über die jeweiligen UDI-Projektgesellschaften das Anlegerkapital investieren soll.

Das Anlegerkapital wird plangemäß von der Darlehensnehmerin UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co. KG als Darlehen an die Projektgesellschaften ausgereicht. Die Darlehen können eine lange Laufzeit von über zehn Jahren haben, aber auch eine kurze Laufzeit von unter einem Jahr, wenn sie beispielsweise die Genehmigungsverfahren- und/oder die Bauphase eines Projektes finanzieren. Der Zinssatz, den die Projektgesellschaften zu zahlen haben, ergibt sich nach Angaben der Initiatorin aus dem Zins, den die Anleger erhalten, plus einem Aufschlag von mindestens 0,75 Prozent für die laufenden Kosten der Darlehensnehmerin UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co. KG. Aufgrund dieser auf Kostendeckung ausgelegten Kalkulation sind gemäß der Kapitalflussrechnungsprognose keine höheren Jahresüberschüsse bei der Darlehensnehmerin vorgesehen und zu erwarten. Dementsprechend kann schon ein relativ geringfügiger teilweiser Zahlungsausfall einer Projektgesellschaft dazu führen, dass die Darlehensnehmerin die vereinbarten Zahlungen an die Anleger nicht (vollständig) bzw. nur verzögert leisten kann.

Die Auswahl der Projektgesellschaften, in welche die Darlehensnehmerin investieren soll, erfolgt durch die Geschäftsführung der Komplementärin der Darlehensnehmerin. Das sind namentlich Georg Hetz, Susanne Hauske und Rainer Mattern. Hetz (62 Jahre) verfügt über mehr als 30 Jahren Erfahrungen in verantwortlichen Positionen im Bereich Banken und ökologische Geldanlagen. Als UDI-Gründer besitzt er laut Informationsunterlage das Know-How aus der Platzierung von 109 Wind-, Solar- und Biogasfonds. Hauske (48 Jahre) war vor ihrem Einstieg bei UDI 25 Jahre lang als Bilanzbuchhalterin mit Schwerpunkt Wirtschaftsprüfung in einer Steuerberatungskanzlei tätig. Mattern (42 Jahre) ist Diplom-Kaufmann und ist laut der Informationsunterlage langjährig als Leiter der Internen Revision in einem Spezialkreditinstitut tätig. Die Geschäftsführung orientiert sich bei ihren Investitionsentscheidungen an umfangreichen Investitionskriterien, die in der Informationsunterlage unter der Bezeichnung „Qualitätskriterien“ aufgeführt sind.

Investitionen

Die Investitionsstrategie der Darlehensnehmerin UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co. KG wird in der Informationsunterlage anhand aussagekräftiger Investitions- (Mindest)kriterien konkretisiert.
Für alle drei Bereiche Biogas, Solar und Wind gibt es jeweils eine eigenständige Kriterienliste. Die Kriterien verlangen beispielsweise, dass die Grundstücksrechte abgesichert sind, nur von Banken akzeptierte Hersteller beauftragt werden und Ertragsgutachten vorliegen (mindestens zwei im Bereich Wind und mindestens eins plus eine Softwareprogramm-Berechnung im Bereich Solar). Im Bereich Biogas sollen zudem langfristige Substratlieferverträge vorliegen. Nach Aussagen der Initiatorin bedeutet langfristig, dass über 80 Prozent der Substrate über 10 Jahre gesichert seien.
Für alle drei Bereiche Biogas, Wind und Solar gilt laut Kriterium, dass die Investitionsrendite (jährlicher Ertrag des Projekts/Kaufpreis) der Projekte im ersten vollen Geschäftsjahr bei mindestens 11,0 Prozent pro Jahr liegen muss. In den Kriterienlisten nicht enthalten ist ein (verbindliches) Standortkriterium. Die Darlehensnehmerin könnte somit weltweit in Biogas-, Wind- und Solarprojekte investieren. Auf entsprechende Rückfrage erklärte UDI, dass dies nicht vorgesehen sei, sondern dass sie sich auf Standorte in Deutschland (Biogas) und Italien (Solar) sowie Frankreich (Windkraft, derzeit in Prüfung) beschränken werden.

In der Informationsunterlage werden fünf geplante Projekte – zwei Biogasanlagen und drei Solaranlagen – kurz vorgestellt. Zudem hat die Initiatorin auf Nachfrage ECOreporter.de zusätzliche Informationen zu den Projekten zur Verfügung gestellt. Nach eigenen Angaben hat UDI die fünf Projekte entsprechend geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sie die Investitionskriterien erfüllen. Die fünf Projekte sind damit nach Angaben von UDI fest für die UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co. KG vorgesehen. Die Darlehensverträge zwischen der UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co. KG und den Projektgesellschaften der fünf Projekte sollen den Angaben nach unterschrieben werden, sobald die ersten Zahlungen anstehen. Es sind nach Angaben von UDI bei den fünf Projekten langfristige Darlehenslaufzeiten vorgesehen. Es ist nach Angaben von UDI insbesondere vom Platzierungsvolumen abhängig, ob alle fünf aufgeführten Projekte finanziert werden. Zudem ist es möglich, dass die UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co. KG auch Investitionen finanziert, die in der Informationsunterlage nicht benannt sind.

Unter den fünf aufgeführten Projekten befinden sich zwei Biogasprojekte und drei Solarprojekte. Die Biogasanlage Liepgarten in Mecklenburg-Vorpommern ist inkl. Blockheizkraftwerk seit Dezember 2011 im Betrieb, wogegen sich die Biogasanlage Raitzen laut Informationsunterlage (Stand: Mitte März 2014). noch im Genehmigungsverfahren befand. Nach Angaben von UDI ist die Genehmigung, Stand 8. April 2014, erteilt worden. Zusätzlich liegen für die Biogasanlage Raitzen bereits die Gasnetzanschlusszusage, Finanzierungsangebote zweier Banken und ein Abnahmevertrag für das erzeugte Biomethan vor. Die erste Gaseinspeisung der geplanten Biogasanlage auf dem bereits erworbenen Grundstück ist derzeit für Mitte 2015 geplant. Laut der Informationsunterlage habe die anstehende EEG-Reform keine Auswirkungen auf das Projekt, da der Verkauf des Biomethans außerhalb des EEG zu Festpreisen vertraglich gesichert ist. Allerdings verstromt nach Angaben der Initiatorin voraussichtlich der letztendliche Abnehmer des Biomethans innerhalb des EEGs, so dass demnach nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Abnehmer von Änderungen des EEGs betroffen sein wird.

Neben den zwei Biogasanlagen werden in der Informationsunterlage drei Photovoltaikanlagen in Italien als geplante Investitionsprojekte vorgestellt. Es handelt sich dabei um eine Freiflächenanlage mit einer Nennleistung von rund 2.080 Kilowattpeak (kWp), die seit September 2010 im Betrieb ist, und um zwei Dachanlagen mit Nennleistungen von rund 920 kWp und 900 kWp, die beide seit Mitte 2011 im Betrieb sind. Die rechtliche Prüfung (Due Diligence) der Projekte wird nach Angaben der Initiatorin von Rödl & Partner (Rom) durchgeführt bzw. ist teilweise bereits abgeschlossen. Rödl & Partner verfügen über jahrelange Erfahrungen mit Solarprojekten in Italien. Die technische Überprüfung übernehmen Gutachter der DGS Deutsche Gesellschaft für Sonnenergie e.V. (Berlin).

Bildhinweis: Italienischer Solarpark. / Quelle: Conergy

Für den Bereich Windenergie sind keine geplanten Projekte in der Informationsunterlage aufgeführt, da sie sich derzeit noch im Prüfungsstadium befinden. Nach Angaben der Initiatorin befinden sich die Projekte, die geprüft werden, in Frankreich. Die Kaufpreise für bereits genehmigte Windparkprojekte in Deutschland sind aufgrund der großen Nachfrage relativ hoch, so dass es nach Einschätzung von ECOreporter.de schwer wäre, mit solchen Projekten eine Investitionsrendite von 11 Prozent (Investitionskriterium) zu erreichen.

Ökologische Wirkung

Die Projekte der Darlehensnehmerin UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co. KG stehen noch nicht vollständig und endgültig fest, so dass die ökologische Wirkung noch nicht abschließend beurteilt werden kann. Grundsätzlich ist die geplante Kombination aus Solar-, Wind- und Biogasanlagen ökologisch sinnvoll. Die Photovoltaikprojekte in Italien sind aufgrund der im Vergleich zu Deutschland höheren Sonneneinstrahlung unter ökologischen Gesichtspunkten positiv zu bewerten. Biogasanlagen sind aufgrund ihrer Grundlastfähigkeit ein wichtiger Bestandteil der Energiewende.

Die Darlehensnehmerin investiert über die ausgereichten Darlehen voraussichtlich teilweise oder eventuell auch hauptsächlich in Bestandsanlagen, so dass in diesen Fällen teilweise keine direkte ökologische Wirkung besteht, da keine neuen Kapazitäten aufgebaut werden. Allerdings ersetzt das Anlegerkapital in den Projektgesellschaften voraussichtlich teilweise Kapital, das dann für die Entwicklung von neuen Erneuerbare-Energien-Projekte eingesetzt werden kann.

Es gilt zudem im Grundsatz, dass – unabhängig ob Neu- oder Bestandsanlagen – jedes in den Bereich Erneuerbare Energien fließende Kapital positive Auswirkungen auf die Entwicklung der erneuerbare Energien hat. Mit einem höheren Kapitalzufluss können die erneuerbaren Energien aussichtsreicher mit den – oftmals kapitalstärkeren und politisch einflussreicheren  – Energiekonzernen konkurrieren, die auf die volkswirtschaftlich schädliche und klimaschädigende Kohleverstromung setzen.

Risiko

Beim vorliegenden Angebot handelt es sich um ein Nachrangdarlehen. Der Anspruch der Anleger auf Verzinsung und Rückzahlung ihres Kapitals ist daher solange und soweit ausgeschlossen, wie die Verzinsung/Rückzahlung zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bei der Darlehensnehmerin führen würde. Laut der Planbilanz ist nicht vorgesehen, dass die Darlehensnehmerin neben dem Nachrangdarlehenskapital weiteres (vorrangiges) Fremdkapital aufnimmt. Es ist aber vertraglich nicht ausgeschlossen. Auf Ebene der Betreiber-Projektgesellschaften gibt es dagegen in der Regel weiteres Fremdkapital in Form von langfristigen Bankenfinanzierungen. Das Bankenkapital ist vorrangig zu bedienen. Laut Informationsunterlage werden die Projektgesellschaften der Darlehensnehmerin Sicherheiten stellen. Bei den Projektgesellschaften, die teilweise mit Bankkapital finanziert werden, haben die Banken aber Vorrang bei einer eventuellen Verwertung von Sicherheiten.

In der Kapitalflussrechnung wird davon ausgegangen, dass rund zwei Drittel der Anleger ihr Darlehen nicht vor dem Laufzeitende 2025 kündigen. Falls mehr Anleger als geplant vorzeitig kündigen sollten, benötigt die Darlehensnehmerin bzw. die Projektgesellschaft der Darlehensnehmerin voraussichtlich eine andere Finanzierung. Bei der Kündigungsfrist von zwölf Monaten ist grundsätzlich genug Zeit, um eine Ersatzfinanzierung zu finden oder Projekte zu verkaufen. Es ist aber möglich, dass z.B. aufgrund einer angespannten Marktsituation eine Ersatzfinanzierung oder ein Verkauf nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen zu realisieren ist. In diesem Fall kann die Rückzahlung der gekündigten Darlehen ganz oder teilweise unmöglich sein, so dass Anleger z.B. länger als von ihnen beabsichtigt mit ihrem Kapital bei der Darlehensnehmerin gebunden wären.

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Informationsunterlage stehen die Investitionen der Darlehensnehmerin noch nicht vollständig und abschließend fest. Anleger haben nicht die Möglichkeit, vor ihrer Anlageentscheidung Projekte auf ihre Rentabilität und Risiken detailliert hin zu prüfen, da die Projekte in der Informationsunterlage nur kurz benannt werden und auch Investitionen in weitere – derzeit noch nicht benannte  – Projekte möglich sind. Dementsprechend müssen sie auf die langjährige Erfahrungen und die Kompetenz der Geschäftsführung sowie auf die Einhaltung der Investitionskriterien vertrauen.

Für den Bereich der unternehmerischen Beteiligungen (geschlossene Fonds) hat UDI noch keine Leistungsbilanz erstellt. Dagegen hat sie für den Bereich der verzinslichen UDI-Geldanlagen, zu denen auch das vorliegende Angebot UDI Energie Festzins VIII gehört, einen Überblick zu den geplanten und den tatsächlichen Zinszahlungen an die Anleger erstellt. Demnach sind bei allen neun UDI-Festzinsangeboten, die vertragsmäßig bereits Zinsen zu zahlen hatten, die Zinsen vollständig an die Anleger ausbezahlt worden. Laut Aussage der Initiatorin ist das Anlegerkapital jeweils voll investiert worden. In diesem Fall beruhen die Zinszahlungen auf Rückflüssen aus den Projektgesellschaften und nicht auf Rückzahlungen von nicht investiertem Anlegerkapital.

Ein wesentliches Risiko bei Erneuerbare-Energien-Anlagen besteht grundsätzlich darin, dass die Stromproduktion unter der Prognose liegen kann. Zudem sind die Anlagen derzeit noch in der Regel vom Erhalt einer gesetzlichen Einspeisevergütung abhängig. Hier kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch rückwirkende Kürzungen der Einspeisevergütungen oder durch Steuererhöhungen ein rentabler Betrieb der Anlagen erschwert oder unmöglich wird.

Die Darlehensnehmerin kann auch in Projekte investieren, die noch nicht genehmigt sind (Projektentwicklungen) oder noch nicht fertiggestellt sind. In diesen Fällen kann eine erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen.

Stärken
Streuung der Investitionen planmäßig über verschiedene Technologien (Biogas, Solar, Wind) und Länder
Erfahrene Initiatorin
Positive „Festzins-Leistungsbilanz“
Aussagekräftige Investitionskriterien

Schwächen
Teilweise Projektentwicklungs- und Genehmigungsrisiken möglich
Teilweise Fertigstellungsrisiken
Potential für Interessenkonflikte
Wirtschaftlicher Betrieb von Erneuerbaren Energien Anlagen derzeit in der Regel noch von gesetzlichen Einspeisevergütungen abhängig

Fazit:

Finanziell


Anleger geben der UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co. KG ein Nachrangdarlehen. Diese reicht das Anlegerkapital als Darlehen an Projektgesellschaften weiter, die Anlagen im Bereich Biogas, Solar und Wind projektieren, realisieren und/oder betreiben. Die UDI Energie Festzins VIII wird somit in der Regel nicht Eigentümerin der Projekte und Anlagen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Informationsunterlage stehen die Investitionen noch nicht vollständig und abschließend fest. Daher kann nicht konkret und abschließend beurteilt werden, ob die den Anlegern angebotene Verzinsung von 5 bis 8,5 Prozent in einem angemessenen Verhältnis zu den mit der Anlage insgesamt verbundenen Investitions- und Projektrisiken steht. Die bisherigen Festzins-Angebote von UDI sind für die Anleger bislang positiv und prognosegemäß verlaufen.

Nachhaltigkeit

Das Darlehenskapital soll in Biogas-, Solar- und Windenergieanlagen investiert werden. Unter Nachhaltigkeits- und Energieversorgungsaspekten ist diese geplante Kombination sinnvoll und zielführend.

ECOreporter.de-Empfehlung

Bei den bisherigen Festzins-Angebote der UDI-Gruppe wurden bislang alle Zinsverpflichtungen gegenüber den Anlegern erfüllt. Wie bei den vorherigen Festzins-Angeboten müssen Anleger auch beim UDI Energie Festzins VIII hinsichtlich der Projektauswahl auf Kompetenz und Erfahrung der Initiatorin UDI vertrauen. Teilweise können Genehmigungs- und Fertigstellungsrisiken bestehen. Die geplante Streuung der Investitionen über verschiedene Erneuerbare-Energien-Technologien und Länder ist förderlich, um Klumpenrisiken vermeiden zu können.

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Basisdaten

Darlehensnehmerin und Anbieterin: UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co. KG, Nürnberg
Anlageform: Nachrangdarlehen
Darlehensvolumen: 3,0 bis 9,0 Millionen Euro
Mindestzeichnungssumme: 5.000 Euro
Agio: 0 Prozent
Laufzeit: bis 30.9.2025, Kündigungsmöglichkeit des Anlegers erstmals zum 30.09.2017 und danach alle zwei Jahre; Kündigungsfrist 12 Monate
Zinsen: 5,0 Prozent pro Jahr (bis zum 30.9.2019), 6,0 Prozent pro Jahr (1.10.2019 bis 30.9.2021), 6,5 Prozent pro Jahr (1.10.2021 bis 30.09.2023), 7,5 Prozent pro Jahr (1.10.2023 bis 30.9.2024), 8,5 Prozent pro Jahr (1.10.2025 bis 30.9.2025)
Einkunftsart: Einkünfte aus Kapitalvermögen
BaFin-Billigung: Nein
Handelbarkeit: Keine Zulassung an einer Börse
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