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EU-Kommission legt den Erneuerbaren Energien Fesseln an
Für die deutsche Branche der Erneuerbaren Energien kommt es jetzt Schlag auf Schlag. Nachdem das Bundeskabinett in dieser Woche eine umstrittene EEG-Reform beschlossen hat, veröffentlichte nun EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia die neuen Vorschriften für staatliche Beihilfen in den Bereichen Umweltschutz und Energie. Damit leitet die EU-Kommission den allmählichen Übergang zu Ausschreibungen zur Förderung erneuerbarer Energien vor. Die EU-Mitgliedsstaaten sollen demnach in den Jahren 2015 und 2016 solche Ausschreibungen probeweise durchführen. Das System feste Einspeisetarife, das erst in Deutschland und dann in vielen weiteren EU-Staaten massive Investitionen in Erneuerbare Energien ausgelöst hat, soll schrittweise durch Einspeiseprämien ersetzt werden, trotz der Misserfolge, die einige Länder damit erzielt haben. Nur Kleinanlagen will die EU-Kommission von dieser neuen Regelung ausnehmen.
Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia erklärte dazu: „Es ist an der Zeit, dass erneuerbare Energien am Marktgeschehen teilnehmen. Die neuen Leitlinien bieten einen Rahmen für die Ausgestaltung effizienterer öffentlicher Förderungen, die schrittweise und pragmatisch Marktbedingungen widerspiegeln. Europa sollte seine ehrgeizigen Energie- und Klimaziele zu möglichst geringen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt erreichen. Dies wird dazu beitragen, dass Energie für die europäischen Bürger und Unternehmen bezahlbarer wird.“ Die neuen Leitlinien sollen bereits ab dem 1. Juli 2014 und bis Ende 2020 gelten.
Der Bundesregierung waren diese Pläne des EU-Kommissars bereits bekannt. Sie sieht daher in ihren Plänen für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bereits den Einstieg in Ausstieg von festen Einspeisetarifen vor und hat dafür heftige Kritik geerntet. Denn Ausschreibungen begünstigen die größten Anbieter, weil dabei Transaktionskosten und Risiken entstehen, die größere Unternehmen leichter abfangen können. Große Marktakteure wie etwa Energiekonzerne haben sich in den letzten Jahren aber wenig für die Energiewende eingesetzt, auch weil es ihr Geschäft mit herkömmlichen Kraftwerken beeinträchtigt.
Weiter Privilegien für energieintensive Großunternehmen
Doch Almunia will auch auf anderer Ebene die Position von Großunternehmen im Energiemarkt der EU stärken, den in den vergangenen Jahren vor allem kleinere Marktaktuere mit dem starken Ausbau der Erneuerbaren Energien aufgewirbelt haben. Seine Richtlinie sieht weiter Ausnahmeregelungen vor, damit die Mitgliedstaaten sehr energieintensive bei den Energiekosten entlasten können. Die Begründung des EU-Wettbewerbskommissars: „Die Abgaben für die Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien schlagen sich immer stärker in den Energiekosten der Industrie nieder. Dies stellt für einige energieintensive Unternehmen eine sehr große Belastung dar, vor allem wenn sie sich mit starker internationaler Konkurrenz messen müssen.“ Er gewährt nun Entlastungen für solche Unternehmen, bei denen die Stromkosten mindestens 20 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen. Am Montag hatte sich der deutsche Energie- und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, der auch bei der deutschen EEG-Reform federführend ist, mit Almunia auf Entlastungen deutscher Unternehmen von der EEG-Umlage verständigt (mehr darüber erfahren Sie hier). Diese Umlage wird über die Stromrechnung kassiert und dient dazu, Einnahmeeinbußen der Netzbetreiber auszugleichen, die ihnen entstehen, weil sie zur Abnahme von Grünstrom verpflichtet sind der per Gesetz nach den EEG-Tarifen vergütet werden muss. Gabriel will weiter viele energieintensive Unternehmen weitgehend von der EEG-Umlage befreien. Dafür sollen Unternehmen, die klimaschonenden Ökostrom erzeugen, für diesen 50 Prozent der EEG-Umlage zahlen, wenn sie den Grünstrom selbst verbrauchen (wir haben über dieese Pläne und Reaktionen darauf berichtet).
Scharfe Kritik an den neuen Vorgaben aus Brüssel
Der deutsche Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) will die Maßnahme der EU-Kommission nicht hinnehmen. Er rät dazu, gegen die heute vorgestellten Leitlinien der EU-Kommission für Beihilfen im Umwelt- und Energiesektor vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu klagen. „Die Leitlinien sind ein klarer Eingriff in die Kompetenz der Mitgliedsstaaten auf dem Feld der Energiepolitik“, sagt BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk. „Sie stehen im offenen Widerspruch zur EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien und verletzen die Europäischen Verträge.“ Damit die Leitlinien keinen größeren Schaden bei den Erneuerbaren Energien und damit beim Klimaschutz anrichten, sollten die EU-Staaten vor dem EuGH eine Nichtigkeitsklage gegen die Leitlinien einreichen. Mit dieser Forderung liege der BEE auf einer Linie mit EREF, dem europäischen Dachverband der Erneuerbaren Energien.
„Die EU-Kommission setzt einseitig auf Ausschreibungen, obwohl die bisherigen Erfahrungen mit diesem Instrument in vielen Ländern negativ waren und einige Länder wie zum Beispiel Großbritannien Ausschreibungen wieder abgeschafft haben“, kritisiert Falk. Ausschreibungen erhöhten die Kosten des Stromsystems und verringerten die Vielfalt der Erzeuger. „Auf der anderen Seite will Brüssel Einspeisetarife wie im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz abschaffen, obwohl diese sich in mehr als 60 Staaten weltweit bewährt haben.“ Ebenfalls kostentreibend sei die von der EU-Kommission vorgeschriebene Marktprämie, so Falk. Und die Vorgaben zur Stromeinspeisung bei negativen Börsenpreisen hebelten den Vorrang für Erneuerbare Energien aus und gefährdeten womöglich sogar die Systemsicherheit. „Dieses Instrument hat nur einen Zweck: Erneuerbare Energien zu Gunsten von Kohlekraftwerken aus dem Markt zu drängen.“
Auch der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) verwirft die neue Richtline: „Die Bedingungen für den Ausbau erneuerbarer Energien werden verschlechtert, während Atom- und Kohlekraftwerke unbehelligt weiter betrieben werden können", sagt EEÖ-Präsident Josef Plank. Die EU-Kommission müsse stattdessen Maßnahmen setzen, „um den überschüssigen und sehr klimaschädlichen Kohlestrom aus den Markt zu drängen. Zu denken wäre etwa an eine CO2-Abgabe, oder eine Preisuntergrenze für die CO2-Zertifikate“.
"Die EU-Kommission torpediert mit dem neuen Beihilferecht den Ausbau erneuerbarer Energie und die Energiewende in Europa und sichert der Atom- und Kohleindustrie weitere Jahre Profite“, stellt die österreichische Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 in einer Erklärung fest. Sie zeige damit, „dass sie nichts gelernt hat aus der Ukraine-Krise, die nach einer stärker selbstbestimmten Energieversorgung in Europa schreit und die Warnungen der Klimaforscher in den Wind schlägt, die katastrophale Klimafolgen voraussagen, wenn nicht entschieden gehandelt wird", so Johannes Wahlmüller, Klimasprecher von GLOBAL 2000.
Immerhaft etwas Positives kann Greenpeace Österreich den neuen EU-Vorschriften abgewinnen. Die Umweltschützer begrüßen die Entscheidung der Europäischen Kommission, nukleare Projekte, wie etwa das britischen AKW Hinkley Point C, nicht in die Förderrichtlinien aufzunehmen. „Die Kommission hat damit den Anstrengungen der Atomlobby, einen automatischen Fördermechanismus für Atomkraft in die Richtlinien hinein zu verhandeln, widerstanden und damit einen dringend notwendigen Schritt gegen die Renaissance von Atomkraft in Europa gesetzt", so Julia Kerschbaumsteiner, Energiesprecherin von Greenpeace Österreich.
Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia erklärte dazu: „Es ist an der Zeit, dass erneuerbare Energien am Marktgeschehen teilnehmen. Die neuen Leitlinien bieten einen Rahmen für die Ausgestaltung effizienterer öffentlicher Förderungen, die schrittweise und pragmatisch Marktbedingungen widerspiegeln. Europa sollte seine ehrgeizigen Energie- und Klimaziele zu möglichst geringen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt erreichen. Dies wird dazu beitragen, dass Energie für die europäischen Bürger und Unternehmen bezahlbarer wird.“ Die neuen Leitlinien sollen bereits ab dem 1. Juli 2014 und bis Ende 2020 gelten.
Der Bundesregierung waren diese Pläne des EU-Kommissars bereits bekannt. Sie sieht daher in ihren Plänen für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bereits den Einstieg in Ausstieg von festen Einspeisetarifen vor und hat dafür heftige Kritik geerntet. Denn Ausschreibungen begünstigen die größten Anbieter, weil dabei Transaktionskosten und Risiken entstehen, die größere Unternehmen leichter abfangen können. Große Marktakteure wie etwa Energiekonzerne haben sich in den letzten Jahren aber wenig für die Energiewende eingesetzt, auch weil es ihr Geschäft mit herkömmlichen Kraftwerken beeinträchtigt.
Weiter Privilegien für energieintensive Großunternehmen
Doch Almunia will auch auf anderer Ebene die Position von Großunternehmen im Energiemarkt der EU stärken, den in den vergangenen Jahren vor allem kleinere Marktaktuere mit dem starken Ausbau der Erneuerbaren Energien aufgewirbelt haben. Seine Richtlinie sieht weiter Ausnahmeregelungen vor, damit die Mitgliedstaaten sehr energieintensive bei den Energiekosten entlasten können. Die Begründung des EU-Wettbewerbskommissars: „Die Abgaben für die Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien schlagen sich immer stärker in den Energiekosten der Industrie nieder. Dies stellt für einige energieintensive Unternehmen eine sehr große Belastung dar, vor allem wenn sie sich mit starker internationaler Konkurrenz messen müssen.“ Er gewährt nun Entlastungen für solche Unternehmen, bei denen die Stromkosten mindestens 20 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen. Am Montag hatte sich der deutsche Energie- und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, der auch bei der deutschen EEG-Reform federführend ist, mit Almunia auf Entlastungen deutscher Unternehmen von der EEG-Umlage verständigt (mehr darüber erfahren Sie hier). Diese Umlage wird über die Stromrechnung kassiert und dient dazu, Einnahmeeinbußen der Netzbetreiber auszugleichen, die ihnen entstehen, weil sie zur Abnahme von Grünstrom verpflichtet sind der per Gesetz nach den EEG-Tarifen vergütet werden muss. Gabriel will weiter viele energieintensive Unternehmen weitgehend von der EEG-Umlage befreien. Dafür sollen Unternehmen, die klimaschonenden Ökostrom erzeugen, für diesen 50 Prozent der EEG-Umlage zahlen, wenn sie den Grünstrom selbst verbrauchen (wir haben über dieese Pläne und Reaktionen darauf berichtet).
Scharfe Kritik an den neuen Vorgaben aus Brüssel
Der deutsche Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) will die Maßnahme der EU-Kommission nicht hinnehmen. Er rät dazu, gegen die heute vorgestellten Leitlinien der EU-Kommission für Beihilfen im Umwelt- und Energiesektor vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu klagen. „Die Leitlinien sind ein klarer Eingriff in die Kompetenz der Mitgliedsstaaten auf dem Feld der Energiepolitik“, sagt BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk. „Sie stehen im offenen Widerspruch zur EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien und verletzen die Europäischen Verträge.“ Damit die Leitlinien keinen größeren Schaden bei den Erneuerbaren Energien und damit beim Klimaschutz anrichten, sollten die EU-Staaten vor dem EuGH eine Nichtigkeitsklage gegen die Leitlinien einreichen. Mit dieser Forderung liege der BEE auf einer Linie mit EREF, dem europäischen Dachverband der Erneuerbaren Energien.
„Die EU-Kommission setzt einseitig auf Ausschreibungen, obwohl die bisherigen Erfahrungen mit diesem Instrument in vielen Ländern negativ waren und einige Länder wie zum Beispiel Großbritannien Ausschreibungen wieder abgeschafft haben“, kritisiert Falk. Ausschreibungen erhöhten die Kosten des Stromsystems und verringerten die Vielfalt der Erzeuger. „Auf der anderen Seite will Brüssel Einspeisetarife wie im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz abschaffen, obwohl diese sich in mehr als 60 Staaten weltweit bewährt haben.“ Ebenfalls kostentreibend sei die von der EU-Kommission vorgeschriebene Marktprämie, so Falk. Und die Vorgaben zur Stromeinspeisung bei negativen Börsenpreisen hebelten den Vorrang für Erneuerbare Energien aus und gefährdeten womöglich sogar die Systemsicherheit. „Dieses Instrument hat nur einen Zweck: Erneuerbare Energien zu Gunsten von Kohlekraftwerken aus dem Markt zu drängen.“
Auch der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) verwirft die neue Richtline: „Die Bedingungen für den Ausbau erneuerbarer Energien werden verschlechtert, während Atom- und Kohlekraftwerke unbehelligt weiter betrieben werden können", sagt EEÖ-Präsident Josef Plank. Die EU-Kommission müsse stattdessen Maßnahmen setzen, „um den überschüssigen und sehr klimaschädlichen Kohlestrom aus den Markt zu drängen. Zu denken wäre etwa an eine CO2-Abgabe, oder eine Preisuntergrenze für die CO2-Zertifikate“.
"Die EU-Kommission torpediert mit dem neuen Beihilferecht den Ausbau erneuerbarer Energie und die Energiewende in Europa und sichert der Atom- und Kohleindustrie weitere Jahre Profite“, stellt die österreichische Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 in einer Erklärung fest. Sie zeige damit, „dass sie nichts gelernt hat aus der Ukraine-Krise, die nach einer stärker selbstbestimmten Energieversorgung in Europa schreit und die Warnungen der Klimaforscher in den Wind schlägt, die katastrophale Klimafolgen voraussagen, wenn nicht entschieden gehandelt wird", so Johannes Wahlmüller, Klimasprecher von GLOBAL 2000.
Immerhaft etwas Positives kann Greenpeace Österreich den neuen EU-Vorschriften abgewinnen. Die Umweltschützer begrüßen die Entscheidung der Europäischen Kommission, nukleare Projekte, wie etwa das britischen AKW Hinkley Point C, nicht in die Förderrichtlinien aufzunehmen. „Die Kommission hat damit den Anstrengungen der Atomlobby, einen automatischen Fördermechanismus für Atomkraft in die Richtlinien hinein zu verhandeln, widerstanden und damit einen dringend notwendigen Schritt gegen die Renaissance von Atomkraft in Europa gesetzt", so Julia Kerschbaumsteiner, Energiesprecherin von Greenpeace Österreich.