Finanzdienstleister

Evangelische Kirche veröffentlicht Leitfaden für ethische Geldanlagen



Wie Heinz Thomas Striegler erläutert, der Vorsitzende des Arbeitskreises Kirchliche Investments, handelt es sich dabei um „ein Kompendium von Standards und richtet sich in erster Linie an kirchlich-institutionelle Anleger“. Der Leitfaden soll aber auch Privatpersonen eine Hilfe sein.
„Es geht uns darum, deutlich zu machen, dass Geld kein Selbstzweck ist, sondern - wie alles, was wir tun - verantwortlich vor Gott und den Menschen eingesetzt werden muss“, sagt Oberkirchenrat Thomas Begrich, Leiter der Finanzabteilung im Kirchenamt der EKD. Verantwortlicher Umgang mit anvertrautem Geld gehöre zu den Grundaufträgen kirchlicher Finanzverwaltung. Das bedeute, die Mittel ökonomisch zielgerichtet einzusetzen und anzulegen und dabei zugleich die christlichen Werte sozialverträglich, ökologisch und generationengerecht zu berücksichtigen, so Begrich weiter.

Ihm zufolge orientieren sich „die kirchlichen Ordnungen bei Geldanlagen vor allem auf Sicherheit und Wirtschaftlichkeit, zumal diese überwiegend der Sicherstellung von Zahlungsverpflichtungen dienen“. Diese ökonomischen Grundsätze blieben gültig. Zugleich werde mit dem Leitfaden bestimmt, dass Geldanlagen sich nicht im Widerspruch zum kirchlichen Auftrag befinden sollen. Menschen würden ihr Geld der Kirche anvertrauen, um kirchliche Arbeit zu ermöglichen. In der evangelischen Kirche werde daher der Umgang mit dem Geld der Kirche als in der Verantwortung vor Gott und den Menschen stehend gesehen. Das gelte für die kirchliche Arbeit ebenso wie für Geldgeschäfte, insbesondere Geldanlagen. „Angelegtes und investiertes Geld bleibt Eigentum des Anlegers - er hat daher auch Verantwortung dafür, was mit diesem Geld geschieht“, stellt Begrich klar.

In dem Leitfaden stellt die Arbeitsgruppe Kirchliche Investments unter anderem Ausschlusskriterien für die Auswahl nachhaltiger Investments vor. Tabu sind demnach zum Beispiel Unternehmen, die an der Entwicklung oder Herstellung von Rüstungsgütern beteiligt, Spirituosen oder Tabakwaren herstellen oder Produkte, die die Menschenwürde durch verunglimpfende und erniedrigende Darstellungen von Personen verletzen. Auch  Unternehmen, die gentechnisch verändertes Saatgut herstellen oder von  menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen profitieren, werden ausgeschlossen.

Positiv bewertet es der Leitfaden zum Beispiel, wenn Unternehmen die Mitverantwortung für die Arbeitsbedingungen in Zulieferbetrieben weltweit übernehmen oder Anti-Diskriminierungsprogramme aufgelegt haben, sie sich konkret für die Reduzierung des Rohstoff-, Wasser- und Energieverbrauchs oder der Schadstoffemissionen einsetzen oder eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen.

Der Arbeitskreis wird diesen Leitfaden weiter führen und aktualisieren. 
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