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Expertin lobt angekündigte Kürzung der Solarstromvergütung
Für seine Pläne, die Solarstromvergütung drastisch zu kürzen, hat Bundesumweltminister Norbert Röttgen nicht nur Kritik erhalten. Anne Kreutzmann, Chefredakteurin des Aachener Solarstrom-Magazins Photon begrüßte die Reduzierung der Vergütung um 15 Prozent für Dachanlagen und bis zu 25 Prozent für Freiflächenanlagen als notwendige Maßnahme und großen Gewinn für den Klimaschutz. „Bundesumweltminister Röttgen hat den Weg für viele zusätzliche Solarstromanlagen in Deutschland frei gemacht“, glaubt Kreutzmann. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) funktioniere nur dann wirklich effektiv, wenn sich die Förderung an der Höhe der Produktionskosten orientiere. Das sei der Umsetzung von Röttgens Plänen der Fall, so die Photon-Chefin.
Nach Recherchen ihrer Redaktion wäre eine Absenkung um 20 Prozent vertretbar, so Kreutzmann weiter. Die avisierten 15 Prozent Senkung der Förderung für Dachanlagen seien daher für die Industrie leicht zu verkraften, argumentiert sie. Dies werde den weiteren Zubau solcher Anlagen nicht bremsen. „Bei Anlagen auf Ackerflächen, welche 25 Prozent weniger Vergütung bekommen sollen, dürfte sich die Spreu vom Weizen trennen.“, glaubt Kreutzmann. Diese Marktbereinigung sei ganz im Sinne Solarstromkunden, weil so nur besonders effizient produzierende Firmen am Markt blieben. Diese könnten dann zeigen, „wie günstig Solarstrom heute schon produziert werden kann“, sagt die Expertin. Für das laufende Jahr sei auch mit den geänderten Rahmenbedingungen weiterhin mit einem Zubau an Solaranlagen in der Größenordnung zwischen 5 und 10 Gigawatt zu rechnen, meint Kreutzmann.
Sie folgt Röttgen jedoch nicht in allen Punkten seiner Planungen: Die Vergütung an den Zubau zu knüpfen, hält sie für keine gute Idee. „Die Kostensenkung hängt von der Entwicklung der weltweiten Produktion ab, nicht vom Zubau in einem einzelnen Markt“, hält sie ihm entgegen. Hier werde die Vergütung nicht entlang der Kostenkurve gefahren, sondern schlingere um die Entwicklung herum, was einen "Schweinezyklus" provoziere. Zudem leide die Planungssicherheit, so dass aufgrund notwendiger Sicherheitszuschläge der Solarstrom unnötig verteuert werde.
Auch Röttgens eingeschlagener Weg, die Erzeugung und den Verbrauch auf Ebene des einzelnen Haushalts zu optimieren führe zu Fehlentwicklungen, so Kreutzmann. Es könne geschehen, „dass die für den Betreiber wirtschaftlich optimale Anlagengröße kleiner ist als es die zur Verfügung stehende Dachfläche erlauben würde.“
Nach Recherchen ihrer Redaktion wäre eine Absenkung um 20 Prozent vertretbar, so Kreutzmann weiter. Die avisierten 15 Prozent Senkung der Förderung für Dachanlagen seien daher für die Industrie leicht zu verkraften, argumentiert sie. Dies werde den weiteren Zubau solcher Anlagen nicht bremsen. „Bei Anlagen auf Ackerflächen, welche 25 Prozent weniger Vergütung bekommen sollen, dürfte sich die Spreu vom Weizen trennen.“, glaubt Kreutzmann. Diese Marktbereinigung sei ganz im Sinne Solarstromkunden, weil so nur besonders effizient produzierende Firmen am Markt blieben. Diese könnten dann zeigen, „wie günstig Solarstrom heute schon produziert werden kann“, sagt die Expertin. Für das laufende Jahr sei auch mit den geänderten Rahmenbedingungen weiterhin mit einem Zubau an Solaranlagen in der Größenordnung zwischen 5 und 10 Gigawatt zu rechnen, meint Kreutzmann.
Sie folgt Röttgen jedoch nicht in allen Punkten seiner Planungen: Die Vergütung an den Zubau zu knüpfen, hält sie für keine gute Idee. „Die Kostensenkung hängt von der Entwicklung der weltweiten Produktion ab, nicht vom Zubau in einem einzelnen Markt“, hält sie ihm entgegen. Hier werde die Vergütung nicht entlang der Kostenkurve gefahren, sondern schlingere um die Entwicklung herum, was einen "Schweinezyklus" provoziere. Zudem leide die Planungssicherheit, so dass aufgrund notwendiger Sicherheitszuschläge der Solarstrom unnötig verteuert werde.
Auch Röttgens eingeschlagener Weg, die Erzeugung und den Verbrauch auf Ebene des einzelnen Haushalts zu optimieren führe zu Fehlentwicklungen, so Kreutzmann. Es könne geschehen, „dass die für den Betreiber wirtschaftlich optimale Anlagengröße kleiner ist als es die zur Verfügung stehende Dachfläche erlauben würde.“