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ECOanlagecheck: Solar-Genussrecht der Murphy&Spitz Green Energy AG – Solarinvestment mit 4,8 und 6,2 Prozent pro Jahr



Das Genussrechts soll ein Volumen von bis zu 1,5 Millionen Euro erreichen. Anleger können sich ab 3.000 Euro beteiligen. Die Genussrechteinhaber erhalten eine feste Verzinsung von 4,8 Prozent pro Jahr bis zum 30. November 2014 und 6,2 Prozent ab dem 1. Dezember 2014. Die Verzinsung ist gewinnunabhängig.

Sowohl Anleger als auch Emittentin können erstmalig zum 30. November 2014 kündigen, danach ist eine Kündigung des Genussrechts alle zwei Jahre möglich.
Die Murphy&Spitz Green Energy AG zahlt keine Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen und erhebt kein Agio. Laut Prospekt kann aber ein Agio von 2,5 Prozent durch Berater erhoben werden. Durch interne Vertriebsmaßnahmen entstehen Druck-, Versand- und Werbekosten. Für die Erstellung des Prospekts fällt eine niedrige Pauschale von 15.000 Euro an. Die Weichkostenquote ist günstig und somit die Investitionsquote überdurchschnittlich hoch.

Das Management und die Betriebsführung der Emittentin übernimmt die Bonner Murphy&Spitz Umwelt Consult GmbH. Dafür erhält sie eine jährliche Vergütung von 0,5 Prozent auf die Summe, welche die Murphy&Spitz Green Energy AG investieren wird. Die Investitionssumme umfasst den Gesamtbestand der Emittentin an Anlagen, Projekten und Beteiligungen. Für die Entwicklung und Vermittlung von Solarprojekten für die Emittentin erhält die Murphy&Spitz Umwelt Consult GmbH eine Vergütung von 4,0 Prozent der Investitionssumme, allerdings ohne den Bankenfinanzierungsanteil.

Unternehmensprofil Murphy&Spitz Green Energy AG

Emittentin des Genussrechts ist die Murphy&Spitz Green Energy AG aus Bonn. Sie wurde im Mai 2009 mit einem Grundkapital von 500.000 Euro gegründet. Das Eigenkapital betrug zum 31. Dezember 2010 rund 315.000 Euro, da ein Verlustvortrag von rund 185.000 Euro ausgewiesen wurde. Im ersten Halbjahr 2011 hat die Emittentin erstmals einen Gewinn von rund 29.000 Euro erzielt. Die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Emittentin sind nicht geprüft, da sie als kleine Gesellschaft nach dem Handelsgesetzbuch dazu nicht verpflichtet ist. Alleinige Aktionärin der Emittentin ist die Unternehmensbeteiligungsgesellschaft Murphy&Spitz Green Capital AG.

Geschäftsfeld

Die Emittentin erwirbt, hält, betreibt, verwaltet, entwickelt und verkauft Erneuerbare-Energie-Anlagen. Sie kann laut Prospekt auch Projektrechte erwerben und selbst entwickeln. Bisher hat das Unternehmen ausschließlich in vollständig entwickelte, baureife bzw. bereits bestehende Photovoltaikprojekte investiert. Langfristig soll zur Erlösoptimierung und Risikodiversifizierung in verschiedene Technologien der Erneuerbaren Energien investiert werden. Derzeit besteht das Anlagenportfolio der Emittentin zu rund 74 Prozent (gerechnet in kWp) aus Solaranlagen in Tschechien. Die Zusammensetzung des Portfolios kann sich aber im Zuge weiterer Investitionen in den nächsten Jahren deutlich verändern.

Zudem kann die Geschäftsführung der Emittentin jederzeit zumindest einen Teil der Solaranlagen verkaufen. Das ist aber nach Aussage von Murphy&Spitz derzeit grundsätzlich nicht geplant. Die Investitionen sind laut Emissionsprospekt langfristig ausgelegt.

Die Emittentin hat im November 2009 zur Finanzierung von Solaranlagen Genussrechte mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2014 herausgegeben. Diese Genussrechte mit einer Verzinsung von 6,5 Prozent waren bis März 2010 gezeichnet; insgesamt lag das Volumen bei 1,2 Millionen Euro. Zudem hat die Emittentin im September 2010 eine Anleihe herausgegeben, die bis September 2011 ein Platzierungsvolumen von rund 2,12 Millionen Euro erreichte.

Seit der Gründung im Mai 2009 hat die Emittentin sieben Solardachanlagen in Brandenburg und Sachsen erworben. Sechs der Anlagen verfügen über Nennleistungen von 23 Kilowattpeak (kWp) bis 64 kWp. Bei der siebten Dachanlage mit einer Nennleistung von 475 kWp kam es kurz nach der Inbetriebnahme im Juni 2010 zu einem Lichtbogen (Spannungsüberschlag) auf einem Teil der Anlage. Laut Lagebericht im Prospekt stand die Schadensbehebung im April 2011 noch aus. Nach aktuellen Angaben von Murphy&Spitz war der Schaden wirtschaftlich unerheblich, da der betroffene Anlageteil weniger als ein Prozent des Portfolios der Murphy&Spitz Green Energy ausmache. Zudem sei kein wirtschaftlicher Scahden entstanden. Eine Kompensationszahlung sei geleistet worden, zudem wurde die Schlusszahlung an den Lieferanten von über 5 Prozent zur Sicherheit zurückgehalten.

Solaranlagen in Tschechien

Neben den deutschen Dachprojekten hat die Emittentin zwei Solaranlagen auf Freiflächen in Tschechien erworben: Ende 2010 hat die Murphy&Spitz Green Energy AG eine neu errichtete Solaranlage nahe Liberec mit einer Nennleistung von 659 kWp gekauft. Der Solarpark wurde mit Dünnschichtmodulen des US-amerikanischen Herstellers First Solar und Wechselrichtern der deutschen Firma Refu ausgestattet. Im Juni 2011 hat die Emittentin den Kaufvertrag für einen zweiten Solarpark in Tschechien abgeschlossen.

Bildhinweis: Dünnschicht-Solarmodule von First Solar. / Quelle: Unternehmen


Der Park befindet sich in der Nähe der Stadt Brno und hat eine Nennleistung von 1.225 kWp. Er ist bereits seit Ende 2009 am Netz und setzt kristalline Module vom chinesischen Hersteller Trina Solar ein. Die Wechselrichter stammen vom Weltmarktführer SMA Solar Technology AG aus Niestetal. Mit dem Kapital aus der aktuellen Genussrechtsemission soll der Erwerb des Solarparks in Brno refinanziert werden. Zur Zwischenfinanzierung der Investition hat die Alleinaktionärin Murphy&Spitz Green Capital AG der Emittentin 648.000 Euro geliehen; laut Prospekt ist das Darlehen zum 31. Oktober fällig Das Darlehen wurde am 31. Oktober bis zum 10. Dezember 2011 zu einem Zinssatz von 6,5 Prozent verlängert. Die langfristige Fremdfinanzierung des Solarparks soll laut Prospekt durch eine Bank in Tschechien erfolgen. Nach Angaben der Anbieterin ist der Darlehensvertrag mit der Bank inzwischen geschlossen und sieht einen Zinssatz von 5,13 Prozent vor. Die Laufzeit betrage 14 Jahre bei einer achtjährigen Zinsbindung. Spitz erläutert dazu: „Das Darlehen ist mittlerweile vollständig ausgezahlt.“

Der Solarpark wurde rückwirkend zum 1. Januar 2011 erworben. Murphy&Spitz-Green Energy-Vorstand Philipp Spitz erläutert dazu: „Uns fließen die kompletten Erträge des Jahres 2011 zu. Mit dem rückwirkenden Erwerb konnten wir von einer bereits vorhandenen Liquidität in Höhe von knapp 400.000 Euro profitieren. Das sind rund 30 Prozent der eingesetzten Eigenmittel von 1,25 Millionen Euro.“ Der Kaufpreis für den Solarpark beträgt laut Spitz unter Einrechnung dieser 400.000 Euro rund 2860 Euro/kWp. Das Fraunhofer Institut ISE aus Freiburg hat für den Solarpark ein Ertragsgutachten erstellt und einen spezifischen Jahresertrag von 1.065 kWh/kWp ermittelt. Es ergibt sich unter Berücksichtigung der Solarsteuer damit ein sehr günstiger Einkaufsfaktor (Kaufpreis inkl. Projektierung/ prognostizierte Stromerlöse erstes Jahr) von 6,7. Ohne Solarsteuer läge der Einkaufsfaktor bei 5,0. Der niedrige Einkaufsfaktor ermöglicht hohe jährliche Geldrückflüsse und trägt zur Sicherheit der Investition bei. Nach Angaben der Emittentin liegen die Stromerträge des Parks seit Übernahme 15 Prozent über der Prognose.

Solarenergiemarkt Tschechien

In Tschechien erhalten Solarstromproduzenten derzeit für einen Zeitraum von 20 Jahren eine feste Einspeisevergütung. Für Freiflächen-Anlagen, die 2010 an das Stromnetz angeschlossen werden, liegt der Einspeisetarif bei umgerechnet rund 0,50 Euro je kWh. Anlagen aus 2009 steht ein Einspeisetarif von umgerechnet 0,54 Euro/kWh zu (Stand Wechselkurs: 19. Oktober 2011). Zudem werden die Einspeisetarife an die Inflation angepasst. Das ist für die Anleger ein Vorteil gegenüber Solaranlagen in Deutschland, da der Tarif hierzulande für 20 Jahre festliegt und auch bei einer erheblichen Inflationsrate nicht ansteigt. Tschechien gehört nicht der Eurozone an, so dass der in Euro umgerechnete Einspeisetarif wechselkursabhängig ist.

Tschechien hat Ende 2010 eine Sondersteuer auf Solarstrom beschlossen, die Anfang 2011 in Kraft getreten ist. Die Sondersteuer soll zunächst bis 2013 gelten und besteuert die Einkünfte aus der Einspeisevergütung mit pauschal 26 Prozent. Es wird also nicht der Gewinn mit 26 Prozent besteuert, sondern der Umsatz. Die Steuer gilt rückwirkend auch für Solaranlagen, die bereits 2009 und 2010 fertig gestellt wurden. Somit sind auch die zwei Solaranlagen der Murphy&Spitz Green Energy AG von der Steuer betroffen. Vor dem Erwerb der zweiten Solaranlage konnte Murphy&Spitz die Solarsteuer in die Kaufverhandlungen einbeziehen und sehr günstige Einkaufsbedingungen für diese Anlage erreichen. Derzeit wird die Rechtmäßigkeit der Solarsteuer vom tschechischen Verfassungsgericht geprüft. Eine Entscheidung des Gerichts wird frühestens für Ende 2011 erwartet. Philipp Spitz erläutert: „Die auf 20 Jahre fixierte Einspeisevergütung in der Tschechischen Republik liegt auch nach Abzug der Solarsteuer weit über den deutschen Tarifen. Die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung und der jährliche Inflationsausgleich sowie die Stabilität der tschechischen Krone machen Tschechien zu einem attraktiven Investitionsstandort.“

Risiko

Die Genussrechte gewähren dem Anleger nachrangige Gläubigerrechte wie bei einer Anleihe. Wie bei allen Genussrechten gilt: Ein Genussrechteinhaber hat kein Mitbestimmungsrecht und keine Einflussmöglichkeiten auf die Unternehmensentwicklung. Voraussetzung für Verzinsung und Rückzahlung des Genussrechts ist laut Prospekt, dass ein positiver, unverpfändeter Finanzmittelfonds bei der Emittentin besteht. Aus einer Projektfinanzierung mit einer Bank sind 120.000 Euro dauerhaft verpfändet. Werden in einem Jahr Zinszahlungen nicht oder nur teilweise geleistet, erhöht sich der Zinszahlungsanspruch in den Folgejahren entsprechend. Es ist aus den Prospektunterlagen schwerlich zu ersehen, auf welchem Stand sich der unverpfändete Finanzmittelfonds aktuell befindet und wie er sich entwickeln könnte.

Im Besitz der Murphy&Spitz Green Energy AG, Emittentin der Genussrechte, befinden sich mittelbar und unmittelbar Solaranlagen mit einer Nennleistung von 2.560 kWp. Davon entfallen mit 1.884 kWp rund 73,6 Prozent auf die beiden tschechischen Solarparks. Dementsprechend beeinflusst die Entwicklung der Situation in Tschechien entscheidend die Fähigkeit der Emittentin, Zins- und Rückzahlungen an die Genussrechteinhaber leisten zu können. Die  Besteuerung der Einspeisevergütung von Bestandsanlagen weckt zwar Zweifel am Solar-Standort Tschechien. Zudem hat Germany Trade&Invest, die bundesdeutsche Gesellschaft zur Außenwirtschaftsförderung aus Bonn, im Juni 2011 einen Lagebericht zu Tschechien erstellt. Als Ergebnis ihrer Analyse benannte sie für Tschechien als Schwächen unter anderem mangelnde Rechtssicherheit. Die Staatsverschuldung Tschechiens ist allerdings mit rund 38 Prozent des BIP (Ende 2010) im Vergleich zum EU-Durchschnitt von 80 Prozent des BIP relativ niedrig. Das Budgetdefizit des Staates belief sich 2009 auf 5,8 Prozent und 2010 auf rund 4,8 Prozent.

Der tschechische Strommarkt wird vom Energiekonzern CEZ mit Unternehmenssitz in Prag beherrscht. CEZ betreibt hauptsächlich Atom- und Kohlekraftwerke, ist Netzbetreiber in Tschechien und befindet sich zu rund 70 Prozent im Besitz des tschechischen Staates. Die tschechische Regierung plant den massiven Ausbau der Atomkraft. So soll das stark umstrittene Atomkraftwerk Temelin, das von CEZ betrieben wird, für rund 12 Milliarden Euro um zwei weitere Blöcke erweitert werden. Die Atomenergie genießt in Tschechien eine breite politische und gesellschaftliche Unterstützung.

Für Ende 2011 ist eine Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Solarsteuer zu erwarten, und Tschechien soll ein neues Energiekonzept beschließen. Nach Angaben von Germany Trade & Invest (Stand: Oktober 2011) sieht das Konzept vor, dass der Anteil der Erneuerbare Energie am Energieverbrauch bis 2020 auf 13 Prozent steigen soll und dass sie wettbewerbsfähig sein sollen. Bis 2020 sollen Photovoltaik-Anlagen mit einer Kapazität von 1.695 MW in Tschechien installiert sein – ein Ziel, das Ende 2010 mit 1.985 MW schon übererfüllt war. Das schon mehrmals novellierte Gesetz über die Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbarer Energie soll durch ein neues Gesetz ersetzt werden.

Fazit:

Finanziell


Die Emittentin Murphy&Spitz Green Energy AG bietet mit ihrem Genussrecht ein Solarinvestment mit einer kurzen Mindestlaufzeit von drei Jahren und erfreulich geringen Weichkosten an. Bislang hat das Unternehmen nur in bestehende Anlagen investiert und Projektierungsrisiken somit vermieden. Auch bei der Verwendung des Genussrechtskapitals soll das so sein. Drei Viertel der Solaranlagen der Emittentin sind in Tschechien angesiedelt. Das Land hat mit rückwirkenden Besteuerung den Bestandschutz von Solarpark-Investoren verletzt. Der Oberste Gerichthof von Tschechien prüft derzeit die Verfassungsmäßigkeit der Solar-Sondersteuer.

Nachhaltigkeit

In Deutschland setzt Murphy&Spitz auf ökologisch vorteilhafte Solar-Dachanlagen. In Tschechien handelt es sich um eine Konversionsfläche auf ehemaligen landwirtschaftlichen Stallungen, welche abgerissen wurden, um eine Freiflächenanlage zu ermöglichen. Angesichts der tschechischen Atompolitik sind Solaranlagen in dem Land auch Modellprojekte, die der dortigen Politik eine sinnvolle Alternative zeigen können.

ECOreporter.de-Empfehlung

Murphy&Spitz haben sich über Jahre einen guten Ruf als Anbieter nachhaltiger Finanzprodukte erarbeitet. Dieses Genussrecht setzt die Produktpolitik fort. Es dürfte vor allem die Stammkunden der Anbieter interessieren, die damit ihr Portfolio um ein festverzinsliches und reines Erneuerbare-Energie-Finanzprodukt mit kurzer Laufzeit ergänzen können. Gleichzeitig müssen sie zunächst mit 4,8 Prozent Zinszahlung pro Jahr zufrieden sein Sie investieren in eine nachhaltige Gesellschaft, deren bisher ausschließliches operatives Geschäft der Betrieb von Solarstromanlagen ist.

Basisdaten

Anbieterin, Prospektverantwortliche und Emittentin: Murphy&Spitz Green Energy AG, Bonn
Muttergesellschaft: Murphy&Spitz Green Capital AG, Bonn
Betriebsführung: Murphy&Spitz Umwelt Consult GmbH, Bonn
Anlageform: Genussrecht (unverbrieft)
Anlagevolumen: 1,5 Millionen Euro
Mindestzeichnungssumme: 3.000 Euro
Laufzeit: Erstmalige Kündigungsmöglichkeit zum 30. November 2014
Zinsen:  4,8 Prozent pro Jahr bis zum 30. November 2014; 6,2 Prozent ab dem 1. Dezember 2014
BaFin-Gestattung: Ja
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