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Ende der Illusionen: Windkraftprojektierer Prokon ist zahlungsunfähig
Der angeschlagene Windkraftprojektierer Prokon aus Itzehoe ist in der Tat zahlungsunfähig. Das hat der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin jetzt erklärt. Er stützt sich dabei auf die Ergebnisse der Rechtsgutachten, die er in Auftrag gegeben hatte, um die komplexen Finanzverhältnisse des Unternehmens zu analysieren. Prokon hatte am 22. Januar einen Insolvenzantrag gestellt und Prokon-Chef Carsten Rodbertus betont, der Insolvenzantrag am Amtsgericht in Itzehoe sei lediglich „aus Vorsichtsgründen“ gestellt worden. Es müsse nur offiziell geprüft werden, ob Prokon zahlungsunfähig sei oder nicht. Rodbertus hatte sich davon überzeugt gezeigt, dass kein endgültiges Insolvenzverfahren eingeleitet werden muss. Doch der ist mittlerweile vom vorläufigen Insolvenzverwalter Penzlin kalt gestellt worden (hier erfahren Sie mehr darüber). Und Penzlin rechnet nach eigener Aussage damit, dass Anfang Mai vom Amtsgericht Itzehoe das offizielle Insolvenzverfahren eröffnet wird. Die drei ihm nun vorliegenden Rechtsgutachten hätten alle - mit unterschiedlichen Begründungen – festgestellt, dass Prokon zahlungsunfähig sei.
Im Mai wird voraussichtlich auch die Staatsanwaltschaft Lübeck darüber entscheiden, ob sie ein Verfahren gegen Firmen-Gründer Rodbertus wegen des Verdachts auf Betrug und Insolvenzverschleppung einleiten wird. Das meldete die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf die Behörde. Prokon hat noch immer keine testierte Bilanz für 2012 veröffentlichen können. Wie von uns berichtet trägt die im Februar 2014 geprüfte Bilanz für 2012 einen so genannten Versagungsvermerk, wonach laut den Wirtschaftprüfern der Lagebericht in der Bilanz „kein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft“ vermittelt.
Dass dem Unternehmen jetzt die Zahlungsunfähigkeit bescheinigt wurde und ein offizielles Insolvenzverfahren eröffnet werden soll, ist keine gute Nachricht für die rund 75.000 Kleinanleger, die etwa 1,4 Milliarden Euro in Prokon-Genussrechte investiert haben. Es ist unsicher, ob sie ihr Geld ganz oder teilweise zurückerhalten werden. Penzlin arbeitet nach eigener Aussage bereits an einem Insolvenzplan und kündigte an, voraussichtlich für den Juli zu einer ersten Gläubigerversammlung einzuladen, die über den weiteren Fortgang entscheide. Die Gläubiger und damit auch die Investoren müssen wohl Abstriche bei ihren Forderungen machen, um den Fortbestand von Prokon zu sichern. Laut dem vorläufigen Insolvenzverwalter hat Prokon gute Aussichten, im Kern fortgeführt zu werden. Dies gelte insbesondere für die Geschäftsbereiche “Betriebsführung Windparks” und “Projektierung Windparks”. Penzlin strebt an, das Unternhemen möglichst „Anfang 2015 in einer restrukturierten Form aus dem Insolvenzverfahren entlassen“ zu können. Durch die Eröffnung eines offiziellen Insolvenzverfahrens sei die Sanierung „besser und leichter möglich“. Ein Stellenabbau sei allerdings unvermeidlich. Dieser treffe besonders den Vertrieb von Genussscheinen sowie den Herstellerbereich, der nur noch eingeschränkt laufe. Von den rund 450 Arbeitsplätzen bei Prokon will Penzlin mindestens 200 erhalten.
Der Rechtsanwalt aus Hamburg geht davon aus, dass die Genussrechte-Investoren „in jedem Fall mit Verlusten rechnen“ müssen. Von der Gefahr eines Totalverlustes könne jedoch nicht die Rede sein. Die Quote müsse erst in einem Insolvenzplan vorgeschlagen und dann von der Gläubigerversammlung mit Mehrheit akzeptiert werden. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens will Penzlin alle Gläubiger schriftlich auffordern, ihre Forderungen zu benennen. ECOreporter.de hatte im März ein ausführliches Interview mit einem Fachanwalt darüber geführt, was Anleger tun können, die in Wertpapiere von insolventen Unternehmen investiert haben. Hier gelangen Sie zu dem Beitrag.
ECOreporter.de führt Prokon in der Wachhundrubrik und warnte bereits 2012 vor Risiken des Investments in Genusscheine des Unternehmens. Auf dieser Sonderseite (Link entfernt) lesen Sie Hintergründe zum Geschäftsmodell und den Ursachen des Niedergangs sowie Einschätzungen von Juristen zum Fall Prokon.
Im Mai wird voraussichtlich auch die Staatsanwaltschaft Lübeck darüber entscheiden, ob sie ein Verfahren gegen Firmen-Gründer Rodbertus wegen des Verdachts auf Betrug und Insolvenzverschleppung einleiten wird. Das meldete die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf die Behörde. Prokon hat noch immer keine testierte Bilanz für 2012 veröffentlichen können. Wie von uns berichtet trägt die im Februar 2014 geprüfte Bilanz für 2012 einen so genannten Versagungsvermerk, wonach laut den Wirtschaftprüfern der Lagebericht in der Bilanz „kein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft“ vermittelt.
Dass dem Unternehmen jetzt die Zahlungsunfähigkeit bescheinigt wurde und ein offizielles Insolvenzverfahren eröffnet werden soll, ist keine gute Nachricht für die rund 75.000 Kleinanleger, die etwa 1,4 Milliarden Euro in Prokon-Genussrechte investiert haben. Es ist unsicher, ob sie ihr Geld ganz oder teilweise zurückerhalten werden. Penzlin arbeitet nach eigener Aussage bereits an einem Insolvenzplan und kündigte an, voraussichtlich für den Juli zu einer ersten Gläubigerversammlung einzuladen, die über den weiteren Fortgang entscheide. Die Gläubiger und damit auch die Investoren müssen wohl Abstriche bei ihren Forderungen machen, um den Fortbestand von Prokon zu sichern. Laut dem vorläufigen Insolvenzverwalter hat Prokon gute Aussichten, im Kern fortgeführt zu werden. Dies gelte insbesondere für die Geschäftsbereiche “Betriebsführung Windparks” und “Projektierung Windparks”. Penzlin strebt an, das Unternhemen möglichst „Anfang 2015 in einer restrukturierten Form aus dem Insolvenzverfahren entlassen“ zu können. Durch die Eröffnung eines offiziellen Insolvenzverfahrens sei die Sanierung „besser und leichter möglich“. Ein Stellenabbau sei allerdings unvermeidlich. Dieser treffe besonders den Vertrieb von Genussscheinen sowie den Herstellerbereich, der nur noch eingeschränkt laufe. Von den rund 450 Arbeitsplätzen bei Prokon will Penzlin mindestens 200 erhalten.
Der Rechtsanwalt aus Hamburg geht davon aus, dass die Genussrechte-Investoren „in jedem Fall mit Verlusten rechnen“ müssen. Von der Gefahr eines Totalverlustes könne jedoch nicht die Rede sein. Die Quote müsse erst in einem Insolvenzplan vorgeschlagen und dann von der Gläubigerversammlung mit Mehrheit akzeptiert werden. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens will Penzlin alle Gläubiger schriftlich auffordern, ihre Forderungen zu benennen. ECOreporter.de hatte im März ein ausführliches Interview mit einem Fachanwalt darüber geführt, was Anleger tun können, die in Wertpapiere von insolventen Unternehmen investiert haben. Hier gelangen Sie zu dem Beitrag.
ECOreporter.de führt Prokon in der Wachhundrubrik und warnte bereits 2012 vor Risiken des Investments in Genusscheine des Unternehmens. Auf dieser Sonderseite (Link entfernt) lesen Sie Hintergründe zum Geschäftsmodell und den Ursachen des Niedergangs sowie Einschätzungen von Juristen zum Fall Prokon.