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EU-Kommission prüft Beihilfen an EverQ – Fehlverhalten der Q-Cells AG?

Die EverQ GmbH, ein Gemeinschaftsunternehmen der drei Solarfirmen Q-Cells, Evergreen Solar und Renewable Energy Corp, muss möglicherweise Investitionsbeihilfen der Europäische Kommission (EU-Kommission) in Höhe von zirka neun Millionen Euro zurück zahlen. Wie das Unternehmen mit Sitz in Bitterfeld-Wolfen in Sachsen-Anhalt mitteilt, hat EU-Kommission mitgeteilt, dass sie auf der Grundlage des EG-Vertrages förmlich prüfen wird, ob sie EverQ GmbH vor zwei Jahren Investitionsbeihilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu Recht bewilligt hat.

Die Brüsseler Behörde hatte dem Unternehmen im Juni 2006 den Status eines KMU attestiert und einen besonderen KMU-Förderbonus in Höhe von zirka neun Millionen Euro gewährt. Sollte die EU-Kommission in dem nun eröffneten förmlichen Prüfverfahren zu dem Schluss kommen, dass sie EverQ diesen Status zu Unrecht zuerkannt hat, müsste das Unternehmen diesen 15-prozentigen Förderzuschlag für standortbezogene Investitionen zurückzahlen. Lesen Sie dazu auch unsere Meldung vom 23. Mai 2008: „Europäische Kommission prüft Beihilfe für deutsches Solarunternehmen„.

Nach Darstellung von EverQ zieht die EU-Kommission als Begründung für die Überprüfung Kriterien heran, die in dem von ihr 2005 und 2006 durchgeführten Genehmigungsverfahren nicht Gegenstand gewesen seine und daher auch nicht relevant sein konnten. Konkret wolle sie klären, ob die seinerzeit neu gegründete EverQ GmbH mit besonderen Schwierigkeiten bei Finanzierung, Vertrieb und Personaleinstellung konfrontiert war, die für kleine und mittlere Unternehmen typisch seien. Nach jüngster Aussage der EU-Kommission sei neben den gesetzlich geregelten Größendaten zu Umsatz, Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl auch dieses Merkmal der KMU-typischen Schwierigkeiten Voraussetzung für einen Förderbonus an kleine und mittlere Unternehmen. Angaben zu den KMU-typischen Schwierigkeiten bei EverQ seien jedoch 2006 nicht abgefragt worden, sie würden nun erstmalig erhoben und seien gesetzlich nicht vorgesehen.

Die EU-Kommission wolle außerdem prüfen, ob die Q-Cells AG als einer der Gründungsgesellschafter in den Jahren 2005 und 2006 ihren Anteil an EverQ absichtlich unter 25 Prozent gehalten hat, um den Status von EverQ als mittleres Unternehmen zu sichern. Eigentümer, die mindestens 25 Prozent an einem Unternehmen besitzen, müssen demnach bei der Ermittlung der für den KMU-Status relevanten Kriterien Mitarbeiterzahl, Bilanzsumme und Umsatz entsprechend ihrer Beteiligungshöhe berücksichtigt werden.

Nach Auffassung von EverQ waren einzig technologische und risikomotivierte Überlegungen und Gesichtspunkte Grundlage für die damalige Kapitalstruktur von EverQ. Q-Cells sei zum damaligen Zeitpunkt selbst noch ein Unternehmen mit KMU-Status gewesen und habe ein stärker risikobehaftetes Investment in EverQ deshalb nicht tragen können.
„Wir haben 2006 alle relevanten Kriterien erfüllt und können daher die erneute Prüfung der bereits im Juni 2006 bewilligten Förderung anhand neuer Kriterien nicht nachvollziehen. EverQ wird sich mit den Fragen auseinandersetzen und geht davon aus die Bedenken der EU-Kommission auszuräumen.“ sagt EverQ-Geschäftsführer Rainer Mohr.

EverQ produziert Solarwafer mit dem siliziumsparenden und von Evergreen Solar Inc. patentierten String Ribbon™-Verfahren, Solarzellen und Solarmodule für Photovoltaik.

Evergreen Solar, Inc.: ISIN US30033R1086 / WKN 578949
Q-Cells AG: WKN 555866 / ISIN DE0005558662
Renewable Energy Corp. ASA: WKN A0BKK5 / ISIN NO0010112675
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