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Europäische Kommission prüft Beihilfe für deutsches Solarunternehmen
Die Europäische Kommission in Brüssel hat ein förmliches Prüfverfahren nach den Vorschriften des EG-Vertrags über staatliche Beihilfen eingeleitet, um eine öffentliche Förderung von über 35 Millionen Euro für ein Investitionsvorhaben der EverQ GmbH in Thalheim (Sachsen-Anhalt, Deutschland) im Bereich der Solarenergie genauer zu untersuchen. Laut einer Meldung der Kommission vermutet sie, dass die jetzige Beihilfe in Wirklichkeit Teil einer Einzelinvestition ist, für die bereits eine Beihilfe ausgezahlt wurde. Sollten sich die Bedenken der Kommission bestätigen, müsste die derzeit geplante Beihilfe nach den EU-Vorschriften über Regionalbeihilfen für große Investitionsvorhaben erheblich niedriger ausfallen. Im Rahmen des Prüfverfahrens können Beteiligte sich zu dem Vorhaben äußern. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.
Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte hierzu: „Wir müssen sicherstellen, dass die Beihilfe die Wettbewerbsposition von EverQ nicht stärkt, ohne dass ein Mehrwert für den regionalen Zusammenhalt entsteht.“
Die EverQ GmbH ist ein Joint Venture zwischen drei gleichberechtigten Partnern – Evergreen Solar Inc., Q-Cells AG und Renewable Energy Corporation ASA –, die alle im Solarenergiesektor tätig sind. EverQ hat bereits eine regionale Investitionsbeihilfe einschließlich eines KMU-Aufschlags für seine erste Betriebsstätte (EverQ1, Entscheidung der Kommission N 426/2005) erhalten, die Fotovoltaikmodule aus Solarwafern produziert, die mit der „String-Ribbon“-Technologie hergestellt werden. Die jetzige Beihilfe ist für eine zweite Solarmodulfabrik (EverQ2) vorgesehen.
Im Multisektoralen Regionalbeihilferahmen für große Investitionsvorhaben von 2002 (MSR 2002, siehe IP/02/242) hat die Kommission die Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen für große Investitionsvorhaben festgelegt. Dort ist eine progressive Herabsetzung des regionalen Beihilfehöchstsatzes für sehr große Vorhaben vorgesehen, weil diese weniger von regionalen Nachteilen betroffen sind als kleinere Vorhaben. Sollte die Maßnahme zur Errichtung von EverQ2 zusammen mit EverQ1 eine Einzelinvestition nach dem MSR 2002 darstellen, würde auf beide Investitionen zusammen das Herabsetzungsverfahren angewandt und die geplante Beihilfe für EverQ2 müsste folglich erheblich reduziert werden.
Zum derzeitigen Stand der Untersuchung bezweifelt die Kommission wegen der räumlichen und zeitlichen Nähe der beiden Vorhaben, dass EverQ1 als ein von EverQ2 getrenntes Vorhaben angesehen werden kann. Die Arbeiten zur Errichtung von EverQ1 begannen 2005 und die Bauarbeiten für EverQ2 – auf dem an das EverQ1-Gelände angrenzenden Grundstück – im Jahr 2006.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer C 21/2008 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.
Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte hierzu: „Wir müssen sicherstellen, dass die Beihilfe die Wettbewerbsposition von EverQ nicht stärkt, ohne dass ein Mehrwert für den regionalen Zusammenhalt entsteht.“
Die EverQ GmbH ist ein Joint Venture zwischen drei gleichberechtigten Partnern – Evergreen Solar Inc., Q-Cells AG und Renewable Energy Corporation ASA –, die alle im Solarenergiesektor tätig sind. EverQ hat bereits eine regionale Investitionsbeihilfe einschließlich eines KMU-Aufschlags für seine erste Betriebsstätte (EverQ1, Entscheidung der Kommission N 426/2005) erhalten, die Fotovoltaikmodule aus Solarwafern produziert, die mit der „String-Ribbon“-Technologie hergestellt werden. Die jetzige Beihilfe ist für eine zweite Solarmodulfabrik (EverQ2) vorgesehen.
Im Multisektoralen Regionalbeihilferahmen für große Investitionsvorhaben von 2002 (MSR 2002, siehe IP/02/242) hat die Kommission die Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen für große Investitionsvorhaben festgelegt. Dort ist eine progressive Herabsetzung des regionalen Beihilfehöchstsatzes für sehr große Vorhaben vorgesehen, weil diese weniger von regionalen Nachteilen betroffen sind als kleinere Vorhaben. Sollte die Maßnahme zur Errichtung von EverQ2 zusammen mit EverQ1 eine Einzelinvestition nach dem MSR 2002 darstellen, würde auf beide Investitionen zusammen das Herabsetzungsverfahren angewandt und die geplante Beihilfe für EverQ2 müsste folglich erheblich reduziert werden.
Zum derzeitigen Stand der Untersuchung bezweifelt die Kommission wegen der räumlichen und zeitlichen Nähe der beiden Vorhaben, dass EverQ1 als ein von EverQ2 getrenntes Vorhaben angesehen werden kann. Die Arbeiten zur Errichtung von EverQ1 begannen 2005 und die Bauarbeiten für EverQ2 – auf dem an das EverQ1-Gelände angrenzenden Grundstück – im Jahr 2006.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer C 21/2008 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.