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Fachverband Biogas fordert Nachbesserungen der EU-Novellen zur Bioenergienutzung
Mit ihren Vorschlägen zur Novellierung der Erneuerbare Energien Richtlinie und der Kraftstoffqualitätsrichtlinie hat die EU-Kommission in der Bioenergie-Branche für große Verunsicherung gesorgt. Darauf weist der Fachverband Biogas e.V. hin. Die Kommission fordert darin eine Obergrenze für Biokraftstoffe aus Energiepflanzen, die Einführung eines sogenannten „iLUC-Faktors“ und die vierfach-Wertung von Kraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen.
„Diese Vorschläge würden die Nutzung von Biokraftstoffen und langfristig auch von Biogas faktisch stoppen“, mahnt der Geschäftsführer des Fachverbandes, Dr. Claudius da Costa Gomez. So sähen die Pläne der EU-Kommission unter anderem vor, dass der Energieverbrauch im Transportsektor zu maximal fünf Prozent aus Energiepflanzen gedeckt werden soll. „Diese Grenze haben die meisten EU-Staaten schon heute überschritten“, weiß da Costa Gomez. Die Biogasbranche wäre von dieser Vorgabe im Bereich der Biomethaneinspeisung für den Kraftstoffmarkt betroffen.
Schon heute kann Biomethan aus Abfällen und Reststoffen von den Tankstellen doppelt auf die zu erfüllende Biokraftstoffquote angerechnet werden. Künftig soll dies nach EU-Plänen vierfach zählen. Das heißt, ein Tankwart muss nur noch ein Viertel der vorgeschriebenen Biokraftstoffmenge anbieten, wenn diese aus Abfällen stammt. Der Fachverband Biogas befürchtet vor diesem Hintergrund eine absichtliche Erhöhung der Abfallmengen, die unter diesen Voraussetzungen zu lukrativen Preisen von den Biogasanlagenbetreibern aufgekauft werden könnten.
Darüber hinaus sehen die Vorschläge der Kommission die Einführung eines pauschalen iLUC-Faktors vor. ILUC steht für „indirect landuse change“ und beschreibt die Änderung der Landnutzung in Drittländern durch den Anbau von Energiepflanzen in Europa. Hierbei wird davon ausgegangen, dass der Anbau von Energiepflanzen für den Einsatz in Biogasanlage zu einer Abholzung von Regenwald führt, da dort die Lebensmittel angebaut werden müssen, die in Deutschland verdrängt wurden. Künftig soll daher ein pauschaler iLUC-Fakor als Malus auf Bioenergie aus Energiepflanzen angerechnet werden: für Getreide und stärkereiche Früchte zwölf Gramm CO2 je Megajoule (g CO2/MJ), für Ölfrüchte 55 Gramm.
Davon ausgehend, dass bei Biogas 30 bis 40 g CO2/MJ emittiert werden, dass fossile Energien 83,8 Gramm ausstoßen und Neuanlagen 60 Prozent Treibhausgas im Vergleich zu fossilen Energieträgern einsparen müssen, wird es schon für Biogasanlagen auf der Basis nachwachsender Rohstoffe schwer, die Vorgaben zu erfüllen stellt der Fachverband dazu fest. Für Biodiesel aus der Ölfrucht Raps bedeute ein iLUC-Faktor von 55 Gramm definitiv das Aus.
„Die Vorschläge der EU-Kommission bedeuten das Ende der europäischen Bioenergiebranche. Rund 125.000 Jobs sind bedroht. In den vergangenen Jahren wurden Milliarden in Forschung und Entwicklung investiert. Mit ihren Plänen würden die Europaabgeordneten einer zukunftsweisenden Branche das Wasser abgraben“, betont der Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas.
Biogas selbst wäre aktuell nur im Bereich der Biomethaneinspeisung für den Kraftstoffbereich von den Vorgaben aus Brüssel betroffen, so da Costa Gomez weiter. Mittelfristig sei jedoch davon auszugehen, dass neben der flüssigen auch die feste und gasförmige Biomasse in die EU-Regelungen einbezogen wird. „Der Fachverband Biogas appelliert eindringlich an die Entscheidungsträger in Brüssel, ihre Vorschläge zu überdenken. Ohne Bioenergie wird die Energiewende nicht machbar sein, eine Begrenzung des Temperaturanstiegs auf zwei Grad wäre unrealistisch – mit allen zu erwartenden globalen Folgen“, mahnt er.
„Diese Vorschläge würden die Nutzung von Biokraftstoffen und langfristig auch von Biogas faktisch stoppen“, mahnt der Geschäftsführer des Fachverbandes, Dr. Claudius da Costa Gomez. So sähen die Pläne der EU-Kommission unter anderem vor, dass der Energieverbrauch im Transportsektor zu maximal fünf Prozent aus Energiepflanzen gedeckt werden soll. „Diese Grenze haben die meisten EU-Staaten schon heute überschritten“, weiß da Costa Gomez. Die Biogasbranche wäre von dieser Vorgabe im Bereich der Biomethaneinspeisung für den Kraftstoffmarkt betroffen.
Schon heute kann Biomethan aus Abfällen und Reststoffen von den Tankstellen doppelt auf die zu erfüllende Biokraftstoffquote angerechnet werden. Künftig soll dies nach EU-Plänen vierfach zählen. Das heißt, ein Tankwart muss nur noch ein Viertel der vorgeschriebenen Biokraftstoffmenge anbieten, wenn diese aus Abfällen stammt. Der Fachverband Biogas befürchtet vor diesem Hintergrund eine absichtliche Erhöhung der Abfallmengen, die unter diesen Voraussetzungen zu lukrativen Preisen von den Biogasanlagenbetreibern aufgekauft werden könnten.
Darüber hinaus sehen die Vorschläge der Kommission die Einführung eines pauschalen iLUC-Faktors vor. ILUC steht für „indirect landuse change“ und beschreibt die Änderung der Landnutzung in Drittländern durch den Anbau von Energiepflanzen in Europa. Hierbei wird davon ausgegangen, dass der Anbau von Energiepflanzen für den Einsatz in Biogasanlage zu einer Abholzung von Regenwald führt, da dort die Lebensmittel angebaut werden müssen, die in Deutschland verdrängt wurden. Künftig soll daher ein pauschaler iLUC-Fakor als Malus auf Bioenergie aus Energiepflanzen angerechnet werden: für Getreide und stärkereiche Früchte zwölf Gramm CO2 je Megajoule (g CO2/MJ), für Ölfrüchte 55 Gramm.
Davon ausgehend, dass bei Biogas 30 bis 40 g CO2/MJ emittiert werden, dass fossile Energien 83,8 Gramm ausstoßen und Neuanlagen 60 Prozent Treibhausgas im Vergleich zu fossilen Energieträgern einsparen müssen, wird es schon für Biogasanlagen auf der Basis nachwachsender Rohstoffe schwer, die Vorgaben zu erfüllen stellt der Fachverband dazu fest. Für Biodiesel aus der Ölfrucht Raps bedeute ein iLUC-Faktor von 55 Gramm definitiv das Aus.
„Die Vorschläge der EU-Kommission bedeuten das Ende der europäischen Bioenergiebranche. Rund 125.000 Jobs sind bedroht. In den vergangenen Jahren wurden Milliarden in Forschung und Entwicklung investiert. Mit ihren Plänen würden die Europaabgeordneten einer zukunftsweisenden Branche das Wasser abgraben“, betont der Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas.
Biogas selbst wäre aktuell nur im Bereich der Biomethaneinspeisung für den Kraftstoffbereich von den Vorgaben aus Brüssel betroffen, so da Costa Gomez weiter. Mittelfristig sei jedoch davon auszugehen, dass neben der flüssigen auch die feste und gasförmige Biomasse in die EU-Regelungen einbezogen wird. „Der Fachverband Biogas appelliert eindringlich an die Entscheidungsträger in Brüssel, ihre Vorschläge zu überdenken. Ohne Bioenergie wird die Energiewende nicht machbar sein, eine Begrenzung des Temperaturanstiegs auf zwei Grad wäre unrealistisch – mit allen zu erwartenden globalen Folgen“, mahnt er.