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Energie-Einspar-Verordnung mit Solar-Bonus
Die gerade von der Regierung beschlossene Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) enthält eine Neuerung, die eine gebäudenahe Stromerzeugung aus Erneuerbarer Energie, speziell mit Photovoltaik, attraktiv macht. Denn deren Ertrag wirkt sich positiv im Energiepass aus. Darauf weist die Fachzeitschrift Solarthemen hin. Zum Beispiel könne die Dämmung eines Gebäudes dünner ausfallen, wenn eine Solarstromanlage auf dem Dach installiert sei.
Der neue Passus kam erst spät auf Initiative des Bundesrates in die jetzt novellierte Energie-Einspar-Verordnung (EnEV), so die Recherchen der Solarthemen. Die neue EnEV soll am 1. Oktober 2009 in Kraft treten. In Paragraf 5 heißt es dann: „Wird in zu errichtenden Gebäuden Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt, darf der Strom in den Berechnungen (...) von dem Endenergiebedarf abgezogen werden.“ Dies soll möglich sein, wenn der Strom in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude erzeugt und vorrangig in dem Gebäude selbst genutzt wird. Das beschränkt sich nicht auf die Photovoltaik; Solarstrom werde bei den meisten Neubauten allerdings die naheliegende Option sein, erklären die Solarthemen. Und mit der neu ins Erneuerbare-Energien-Gesetz aufgenommenen Möglichkeit, den Eigenverbrauch vergütet zu bekommen, sei dies auch erschwinglich.
Genauer ausgeführt wird die Anrechnung der regenerativen Stromerzeugung in der EnEV nicht. Es sollte also reichen, Stromerzeugung und -bedarf übers Jahr zu bilanzieren. Ein Beispiel: Wenn in einem Neubau zum Betrieb einer Wärmepumpe pro Jahr 4000 Kilowattstunden Strom benötigt werden, dann würde eine 4 bis 5 Kilowatt starke Solarstromanlage den End- und damit auch den Primärenergiebedarf für diese Nutzung rein kalkulatorisch auf Null senken. Ähnlich gilt dies für den Strom, der zur Beleuchtung von
Gewerbebauten benötigt wird.
Enttäuscht vom neuen Passus in der EnEV ist dagegen Georg Dasch, der Vorsitzende des Sonnenhaus-Instituts: „Das setzt die völlig falschen Signale.“ So würden lediglich die Wärmepumpe und Stromheizungen gefördert. Und dabei würde nicht beachtet, dass der Ausbau der Wärmepumpen gerade im Winter mehr Grundlaststrom erfordere, der aus Kohle- und Atomkraftwerken komme. Der EnEV werde so eine Milchmädchenrechnung zugrunde gelegt. Je nach Konstellation könne sich diese für Vermieter lohnen, schreiben die Solarthemen. So könne es im Einzelfall leichter fallen, die strengeren Anforderungen für neue Gebäude einzuhalten, zitiert die Fachzeitschrift EnEV-Experte Klaus Lambrecht vom Ingenieurbüro Econsult in Rottenburg-Seebronn, weil eine – über das EEG refinanzierte – Solarstromanlage Defizite in der Gebäudetechnik ausgleichen könne.
Der neue Passus kam erst spät auf Initiative des Bundesrates in die jetzt novellierte Energie-Einspar-Verordnung (EnEV), so die Recherchen der Solarthemen. Die neue EnEV soll am 1. Oktober 2009 in Kraft treten. In Paragraf 5 heißt es dann: „Wird in zu errichtenden Gebäuden Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt, darf der Strom in den Berechnungen (...) von dem Endenergiebedarf abgezogen werden.“ Dies soll möglich sein, wenn der Strom in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude erzeugt und vorrangig in dem Gebäude selbst genutzt wird. Das beschränkt sich nicht auf die Photovoltaik; Solarstrom werde bei den meisten Neubauten allerdings die naheliegende Option sein, erklären die Solarthemen. Und mit der neu ins Erneuerbare-Energien-Gesetz aufgenommenen Möglichkeit, den Eigenverbrauch vergütet zu bekommen, sei dies auch erschwinglich.
Genauer ausgeführt wird die Anrechnung der regenerativen Stromerzeugung in der EnEV nicht. Es sollte also reichen, Stromerzeugung und -bedarf übers Jahr zu bilanzieren. Ein Beispiel: Wenn in einem Neubau zum Betrieb einer Wärmepumpe pro Jahr 4000 Kilowattstunden Strom benötigt werden, dann würde eine 4 bis 5 Kilowatt starke Solarstromanlage den End- und damit auch den Primärenergiebedarf für diese Nutzung rein kalkulatorisch auf Null senken. Ähnlich gilt dies für den Strom, der zur Beleuchtung von
Gewerbebauten benötigt wird.
Enttäuscht vom neuen Passus in der EnEV ist dagegen Georg Dasch, der Vorsitzende des Sonnenhaus-Instituts: „Das setzt die völlig falschen Signale.“ So würden lediglich die Wärmepumpe und Stromheizungen gefördert. Und dabei würde nicht beachtet, dass der Ausbau der Wärmepumpen gerade im Winter mehr Grundlaststrom erfordere, der aus Kohle- und Atomkraftwerken komme. Der EnEV werde so eine Milchmädchenrechnung zugrunde gelegt. Je nach Konstellation könne sich diese für Vermieter lohnen, schreiben die Solarthemen. So könne es im Einzelfall leichter fallen, die strengeren Anforderungen für neue Gebäude einzuhalten, zitiert die Fachzeitschrift EnEV-Experte Klaus Lambrecht vom Ingenieurbüro Econsult in Rottenburg-Seebronn, weil eine – über das EEG refinanzierte – Solarstromanlage Defizite in der Gebäudetechnik ausgleichen könne.