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ECOanlagecheck: Saubere Kraftwerke 3 – Wind-Genussrecht von Planet energy, der Tochter von Greenpeace Energy


Planet energy investiert das Genussrechtskapital in zwei Windpark-Gesellschaften, die insgesamt sieben Windkraftanlagen des dänischen Herstellers Vestas betreiben. Alle Anlagen sind bereits fertig gestellt und liefern Strom. Eine Besonderheit des Genussrechts Saubere Kraftwerke 3 ist die Aufteilung auf zwei Genussrechts-Emittentinnen. Ohne zwischengeschaltete Dachgesellschaft investiert der Anleger sein Kapital direkt in die Betriebsgesellschaften des brandenburgischen Windparks Buchhain I und des thüringischen Windparks Wundersleben. Der Anleger tritt in ein direktes und selbstständiges Genussrechtsverhältnis zu jeder der beiden Emittentinnen. Die Zeichnung eines Genussrechts von nur einer Emittentin ist nicht möglich. Für den Erwerb je eines Saubere Kraftwerke 3-Genussrechts zahlt der Anleger einen Kaufpreis von 1.000 Euro. Davon entfallen 600 Euro auf den Windpark Buchhain I und 400 Euro auf den Windpark Wundersleben.

Anbieterin des Genussrechts ist die Planet energy GmbH aus Hamburg. Die bundesweit tätige, unabhängige Energiegenossenschaft Greenpeace Energy eG hat dieses Unternehmen 2001 gegründet. Greenpeace Energy versorgt derzeit über 110.000 Kunden mit Ökostrom. Die Tochtergesellschaft Planet energy projektiert und realisiert Erneuerbare-Energien-Kraftwerke, um die Versorgung der Kunden von Greenpeace Energy mit sauberem Strom zu ermöglichen. Die Projekte, hauptsächlich Windkraft und Photovoltaik, sind teilweise mit Genussrechtskapital finanziert.

2004 und 2006 hat die Planet energy GmbH zwei Genussrechte herausgegeben, die nicht an konkrete Projekte gebunden waren. Bei beiden Genussrechten wurde bislang durchgängig mindestens die Grundverzinsung von 5 Prozent pro Jahr an die Anleger ausgezahlt. 2009 und 2010 hat Planet energy die Genussrechte Saubere Kraftwerke 1 und Saubere Kraftwerke 2 angeboten, die mit dem aktuellen Genussrecht Saubere Kraftwerke 3 vergleichbare Konzepte aufweisen. Die Auszahlung für Saubere Kraftwerke 1 erfolgte 2009 prognosegemäß. Für das Geschäftsjahr 2010 fiel sie um 0,93 Prozentpunkte geringer aus als prospektiert, da das Windaufkommen 2010 rund 20 Prozent unter dem langjährigen Mittelwert lag. Beim Genussrecht Saubere Kraftwerke 2 wurden die prognostizierten 4 Prozent für 2010 ausgezahlt.

Eigenkapitalhöhe und Platzierungsgarantie

Gesamtinvestitionsvolumen: 25,22 Millionen Euro
Kommanditkapitalvolumen: 0,05 Millionen Euro (0,2 Prozent)
Genussrechtskapitalvolumen: 6,4 Millionen Euro (25,4 Prozent)
Platzierungsgarantie: Nein
Fremdkapitalvolumen: 18,77 Millionen Euro (74,4 Prozent)

Für das Genussrecht besteht keine formale Platzierungsgarantie. Planet energy hat aber das notwendige Eigenkapital bereits als Eigenkapital-Zwischenfinanzierung in die Gesellschaft eingezahlt. Sollten die Genussrechte nicht vollständig platziert werden, würde Planet energy nach eigenen Angaben die Eigenkapital-Zwischenfinanzierung im erforderlichen Umfang in der Gesellschaft belassen. Planet energy hat sich zudem als platzierungsstark erwiesen. Die Genussrechte Saubere Kraftwerke 1 und 2  konnten innerhalb von vier bzw. fünf Monaten vollständig platziert werden.

Die Fremdfinanzierungen beider Windparks sind gesichert, die Darlehensbeträge sind bereits ausgezahlt. Das Fremdkapital verteilt sich auf KfW-Darlehen (18 Millionen Euro) sowie Kapitalmarktdarlehen (0,768 Millionen Euro). Laufzeit des  KfW-Darlehesn: 15 Jahre, zu 2,95 Prozent Zinsen, 10 Jahre fest, Disagio 4 Prozent. Laufzeit des Kapitalmarktdarlehens: 15 Jahre, zu 4,44 Prozent Zinsen, 10 Jahre fest. Nach Ablauf der Zinsbindungsfristen kalkuliert die Anbieterin mit einem Zinssatz von 6 Prozent.

Nebenkosten
(in Prozent des Genussrechtskapitalvolumens)

Agio: 0 Prozent
Eigenkapitalvermittlung (ohne Agio): 0 Prozent
Marketing und Prospektdruck: 2,5 Prozent
Steuer- und Rechtsberatung: 2,1 Prozent
Fremdkapitalvermittlung: 1,9 Prozent
Anlaufkosten: 1,0 Prozent
Sonstige Kosten: 0,3 Prozent
Gesamtweichkosten: 7,8 Prozent
Die Gesamtweichkostenquote liegt deutlich unter den durchschnittlichen Kostenquoten vergleichbarer Beteiligungsangebote.

Laufende Kosten

Wartung und Instandsetzung (Durchschnitt pro Jahr): 49.500 Euro/Windenergieanlage (WEA)
Technische Betriebsführung (pro Jahr): 9.000 Euro/Windenergieanlage (WEA)
Pacht (Durchschnitt pro Jahr): 17.700 Euro/WEA
Kaufmännische Geschäftsführung (inkl. Verwaltung der Genussrechte, Durchschnitt pro Jahr): 11.7000 Euro/WEA
Kostensteigerung (Wartung (Kalkulation); Verwaltung der Genussrechte (Vertrag)): 2,0 Prozent pro Jahr; Instandhaltung gemäß jährlichen erwarteten Kosten (unter Berücksichtigung der Kostensteigerungseffekte); Versicherung alle fünf Jahre um 20 Prozent.

Die jährlichen Vergütungen für die technische Betriebsführung und die kaufmännische Geschäftsführung sowie die Pachtzahlungen sind abhängig von den jährlichen Erlösen aus der Stromeinspeisung. Oben sind die Zahlen angegeben, die sich bei einem prognosegemäßen Verlauf der beiden Windpark-Betreibergesellschaften ergeben. Bei den Pachtzahlungen wurden Mindestpachten vereinbart, die durchschnittlich bei ungefähr 12.800 Euro je Windenergieanlage liegen.

Die laufenden Kosten liegen unter dem Durchschnitt der Kosten der Windpark-Beteiligungsangebote, die ECOreporter.de innerhalb eines Jahres untersucht hat. Die kalkulierten Kosten für Wartung und Instandsetzung liegen im marktüblichen Bereich.

Laufzeit und Ausschüttungen
Laufzeit: 20 Jahre, bis zum 31. Dezember 2031
Gesamtausschüttung: 240 Prozent (inkl. 100 Prozent Kapitalrückzahlung)
Ausschüttung durch Verkaufserlös: 0 Prozent
Renditeprognose vor Steuern pro Jahr (IRR): 6,4 Prozent
Einkaufsfaktor (Anschaffungskosten/prognostizierte Stromerlöse im Jahr): 8,2
Gesamtinvestition: 1.801 Euro/kW
Einspeisevergütung: 9,41 Cent/kWh (Buchhain I), 10,00 Cent/kWh (Wundersleben)

Die Gesamtinvestition pro kW ist – auch aufgrund der geringen Weichkosten – vergleichsweise niedrig. Der Einkaufsfaktor liegt im marktüblichen Bereich.
Drei der vier Anlagen des Windparks Buchhain I sind entgegen der vorsichtigen Prospektannahme bereits Ende 2011 in Betrieb gegangen, so dass ein um 0,1 Eurocent/kWh höherer Einspeistarif gesichert wurde. Die oben genannten Einspeisevergütungen beinhalten auch den Systemdienstleistungsbonus von 0,49 Eurocent/kWh, den nach Angaben der Anbieterin alle sieben Anlagen erhalten werden. Der Windpark Wundersleben hat zudem Anspruch auf den Repowering-Bonus von 0,49 Eurocent/kWh.

Die Anleger erhalten eine jährliche variable Genussrechtsvergütung. Sie beträgt 95 Prozent der Jahresüberschüsse der beiden Windpark-Betreibergesellschaften. Der Großteil der Auszahlungen an die Genussrechteinhaber soll ab 2026 erfolgen, da zu diesem Zeitpunkt prognosegemäß die Darlehen getilgt sind. An möglichen Verkaufs- oder Liquiditätserlösen und an den stillen Reserven der Emittentinnen sind die Genussrechteinhaber nicht beteiligt.

Technik und Erträge

Der Windpark Buchhain I besteht aus vier und der Windpark Wundersleben aus drei Windenergieanlagen des Typs Vestas V 90 mit einer Nennleistung von je 2,0 Megawatt (MW). Von diesem Anlagentyp hat der dänische Hersteller Vestas Wind Systems A/S weltweit bereits über 3.000 Stück produziert und aufgestellt. Beim Windpark Wundersleben handelt es sich um ein sogenanntes Repowering-Projekt, bei dem technisch veraltete Anlagen aus dem Jahr 2000 mit Leistungen von jeweils nur 0,6 MW durch neue Anlagen ersetzt wurden.

Für jeden Windpark wurden drei Windgutachten erstellt. Für die Prognoserechnung wurde ein Sicherheitsabschlag von durchschnittlich sieben Prozent auf die Gutachterwerte vorgenommen. Zudem berücksichtigt die Kalkulation Verfügbarkeitsverluste von drei Prozent und elektrische Verluste von durchschnittlich 2,5 Prozent. Daraus errechnet sich eine jährliche Einspeisevergütung von insgesamt rund 2,74 Millionen Euro. Die Kalkulation kann als kaufmännisch vorsichtig bezeichnet werden.

Ökologische Wirkung

Stromerzeugung aus Windenergie ist ökologisch vorteilhaft. Die energetische Amortisationszeiten von Windenergieanlagen liegen laut verschiedener Studien nur zwischen acht und zwölf Monaten. In diesem Zeitraum erzeugt eine Windenergieanlage genug Energie, um den Energieverbrauch für Herstellung, Transport, Wartung und Rückbau der Anlage auszugleichen. Zum Vergleich: Die energetische Amortisationszeit von Photovoltaik-Anlagen liegt zumeist bei über zwei Jahren. Kohle- und Kernkraftwerke amortisieren sich aufgrund des dauerhaften Verbrauchs von fossilen Energieträgern als Brennstoff energetisch gar nicht.

Besonders positiv sind Repowering-Projekte wie der Windpark Wundersleben zu bewerten. Beim Repowering werden alte und leistungsschwache Windenergieanlagen durch moderne Anlagen ersetzt, so dass die Leistung eines Windparks deutlich erhöht wird, ohne dass eine neue Infrastruktur oder zusätzlichen Flächen benötigt werden. Ein weiterer ökologischer Vorteil des Repowering liegt auch darin, dass moderne Windenergieanlagen trotz einer höheren Leistung geräuschärmer als Altanlagen sind.

Mit der Stromproduktion der Windkraftanlagen des Genussrechts Saubere Kraftwerke 3 können voraussichtlich jährlich circa 14.300 Tonnen CO2 gegenüber der Stromgewinnung aus konventionellen Kraftwerken eingespart werden. Mit der produzierten Strommenge können bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh rund 8.100 Haushalte jährlich versorgt werden.
Mit den zwei Windparks soll der Kraftwerkspark für die 110.000 Stromkunden von Greenpeace Energy erweitert werden. Als unabhängiger Energieversorger will Greenpeace Energy die Strukturen auf dem Energiemarkt ändern und die Abkehr von Atom- und Kohlekraftwerken forcieren. Durch die Genussrechte wird daher mittelbar die Wettbewerbsposition eines ökologischen Energieversorgers gegenüber den kapitalstärkeren und einflussreicheren großen Energiekonzernen gestärkt. Auch damit ist hier eine hohe ökologische Wirkung des Investments gegeben.

Zudem entsteht bei einem glaubwürdigen Ökostromanbieter wie Greenpeace Energy ein positiver ökologischer Effekt, da durch die Wahl eines Ökostromtarifs Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien gefördert werden. Bei vielen Ökostromtarifen anderer Anbieter, die auf RECS (Renewable Energy Certificate Systems)-Zertifikaten beruhen, ist das dagegen nicht der Fall. RECS-Zertifikate sind Herkunftsnachweise für Ökostrom und können gehandelt werden. So kann ein Betreiber von Kohlekraftwerken alleine durch den Kauf von RECS-Zertifikaten, vor allem aus Norwegen, Ökostrom anbieten, ohne seinen Kraftwerkspark verändern zu müssen. Greenpeace Energy erwirbt keine RECS-Zertifikate.

Größere Stromversorger lösen auch teilweise den langjährigen Anteil von Ökostrom aus ihren konventionellen Stromangeboten heraus und vermarkten diesen Ökostrom extra. Oder sie verkaufen den Kunden teilweise beispielsweise Strom aus Wasserkraftwerken Skandinaviens, obwohl diese oft seit Jahrzehnten in Betrieb sind. Solche Ökostromtarife führen nicht dazu, dass mehr Strom aus Erneuerbaren Energien hergestellt wird, sondern nur dazu, dass rechnerisch Atomstrom und Ökostrom anders aufgeteilt werden. Diese reine Umverteilung von Ökostrom hat keine ökologische Wirkung. Greenpeace Energy unterscheidet sich hier grundsätzlich und in positiver Weise von vielen anderen Ökostromanbietern.

Risiko

Alle sieben Windkraftanlagen sind bereits am Netz, so dass keine Fertigstellungsrisiken bestehen. Die Fremdfinanzierung der Windparks konnte bereits – zu günstigen Konditionen – gesichert werden.
Beim Windpark Buchhain ermittelte ein Gutachter, dass die Turbulenzintensität am Standort der Windenergieanlagen teilweise über der maximalen Turbulenzintensität liegt, für die dieser Anlagentyp zertifiziert wurde. Ein danach in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der nicht eingehaltenen Norm die Standsicherheit einer Windenergieanlage problematisch ist. Im Rahmen einer standortspezifischen Prüfung hat daraufhin der Hersteller der Anlagen die Standsicherheit aller Anlagen bestätigt. Trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei einer Windenergieanlage des Windparks Buchhain I die Standsicherheit bei starken Turbulenzen nicht vollkommen gegeben ist. Im Rahmen der Sensitivitätsanalyse wird im Prospekt dargestellt, welche Auswirkungen erhöhte Instandhaltungskosten und Ausfallzeiten der betroffenen Windenergieanlage auf die Auszahlungen an die Anleger haben. Gemäß der drei untersuchten Szenarien könnte die Gesamtauszahlung von 240 Prozent (Basisfall) um neun bis 35 Prozent niedriger ausfallen.

Aus Sicht der Unternehmen stellen die Genussrechtsinhaber den zwei Emittentinnen voll haftendes Eigenkapital zur Verfügung. Die Ansprüche der Genussrechteinhaber sind nachrangig; bei Zahlungsschwierigkeiten müssten beispielsweise zunächst Kreditgeber und andere erstrangige Ansprüche befriedigt werden. Die Vergütung der Genussrechte ist abhängig vom Erfolg und der Liquidität der Emittentinnen und kann dementsprechend höher oder niedriger ausfallen als prognostiziert.

Im Gegensatz beispielsweise zu Aktionären oder Kommanditisten stehen den Genussrechteinhabern keine Stimm-, Kontroll- und Informationsrechte in den Gesellschaften zu. Es kann nicht vollkommen ausgeschlossen werden, dass Planet energy als Kommanditistin der Emittentinnen Entscheidungen zu Ungunsten der Genussrechteinhaber treffen wird. Beispielsweise wird laut Prospekt angestrebt, den erzeugten Windstrom außerhalb des EEG zu verkaufen, wenn durch die Direktvermarktung ein höherer Preis als durch die EEG-Vergütung zu erzielen ist. Für die Genussrechteinhaber ist das Vorhaben positiv zu beurteilen, da so ihre Geldanlage voraussichtlich in größerem Umfang inflationsgeschützt ist, falls die Strompreise mindestens so stark wie das allgemeine Preisniveau steigen. Allerdings können die Emittentinnen den Strom laut Prospekt „gegebenenfalls auch unter dem höchstmöglich zu erzielenden Marktpreis“ an ihre Großmuttergesellschaft Greenpeace Energy veräußern. Laut Gesellschaftsvertrag ist „die Förderung der Unternehmensziele der Greenpeace Energy eG unmittelbarer Bestandteil des Gegenstands“ der Genussrechte-Emittentinnen. Für Greenpeace Energy ist es wichtig, Strom zu günstigen Preisen einkaufen und anbieten zu können, um auch zukünftig im Markt unter veränderten Bedingungen bestehen zu können. Insofern sind Interessenskonflikte denkbar. Negativ zu beurteilen wäre es, wenn beispielsweise aufgrund stark gestiegener Instandsetzungskosten die Emittentinnen und die Genussrechteinhaber nur deswegen Verluste hinnehmen müssten, weil der erzeugte Strom deutlich unter Marktpreis an Greenpeace Energy verkauft wird. Ein solches Vorgehen ist aber beispielsweise aufgrund bisherige einwandfreien Unternehmenshistorien und transparenten Informationspolitiken der Greenpeace Energy eG und ihrer Tochter Planet energy eher unwahrscheinlich. Zudem ist Greenpeace Energy als Genossenschaft nicht allein auf Gewinnmaximierung fokussiert. Für ein faires Verhalten von Greenpeace Energy und ihren Gesellschaften spricht auch, dass viele ihrer Genussrechtskapitalgeber gleichzeitig auch ihre Stromkunden sind.

Fazit:

Finanziell


Die Planet energy GmbH ist ein Unternehmen mit ausgewiesener Expertise im Bereich der Erneuerbaren Energien. Das Genussrechtskapital wird in sieben bereits fertig gestellte Windenergieanlagen investiert. Die Darlehen konnten zu günstigen Konditionen aufgenommen werden. Risikomindernd ist zudem die Streuung der Investitionen über zwei Windpark-Standorte und zwei rechtlich voneinander unabhängigen Emittentinnen. Sowohl die Weichkosten als auch die prognostizierten laufenden Kosten sind niedrig. Die Anleger könnten auch von Mehrerlösen aus einer möglichen Direktvermarktung profitieren, wenn die aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Abhängigkeiten der Emittentinnen möglichen Interessenskonflikte fair gelöst werden.

Nachhaltigkeit

Die Windkraft auf dem Land bietet in Deutschland eine sehr nachhaltige Form der Energieerzeugung – sowohl im ökologischen wie im volkswirtschaftlichen Sinne. Durch ein Repowering-Projekt wie den Windpark Wundersleben werden die vorhandenen Flächenressourcen effizient genutzt.

ECOreporter.de-Empfehlung

Planet energy bietet den Anlegern ein sorgfältig konzipiertes Genussrecht mit einem besonders hohen ökologischen Mehrwert und einem angemessenen Chancen-Risiko-Verhältnis bei einer langen Laufzeit.
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Basisdaten

Anbieterin, Prospektverantwortliche und alleinige Kommanditistin der Emittentinnen: Planet Energy GmbH, Hamburg
Emittentinnen: Planet energy Windpark Buchhain I GmbH & Co. KG, Hamburg; Planet energy Windpark Wundersleben GmbH & Co. KG, Hamburg
Komplementärin: Planet energy Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg
Beteiligungsform: Genussrecht

Gesamtinvestitionsvolumen: 25,2 Millionen Euro
Genussrechtskapitalvolumen: 6,4 Millionen Euro
Mindestzeichnungssumme: 1.000 Euro
Agio: 0 Prozent
Laufzeit: bis 31. Dezember 2031

BaFin-Gestattung: Ja
Leistungsbilanz: Ja (im BaFin-Prospekt enthalten)
Mittelverwendungskontrolle: Nein
Sensitivitätsanalyse: Ja
Prospekthaftung: 6 Monate
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