Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!

Erneuerbare Energie, Meldungen
Erstmals seit 2022 Zuschläge bei Biomethanausschreibung
Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge der Ausschreibungen für Biomasseanlagen und Biomethananlagen zum Gebotstermin 1. April 2026 bekannt gegeben. Beide Ausschreibungen waren unterzeichnet.
Viele Zuschläge für Bayern und Niedersachsen
Bei der Ausschreibung für Biomasseanlagen wurden bei einer ausgeschriebenen Menge von 727 Megawatt (MW) 494 Gebote mit einer Gebotsmenge von 637 MW eingereicht. 388 Gebote mit zusammen 491 MW erhielten einen Zuschlag.
Die Bundesnetzagentur hat aufgrund der Unterzeichnung das Ausschreibungsvolumen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben reduziert. Das bedeutet, dass Zuschläge nur im Umfang von 80 Prozent des Volumens der zugelassenen Gebote erteilt werden konnten. Die meisten Zuschläge gingen an Standorte in Bayern (123 MW, 111 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Niedersachsen (105 MW, 84 Zuschläge), Nordrhein-Westfalen (55 MW, 43 Zuschläge) und Schleswig-Holstein (47 MW, 31 Zuschläge).
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 12,05 ct/kWh und 19,38 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 18,46 ct/kWh.
Sechs Zuschläge für Biomethananlagen
Erstmals seit der Ausschreibung im Oktober 2022 konnten auch wieder Zuschläge für Biomethananlagen erteilt werden. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 61 MW wurden sechs Gebote mit einer Gebotsmenge von 38 MW eingereicht. Alle Gebote erhielten einen Zuschlag.
Bei dieser Ausschreibungsrunde wurden erstmals die Änderungen durch das Biomassepaket angewendet. Die Europäische Kommission hatte die Regelungen im September 2025 beihilferechtlich genehmigt. Durch das Biomassepaket werden unter anderem die Rahmenbedingungen für Biomethananlagen verbessert. Zudem hat die Bundesnetzagentur den Höchstwert für dieses Ausschreibungssegment für die Ausschreibungen im Jahr 2026 um 10 Prozent auf 23,13 ct/kWh erhöht.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte der April-Ausschreibung liegen zwischen 22,99 ct/kWh und 23,12 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 23,08 ct/kWh und liegt damit nur knapp unterhalb des Höchstwerts. Die Zuschläge gingen nach Sachsen (20 MW, 2 Zuschläge), Niedersachsen (7 MW, zwei Zuschläge), Nordrhein-Westfalen (6 MW, ein Zuschlag) und Schleswig-Holstein (5 MW, ein Zuschlag).
Die nächste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen findet am 1. Oktober 2026 statt. Die nächste Ausschreibungsrunde für Biomethananlagen wird am 1. September 2026 durchgeführt.