Anleihen / AIF

EEV AG kann keine Genussscheinzinsen zahlen – ECOreporter hatte gewarnt

Für 2014 erhalten die Genussscheininvestoren der EEV AG – Erneuerbare Energie Versorgung AG aus Göttingen „nach aller Wahrscheinlichkeit“ keine Verzinsung. Das teilte Vorstand Bernhard Faber mit. Dabei räumte er ein, dass die finalen und testierten Jahresabschlüsse für 2014 und auch für 2013 noch nicht vorliegen. Es sei aber damit zurechnen, dass in 2014 ein Verlust angefallen ist.

2013 hatten wir in einem  ECOanlagecheck  davon abgeraten, in EEV-Genussrechte zu investieren. Das Unternehmen warb um Genussrechtskapital, um es in ein Offshore-Windkraftprojekt in der Nordsee und in ein Biomassekraftwerk zu investieren. Bei einer Mindestbeteiligung von 1.000 Euro stellte die EEV AG eine Grundverzinsung von sechs Prozent pro Jahr in Aussicht. Ab 2014 sollten Anleger zudem zu einem Fünftel an eventuellen Jahresüberschüssen beteiligt werden, bis zu einer Gesamtverzinsung von maximal neun Prozent pro Jahr. Stattdessen werden sie zumindest für 2014 leer ausgehen.

Das Emissionsvolumen der Genussrecht-Emission hatte die EEV damals mit 38 Millionen Euro beziffert. Sie gab aber keine Platzierungsgarantie, wie wir damals im ECOanlagecheck anführten. Dieses Platzierungsrisiko habe sich „realisiert“, erklärte Vorstand Faber nun. Es seien nur rund 25 Millionen Kapitalanlegergelder eingesammelt worden. Faber weiter: „Dieses Finanzierungsloch hat uns schwer getroffen. Zwar gelang es, Verträge neu zu verhandeln und die prospektierten Projekte dennoch zu akquirieren. Die entstandene Finanzierungslücke lässt sich, wie Sie sich vorstellen können, freilich nicht ohne weiteres kompensieren.“ Laut Faber arbeitet das Unternhemen daran, „in den nächsten Wochen die Deckung unserer Finanzierungslücke sicherzustellen. Wir befinden uns dafür in fortgeschrit-tenen Gesprächen mit Investoren.“ Immerhin versicherte er, dass Darlehensgeber „im Laufe des Monats Juli 2015 die Ihnen für das Jahr 2014 zustehenden Zinsen“ erhalten.

Auch sonst liegt bei der EEV einiges im Argen, wie Faber ausführte. Bei einer Revision des erworbenen Biomassekraftwerks in Papenburg habe das Unternehmen festgestellt, dass die Turbine „einen größeren Schaden aufwies als erwartet“. Sie musste ausgebaut und beim Hersteller gänzlich überholt und repariert werden. Knapp drei Monate habe das Kraftwerk daher keinen Strom produzieren können. Inzwischen sei die Anlage zwar wieder am Netz und produziere jetzt „mehr Strom und höhere Erträge als zuvor“. Aber die Gewinne aus dem Biomassekraftwerk seien „derzeit noch mit den Kosten der Reparatur im vierten Quartal 2014 belastet“. ECOreporter.de hatte im September 2014 eine Anfrage zum Stand der Dinge beim Biomassekraftwerk in Papenburg an die EEV gestellt, dazu aber keine Antwort erhalten. Mangelnde Transparenz hatten wir schon in dem ECOanlagecheck von 2013 beklagt. Eine „mangelhafte Kommunikation“ gab Faber jetzt zu und gelobte Besserung.

Für das Jahr 2015 geht die EEV laut Faber davon aus, dass das Kraftwerk ein neutrales operatives Ergebnis erwirtschaftet und dessen Betrieb im kommenden Jahr wieder. „Wir rechnen ab 2016 für das Kraftwerk mit Gewinnen von 2,5 Millionen Euro pro Jahr. Das lasse „ausreichend Raum für Rückstellungen, um auch zukünftige Revisionen und Verbesserungen des Kraftwerks bezahlen zu können“, so der Vorstand.

Unwägbarkeiten auch beim Offshore-Windkraftprojekt

Doch daneben ist der Erfolg des anderen Projektes von EEV ebenfalls unsicher. ECOreporter hatte 2014 darüber  berichtet, dass der Offshore-Windpark Skua, den das Unternehmen von der Etanax Holding erworben hatte, einem Artillerieschießgebiet der Bundesmarine liegt. Die EEV weist Befürchtungen, dass deshalb der Windpark nicht umgesetzt werden könne, zwar zurück, mit dem Argument, die Bundeswehr habe öffentlich erklärt, dass sie Übungsgebiete in der Nordsee für Windkraftprojekte „offenlassen müsse“. Faber sagte dazu jetzt: „Es ist aus unserer Sicht eindeutig, dass die Bundeswehr auch einige Seemeilen weiter vergleichbare Übungsbedingungen vorfindet und damit nicht mit dem Totschlagsargument gehört werden kann, die Landesverteidigung sei in Gefahr, wenn unser Windpark errichtet wird. Wir sind daher der Meinung, dass unser Offshore-Windpark-Projekt auch weiterhin realisiert werden kann.“ Allerdings erscheint es recht unwahrscheinlich, dass das Unternehmen wie ursprünglich geplant schon ab dem kommenden Jahr die Windräder ans Netz bringen kann. Konkretes dazu teilte der Vorstand nicht mit. Bei einem Netzanschluss in 2016 hätte er aber schon über konkrete Vorbereitungen und erste Baumaßnahmen informieren müssen.

Die EEV hofft auf Erlöse aus dem Verkauf des Offshore-Windkraftprojektes. Bei Ausgabe der Genussrechte gab sie an, dass die Zinszahlungen an die Genussrechtsinhaber aus den laufenden Erträgen des Biomassekraftwerkes gedeckt werden sollen. Aber wenn das Unternehmen aus Göttingen einen Jahresfehlbetrag ausweist, nehmen die Genussrechte anteilig daran teil, so dass sich der Rückzahlungsanspruch der Genussrechteinhaber mindert, wenn der Fehlbetrag nicht in folgenden Jahren durch Überschüsse ausgeglichen werden kann. Im schlechtesten Falle droht dem Anleger ein Totalverlust seines eingesetzten Kapitals. Zinszahlungen erhalten die Anleger nur, wenn und soweit durch die Zahlungen kein Fehlbetrag bei der EEV AG entsteht.

Somit bleibt offen, wann und ob Anleger, die in Genussrechte der EEV investiert haben, Zinszahlungen erwarten können. Sie können ihre Beteiligung erstmals zum Ablauf des fünften vollen Beteiligungsjahres kündigen.
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