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Entscheidung über MT Energie-Anleihe vertagt
Weil zu wenige Anleger zur gestrigen Anleihegläubigerversammlung der MT Energie GmbH gekommen sind, war diese nicht beschlussfähig. Damit bleibt weiter offen, ob die Anleihe-Inhaber auf einzelne Rechte verzichten, um dem Unternehmen im Kampf ums finanzielle Überleben mehr Spielraum zu verschaffen.
Es seien lediglich 26 Prozent der Gläubiger erschienen, teilte die Spezialistin für den Bau von Biogasanlagen aus Zeven mit. Um beschlussfähig zu sein hätte mindesten die Hälfte der Anleihegläubiger entweder persönlich oder durch einen Vertreter anwesend sein müssen. Eine neu anberaumte Gläubigerversammlung am 29. April 2014 soll die Entscheidung bringen. Dann müssten nur noch 25 Prozent der Gläubiger an der Abstimmung teilnehmen, damit ein Beschluss gefasst wird.
Allerdings wird schon übermorgen, Freitag 4. April, die nächste Zinszahlung für die Anleihe fällig. Das mit 8,25 Prozent verzinste Wertpapier (DE000A1MLRM7) war 2012 auf den Markt gekommen und hatte der MT Enerie GmbH 13,6 Millionen Euro eingebracht. Die anstehende Zinszahlung von bis zu 1,12 Millionen Euro stehe nicht in Frage, hatte MT-Energie-Sprecher Ingo Jagels im Vorfeld der gestrigen Versammlung gegenüber ECOreporter.de betont.
Die Anleihegläubiger der MT Energie GmbH sollen am 29. April 2014 auf zwei Sonderkündigungsklauseln verzichten. Zum einen geht es um die Möglichkeit zu kündigen, wenn es zum Kontrollwechsel bei der Gesellschaft kommt, also eine neue Führung übernimmt. Zum anderen geht es um das Sonderkündigungsrecht für den Fall, dass die Eigenkapitalquote unter 20 Prozent sinkt.
Anlegerschützer sehen speziell diesen zweiten Vorschlag kritisch. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (Sdk) warnte im Vorfeld der gestrigen Versammlung davor, in diesem Punkt zuzustimmen, weil sie dadurch die Position der Anleger gegenüber den kreditgebenden Banken geschwächt sieht (Mehr dazu lesen Sie in diesem Beitrag).
Es seien lediglich 26 Prozent der Gläubiger erschienen, teilte die Spezialistin für den Bau von Biogasanlagen aus Zeven mit. Um beschlussfähig zu sein hätte mindesten die Hälfte der Anleihegläubiger entweder persönlich oder durch einen Vertreter anwesend sein müssen. Eine neu anberaumte Gläubigerversammlung am 29. April 2014 soll die Entscheidung bringen. Dann müssten nur noch 25 Prozent der Gläubiger an der Abstimmung teilnehmen, damit ein Beschluss gefasst wird.
Allerdings wird schon übermorgen, Freitag 4. April, die nächste Zinszahlung für die Anleihe fällig. Das mit 8,25 Prozent verzinste Wertpapier (DE000A1MLRM7) war 2012 auf den Markt gekommen und hatte der MT Enerie GmbH 13,6 Millionen Euro eingebracht. Die anstehende Zinszahlung von bis zu 1,12 Millionen Euro stehe nicht in Frage, hatte MT-Energie-Sprecher Ingo Jagels im Vorfeld der gestrigen Versammlung gegenüber ECOreporter.de betont.
Die Anleihegläubiger der MT Energie GmbH sollen am 29. April 2014 auf zwei Sonderkündigungsklauseln verzichten. Zum einen geht es um die Möglichkeit zu kündigen, wenn es zum Kontrollwechsel bei der Gesellschaft kommt, also eine neue Führung übernimmt. Zum anderen geht es um das Sonderkündigungsrecht für den Fall, dass die Eigenkapitalquote unter 20 Prozent sinkt.
Anlegerschützer sehen speziell diesen zweiten Vorschlag kritisch. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (Sdk) warnte im Vorfeld der gestrigen Versammlung davor, in diesem Punkt zuzustimmen, weil sie dadurch die Position der Anleger gegenüber den kreditgebenden Banken geschwächt sieht (Mehr dazu lesen Sie in diesem Beitrag).