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ECOanlagecheck: Solar-Anleihen der Photon Power AG



Angesprochen sind Abonnenten der Photon-Magazine. Nur diese sind laut Prospekt zur Zeichnung der Anleihe (einer so genannten „Inhaber-Teilschuldverschreibung“) berechtigt. Nach Angaben der BaFin liegt es im Ermessen der Photon Power AG selbst, ihr Angebot auf Abonnenten des Magazins zu beschränken. Die Emittentin bietet drei Anleihen an: Eine mit 7,4 Prozent festen Zinsen 20 Jahren Laufzeit (Typ 1), die andere mit 5 Prozent bei 10 Jahren (Typ 2) und die dritte mit 3 Prozent bei 5 Jahren (Typ 3). Von jeder Anleihe sollen insgesamt 5,4 Millionen Euro an Anleger verkauft werden, zusammen 16,2 Millionen Euro.

Wozu dient das Geld der Anleger?

Mit dem eingenommenen Geld will die Photon Power AG Solaranlagen in Deutschland errichten. Welche Anlagen genau und wo – das steht noch nicht in jedem Fall fest. Also handelt es sich um einen so genannten „Blind-Pool“. Laut Prospekt sind vor allem Freiflächenanlagen ins Auge gefasst. Ralf Heuser, Vorstand der Photon Power AG, erklärt: „Bei der ersten Anlage haben wir den Standort festgelegt. Bilder und Zeitablauf der ersten Anlage sind auf unserer Internetseite einzusehen.“ Bei Freiflächenanlagen sieht Photon nach eigenen Angaben ein großes Kostensenkungspotential bei der Montage. Zudem sollen neue Techniken eingesetzt werden. Hier setzt die Photon-Gruppe auf die eigenen Mitarbeiter.

Projektpartner

Aus der Konstellation der Projektpartner könnten sich Interessenskonflikte ergeben. Laut Prospekt besteht das Risiko, dass im Rahmen von Geschäftsbeziehungen mit anderen Unternehmen der Photon-Gruppe vertragliche Regelungen zu Ungunsten der Photon Power AG getroffen werden. Heuser erklärt: „Die Photon Power AG bezahlt keiner Schwestergesellschaft Forschungsaktivitäten. Die Modulhersteller bezahlen auf eigene Kosten die Prüfung der Module bei der Photon-Gruppe. Alle Ergebnisse werden redaktionell verwendet.“

Die Emittentin


Das Eigenkapital der Emittentin Photon Power AG betrug Ende September 2010 rund 53.500 Euro. Die Gewinn- und Verlustrechnung wies zu diesem Zeitpunkt Umsatzerlöse von 30.000 Euro aus. Dieses Unternehmen möchte nun 16,2 Millionen Euro einsammeln. Die Solaranlagen sollen laut Prospekt vollständig durch Fremdkapital, in erster Linie durch die Anleihen finanziert werden.

Risiken

Gegenwärtig ist die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für den rentablen Betrieb einer Solaranlage unverzichtbar. Die Bundesregierung plant eine kurzfristige Absenkung der EEG-Vergütungen, die zur Jahresmitte 2011 gültig werden soll, je nach der leistung der bis dahin installierten neuen Solaranlagen. Wegen der längeren Planungszeiten für Freiflächenanlagen soll die Absenkung für diese Anlagen zum 1. September 2011 erfolgen. Diese vorgezogene Absenkung kann die Wirtschaftlichkeit der geplanten Investitionen der Photon Power AG negativ betreffen. Dies gilt vor allem, wenn sich die Fertigstellung von Solaranlagen, beispielsweise aufgrund einer geringen Platzierungsgeschwindigkeit, verzögern sollte.

Die Photon Power AG steigt in das Geschäft mit Solaranlagen erst ein. Zwar haben das Unternehmen und seine Führungskräfte durch die Stammgesellschaft Kompetenzen im bereich Photovoltaik, allerdings in erster Linie im Bereich Journalismus, nicht bei der Projektierung von Kraftwerken. Nützlich können die Erfahrungen aus den Labors sein, doch Testen und Betreiben sind nicht identisch. Eine Leistungsbilanz kann das Unternehmen nicht vorlegen, da es mit seinem Geschäft erst beginnen wird.

Laut Prospekt soll die Photon Power AG „die zur Rückzahlung der Anleihe am Ende der Laufzeit benötigten Liquidität über die Abschreibung der Solaranlagen sowie die Verwertung (z.B. Verkauf, Beleihung) der verbliebenen Substanz generieren.“

Letztlich kommt es jedoch darauf an, ob die Solarkraftwerke der Gesellschaft so gut gelaufen sind, dass sie das Kapital nach 5, 10 oder 20 Jahren an ihre Anleger zurückzahlen kann. Dazu bräuchte die Photon Power AG entweder sehr gute Gewinne – und die werden bei sinkenden Einspeisevergütungen etwas schwieriger zu erzielen sein, trotz evtl. ebenfalls reduzierter Modulpreise. Oder sie bräuchte frisches Anlegerkapital oder in irgendeiner Form anderen Geldzufluss, beispielsweise durch Kredite. Ob die Verwertung (z. B. Verkauf, Beleihung) der Solaranlagen nach 5, 10 oder 20 Jahren genug Geld erbringt, muss sich zeigen. Heuser erläutert: „Die Rückzahlung der Anleihen wird über Rückstellungen aus den Erträgen gewährleistet. Diese werden nicht in Photovoltaik-Anlagen reinvestiert. Für die Rückzahlung ist auch kein neues Anlegerkapital notwendig. Wir rechnen mit einem Restwert der Anlagen nach 20 Jahren von 0 Euro.“

Fazit:

Es ist zu begrüßen, wenn neue Teilnehmer im Markt der Erneuerbaren Energien auftreten. Damit sie für Anleger interessante Produkte anbieten, sollten sie aber gut mit Kapital ausgestattet sein – was bei der Photon Power AG noch nicht gegeben ist. ECOreporter.de empfiehlt sicherheitsbewussten Anlegern, dauerhafte Erfolge der Photon Power AG abzuwarten, bevor sie hier wesentliche Teile ihres freien Vermögens investieren. Generell gilt für diese wie für andere Anleihen: Die festen Zinsen können nur gezahlt werden, so lange das Unternehmen Geld hat. Für den normalen Anleger sei auch an dieser Stelle betont, dass ein fester Zinssatz keine Garantie bietet, dass die Zinsen bezahlt und die Anleihen am Ende der Laufzeit zurückgezahlt werden.
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