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Einführung der Beratungsprotokolle ein Flop?

Seit diesem Jahr erhält jeder Privatkunde, der von seiner Bank in Finanzinstrumenten beraten worden ist, nach Abschluss der Beratung ein schriftliches Protokoll. Darin sollen die wesentlichen Aspekte des Beratungsgesprächs zusammengefasst werden. Laut der Schutzvereinigung für Anleger e.V. (SfA) ist die Einführung dieser Dokumentationspflicht jedoch ein Flop. Sie sollte ursprünglich dem Anlegerschutz dienen und als Beweis dienen können, wenn Kunden sich im nachhinein falsch beraten fühlen.

"Die Beratungsprotokolle der Banken und Sparkassen sind eine Farce", kritisiert Rechtsanwältin Angelika Jackwerth, Geschäftsführerin der SfA jedoch. „Das Ergebnis ist, dass zahlreiche Banken und Anlageberater die Anleger dazu drängen, zu bestätigen, dass sie alle Risiken verstanden hätten. Damit minimieren allein die Anbieter ihr Haftungsrisiko." Jackwerth fordert deshalb die Umkehr der Beweislast: "Es kann nicht länger hingenommen werden, dass der Anleger beweisen muss, dass er falsch beraten wurde. Vielmehr sollte der Berater beweisen müssen, dass er seine Kunden im Einzelfall nicht falsch beraten hat."

Anlass für die Kritik der SfA sind die Ergebnisse einer Untersuchung der Verbraucherzentralen und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Grundlage der Untersuchung waren 61 Beratungsprotokolle, die den Testern der Stiftung Warentest übergeben und vom vzbv ausgewertet wurden. Danach wurde beispielsweise in 59 Fällen schon das Anlageziel nicht richtig beschrieben und in keinem Fall die finanziellen Verhältnisse des Anlegers vollständig erfasst. Außerdem habe kein Berater die Risikobereitschaft des Anlegers nachvollziehbar dokumentiert und die Vermittlungsprovisionen aussagekräftig offen gelegt.
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