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Endspurt vor Prokon-Entscheidung bleibt spannend
Der Kampf um die Zukunft des insolventen Windkraftkonzerns Prokon bleibt spannend. Drei Möglichkeiten bestehen: die Übernahme des Windkraftgeschäfts durch den Energiekonzern EnBW, die forführung des Unternehnmens in Form einer Genossenschaft („Prokon 2.0“) oder die Zerschlagung. Ob der Weg in die Genossenschaft überhaupt möglich wird, hängt wesentlich davon ab, wie sich ein Teil der 75.000 Genussrechte-Anlieger schon vor der für den 2. Juli angesetzten Gläubigerversammlung entscheiden.
Viele der betroffenen Anleger, ein Großteil der Belegschaft, der Anlegerverein „Freunde von Prokon“ und auch die GLS Bank haben sich inzwischen deutlich dafür ausgesprochen, dass der Kern des insolventen Windkraftprojektierers Prokon in Zukunft als Genossenschaft fortgeführt wird (lesen Sie hierzu etwa, wie sich die GLS Bank jüngst positionierte). Dennoch sieht sich die EnBW, die Prokon für knapp 550 Millionen Euro übernehmen möchte, weiterhin nicht chancenlos.
Kurz vor der Gläubigerversammlung am 2. Juli 2015 in Hamburg endet eine Frist die für alle Befürworter des Genossenschaftsmodells essentiell ist: Bis zum 26. Juni 2015 müssen mindestens 45 Prozent der Genussrechte-Inhaber beim Insolvenzverwalter zustimmen, einen Teil ihres Investments als Eigenkapital für Prokon 2.0 zur Verfügung zu stellen. Wird diese Marke nicht erreicht, schiebt der Genossenschaftsverband den Plänen einen Riegel vor (über diese wichtige Hürde hatte ECOreporter.de bereits berichtet). Was die Befürworter der des Genossenschaftsmodells optimistisch stimmen dürfte: in einer informellen und unverbindlichen Befragung hatten sich bereits vor Monaten weit mehr Genussrechte-Gläubiger zur Zustimmung bereiterklärt, als jetzt nötig wären.
Auf der Gläubigerversammlung in Hamburg am 2. Juli 2015 soll es dann wie folgt aussehen: Als erstes soll über das Genossenschaftsmodell abgestimmt werden. Kommt die erforderliche Mehrheit dafür nicht zustande, folgt die Abstimmung über das Übernahme-Angebot der EnBW. Reicht es auch in dieser Runde nicht für eine Mehrheit, dann würde Prokon doch noch klassisch abgewickelt. So berichtet es aktuell unter anderem die „tageszeitung (taz)“. Letzteres Szenario gilt jedoch allgemein als unwahrscheinlich (mehr zu den Plänen der Genossenschafts-Befürworter einerseits und der EnBW anderseits lesen Sie hier).
Viele der betroffenen Anleger, ein Großteil der Belegschaft, der Anlegerverein „Freunde von Prokon“ und auch die GLS Bank haben sich inzwischen deutlich dafür ausgesprochen, dass der Kern des insolventen Windkraftprojektierers Prokon in Zukunft als Genossenschaft fortgeführt wird (lesen Sie hierzu etwa, wie sich die GLS Bank jüngst positionierte). Dennoch sieht sich die EnBW, die Prokon für knapp 550 Millionen Euro übernehmen möchte, weiterhin nicht chancenlos.
Kurz vor der Gläubigerversammlung am 2. Juli 2015 in Hamburg endet eine Frist die für alle Befürworter des Genossenschaftsmodells essentiell ist: Bis zum 26. Juni 2015 müssen mindestens 45 Prozent der Genussrechte-Inhaber beim Insolvenzverwalter zustimmen, einen Teil ihres Investments als Eigenkapital für Prokon 2.0 zur Verfügung zu stellen. Wird diese Marke nicht erreicht, schiebt der Genossenschaftsverband den Plänen einen Riegel vor (über diese wichtige Hürde hatte ECOreporter.de bereits berichtet). Was die Befürworter der des Genossenschaftsmodells optimistisch stimmen dürfte: in einer informellen und unverbindlichen Befragung hatten sich bereits vor Monaten weit mehr Genussrechte-Gläubiger zur Zustimmung bereiterklärt, als jetzt nötig wären.
Auf der Gläubigerversammlung in Hamburg am 2. Juli 2015 soll es dann wie folgt aussehen: Als erstes soll über das Genossenschaftsmodell abgestimmt werden. Kommt die erforderliche Mehrheit dafür nicht zustande, folgt die Abstimmung über das Übernahme-Angebot der EnBW. Reicht es auch in dieser Runde nicht für eine Mehrheit, dann würde Prokon doch noch klassisch abgewickelt. So berichtet es aktuell unter anderem die „tageszeitung (taz)“. Letzteres Szenario gilt jedoch allgemein als unwahrscheinlich (mehr zu den Plänen der Genossenschafts-Befürworter einerseits und der EnBW anderseits lesen Sie hier).