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Einspeisevergütung für neue kleine Wasserkraftanlagen soll im neuen EEG wegfallen
Der morgige Weltwassertag steht unter dem Motto „Wasser und Energie“. Aus diesem Anlass warnen das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) gemeinsam vor dem Neubau kleiner Wasserkraftanlagen. Sie verweisen auf die verbindlichen Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Demnach sind die europäischen Gewässer europaweit spätestens bis 2027 in einen "guten ökologischen Zustand" zu überführen. Dies betrifft neben der Gewässerqualität vor allem den ökologischen Zustand der Gewässer. Für einen guten ökologischen Zustand sind den Verbänden zufolge eine Reihe von Faktoren maßgeblich, "darunter in erster Linie biologische Komponenten, aber auch die Gewässermorphologie (Ausgestaltung) und insbesondere auch die Durchgängigkeit der Gewässer". Eine Vielzahl von Querbauwerken, häufig mit einer Nutzung der Wasserkraft verbunden, würden jedoch die Durchgängigkeit der Gewässer etwa für Wanderfische wie den Lachs, die Meerforelle und den Aal behindern. Sie hätten durch Stauwirkungen negative Auswirkungen auf die Gewässerqualität und -dynamik.
„Aus Sicht des BfN darf daher zukünftig kein Neubau kleiner Wasserkraftanlagen mehr angestrebt werden“, sagt Beate Jessel, die Präsidentin des BfN. "Denn hier stehen die gravierenden ökologischen Auswirkungen in keinem Verhältnis zur erzeugten Energiemenge und der erzielten CO2-Minderung." Entsprechende Vergütungsregelungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), dessen Novellierung die neue Bundesregierung derzeit vorbereitet, sollten laut Jessel gestrichen werden. Denn die negativen Auswirkungen von vorhandenen Kleinwasserkraftanlagen auf die Gewässer stünden in keinem Verhältnis zu dem damit verbundenen Energieertrag.
Der Deutsche Angelfischerverband fordert darüber hinaus "eine bessere artenschutzrechtliche Gleichbehandlung der geschützten Fischarten im wasserrechtlichen Vollzug". Zur Rettung des stark vom Aussterben bedrohten Aals, einer nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine „besonders geschützte Art“, werde durch fehlende effektive Schutzsysteme in Wasserkraftanlagen "signifikant geschädigt". Eine wirksame Schutzmaßnahme könnte dem Verband zufolge eine gelegentliche Abschaltung von Wasserkraftanlagen sein, um so Wanderkorridore temporär zu öffnen.
„Aus Sicht des BfN darf daher zukünftig kein Neubau kleiner Wasserkraftanlagen mehr angestrebt werden“, sagt Beate Jessel, die Präsidentin des BfN. "Denn hier stehen die gravierenden ökologischen Auswirkungen in keinem Verhältnis zur erzeugten Energiemenge und der erzielten CO2-Minderung." Entsprechende Vergütungsregelungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), dessen Novellierung die neue Bundesregierung derzeit vorbereitet, sollten laut Jessel gestrichen werden. Denn die negativen Auswirkungen von vorhandenen Kleinwasserkraftanlagen auf die Gewässer stünden in keinem Verhältnis zu dem damit verbundenen Energieertrag.
Der Deutsche Angelfischerverband fordert darüber hinaus "eine bessere artenschutzrechtliche Gleichbehandlung der geschützten Fischarten im wasserrechtlichen Vollzug". Zur Rettung des stark vom Aussterben bedrohten Aals, einer nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine „besonders geschützte Art“, werde durch fehlende effektive Schutzsysteme in Wasserkraftanlagen "signifikant geschädigt". Eine wirksame Schutzmaßnahme könnte dem Verband zufolge eine gelegentliche Abschaltung von Wasserkraftanlagen sein, um so Wanderkorridore temporär zu öffnen.