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EU-Kommission stimmt EEG-Reform zu
Die EU-Kommission hat der deutschen EEG-Reform ihren Segen erteilt. Damit kann das neue EEG wie geplant am 1. August 2014 in Kraft treten. „Die Genehmigung durch die Europäische Kommission sorgt für Rechts- und Investitionssicherheit, nicht nur für die Erneuerbaren-Branche und für die stromintensive Industrie", sagte dazu Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie. Nach seiner Einschätzung stellt die Reform „die größte und weitreichendste Änderung des EEG seit seiner Einführung dar. Sie stellt den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien auf eine neue Grundlage.“
Gabriel weiter: „Erstmals erfolgt eine Steuerung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien. Das schafft eine sichere Planungsgrundlage für die Weiterentwicklung des gesamten Stromsystems und für eine bessere Verzahnung der einzelnen Bausteine der Energiewende. Durch die verpflichtende Direktvermarktung wird die Marktintegration der erneuerbaren Energien vorangetrieben. Zugleich leitet die EEG-Novelle die Umstellung der Förderung auf Ausschreibungsverfahren ein. Schließlich sorgen die überarbeitete Besondere Ausgleichsregelung und die Einbeziehung von Neuanlagen der Eigenversorgung in die EEG-Umlagepflicht für einen angemessenen, aber vertretbaren Beitrag der Industrie für die Finanzierung des EEG.“
Per Mausklick gelangen Sie zu unserem Überblick über die wichtigsten Änderungen im EEG.
Wir haben Marktakteuere dazu befragt, was die EEG-Reform für die Untenrehmen bedeutet und welche Auswirkungen sie für Investments in Grünstromprojekte hat. Hier erfahren Sie, was Sprecher von ABO Invest, GreenCity Energy, planet Energy und der UDI-Gruppe zu unseren Fragen gesagt haben.
Gabriel weiter: „Erstmals erfolgt eine Steuerung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien. Das schafft eine sichere Planungsgrundlage für die Weiterentwicklung des gesamten Stromsystems und für eine bessere Verzahnung der einzelnen Bausteine der Energiewende. Durch die verpflichtende Direktvermarktung wird die Marktintegration der erneuerbaren Energien vorangetrieben. Zugleich leitet die EEG-Novelle die Umstellung der Förderung auf Ausschreibungsverfahren ein. Schließlich sorgen die überarbeitete Besondere Ausgleichsregelung und die Einbeziehung von Neuanlagen der Eigenversorgung in die EEG-Umlagepflicht für einen angemessenen, aber vertretbaren Beitrag der Industrie für die Finanzierung des EEG.“
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