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ECOanlagecheck: Windfonds Contrium 6 Windkraftanlage Lauperath

Die Contrium Emission GmbH aus Hamburg bietet ihren ersten Windfonds an. Die Fondsgesellschaft Contrium 6 Windkraftanlage Lauperath GmbH & Co. KG soll den Bau einer Windenergieanlage in Rheinland-Pfalz finanzieren. Das Angebot ist als Private Placement konzipiert. Die Mindestbeteiligung beträgt daher 200.000 Euro plus fünf Prozent Agio. Der ECOanlagecheck analysiert das Angebot.

Nachträgliche Anmerkung:
Die Prognoserechnung zur Fondsgesellschaft Windkraftanlage Lauperath weist unter “Stromerlöse” die Stromerlöse inklusive der Umsatzsteuer aus. Üblicherweise wird in den Prognoserechnungen von Windfonds die Umsatzsteuer nicht berücksichtigt, da es sich um einen durchlaufenden Posten handelt. Der im ECOanlagecheck berechnete Einkaufsfaktors (Kaufpreis für die Windenergieanlage/Prognose Netto-Stromerlöse pro Jahr) bezog sich auf die Prospekt ausgewiesene Brutto-Stromerlöse, so dass der genannte Einkaufsfaktor zu niedrig war. Tatsächlich befindet sich der Einkaufsfaktor auf marktüblichem Niveau. An anderer Stelle in der Prognoserechnung für den Fonds Windkraftanlage Lauperath ist die Umsatzsteuer als Ausgabe verbucht, so dass die Behandlung der Umsatzsteuer in der Prognoserechnung insgesamt nicht zu beanstanden ist. Den aktualisierten ECOanlagecheck finden Sie hier:

Die Windenergieanlage des Typs E-101 vom deutschen Hersteller Enercon GmbH aus Aurich wird in der Eifel in Rheinland-Pfalz errichtet. Sie leistet 3,05 Megawatt (MW) und soll bis Dezember 2013 in Betrieb gehen.
Eine Besonderheit des vorliegenden Angebotes ist es, dass die Fondsgesellschaft nicht Eigentümerin (Kommanditistin) der Windenergieanlage bzw. der Betriebsgesellschaft der Windenergieanlage wird, sondern der Betriebsgesellschaft dieser Anlage ein partiarisches (gewinnabhängiges) Darlehen gibt. Partiarische Darlehen sind mit einem qualifizierten Rangrücktritt ausgestattet. Sie sind nachrangig zu den Forderungen anderer gegenwärtiger und zukünftiger Gläubiger. Ein Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung des partiarischen Darlehen ist solange und soweit ausgeschlossen, wie die Verzinsung/Rückzahlung die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei der Darlehensnehmerin herbeiführen würde.

Das Angebot


Das einzuwerbende Eigenkapital soll 3 Millionen Euro plus 5 Prozent Agio betragen. Nach Abzug der Fondsnebenkosten von rund 12 Prozent des Kommanditkapitals und der Liquiditätsreserve verbleiben rund 2,5 Millionen Euro, die als partiarisches Darlehen an die Betriebsgesellschaft ausgegeben werden sollen. Zudem hat die Betriebsgesellschaft (vorrangige) Bankenkredite in Höhe von insgesamt rund 4,2 Millionen Euro aufgenommen.

Die Fondsgesellschaft (Darlehensgeber) erhält laut Darlehensvertrag für die Gewährung des partiarischen Darlehens eine Mindestverzinsung von 9 Prozent pro Jahr von der Betriebsgesellschaft (Darlehensnehmer). Zusätzlich erhält der Fonds beim – für Ende 2020 geplanten – Verkauf der Windenergieanlege eine variable Verzinsung, die von der Höhe des Verkaufserlöses und dem Verkaufszeitpunkt abhängig ist. Bei einem Verkauf in 2020 würde der variable Zins 39 Prozent des Verkaufserlöses betragen.

Die Fondsanleger erhalten laut Gesellschaftsvertrag ab 2015 jährliche Auszahlungen von 6 Prozent bezogen auf ihre Einlage. Für 2020 kalkuliert die Anbieterin mit einer Schlussauszahlung, die sich aus der variablen Verzinsung des partiarischen Darlehens ergeben soll, von 138 Prozent (inkl. 105 Prozent Kapitalrückzahlung). Aufgrund der Konstruktion mit dem partiarischen Darlehen wird eine steuerlich vermögensverwaltende Behandlung ermöglicht. Die zu zahlende Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer) wird laut Private Placement Memorandum von der Fondsgesellschaft abgeführt, so dass der Anleger selbst keine Steuern zu zahlen habe. Die Renditeerwartung (interne Zinsfußmethode (IRR)) für die Anleger wird mit 8,2 Prozent pro Jahr angegeben. Wenn die Anleger eine Verzinsung (IRR) von 8,2 Prozent erreicht haben, erhält die geschäftsführende Kommanditistin 40 Prozent der darüberhinausgehenden Auszahlungen als Erfolgsvergütung.

Die Fondsanbieterin Contrium Emission GmbH und die Contrium Cleantech Management GmbH, geschäftsführende Kommanditistin des Fonds, sind die Kommanditisten der Betriebsgesellschaft der Windenergieanlage Lauperath. Da die Contrium Cleantech Management GmbH auch als geschäftsführender Komplementär der Betriebsgesellschaft fungiert, ist die Geschäftsführung vom Darlehensgeber (Fonds) und Darlehensnehmer (Betriebsgesellschaft) identisch. Aufgrund der Verflechtungen besteht ein Potential für Interessenkonflikte. Auch kann beispielsweise nicht ausgeschlossen werden, dass die Betriebsgesellschaft die Windenergieanlage an eine  – ihr nahestehende – Gesellschaft zu einem (günstigen bzw. unter Marktniveau liegenden) Preis verkauft, der ihr zwar die Rückzahlung des partiarischen Darlehens ermöglicht, aber die variable Verzinsung für das Darlehen und damit die Schlussauszahlung an die Anleger gering hält.

Die Investition

Das Fondskapital wird als partiarisches Darlehen an die Betriebsgesellschaft der Windenergieanlage Lauperath ausgereicht, die bis Ende 2013 in Betrieb genommen werden soll. Mit dem Hersteller der Enercon E-101 hat die Betriebsgesellschaft laut Prospekt einen Vollwartungsvertrag abgeschlossen, der über die Vertragslaufzeit von 15 Jahren eine technische Verfügbarkeit der Windenergieanlagen von 97 Prozent garantiert.

Für die Windenergieanlage Lauperath wurden drei Ertragsgutachten erstellt. Aus den drei Gutachterprognosewerten – 7.790 MWh/Jahr (Solvent), 8.060 MWh/Jahr (Windtest grevenbroich), 7.550 MWh/Jahr (Geo-Net-Umweltconsulting) – wurde der Mittelwert (7.800 MWh) gebildet. Für die Prognoserechnung hat die Anbieterin von diesem Mittelwert einen Sicherheitsabschlag von 5 Prozent (inkl. 3 Prozent Verfügbarkeitsverlusten) abgezogen. Zudem berücksichtigt die Prospektkalkulation elektrische Leitungsverluste von 1,5 Prozent. Die Summe aus Sicherheitsabschlag, Verfügbarkeitsverlusten und elektrischen Verlusten ist mit 6,5 Prozent deutlich niedriger als der Durchschnittswert von über 10 Prozent, den ECOreporter.de innerhalb des letzten Jahres bei Windfonds ermittelt hat.

Die Bau- und Betriebsgenehmigung für die Windkraftanlage Lauperath liegt laut des „Private Placement Memorandums“ vor. Als das Memorandums erstellt wurde, war das Schallgutachten für die Windkraftanlage noch nicht abgeschlossen. Ohnen dieses ist laut Memorandum nur ein eingeschränkter Betrieb der Windkraftanlage zulässig. Nach Angaben der Fondsgeschäftsführung gibt es inzwischen ein Schallgutachten, das an die zuständige Behörde übermittelt ist. Aus dem gehe hervor, dass alle gesetzlichen Richtwerte eingehalten würdenn und die Windkraftanlage ohne Einschränkungen betrieben werden könne.

Der Einkaufsfaktor (Kaufpreis für die Windenergieanlage/Prognose Netto-Stromerlöse pro Jahr ohne Erlöse aus Direktvermarktung) für die Windenergieanlage Lauperath liegt mit rund 9,1 auf Marktniveau, welches ECOreporter.de in den letzten zwei Jahren bei Windfonds, die in Anlagen in Deutschland investierten, ermittelt hat. Der Einkaufsfaktor für die Windenergieanlage Lauperath, der sich aus den im Investitionsplan und in der Prognoserechnung angegebenen Zahlen (inklusive der Erlöse aus Direktvermarktung) ergibt, beträgt rund 8,7. Der Ertragswert der Windenergieanlage Lauperath liegt gemäß der Prognose der Gutachter bei voraussichtlich rund 2.400 Kilowattstunden je Kilowatt (kWh/KW). Die Gesamtfinanzierung ist mit rund 2.410 Euro je kW vergleichsweise hoch, weil die im Finanzplan angesetzten anfänglichen Liqiuditätsreserven auf Fonds- und Projektebene verglerichsweise hoch sind.
Die Inbetriebnahme der Windenergieanlage ist bis Dezember 2013 geplant. Grundsätzlich besteht das Risiko, dass sich der Bau und die Inbetriebnahme der Windenergieanlagen verzögern. Sollten die Anlagen erst 2014 in Betrieb gehen, würde sich die Einspeisevergütung gemäß des aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) um 1,5 Prozent vermindern. Zudem plant die aktuelle Bundesregierung Änderungen des EEG, die auch gravierend ausfallen können. . Sie könnten einen rentablen Betrieb von neuen Windenergieanlagen erschweren. Es ist also nicht auszuschließen, dass Änderungen auch die Windenergieanlage Lauperath betreffen werden. Das gilt insbesondere dann, falls sich die Inbetriebnahme der Anlage in das Jahr 2014 verschieben sollte.

Fazit

Aufgrund der geringen Nebenkosten bietet das Private Placement eine überdurchschnittlich hohe Renditeerwartung. Zu berücksichtigen sind aber die Risiken aus der ungewöhnlichen Konstruktion dieses Fonds, die auf einem partiarischen Darlehen beruht, und die aus möglichen Interessenkonflikten herrührenden Risiken.

Basisdaten

Anbieterin und Prospektverantwortliche: Contrium Emission GmbH, Hamburg
Fondsgesellschaft (Emittentin): Contrium 6 Windkraftanlage Lauperath GmbH & Co. KG, Nürnberg
Komplementärin: Re Rise Verwaltungs GmbH, Zossen
Geschäftsführende Kommanditistin: Contrium Cleantech Management GmbH, Nürnberg
Treuhänderin: Contrium Treuhand GmbH, Hamburg
Beteiligungsform: Direktkommanditist oder Treugeber

Währung: Euro
Gesamtfinanzierungsvolumen: 7,35 Millionen Euro
Eigenkapitalvolumen: 3,0 Millionen Euro
Mindestzeichnungssumme: 200.000 Euro
Agio: 5 Prozent
Laufzeit: bis zum 31. Dezember 2020, Verlängerung durch Fondsgeschäftsführung bis Ende 2023 möglich

BaFin-Billigung: Nein
Leistungsbilanz: Nein
IDW-Prospektprüfungsbericht: Nein
Mittelverwendungskontrolle: Nein
Sensitivitätsanalyse: Ja
Haftsumme: 1 Prozent der Kommanditeinlage (Außenverhältnis), 100 Prozent der Kommanditeinlage (Innenverhältnis)
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