Erneuerbare Energie

Erste Ausschreibungsrunde für Windparks an Land eröffnet

Nachdem das Ausschreibungsverfahren bereits auf Solaranlagen angewendet wurde, hat nun die Bundesnetzagentur die erste Ausschreibungsrunde für Windkraftanlagen an Land eröffnet. Gebotstermin ist der 1. Mai 2017. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 800 Megawatt (MW) und der Höchstwert für den Gebotstermin liegt bei 7,0 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh).

Investoren können ihre Gebote für diese Ausschreibung bis zum 2. Mai 2017 abgeben. Gebote mit der niedrigsten Förderhöhe erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der jeweiligen Ausschreibungsrunde erreicht ist.

Die Vergütung für erneuerbaren Strom wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 für größere Windkraftanlagen nicht mehr gesetzlich vorgegeben, sondern über Ausschreibungen ermittelt. Allerdings gelten Übergangsfristen. Die Ausschreibungen betreffen alle Anlagen mit einer installierten Leistung über 750 Kilowatt. Um teilzunehmen, müssen die Windkraftanlagen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz haben.

Sonderregeln für engagierte Bürger

Die Zuschläge werden für alle Akteure außer den Bürgerenergiegesellschaften nach dem Gebotspreisverfahren vergeben. Im Gebotspreisverfahren erhält jeder Anlagenbetreiber eine Förderung in der Höhe, die seinem individuellen Gebot entspricht. Beim Einheitspreisverfahren gilt für alle Anlagen dieselbe Förderhöhe, nämlich die des teuersten Bieters, der noch einen Zuschlag erhalten hat (Grenzpreis).

Für Bürgerenergiegesellschaften gelten bestimmte Sonderregelungen: Sie können sich bereits vor der erteilten Genehmigung einer Anlage um die Förderung bewerben. Zudem erhalten sie den Zuschlagswert im Einheitspreisverfahren und haben eine längere Errichtungsfrist. Entsprechende Projekte dürfen allerdings nicht größer als 18 MW sein.
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