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Nachhaltige Aktien, Erneuerbare Energie, Meldungen
EEG-Gipfel sorgt für gespaltene Reaktionen
Die nächste Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein Stück näher gerückt. Beim jüngsten Energiegipfel haben Bund und Länder offenbar einige Streitpunkte des viel diskutierten Gesetzesentwurfs von Bundesminister Siegmar Gabriel (SPD) ausgeräumt. Dieser gibt sich zuversichtlich mit den Ergebnissen des Energiegipfels die Ökostrom-Umlage, über die die Allgemeinheit der Stromnutzer den Ausbau der Erneuerbaren finanziert bis 2017 weitgehend stabil halten zu können.
Die Hauptbegründung der Regierung für die anstehende Reform des EEG ist die Senkung der Kosten für die Energiewende. Und nach dem Gipfel ist nun klar: Der grobe Rahmen der Reformpläne blieb unstrittig. Das betrifft auch den Fortbestand der zahlreichen Ausnahmen für Industrieunternehmen, die ganz oder zum Teil von der Umlage befreit sind.
Ein Fokus des Gipfels lag auf der Windenergie: Speziell auf Betreiben Windkraft-Bundesländer habe die Regierung bei den geplanten Einschnitten in das Tarifsystem für Windstrom Entgegenkommen signalisiert, heißt es. Das heißt vor Nach wie vor sollen künftig jährlich neue Windräder mit maximal 2.500 Megawatt (MW) Leistungskapazität an Land errichtet werden. Allerdings erreichten die Länder eine Lockerung dieser Regel: Modernisierungsarbeiten, bei denen alte Windräder durch neue effizientere, leistungsstärkere Modelle ersetzt werden (im Fachjargon heißt diese Modernisierung Repowering), sollen in die 2.500-MW-Rechnung nicht mehr mit einbezogen werden. Als Erfolg der Ländervertreter stellen die Politiker auch die Aufnahme eines Referenzertragsmodells für Onshore-Windräder in den Gesetzentwurf dar. Gabriel zufolge soll dieses Modell „zugunsten der Standorte, die nicht ganz so gut sind“ gehen. Und auch insgesamt solle die geplante Kürzung nicht ganz so stark ausfallen, wie bislang im Entwurf festgehalten.
Wenig überraschend wurde auch die Absenkung des Ausbauziels für Offshore-Windkraft bis 2020 von 10.000 MW auf 6.500 MW bestätigt. Bundesminister Gabriel erklärte es potenziellen Investoren leichter machen zu wollen und den Spielraum für Genehmigungen zu erweitern.
Die Photovoltaik gilt als Verlierer des Energiegipfels. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) reagierte mit Enttäuschung auf die Beratungsergebnisse: n der für den weiteren Solarstrom-Ausbau entscheidenden Frage - der Befreiung solarer Selbstversorger von der EEG-Umlage - sei es dem Vernehmen nach zu keiner konkreten Einigung gekommen. „Während stromintensive Unternehmen weitgehend von der EEG-Umlage befreit bleiben, sollen nach aktuellen Plänen der Bundesregierung gewerbliche Solaranlagen-Betreiber für die Nutzung selbst erzeugten Solarstroms ab dem 1.8.2014 eine Energiewende-Abgabe in Höhe von 4,4 Cent je Kilowattstunde entrichten müssen. Mieter sollen bei solarer Direktversorgung sogar die volle EEG-Umlage zahlen“, moniert der Branchenverband. Speziell die Umlage für kleine und mittlere Unternehmen, die sich selbst mit Solarstrom versorgen berge die Gefahr eines weiteren Markteinbruchs und gefährde 50.000 Arbeitsplätze in Deutschland, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.
Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, tritt die EEG-Novelle bereits ab August 2014 in Kraft, ob das klappt ist offen - auch weil dem Vernehmen nach in diesem Punkt noch keine abschleißende Einigkeit zwischen Bund und Ländern erzielt worden ist.
Börsenecho: Nordex-Aktie erlebt Kurssprung
Die Aktien der Windradhersteller Nordex und Vestas legten heute an der Deutschen Börse bis zum Mittag teils deutlich zu. Während die Vestas Aktie im Vergleich zum Vortag knapp ein Prozent zulegte und 30,80 Euro erreichte, verbuchte die Nordex-Aktie 6,6 Prozent Kurszuwachs auf 12,79 Euro. Speziell den Ausbruch der Nordex-Aktie brachten Marktbeobachter auch mit dem Ausgang des Energiegipfel in Zusammenhang.
Nordex SE: ISIN DE000A0D6554 / WKN A0D655
Vestas Wind Systems: ISIN DK0010268606 / WKN 913769
Die Hauptbegründung der Regierung für die anstehende Reform des EEG ist die Senkung der Kosten für die Energiewende. Und nach dem Gipfel ist nun klar: Der grobe Rahmen der Reformpläne blieb unstrittig. Das betrifft auch den Fortbestand der zahlreichen Ausnahmen für Industrieunternehmen, die ganz oder zum Teil von der Umlage befreit sind.
Ein Fokus des Gipfels lag auf der Windenergie: Speziell auf Betreiben Windkraft-Bundesländer habe die Regierung bei den geplanten Einschnitten in das Tarifsystem für Windstrom Entgegenkommen signalisiert, heißt es. Das heißt vor Nach wie vor sollen künftig jährlich neue Windräder mit maximal 2.500 Megawatt (MW) Leistungskapazität an Land errichtet werden. Allerdings erreichten die Länder eine Lockerung dieser Regel: Modernisierungsarbeiten, bei denen alte Windräder durch neue effizientere, leistungsstärkere Modelle ersetzt werden (im Fachjargon heißt diese Modernisierung Repowering), sollen in die 2.500-MW-Rechnung nicht mehr mit einbezogen werden. Als Erfolg der Ländervertreter stellen die Politiker auch die Aufnahme eines Referenzertragsmodells für Onshore-Windräder in den Gesetzentwurf dar. Gabriel zufolge soll dieses Modell „zugunsten der Standorte, die nicht ganz so gut sind“ gehen. Und auch insgesamt solle die geplante Kürzung nicht ganz so stark ausfallen, wie bislang im Entwurf festgehalten.
Wenig überraschend wurde auch die Absenkung des Ausbauziels für Offshore-Windkraft bis 2020 von 10.000 MW auf 6.500 MW bestätigt. Bundesminister Gabriel erklärte es potenziellen Investoren leichter machen zu wollen und den Spielraum für Genehmigungen zu erweitern.
Die Photovoltaik gilt als Verlierer des Energiegipfels. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) reagierte mit Enttäuschung auf die Beratungsergebnisse: n der für den weiteren Solarstrom-Ausbau entscheidenden Frage - der Befreiung solarer Selbstversorger von der EEG-Umlage - sei es dem Vernehmen nach zu keiner konkreten Einigung gekommen. „Während stromintensive Unternehmen weitgehend von der EEG-Umlage befreit bleiben, sollen nach aktuellen Plänen der Bundesregierung gewerbliche Solaranlagen-Betreiber für die Nutzung selbst erzeugten Solarstroms ab dem 1.8.2014 eine Energiewende-Abgabe in Höhe von 4,4 Cent je Kilowattstunde entrichten müssen. Mieter sollen bei solarer Direktversorgung sogar die volle EEG-Umlage zahlen“, moniert der Branchenverband. Speziell die Umlage für kleine und mittlere Unternehmen, die sich selbst mit Solarstrom versorgen berge die Gefahr eines weiteren Markteinbruchs und gefährde 50.000 Arbeitsplätze in Deutschland, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.
Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, tritt die EEG-Novelle bereits ab August 2014 in Kraft, ob das klappt ist offen - auch weil dem Vernehmen nach in diesem Punkt noch keine abschleißende Einigkeit zwischen Bund und Ländern erzielt worden ist.
Börsenecho: Nordex-Aktie erlebt Kurssprung
Die Aktien der Windradhersteller Nordex und Vestas legten heute an der Deutschen Börse bis zum Mittag teils deutlich zu. Während die Vestas Aktie im Vergleich zum Vortag knapp ein Prozent zulegte und 30,80 Euro erreichte, verbuchte die Nordex-Aktie 6,6 Prozent Kurszuwachs auf 12,79 Euro. Speziell den Ausbruch der Nordex-Aktie brachten Marktbeobachter auch mit dem Ausgang des Energiegipfel in Zusammenhang.
Nordex SE: ISIN DE000A0D6554 / WKN A0D655
Vestas Wind Systems: ISIN DK0010268606 / WKN 913769