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EEG-Reform: Einigung von Bund und Ländern belastet nicht nur den Klimaschutz
Die Eckpfeiler der EEG-Reform stehen nun fest – mit einer Ausnahme: Die künftige Regelung der Vergütung für Strom aus Bioenergie ist weiter offen. Das sind die wesentlichen Ergebnise der Verhandlungen der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer. Sie wurden am frühen Morgen bekannt gegeben. Vor allem für die Windkraft wird es demnach starke Einschnitte geben.
Seit vielen Monaten ringt die Große Koalition um eine Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gestzes (EEG). Streit über einzelne Aspekte gab es sowohl zwischen den Koalitionspartnern SPD, CDU und CSU als auch zwischen Bundesregierung und den Bundesländern. In einer weiteren Verhandlungsrunde der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer in der vergangenen Nacht brachte offenbar einen Durchbruch. Nur Bayern scheint bei der Neuregelung der Vergütung für Strom aus Bioenergie weiterhin Widerstand zu leisten.
Keine guten Aussichten für die deutsche Photovoltaik
Wie die Bundesregierung mitteilt, bleibt es bei dem Plan von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, dass ab 2017 Strom aus neuen Ökostromkraftwerken nur noch in geringen Umfang mit einem festen Einspeisetarif vergütet wird. Bis 2014 waren feste Einspeisetarife ein Kernelement des EEG. So ermöglichte das EEG Investoren in Ökostromanlagen eine sichere Kalkulation der Einnahmen. Dies trug wesentlich zum bisherigen Erfolg der deutschen Energiewende bei. Mit Einführung des EEG 2014 wurden erstmals Preise für Strom aus regenerativer Energie über Ausschreibungen ermittelt. Diese Regelung gilt bislang nur für große Solarparks auf freier Fläche. Für sie wurde seit 2015 in vier Solarauktionen der Preis für Solarstrom aus solchen Kraftwerken festgestellt. Die in der vergangenen Nacht erzielte Einigung sieht vor, dass künftig auch die Solarstromtarife für neue Solaranlagen auf Dächern über Ausschreibungen ermittelt werden. Davon ausgenommen werden nur neue Solaranlagen mit weniger als 0,750 Megawatt (MW) Leistungskapazität (Bagatellgrenze). Das Ausschreibungsvolumen legten die Verhandlungspartner auf 600 MW fest.
Keine Abstriche gibt es beim Ausbauziel für Photovoltaik. Weiterhin sollen pro Jahr in Deutschland neue Photovoltaikanlagen mit 2500 MW Leistung pro Jahr neu ans Netz gehen. Nicht zuletzt aufgrund der Einschnitte beim EEG wurde diese Zielmarke in 2014 und 2015 mit einem jährlichen Zubau von unter 2.000 MW aber klar verfehlt. Bislang wurden in Deutschland Solarkraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 40.000 MW installiert. Wenn diese einen Wert von 52.000 MW erreicht, soll dies das definitive Ende für feste Einspeisevergütungen für neue Photovoltaikanlagen markieren. Auch das werde so im EEG 2016 stehen, hieß es seitens der Bundesregierung.
Die Windkraft soll ausgebremst werden
Das der Anteil der Erneuerbaren Energien an der deutschen Stromversorgung in den letzten Jahren dennoch weiter gestiegen ist und zuletzt einen Anteil von über 30 Prozent erreichte, gelang durch das starke Wachstum der Windkraft. Auch hier will die Bundesregierung nun auf die Bremse treten: Sie einigte sich mit den Bundesländern auf Einschnitte beim EEG. Mit ihrer Mehrheit im Bundestag können Union und SPD die EEG-Reform allerdings ohne Zustimmung der Bundesländer durchdrücken. Denn ein neues EEG müsste nicht die Zustimmung des Bundesrates haben. Die Ländekammer hätte lediglich die Umsetzung des EEG 2016 um einige Monate verzögern können.
EEG-Kompromiss: Windenergie-Ausbau hängt vom Ausbau des Stromnetzes ab
Wie vom Bundeswirtschaftministerium vorgeschlagen bleibt es dabei, dass künftig auch die Preise für Strom aus neuen Windparks über Ausschreibungen festgelegt werden. Die Ministerpräsidenten stimmten zudem dem Plan zu, dass kündtig pro Jahr nur noch neue Windkraftanlagen an Land mit insgesamt etwa 2.800 MW brutto neu ans Stromnetz kommen sollen. Zum Vergleich: Seit dem Jahr 2014 wurden in Deutschland rund vier GW Onshore-Windenergie brutto pro Jahr zugebaut. Allerdings wollte die Union den Ausbau der Windkraft an Land noch stärker begrenzen, unter anderem mit dem Argument, dass das deustce Stromnetz nicht in der Lage sei, so viel Windstrom aufzunehmen, der doch vor allem in Norddeutschland erzeugt werde und dann gen Süden transportiert werden müsse. Der in der Nacht erzielt Kompromiss sieht nun vor, dass rund 60 Prozent der jährlichen Windstromkapazität in Norddeutschland gebaut werden kann. Sollte eine alle zwei Jahre stattfindende Überprüfung feststellen, dass genügend neue Stromtrassen in Nord-Süd-Richtung gebaut wurden, können im Norden auch mehr neue Windkraftanlagen ans Netz gehen. Weiter einigten sich die Verhandlungspartner darauf, dass die aktuelle Windkraftförderung für neue Windparks an Land einmalig nicht um 7,5 Prozent gekürzt wird, wie es die Bundesregierung anstrebte, sondern lediglich um 5 Prozent.
Bundestag muss das neue EEG muss schon sehr bald beschließen
Bayern konnte sich bei den Verhandlungen nicht mit der Forderung durchsetzen, dass das neue EEG neue Bioenergie-Anlagen mit einer jährlichen Kapazität von 300 MW zulassen soll. Gabriel schlägt nur 100 MW vor. Der Wirtschaftsminister muss sich nun sehr bald mit der CSU verständigen. Denn das Bundeskabinett soll nun am am 8. Juni 2016 den Gesetzentwurf zur Neuregelung des EEG beschließen. Erst dann kann der Bundestag das EEG 2016 behandeln. Das sollte ursprünglich schon in dieser Woche erfolgen. So aber bleibt nur noch ein kleines Zeitfenster, um dass EEG 2016 vor der Sommerpause durch das Parlament zu bringen. Das aber ist erforderlich, damit das neue EEG zum Jahreswechsel umgesetzt werden kann. Dazu hat sich die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission verpflichtet, die von den Mitgliedsstaaten verlangt, künftig vor allem über Ausschreibungen die Priese für Grünstrom zu ermitteln. Zudem braucht die zuständige Bundesnetzagentur genügend Zeit, um die zusätzlichen Ausschreibungen für Windparks und Solaranlagen auf Dächern vorzubereiten.
Greenpeace: Beim EEG 2016 bleibt der Klimaschutz auf der Strecke
Greenpeace Energieexperte Niklas Schinerl sieht die EEG-Pläne sehr kritisch. Bund und Länder bekräftigen das Ziel, dass der Anteil der Erneuerbaren Energien an der deutschen Stromversorgung bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 Prozent ansteigen soll. Angesichts eines bereits erreichten Anteils von über 30 Prozent sei das auch mit den nun vereinbarten Einschnitten beim EEG möglich. Nach Einschätzung von Schinerl wäre jedoch „ein Ausbau von Windkraft und Sonnenenergie oberhalb des heutigen Niveaus nötig“, um die deutschen Klimaziele zu erreichen und die Stromversorgung bis zum Jahr 2050 vollständig auf Erneuerbare umzustellen. „Autoverkehr oder Wärmebereitstellung werden künftig verstärkt über Strom versorgt werden. Da Deutschland seinen Ausstoß von Treibhausgasen reduzieren muss, kann der Strom dafür nur noch aus Erneuerbaren Energien kommen“, erklärt der Greenpeace-Energieexperte. Schinerl stößt sich daran, dass dieses 45-Prozent-Ziel zugleich den herkömmlichen Energiekraftwerken einen Anteil von mindestens 55 Prozent an der deutschen Stromversorgung garantiert. „Für die Energiewende müssen Atom- und Kohlekraftwerke schneller vom Netz“, fordert er.
Seit vielen Monaten ringt die Große Koalition um eine Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gestzes (EEG). Streit über einzelne Aspekte gab es sowohl zwischen den Koalitionspartnern SPD, CDU und CSU als auch zwischen Bundesregierung und den Bundesländern. In einer weiteren Verhandlungsrunde der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer in der vergangenen Nacht brachte offenbar einen Durchbruch. Nur Bayern scheint bei der Neuregelung der Vergütung für Strom aus Bioenergie weiterhin Widerstand zu leisten.
Keine guten Aussichten für die deutsche Photovoltaik
Wie die Bundesregierung mitteilt, bleibt es bei dem Plan von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, dass ab 2017 Strom aus neuen Ökostromkraftwerken nur noch in geringen Umfang mit einem festen Einspeisetarif vergütet wird. Bis 2014 waren feste Einspeisetarife ein Kernelement des EEG. So ermöglichte das EEG Investoren in Ökostromanlagen eine sichere Kalkulation der Einnahmen. Dies trug wesentlich zum bisherigen Erfolg der deutschen Energiewende bei. Mit Einführung des EEG 2014 wurden erstmals Preise für Strom aus regenerativer Energie über Ausschreibungen ermittelt. Diese Regelung gilt bislang nur für große Solarparks auf freier Fläche. Für sie wurde seit 2015 in vier Solarauktionen der Preis für Solarstrom aus solchen Kraftwerken festgestellt. Die in der vergangenen Nacht erzielte Einigung sieht vor, dass künftig auch die Solarstromtarife für neue Solaranlagen auf Dächern über Ausschreibungen ermittelt werden. Davon ausgenommen werden nur neue Solaranlagen mit weniger als 0,750 Megawatt (MW) Leistungskapazität (Bagatellgrenze). Das Ausschreibungsvolumen legten die Verhandlungspartner auf 600 MW fest.
Keine Abstriche gibt es beim Ausbauziel für Photovoltaik. Weiterhin sollen pro Jahr in Deutschland neue Photovoltaikanlagen mit 2500 MW Leistung pro Jahr neu ans Netz gehen. Nicht zuletzt aufgrund der Einschnitte beim EEG wurde diese Zielmarke in 2014 und 2015 mit einem jährlichen Zubau von unter 2.000 MW aber klar verfehlt. Bislang wurden in Deutschland Solarkraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 40.000 MW installiert. Wenn diese einen Wert von 52.000 MW erreicht, soll dies das definitive Ende für feste Einspeisevergütungen für neue Photovoltaikanlagen markieren. Auch das werde so im EEG 2016 stehen, hieß es seitens der Bundesregierung.
Die Windkraft soll ausgebremst werden
Das der Anteil der Erneuerbaren Energien an der deutschen Stromversorgung in den letzten Jahren dennoch weiter gestiegen ist und zuletzt einen Anteil von über 30 Prozent erreichte, gelang durch das starke Wachstum der Windkraft. Auch hier will die Bundesregierung nun auf die Bremse treten: Sie einigte sich mit den Bundesländern auf Einschnitte beim EEG. Mit ihrer Mehrheit im Bundestag können Union und SPD die EEG-Reform allerdings ohne Zustimmung der Bundesländer durchdrücken. Denn ein neues EEG müsste nicht die Zustimmung des Bundesrates haben. Die Ländekammer hätte lediglich die Umsetzung des EEG 2016 um einige Monate verzögern können.
EEG-Kompromiss: Windenergie-Ausbau hängt vom Ausbau des Stromnetzes ab
Wie vom Bundeswirtschaftministerium vorgeschlagen bleibt es dabei, dass künftig auch die Preise für Strom aus neuen Windparks über Ausschreibungen festgelegt werden. Die Ministerpräsidenten stimmten zudem dem Plan zu, dass kündtig pro Jahr nur noch neue Windkraftanlagen an Land mit insgesamt etwa 2.800 MW brutto neu ans Stromnetz kommen sollen. Zum Vergleich: Seit dem Jahr 2014 wurden in Deutschland rund vier GW Onshore-Windenergie brutto pro Jahr zugebaut. Allerdings wollte die Union den Ausbau der Windkraft an Land noch stärker begrenzen, unter anderem mit dem Argument, dass das deustce Stromnetz nicht in der Lage sei, so viel Windstrom aufzunehmen, der doch vor allem in Norddeutschland erzeugt werde und dann gen Süden transportiert werden müsse. Der in der Nacht erzielt Kompromiss sieht nun vor, dass rund 60 Prozent der jährlichen Windstromkapazität in Norddeutschland gebaut werden kann. Sollte eine alle zwei Jahre stattfindende Überprüfung feststellen, dass genügend neue Stromtrassen in Nord-Süd-Richtung gebaut wurden, können im Norden auch mehr neue Windkraftanlagen ans Netz gehen. Weiter einigten sich die Verhandlungspartner darauf, dass die aktuelle Windkraftförderung für neue Windparks an Land einmalig nicht um 7,5 Prozent gekürzt wird, wie es die Bundesregierung anstrebte, sondern lediglich um 5 Prozent.
Bundestag muss das neue EEG muss schon sehr bald beschließen
Bayern konnte sich bei den Verhandlungen nicht mit der Forderung durchsetzen, dass das neue EEG neue Bioenergie-Anlagen mit einer jährlichen Kapazität von 300 MW zulassen soll. Gabriel schlägt nur 100 MW vor. Der Wirtschaftsminister muss sich nun sehr bald mit der CSU verständigen. Denn das Bundeskabinett soll nun am am 8. Juni 2016 den Gesetzentwurf zur Neuregelung des EEG beschließen. Erst dann kann der Bundestag das EEG 2016 behandeln. Das sollte ursprünglich schon in dieser Woche erfolgen. So aber bleibt nur noch ein kleines Zeitfenster, um dass EEG 2016 vor der Sommerpause durch das Parlament zu bringen. Das aber ist erforderlich, damit das neue EEG zum Jahreswechsel umgesetzt werden kann. Dazu hat sich die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission verpflichtet, die von den Mitgliedsstaaten verlangt, künftig vor allem über Ausschreibungen die Priese für Grünstrom zu ermitteln. Zudem braucht die zuständige Bundesnetzagentur genügend Zeit, um die zusätzlichen Ausschreibungen für Windparks und Solaranlagen auf Dächern vorzubereiten.
Greenpeace: Beim EEG 2016 bleibt der Klimaschutz auf der Strecke
Greenpeace Energieexperte Niklas Schinerl sieht die EEG-Pläne sehr kritisch. Bund und Länder bekräftigen das Ziel, dass der Anteil der Erneuerbaren Energien an der deutschen Stromversorgung bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 Prozent ansteigen soll. Angesichts eines bereits erreichten Anteils von über 30 Prozent sei das auch mit den nun vereinbarten Einschnitten beim EEG möglich. Nach Einschätzung von Schinerl wäre jedoch „ein Ausbau von Windkraft und Sonnenenergie oberhalb des heutigen Niveaus nötig“, um die deutschen Klimaziele zu erreichen und die Stromversorgung bis zum Jahr 2050 vollständig auf Erneuerbare umzustellen. „Autoverkehr oder Wärmebereitstellung werden künftig verstärkt über Strom versorgt werden. Da Deutschland seinen Ausstoß von Treibhausgasen reduzieren muss, kann der Strom dafür nur noch aus Erneuerbaren Energien kommen“, erklärt der Greenpeace-Energieexperte. Schinerl stößt sich daran, dass dieses 45-Prozent-Ziel zugleich den herkömmlichen Energiekraftwerken einen Anteil von mindestens 55 Prozent an der deutschen Stromversorgung garantiert. „Für die Energiewende müssen Atom- und Kohlekraftwerke schneller vom Netz“, fordert er.