Erneuerbare Energie

EEG-Reform: Bundesländer-Allianz dringt auf Nachbesserungen

Nach dem Willen von Bundesenergieminister Gabriel soll schon im August 2014 ein reformiertes Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft treten. Medienberichten zufolge ist sein Gesetzentwurf, der vor allem wegen der teils deutlichen Einschnitte bei der Windkraft an Land kritisiert wird, mittlerweile zur Abstimmung an die einzelnen Ressorts gegeben worden. Einige Bundesländer machen sich unterdessen für eine Übergangsregelung für bereits genehmigte Windkraftvorhaben stark: Sofern solche Projekte noch 2014 umgesetzt werden, sollen sie von den geplanten Neuerungen ausgenommen werden, so der Vorschlag.

Um den Zeitplan von Gabriel einzuhalten müsste das Bundeskabinett wie geplant die EEG-Reform am 9. April beschließen. Dann könnte der Bundesrat Ende Mai 2014 erstmals darüber beraten, bevor das es Ende Juni auf die Agenda des Bundestags käme. Im Bundesrat könnten die Grünen und die Linke Änderungen geltend machen, da sie in einigen Bundesländern de rRegierung angehören. Die Kritik der Oppositionsparteien an den Plänen des Bundesenergieministers entzündet sich vor allem an zwei Punkten: Zum einen geht es um die Ausgestaltung des Umlagesystems mit dem die Allgemeinheit der Stromverbraucher die Energiewende bezahlt. In der Kritik stehen vor allem Ausnahmen für Industrieunternehmen und geplante Abgaben für Unternehmen, die jetzt schon zur Selbstversorgung auf Grünstrom setzen. Näheres lesen Sie hier und  hier).


Zum anderen befürchten die Grünstrombranchen, dass dem bisherigen Energiewende-Motor Onshore-Windkraft aufgrund der geplanten starken Kürzungen die Puste ausgehen wird (mehr dazu lesen Sie  hier). Eine sorge dabei ist, dass die Pläne Investoren verschrecken werden. Auf Initiative der Bundesländer Schleswig-Holstein, Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg soll ein Kompromiss die Investitionssicherheit stärken. Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg schlägt vor, alle Onshore-Windpark-Vorhaben von den kommenden Kürzungen auszunehmen, deren Genehmigungsunterlagen bis zum 22. Januar 2014 eingereicht worden sind sofern sie noch bis Ende des Jahres in Betrieb gehen. Der Strom aus Windkraft-Projekten, die diese Voraussetzungen erfüllen, sollen weiterhin nach dem bisher geltenden EEG vergütet werden, so Kretschmann in Stuttgart. Der gewählte Stichtag ist der Tag, an dem Gabriel seine Kürzungspläne erstmals öffentlich machte.

Kritik am „atmenden Deckel“: zu eng

Gabriels Plan sieht vor, dass die Einspeisevergütung an ein festes jährliches Ausbauziel geknüpft wird. Auch hier wollen die vier Bundesländer nachbessern: Im bisherigen Gesetzentwurf steht, dass jährlich maximal Windräder mit zusammen 2.500 Megawatt Leistungskapazität neu in Betrieb gehen sollen. Wird dieser Wert übertroffen, wird die Einspeisevergütung stärker zurückgefahren. Die Landeschefs halten diesen so genannten „atmenden Deckel“ für zu knapp bemessen. Sie fordern eine Maximalgrenze von 3.500 MW neue Windkraft pro Jahr. Wie Anbieter von Windkraftbeteiligungen für Privatanleger die Kürzungspläne bewerten lesen Sie  hier).
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