Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!
EEG-Novelle im Bundesrat gescheitert – Kappung der Solarstromvergütung verschoben
Die vom Bundestag beschlossene Kappung der Einspeisevergütung für Solarstrom ist im Bundesrat gescheitert. In seiner heutigen Sitzung hat das Gremium die entsprechende Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) abgelehnt und stattdessen den Vermittlungsausschuss von von Bundestag und Bundesrat angerufen. Damit ist klar, dass die Kürzung der Einspeisetarife nicht wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten wird.
Die EEG-Novelle ist kein zustimmungspflichtiges Gesetz. Deshalb bedeutet die Entscheidung des Bundesrats bedeutet nicht den Stopp des neuen EEG. Vielmehr muss sich der Bundesrat nach dem Vermittlungsausschuss erneut mit dem Gesetzesvorhaben befassen. Vor Juli ist für die Länderkammer aber kein weiterer Sitzungstermin angesetzt. Sollte der Bundesrat den Gesetzentwurf erneut ablehnen, könnte der Bundestag den Entscheid mit absoluter Mehrheit überstimmen.
Die EEG-Novelle ist kein zustimmungspflichtiges Gesetz. Deshalb bedeutet die Entscheidung des Bundesrats bedeutet nicht den Stopp des neuen EEG. Vielmehr muss sich der Bundesrat nach dem Vermittlungsausschuss erneut mit dem Gesetzesvorhaben befassen. Vor Juli ist für die Länderkammer aber kein weiterer Sitzungstermin angesetzt. Sollte der Bundesrat den Gesetzentwurf erneut ablehnen, könnte der Bundestag den Entscheid mit absoluter Mehrheit überstimmen.