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Fresenius: Neue Regel für Dialysepatienten in den USA tritt vorerst nicht in Kraft
Eine gute Nachricht aus Sicht von Fresenius: Das Unternehmen hat bekannt gegeben, dass eine neue Verordnung der amerikanischen Gesundheitsbehörde CMS (Centers for Medicare und Medicaid) nicht wie geplant am heutigen Freitag in Kraft tritt. Die Verordnung würde – vereinfacht gesagt – verhindern, dass bedürftige Dialysepatienten einen über das Minimum hinausgehenden Krankenversicherungsschutz bekommen, wenn sie von Wohlfahrtsorganisationen Zuschüsse zum Versicherungsbeitrag erhalten. Der hessische Medizintechnik- und Gesundheitskonzern Fresenius bietet unter anderem Dialysedienstleistungen an und wäre von der neuen Verordnung stark betroffen (lesen Sie dazu die Original-Meldung des Unternehmens).
Das Inkrafttreten der Verordnung sei nun vorläufig bis 26. Januar 2017 ausgesetzt und eine gerichtliche Anhörung für den 18. Januar 2017 anberaumt. Dies habe das von Fresenius Medical Care gemeinsam mit Patientenvertretern und anderen Dialyseanbietern angerufene US-Gericht am Donnerstag entschieden. Fresenius ist eine ECOreporter-Favoritenaktie im Topf der nachhaltigen Dividendenkönige. (Link entfernt)
Von der Verordnung betroffene Patienten dürften entweder keine Unterstützung mehr erhalten oder müssten in Versicherungsprogramme wechseln, die ihnen deutlich weniger Leistungen anbieten. Bedürftige Dialysepatienten würden damit schlechter gestellt als andere bedürftige Patientengruppen, die weiterhin ihren Versicherungsschutz frei wählen dürfen. Dagegen richtet sich die Klage.
Das Inkrafttreten der Verordnung sei nun vorläufig bis 26. Januar 2017 ausgesetzt und eine gerichtliche Anhörung für den 18. Januar 2017 anberaumt. Dies habe das von Fresenius Medical Care gemeinsam mit Patientenvertretern und anderen Dialyseanbietern angerufene US-Gericht am Donnerstag entschieden. Fresenius ist eine ECOreporter-Favoritenaktie im Topf der nachhaltigen Dividendenkönige. (Link entfernt)
Von der Verordnung betroffene Patienten dürften entweder keine Unterstützung mehr erhalten oder müssten in Versicherungsprogramme wechseln, die ihnen deutlich weniger Leistungen anbieten. Bedürftige Dialysepatienten würden damit schlechter gestellt als andere bedürftige Patientengruppen, die weiterhin ihren Versicherungsschutz frei wählen dürfen. Dagegen richtet sich die Klage.