Erneuerbare Energie

Ein Jackpot für die Konzerne: die neuen Windenergieanlagen bekommen für Strom nur noch Billigpreise

Am 2. November beginnt die dritte Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land. Seit Dienstag trudeln die Gebote bei der Bundesnetzagentur ein. Denn wer heute in Deutschland Windkraftanlagen neu bauen will, muss sich mit einem Gebot bewerben. Das paradox erscheinende daran: Es gewinnen nur die, die den niedrigsten Preis bieten. Und zwar für den Strom, den sie mit ihren Windkraftanlagen erzeugen wollen. Je billiger man den Strompreis ansetzt, desto größer die Chance, ein Windprojekt bei diesem Verfahren durchsetzen zu können. Doch die Preispolitik erstaunt: Um die 28 Eurocent pro Kilowattstunde zahlen wir Verbraucher in etwa für den Strom, der bei uns aus der Steckdose kommt. In den letzten Jahren ist der Preis regelmäßig gestiegen. Insbesondere die FDP, aber auch CDU/CSU haben dafür immer wieder die Erneuerbaren Energien als Schuldige hingestellt. Wie die Realität aussieht und wer wirklich verdient, kann man an dem Preis ablesen, den die Bundesnetzagentur nun wieder als Höchstpreis (wie in den Vorjahren) festgelegt hat: Windstromerzeuger dürfen gar nicht erst mehr als 7 Eurocent für den Strom verlangen, sonst wird ihr Gebot nicht angenommen. Für 7 Eurocent Strom einkaufen, für 28 an den Endkunden verkaufen – ein Traumgeschäft. Nicht für die Windmüller. Die liefern den billigen Strom. Sondern für die Stromkonzerne, die Netzbetreiber und andere.

Für die neue Runde beträgt das Volumen 1.000 Megawatt (MW). In der vergangenen, zweiten Ausschreibungsrunde lag das bezugschlagte Volumen im Netzausbaugebiet bei fast 109 Megawatt und somit unterhalb der Obergrenze von 322 Megawatt – die Pläne der Bundesregierung zur Energiewende werden also bei weitem nicht realisiert. Im Gegenteil: Das Wachstum der Erneuerbaren verlangsamt sich. Dazu tragen auch die Länder bei: Die neue CDU/FDP-Landesregierung in Nordrhein-Westfalen will beispielsweise den Abstand zwischen einer Windkraftanlage und der Wohnbebauung drastisch auf 1,5 Kilometer erhöhen. Ob es in Nordrhein-Westfalen überhaupt eine Fläche mit drei Kilometern Durchmesser gibt, die nicht bebaut ist und gleichzeitig nicht Naturschutzgebiet ist, bleibt offen.

Welche Hürden Windanlagenprojektierer heute überspringen müssen, um an den Ausschreibungsrunden teilnehmen zu dürfen, hat die Bundesnetzagentur noch einmal beschrieben: Die Bieter müssen für die Anlagen schon eine Genehmigung nach dem “Bundesimmissionsschutzgesetz“ haben. Zudem benötigen sie noch die Genehmigung im Anlagenregister bei der Bundesnetzagentur. Drei Wochen vor dem Gebotstermin muss sie dort registriert sein. Bürgerenergiegesellschaften benötigen weiterhin ein Windertragsgutachten und eine Genehmigung, die sie auch nachreichen können.
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