Erneuerbare Energie

Fachanwälte: geänderte Verordnung erleichtert Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetz – Großprojekt in Südniedersachsen

Mit der Änderung der Gasnetzzugangsverordnung vom 8. April hat die Bundesregierung die Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetz erleichtert. Darauf weist das Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (GGSC) hin.

Demnach sollen bis zum Jahr 2020 sechs Milliarden Kubikmeter Biogas jährlich ins Erdgasnetz eingespeist werden, bis 2030 sogar zehn Milliarden. Als positiv heben die Fachanwälte hervor, dass die Netzbetreiber nun verpflichtet werden, Biogasanlagen vorrangig an die Gasversorgung anzuschließen und den Transportkunden von Biogas vorrangig einen Netzzugang zu ermöglichen. Außerdem werden die Netzbetreiber hälftig an den Kosten für den Netzanschluss beteiligt. Nach der bisherigen Regelung hatte der Biogasproduzent diese Kosten voll zu tragen. Zusätzlich werde in der ebenfalls geänderten Gasnetzentgeltverordnung ein pauschales Entgelt von 0,007 Euro je Kilowattstunde Biogas für vermiedene Netzkosten festgelegt, was eine weitere Entlastung für den Biogasproduzenten zur Folge habe.

Die zurzeit weltgrößte Biogasanlage mit Direkteinspeisung von aufbereitetem Biogas ins Erdgasnetz will die Weltec BioPower GmbH aus Vechta in Südniedersachsen errichten. Die Baugenehmigung sei letzte Woche erteilt worden, teilt das Unternehmen mit. Betreiber des Biogasparks zwischen Halle und Magdeburg sei die Agridea BioPower, eine Tochtergesellschaft von Weltec. Zusammen mit rund 30 Landwirten werden demnach rund 30 Millionen m³ Bio-Rohgas im Jahr erzeugt, welches zu ca. 15 Millionen m³ Biomethan aufbereitet wird. Die Anlage soll im ersten Quartal 2009 in Betrieb gehen.

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